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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. April 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen: 
Glücksspiel: Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vorgelegt (20/470), der vom Parlament zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Durch die im Juni 2021 erfolgte Änderung ergeben sich seit dem 2. Halbjahr 2021 zusätzliche Einnahmen aus der Besteuerung des virtuellen Automatenspiels und des Online-Pokers. Sowohl das Besteuerungsverfahren wie die kassenmäßige Abwicklung der beiden neuen Steuerarten lehnen sich dabei eng an die bisherige Sportwettensteuer an. Dies umfasst sowohl die zentrale Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main III (ab 1. Dezember 2021 Frankfurt am Main IV) für alle im Ausland ansässigen Veranstalter als auch das Zerlegungsverfahren, um die mit der zentralen Zuständigkeit verbundene Aufkommenskonzentration (bei der Sportwettensteuer fällt seit 2015 stets mehr als 96 Prozent des Aufkommens in Hessen an) zu korrigieren. Die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes soll das Zerlegungsverfahren wie bei anderen Steuerarten auf eine quartalsweise Abrechnung umstellen. Damit würden Aufkommensverwerfungen zeitnah über die Zerlegung korrigiert, so dass größere Wellenbewegungen im Kassenaufkommen vermieden würden. 
Bewacherregister: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt (20/993) wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. Mit der Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom November 2018 (BGBl. I S. 2666) wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem heutigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zur Registerbehörde des Bewacherregisters bestimmt. Die Aufgabenzuweisung an das BAFA ergab sich aus der Zuständigkeit des BMWi für das Bewachungsgewerbe und war an diesen Sachzusammenhang gekoppelt. Mit Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 ist die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWi auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem heutigen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übertragen worden. Die ministerielle Zuständigkeit umfasst die Fachaufsicht über die Registerbehörde des Bewacherregisters. Die Aufgabe der Registerbehörde ist wegen des Sachzusammenhangs zur ministeriellen Zuständigkeit in den Geschäftsbereich des BMI zu übertragen. Neue Registerbehörde für das Bewacherregister soll nun das Statistische Bundesamt (StBA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI werden. Der Wechsel der Registerbehörde in den Geschäftsbereich des BMI biete zudem den Nutzen einer unmittelbaren fachaufsichtlichen Begleitung. Der Wechsel werde genutzt, um das informationstechnische System des Bewacherregisters an die neue Betriebsumgebung anzupassen und die technischen Grundlagen zur Weiterentwicklung des Registers zu schaffen. 
Zivilprozessordnung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften vorgelegt (20/1110). Das Europäische Parlament und der Rat haben im Jahr 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft zwei Verordnungen zur Zivilrechtshilfe neu gefasst, nämlich die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40) (im Folgenden: EuZVO) und die Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 1) (im Folgenden: EuBVO). Dieser Entwurf enthält in erster Linie die durch die Neufassung von EuZVO und EuBVO erforderlichen Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Vorlage wird im Rechtsausschuss federführend beraten. 

Sport: Die AfD-Fraktion fordert, dass die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung trifft, die es ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre jeden Sport im Freien unter Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen ohne Beschränkung ausüben können. Ihr entsprechender Antrag (20/1345) wird federführend im Sportausschuss beraten. Darin erklären die Abgeordneten, Kinder und Jugendliche hätten unter den Folgen der Pandemie besonders zu leiden. Die Bewegungsdefizite hätten erheblich zugenommen, Sportmediziner warnen vor Spätfolgen. Sportabstinenz führe auch dazu, dass Kinder sich andere Beschäftigungen suchten: Playstation statt Fußball. Es liege gegenwärtig kein Nachweis vor, dass sich Sport im Freien negativ auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirke. Daher erscheine es unverständlich, dass die Bundesregierung die Untersagung der Sportausübung ausschließt, andererseits aber für Kinder und Jugendliche Einschränkungen durch die Bundesländer – die 2G- oder 3G-Regel, Test- und Schulnachweise – hinnimmt. 

(mis/eis/irs/07.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
    PDF | 405 KB — Status: 21.01.2022
  • 20/993 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt
    PDF | 331 KB — Status: 15.03.2022
  • 20/1110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften
    PDF | 451 KB — Status: 21.03.2022
  • 20/1345 - Antrag: Öffnung des Vereinssports für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Freien ohne Beschränkung während Corona
    PDF | 204 KB — Status: 06.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Vormund­schafts- und Be­treuungs­recht geändert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften (20/1110, 20/1416, 20/1589 Nr. 4) angenommen. Der Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung wurde mit der breiten Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/1888) zugrunde. Ein von der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/1896) wurde hingegen abgelehnt, Darin wurde unter anderem gefordert, dass eine Öffnung der Zivilrechtshilfe für Verfahren der Dokumentenvorlage („pre-trial discovery of documents“) nicht vorgenommen werden soll.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf (20/1110) will die Bundesregierung die grenzüberschreitende Zustellung und Beweisaufnahme zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschleunigen und vereinfachen, indem zwei im Jahr 2020 neu gefasste EU-Verordnungen zur Zivilrechtshilfe in deutsches Recht umgesetzt werden. „Diese Effekte sollen vor allem dadurch erreicht werden, dass Rechtshilfeersuchen künftig elektronisch zwischen den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind“, heißt es in dem Entwurf. Anpassungsbedarf besteht demnach in den Zivilprozessordnung.

Konkret handelt es sich um die EU-Verordnung 2020/1784 vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten sowie um die EU-Verordnung 2020/1783 vom gleichen Tag über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen.

Erweiterung von Rechtshilfemöglichkeiten

Der Regierungsentwurf sieht zudem weitere Änderungen vor. So sollen die deutschen Auslandsvertretungen künftig nur noch in Ausnahmefällen um Zustellung und Beweisaufnahme in Nicht-EU-Staaten ersucht werden. Diese Nachrangigkeit soll künftig auch im Verhältnis zu EU-Mitgliedstaaten gelten. Ferner sollen mit dem Entwurf die bestehenden Rechtshilfemöglichkeiten im Verhältnis zu Staaten des Common Law (zum Beispiel Großbritannien und die USA) erweitert werden. Dabei geht es laut Entwurf um Beweisaufnahmeersuchen im Rahmen einer „pretrial discovery of documents“.

Darüber hinaus soll mit dem Entwurf „die etablierte Stellung des Bundesamtes für Justiz (BfJ) bei der Lösung von Schwierigkeiten im internationalen Zivilrechtshilfeverkehr sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch im Verhältnis zu den Vertragsstaaten bestimmter Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht“ verankert werden. Schließlich sind laut Entwurf Änderungen in sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie eine Rechtsbereinigung in sonstigen Vorschriften vorgesehen.

Änderungen im Rechtsausschuss

Der federführende Rechtsausschuss beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Mai 2022, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen an dem Regierungsentwurf. Mit ihnen wird der Entwurf um sieben auf nun insgesamt 23 Artikel erweitert. Der Schwerpunkt der Änderungen ergibt sich aus veränderten Ressortzuständigkeiten im Zuge der Regierungsbildung. „Um die veränderten Zuständigkeiten, die geänderten Ressortbezeichnungen und die Übertragung von Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Organisationserlass klarzustellen, sollen die betreffenden Rechtsvorschriften angepasst werden“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Kleine Änderungen betreffen danach Durchführungsvorschriften zu den Europäischen Zivilrechtshilfeverordnungen im Elften Buch der Zivilprozessordnung.

Zudem gehen die Koalitionsfraktionen auf Anregungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (20/1416) ein. Die Länderkammer hatte vor allem Änderungen bezüglich der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht gefordert. Neben redaktionellen Änderungen soll nun auf Wunsch der Länder unter anderem ermöglicht werden, durch eine Ergänzung des Paragrafen 11 Absatz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes „den Betreuungsbehörden auch im gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen, die Durchführung der erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine oder selbstständige Berufsbetreuer zu übertragen“.

Angepasst werden soll laut Änderungsantrag in Paragraf 25 des Betreuungsorganisationsgesetzes zudem das Intervall, in dem berufliche Betreuer der Stammbehörde Änderungen im Bestand der von ihnen geführten Betreuungen mitteilen müssen. Es wird von vier auf sechs Monate verlängert. Das sei ein guter Kompromiss „zwischen dem Interesse der Stammbehörde an einem möglichst aktuellen Überblick über die zum Zeitpunkt der Bestellungsentscheidung bestehende Auslastung der beruflichen Betreuer und dem nachvollziehbaren Wunsch der beruflichen Betreuer nach möglichst geringem bürokratischem Aufwand“, heißt es zur Begründung.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (20/1416) Änderungen vor allem an vormundschafts- und betreuungsrechtlichen Regelungen in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er mahnt in diesem Zusammenhang an, „von der vorgesehenen gesetzlichen Normierung einer Nachrangigkeit von Zustellungen und Beweisaufnahmen durch deutsche Auslandsvertretungen“ abzusehen oder zumindest klarzustellen, „dass dem zuständigen Gericht bei der Einschätzung des Vorliegens eines Ausnahmefalles eine Einschätzungsprärogative zukommt“. Aus Sicht der Länderkammer besteht für diese Neuregelung eigentlich kein Anlass. Durch die Neuregelung bestünde vielmehr „das Risiko unwirksamer Zustellungen beziehungsweise unverwertbarer Beweisaufnahmen“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesregierung weist dieses Ansinnen in ihrer Gegenäußerung zurück. Die vorgeschlagene Änderung ändere „nichts an der bisherigen Praxis“. Gerichte würden weiterhin über „die erbetene Flexibilität bei Zustellungen und Beweisaufnahmen im Ausland“ verfügen. Auch die Bedenken zur Unwirksamkeit teile die Bundesregierung nicht.

„Aufwand für ehrenamtliche Betreuer“

Der Gesetzentwurf enthält Änderungen, die sich laut Bundesregierung aus dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Die im vergangenen Jahr beschlossene Reform, die unter anderem das neue Betreuungsorganisationsgesetz beinhaltet, tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Bundesrat schlägt in diesem Zusammenhang unter anderem vor, dass die Betreuungsbehörden mit Einwilligung des Betroffenen das für die Feststellung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit als ehrenamtlicher Betreuer nach dem Betreuungsorganisationsgesetz notwendige Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis einholen können sollen. Das Einholen der Dokumente stelle für die ehrenamtlichen Betreuer, gerade wenn sie nicht über einen Online-Zugang verfügen, einen „nicht unerheblichen Aufwand“ dar. Bei Nichtvorliegen der Dokumente könne es zu Verfahrensverzögerungen kommen, was wiederum den Interessen der zu betreuenden Personen zuwiderliefe.

Regierung sieht kein „unzumutbares Hemmnis“

Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einwilligungslösung würde mit Blick auf das Führungszeugnis einen „Systembruch“ darstellen. Die persönliche Antragstellung solle gewährleisten, „dass ausschließlich die betroffene Person und nicht unbefugte Dritte Kenntnis der Registerdaten erhalten“, schreibt die Bundesregierung und verweist auf ähnliche Verfahren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem sieht die Bundesregierung in der persönlichen Beantragung kein „unzumutbares Hemmnis“ für eine ehrenamtliche Betreuung. Analog argumentiert sie mit Blick auf die Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis.

Einigen Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung hingegen zu. So bejaht sie beispielsweise, dass es sinnvoll erscheint, „der Betreuungsbehörde nicht nur im Rahmen der vorgerichtlichen Beratung und Unterstützung, sondern auch im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einzuräumen, für die in § 11 Absatz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) vorgesehene erweiterte Unterstützung einen anerkannten Betreuungsverein oder einen selbstständigen beruflichen Betreuer zu beauftragen“. (vom/scr/19.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Stefan Kaminski

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften
    PDF | 451 KB — Status: 21.03.2022
  • 20/1416 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften - Drucksache 20/1110 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 247 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/1589 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 23. März bis 14. April 2022)
    PDF | 230 KB — Status: 29.04.2022
  • 20/1888 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/1110, 20/1416, 20/1589 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften
    PDF | 432 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1896 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1110, 20/1416, 20/1589 Nr. 4, 20/1888 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften
    PDF | 152 KB — Status: 18.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Lieb, Dr. Thorsten (FDP), Eichwede, Sonja (SPD), Steffen, Dr. Till (B90/Grüne), Bünger, Clara (Die Linke)
  • Änderungsantrag 20/1896 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/1110, 20/1416 (Beschlussempfehlung 20/1888: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-vormundschaftsrecht-894672

Stand: 22.06.2025