Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Mai 2022, über die Überweisung mehrerer Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse abgestimmt:

Abgesetzt: Bosnien und Herzegowina: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde ein Antrag mit dem Titel „Bosnien und Herzegowina beim Aufbruch in eine bessere Zukunft unterstützen“, den die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigt hatten. Der Antrag sollte zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden.

Werbeverbot: Die AfD-Fraktion wendet sich in einem Antrag gegen die von der Bundesregierung geplante Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (20/1866). In der Vorlage argumentieren die AfD-Abgeordneten unter anderem, dass die Aufhebung des Paragrafen 219a die bisherige Konzeption der Beratungspraxis konterkarieren würde. Durch die Streichung würde nicht dem Schutz des ungeborenen Lebens oberste Priorität eingeräumt, „sondern ausschließlich einem Recht der Frau auf 'reproduktive Selbstbestimmung'“. Der Verfassungsauftrag zum Schutz des ungeborenen Lebens werde auf diese Weise versagt, heißt es in dem Antrag, in dem die Fraktion auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Schwangerschaftsabbrüchen verweist. Nach den von den Karlsruher Richtern aufgestellten Grundsätzen sei die Strafvorschrift des Paragrafen 219a „zwingender Bestandteil des Konzeptes für Schutz des ungeborenen Lebens“, heißt es weiter. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Aufenthaltsgesetz I: Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes bei den Deutschnachweisen beim Ehegattennachzug eingebracht (20/1850). Danach sollen ausländische Ehepartner künftig nicht mehr vor einem Familiennachzug nach Deutschland bereits im Ausland deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Nach dem Willen der Fraktion soll als Voraussetzung für den Ehegattennachzug eine Erklärung reichen, „den erforderlichen Sprachnachweis unverzüglich nach der Ankunft erbringen zu wollen“. Wie es in dem Entwurf heißt, haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Änderung der Rechtslage verständigt. Mit dem Gesetzentwurf solle dieses Vorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Aufenthaltsgesetz II: Die Fraktion Die Linke dringt auf rasche Erleichterungen beim Bleiberecht für Ausländer. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (20/1851) hervor, der auf eine zügige Umsetzung entsprechender Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zielt. Danach sollen unter anderem gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits nach einem drei- statt bisher vierjährigem Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. statt 21. Lebensjahr ein Bleiberecht erhalten können. Auch sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein Bleiberecht „bei nachhaltiger Integration“ bereits nach sechs statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland bei Einzelpersonen und nach vier statt bislang sechs Jahren bei Familien möglich ist. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. 

(eis/irs/19.05.2022)

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