Fragestunde

Fragestunde am 18. Mai

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. Mai 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/1816) die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Mit 29 Fragen kam die Hälfte der 58 Fragen von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 15 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen vertreten. Zwei Fragen stellten die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber.

Die meisten Fragen, nämlich 18, richteten sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Neun Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit sechs Fragen war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefordert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium des Innern und für Heimat sollten jeweils fünf Fragen beantworten. Vier Fragen richteten sich an das Auswärtige Amt, je drei Fragen an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium für Gesundheit. Zu je zwei Fragen wurden Antworten des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums der Finanzen erwartet. Eine Frage musste schließlich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantworten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte der Münchener CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, aus welchen Gründen die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt 2023 keine Mittel für den Aufbau eines Impfregisters vorsieht. Er fragte zudem, wie die Bundesregierung ohne diese aus seiner Sicht „elementare Vorbereitungsmaßnahme’“ eine effektive Impfkampagne oder die Umsetzung einer „wie auch immer konkret zu gestaltenden Impfpflicht“ im kommenden Herbst und Winter zu realisieren gedenkt.

Der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Andrej Hunko erkundigte sich beim Auswärtigen Amt, welche konkreten Schritte die Bundesregierung unternimmt, um einer Schwächung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, etwa durch die geplante Reform des britischen Human Rights Act und auch durch die Nichtumsetzung der Urteile durch die Türkei und Russland, entgegenzutreten und den Gerichtshof zu stärken.

Der Thüringer AfD-Abgeordnete Prof. Dr. Michael Kaufmann wollte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wissen, welche Rolle für die Bundesregierung in der mittelfristigen Planung die intensivierte Forschung auf dem Gebiet der Kernfusion angesichts der „Tatsache“ spielt, dass insbesondere in den USA in jüngster Zeit bedeutende Fortschritte im Hinblick auf eine Netto-Energieerzeugung erzielt worden seien. Von den 31 auf der Seite www.fusionenergybase.com gelisteten Unternehmen, die an der wirtschaftlichen Nutzung der Kernfusion arbeiten, sei nur ein einziges in Deutschland beheimatet. Kaufmann fragt, ob die Regierung seine Einschätzung teilt, dass die Kernfusion perspektivisch einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten wird.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ob die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, durch den Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum entgegenzutreten, angesichts der in den letzten Monaten „extrem gestiegenen Baupreise“ noch für realistisch hält.

Der fraktionslose bayerische Abgeordnete Johannes Huber wollte vom Bundeswirtschaftsministerium erfahren, ob die Bundesregierung eine Umkehrung der Verteilung von Gas im Falle eines eintretenden Mangels – wie vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Energiekonzerns Eon, Karl-Ludwig Kley, vorgeschlagen – durch die Bundesnetzagentur zugunsten der Aufrechterhaltung kritischer Bereiche der deutschen Wirtschaft in Erwägung zieht. Falls ja, will Huber wissen, wie die Priorisierung der Betroffenen vorgenommen würde.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/eis/18.05.2022) 

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