Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte  hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Mai 2022, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Taiwan: Die Abgeordneten des Bundestages haben einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Beteiligung Taiwans an der Weltgesundheitsorganisation WHO (20/1858) angenommen. In einer direkten Abstimmung votierten die Koalitionsfraktionen und die Union für die Vorlage. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Bis 2016 konnte Taiwan als Beobachter an der Weltgesundheitsversammlung (WHA) teilnehmen, schreiben die Abgeordneten. Zudem habe Taiwan, wenn auch eingeschränkt, Zugang zu technischen Briefings, Mechanismen und Aktivitäten der WHO erhalten. Dies habe sich allerdings 2016 durch die Intervention der Volksrepublik China unter Verweis auf die Ein-China-Politik geändert. Seit 2017 werde Taiwan nicht mehr zur WHA eingeladen und könne damit nicht mehr sachbezogen an dieser sowie weiteren Gremien und Aktivitäten der WHO als Beobachter teilnehmen. Auch die Covid-19-Pandemie und die sehr effektiven Maßnahmen Taiwans zur Bekämpfung dieser Pandemie hätten hieran nichts geändert. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich im Rahmen der deutschen WHO-Mitgliedschaft dafür einzusetzen, Vertreter des Gesundheitsministeriums und der Gesundheitsbehörden von Taiwan wieder eine Teilnahme als Beobachter an der Weltgesundheitsversammlung zu gewähren und dem Gesundheitsministerium und den Gesundheitsbehörden von Taiwan eine Teilnahme als Beobachter an weiteren Gremien und Aktivitäten der WHO zu ermöglichen.

Vereinssport: Die Abgeordneten des Bundestages haben mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Linksfraktion einen Antrag (20/1345) der AfD-Fraktion abgelehnt, der eine bundesweite einheitliche Regelung fordert, die es ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre jeden Sport im Freien unter Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen ohne Beschränkung ausüben können. Zur Begründung erklären die Abgeordneten, Kinder und Jugendliche hätten unter den Folgen der Pandemie besonders zu leiden. Die Bewegungsdefizite hätten erheblich zugenommen. Zudem würde gegenwärtig kein Nachweis vorliegen, dass sich Sport im Freien negativ auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Sportausschusses (20/1692) zugrunde.

Datenökonomie: Der Bundestag hat mit der breiten Mehrheit des Hauses gegen die Antragstellern einen AfD-Antrag zur Gestaltung der Wachstumspotenziale in der Datenökonomie (20/512) abgelehnt. Die AfD-Fraktion fordert darin, die Umsetzung der Datenstrategie der Bundesregierung federführend dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr zu übertragen. In dem Antrag heißt es, die Datenstrategie solle hinsichtlich der Gestaltung von Datentreuhandlösungen eine größere Anzahl möglicher Funktionen eines Datentreuhänders adressieren. Beim Schaffen eines Rechtsrahmens für die Regulierung von Datenräumen soll nach Ansicht der Fraktion von einer generellen Verpflichtung zum Teilen von Daten abgesehen werden, insbesondere in Bezug auf nicht-personenbezogene Daten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Digitalausschusses (20/1882) zugrunde.

Petitionen: Darüber hinaus hat das Parlament über zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen abgestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 89 bis 97 (20/176920/1770, 20/1771, 20/1772 20/1773, 20/1773, 20/1774, 20/1775, 20/1776, 20/1777).

Verbot der „Querdenken“-Bewegung in Deutschland gefordert

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Verbot der „Querdenken“-Bewegung in Deutschland. Dort sei der Einfluss von Antisemiten, Verschwörungstheoretikern, Extremisten und Reichsbürgern groß und eine Abgrenzung gegenüber Rechtsextremisten nicht vorhanden, heißt es in der Eingabe. Darin wird auch auf den Versuch verwiesen, im August 2020 den Deutschen Bundestag zu stürmen, den vermeintlich von „Querdenkern“ begangenen Brandanschlag auf das Robert-Koch-Institut in der Nacht zum 25. Oktober 2020 und die Ausschreitungen in Leipzig insbesondere am 7. November 2020. Dies zeige das steigende Gewaltpotential der Szene.

Auch die Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung durch die Verstöße gegen die Corona-Regeln – das Verweigern der Maskenpflicht sowie das Nichteinhalten von Abstandsregeln - im Zuge der Versammlungen ist aus Sicht des Petenten zu beanstanden. Vor diesem Hintergrund sei ein Verbot der „Querdenken“-Bewegung in Deutschland eine notwendige und konsequente Maßnahme, um zu verhindern, dass Rechtsextremisten einen „willigen Nährboden für ihre Ideologie“ fänden, heißt es in der öffentlichen Petition.

Durch Faktenbasierung Hetze entschieden entgegentreten

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses vom 11. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium des Innern und für Heimat „als Material“ zu überweisen, „soweit gefordert ist, den Verschwörungstheorien, die beispielsweise mit rassistischen, antisemitischen, homophoben und transfeindlichen Thesen Hetze verbreiten, indem sie Schuldzuschreibungen für Corona konstruieren, durch Faktenbasierung entschieden entgegenzusetzen“ sowie das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition mit der erwähnten Einschränkung „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Vielfältiges Protestgeschehen

In der Begründung seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass es sich bei der bundesweit agierenden Initiative „Querdenken“ um eine „sehr heterogene, aus dem zivilgesellschaftlichen Spektrum stammende Bewegung mit diversen regionalen Ablegern und unterschiedlichen ideologischen Ausrichtungen“ handle.

Entsprechend vielfältig gestalte sich das entsprechende Protestgeschehen gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Vertreten seien Menschen, „die in legitimer Weise ihren Unwillen über die Corona-Beschränkungen demokratisch auf die Straße tragen“, schreibt der Petitionsausschuss. In der Protestbewegung würden aber auch Rechtsextremisten, Reichsbürger und Anhänger von antisemitische Elemente enthaltenden Verschwörungsideologien wie etwa „QAnon“ in Erscheinung treten.

Sicherheitsbehörden verfolgen Entwicklungen

Diese Gegner der Verfassung versuchen, das Protestgeschehen gegen die Beschränkungsmaßnahmen für sich zu instrumentalisieren, heißt es weiter. Sie seien Auslöser dafür, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern ihrem gesetzlichen Auftrag auch bei Veranstaltungen der „Querdenken“-Bewegung nachkommen. Die Sicherheitsbehörden verfolgen die Entwicklungen innerhalb der „Querdenken“-Bewegung im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung mit großer Aufmerksamkeit, betonen die Abgeordneten. Die Petition halten sie für geeignet, „im Sinne der wehrhaften Demokratie“ im Rahmen der weiteren Prüfungen hinsichtlich eines eventuellen Verbots der „Querdenken“-Bewegung einbezogen zu werden.

(hau/eis/irs/19.05.2022)

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