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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (27. BAföG-Novelle), 1. Lesung (28. BAföG-Novelle)
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (28. BAföG-Novelle)
Bildung

Lob und Kritik an der 27. Novelle des Bundes­ausbildungsgesetzes

Lob und Zustimmung, aber auch viel Kritik im Detail gab es für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (27. BAföGÄndG; 20/1631), den der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022, in erster Lesung beraten hat. Mit ihrer aktuellen Novelle will die Ampel das BAföG nach Jahren sinkender Gefördertenzahlen wieder „attraktiver, moderner und flexibler“ gestalten, wie Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in der Debatte betonte. Der Kreis der Anspruchsberechtigten werde durch eine Erhöhung der Elternfreibeträge um 20 Prozent erweitert, die Bedarfssätze würden um fünf Prozent erhöht, die Antragstellung digitalisiert und vereinfacht. Die Opposition kritisierte die geplanten Änderungen als zu kurz gegriffen und die Erhöhung der Zuschüsse als zu gering. Die Linke forderte in einem eigenen Antrag (20/1734), der ebenfalls beraten wurde, das BAföG endlich „existenzsichernd“ zu gestalten und es als rückzahlungsfreien Vollzuschuss zu gewähren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Antrag wurden im Anschluss der Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Ministerin: „Trendwende“ beim BAföG eingeleitet

Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte, mit den nun vorgesehenen Änderungen leite die Koalition eine „Trendwende“ beim BAföG ein: Der Höchstsatz steige um 8 Prozent von 861 Euro auf 931 Euro, die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre. Auch höhere Kinderbetreuungs- und Wohnkostenzuschläge seien geplant.

Die Anhebung der Freibeträge um 20 Prozent stelle ebenfalls eine „satte“ Erhöhung dar. „Das erhöht die Reichweite des BAföG deutlich“, erklärte die Ministerin. Bereits ab Herbst sollten die ersten Änderungen wirken, weitere Schritte hin zu einer strukturellen Reform des BAföG wie die Einführung eines Nothilfe-BAföGs und einer Studienstarthilfe seien zudem in Arbeit.

CDU/CSU kritisiert Reform als „halbgare Novelle“

Kathrin Staffler (CDU/CSU) hielt der Ampel jedoch vor, nicht mehr als einen „halbgare Novelle“ vorzulegen. Es verwundere nicht, dass ein breites Bündnis von den Ampelparteien durchaus nahestehenden Studierendenverbänden den Gesetzentwurf als „zu klein, zu wenig und Reförmchen“ kritisierten.  Es sei zwar dringend erforderlich, dass die Ampel die BAföG-Reform frühzeitig auf die Agenda bringe, doch gemessen an den Ankündigungen im Koalitionsvertrag sowie früheren Reformen, wie etwa von der ehemaligen Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) im Jahr 2019 umgesetzten Änderungen, falle der Entwurf zurück:  Der Wohnzuschlag für Auswärtswohnende sei damals zum Beispiel um 30 Prozent angehoben worden. Im Entwurf jetzt seien nur zehn Prozent vorgesehen.

Ihre Fraktionskollegin Monika Grütters (CDU/CSU) mahnte zudem, weitere Reformen nicht auf die lange Bank zu schieben. Studierende erwarteten mehr als Sozialleistungen, es brauche bessere Förderung von Talent und Leistungsbereitschaft. Im Bereich der Begabtenförderung lasse die Ampel wichtige „Impulse“ vermissen.

AfD: BAföG bleibt bürokratisches Monster

Auch die AfD kritisierte den vorgelegten Entwurf: Die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten sei kein „Selbstzweck“, die Erhöhung der Bedarfssätze angesichts der aktuellen Inflation nicht mehr als ein „Tropfen auf den heißen Stein“, monierte Dr. Götz Frömming (AfD).

Die FDP habe gemeinsam mit SPD und Grünen in der vergangenen Legislaturperiode für ein komplett elternunabhängiges BAföG geworben. „Davon liest man im Entwurf recht wenig.“ Stattdessen bleibe das BAföG ein „bürokratisches Monster“. Wie die zu erwartende steigende Zahl der Anträge in den Ämtern bewältigt werden solle, bleibe offen.

Die Linke fordert BAföG als „Vollzuschuss“ zu zahlen

Nicole Gohlke (Die Linke) nannte die geplanten Änderungen „überfällig“: Es sei ein „schweres Versagen der letzten Bundesregierungen“ gewesen, das BAföG nicht schon früher angepackt zu haben. Die vorgesehene Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Altersgrenzen sei begrüßenswert, jedoch: „Die Tücke liegt im Detail“, bemängelte die Linken-Politikerin. Die Reform werde an vielen Stellen nicht viel verändern. Die Leistungen deckten zum Beispiel auch in Zukunft nicht den realen Bedarf.

Die Fünf-Prozent-Erhöhung der Bedarfssätze werde von der Inflation verschlungen: „Das können Sie nicht als großen Wurf und bildungspolitischen Aufbruch verkaufen“, warf Gohlke der Ministerin vor. Zudem sei es ein Manko, dass das BAföG nicht mehr als Vollzuschuss gezahlt werde, so die Abgeordnete. Viele anspruchsberechtigte Studierende beantragten das BAföG nicht, weil sie sich nicht verschulden wollten. „Der Darlehensteil muss gestrichen werden.“

SPD: Reformen werden Abwärtsspirale beim BAföG umdrehen

Rednerinnen der Ampelkoalition jedoch verteidigten den Entwurf. So erinnerte Dr. Lina Seitzl (SPD) daran, dass es die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) gewesen war, die mit dem Beschluss des BAföGs 1971 einen „Paradigmenwechsel“ eingeleitet und für mehr Bildungsgerechtigkeit gesorgt habe. In den Regierungsjahren von Helmut Kohl (CDU) jedoch sei dann die Ausbildungsförderung von einem Vollzuschuss zu einem Volldarlehen umgewandelt worden.

Die Folgen dieser Entscheidung seien noch immer an den seither sinkenden Gefördertenzahlen ablesbar. Die Ampel  gehe jetzt nicht nur ein „Reformschrittchen“, unterstrich Seitzl, sie drehe vielmehr die „Abwärtsspirale“ um und öffne das BAföG wieder für mehr junge Menschen.

Grüne betonen weitere Reformschritte

Auch Laura Kraft (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, bei der aktuellen Änderung handele es sich um einen „Etappensieg“: Ziel sei es gewesen, möglichst schnell noch vor dem Wintersemester die Erhöhung der Bedarfssätze zu beschließen. „Der größere Teil der Reform liegt aber noch vor uns.“

FDP lobt BAföG für Studierende aus Ukraine

Ria Schröder (FDP) betonte, die Ampel übernehme zudem Verantwortung für „Bildungsbiografien, die durch den brutalen Angriffskrieg“ Russlands auf die Ukraine abzureißen drohten. Mit dem Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz öffne man das BAföG nun auch für ukrainische Studierende.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die BAföG-Novelle sieht unter anderem vor, dass die Freibeträge um 20 Prozent angehoben werden. Bedarfssätze und Kinderbetreuungszuschlag sollen um fünf Prozent sowie der Wohnzuschlag um elf Prozent auf 360 Euro ansteigen. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts soll auf 45 Jahre hochgesetzt werden. Das sogenannte „Schriftformerfordernis“ soll mit der Novellierung wegfallen. Anträge sollen dann digital über „BAföG-Digital“ oder per E-Mail eingereicht werden können.

Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle soll mit dem 27. BAföGÄndG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGÄndGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke fordert, das BAföG existenzsichernd und krisenfest zu gestalten. In einem Antrag verlangt sie vor allem, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren. Außerdem sollten die Fördersätze in Höhe der tatsächlichen Lebensunterhaltskosten gestaltet werden. Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung seien in Höhe der tatsächliche Beiträge einschließlich der Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse zu gewähren, heißt es in der Vorlage. Zuschläge zur Kinderbetreuung müssten darüber hinaus auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben und regelmäßig dynamisiert werden, fordern die Abgeordneten.

Ferner dringen sie unter anderem auf eine Umwandlung der Wohnpauschale in einen Mietkostenzuschuss analog zum Wohngeld mit regionaler Staffelung, eine Abschaffung der Altersgrenzen und die Zahlung eine „angemessenen Digital- und Lernmittelpauschale“ an die Anspruchsberechtigten. Als Begründung für ihren Vorstoß führt die Fraktion an, dass die von der Bundesregierung geplante BAföG-Änderung zu kurz greife. Das BAföG habe in den vergangenen Jahren einen „dramatischen Bedeutungsverlust“ erfahren. Lediglich elf Prozent der Studierenden erhielten noch die Förderung. Das BAföG sei zudem nicht existenzsichernd. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze ändere daran nichts, denn sie orientiere sich nicht an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten, kritisiert die Linksfraktion und plädiert gleichzeitig für eine umfassende Strukturreform noch in der laufenden Legislaturperiode. (sas/12.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Laura Kraft

Laura Kraft

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Kraft, Laura

Bündnis 90/Die Grünen

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

Die Linke

Ria Schröder

Ria Schröder

© Ria Schröder/ Patrick Lux

Schröder, Ria

FDP

Monika Grütters

Monika Grütters

© Prof. Monika Grütters/ Christof Rieken

Grütters, Monika

CDU/CSU

Oliver Kaczmarek

Oliver Kaczmarek

© photothek.net

Kaczmarek, Oliver

SPD

Nina Stahr

Nina Stahr

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Stahr, Nina

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Albani

Stephan Albani

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Albani, Stephan

CDU/CSU

Jessica Rosenthal

Jessica Rosenthal

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Rosenthal, Jessica

SPD

Anja Reinalter

Anja Reinalter

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Reinalter, Prof. Dr. Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

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Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

Ye-One Rhie

Ye-One Rhie

© @Photothek

Rhie, Ye-One

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/1631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
    PDF | 529 KB — Status: 02.05.2022
  • 20/1734 - Antrag: BAföG existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 193 KB — Status: 10.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1631 und 20/1734 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bildung

Experten sehen Licht und Schatten bei BAföG-Reform

Zeit: Mittwoch, 18. Mai 2022, 9.30 bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal Anhörungssaal 3.101

Licht- und Schattenseiten stellt eine Sachverständigenrunde aus Hochschulen, Studierenden- und Interessenvertretungen mit Blick auf die jetzt von der Bundesregierung vorgelegte 27. BAföG-Novelle (Bundesausbildungsförderungsgesetz) fest. Mit der überfälligen Reform sei zwar ein wichtiger erster Schritt getan, doch eine grundlegende Strukturveränderung stehe noch aus, hieß es am Mittwoch, 18. Mai 2022, in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Sachverständigen begrüßten die geplante Ausweitung des Kreises der Bezugsberechtigten, kritisierten aber einhellig die nach überwiegender Ansicht unzureichende Höhe der Bedarfssätze.

Mit ihrem Entwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (20/1631) will die Bundesregierung die Freibeträge um 20 Prozent und die Leistungen um fünf Prozent anheben sowie die Altersgrenze des Bezugsrechts auf 45 Jahre erhöhen sowie den Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro anheben. Für weitergehende Verbesserungen macht sich die Fraktion Die Linke stark (20/1734), das BAföG von einem Darlehen in einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss zu verwandeln und die Fördersätze an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu orientieren.

Kritik an der Höhe der Bedarfssätze

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes, Matthias Anbuhl, nannte die Reform „einen wichtigen ersten Schritt“. Er unterstrich allerdings, dass die Armut unter Studierenden strukturell bedingt sei. Es bedürfe daher einer „Trendumkehr beim BAföG“, diese sei mit der vorliegenden Novelle noch nicht angepackt worden. Das müsse in einem „zweiten Schritt“ passieren. Als ungenügend kritisierte Anbuhl insbesondere die Höhe der Bedarfssätze und die Vermögensgrenze von 45.000 Euro: „Wir wünschen uns daher mehr Mut bei der strukturellen Reform.“

Für den Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) kritisierte dessen Bundesvorsitzende, Franca Bauernfeind, dass die Bedarfssätze „zu gering“ bemessen seien. Das habe sich auch sehr deutlich während der Pandemie gezeigt. Auch die Wohnungspauschale sei zu knapp angesetzt. Des Weiteren mahnte die studentische Vertreterin an, dass die Förderungsdauer nicht verlängert worden sei und eine „bürokratische Entschlackung“ des BAföG-Prozesses noch ausstehe. Dagegen begrüßte sie die geplante Anhebung der Freibeträge.

Forderungen nach pauschaler Anhebung

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) merkte Grundsätzliches an. Nach ihren Worten geht es beim Bafög nicht nur um Chancengleichheit beim Zugang zum Studium, sondern ebenso um die Freiheit der Berufswahl. Wie ihre Vorredner verlangte Brolenius höhere Regelsätze; der DGB befürworte eine pauschale Anhebung um 150 Euro. Die Gewerkschaftsvertreterin bemängelte, dass bei der Bemessung der Regelsätze nicht zwischen Lebens-und Ausbildungskosten unterschieden werde und diese daher realitätsfern, weil „unscharf“ sei. Zudem plädierte die Gewerkschaftsvertreterin für den Einstieg in eine elternunabhängigere Förderung wie im Koalitionsvertrag angekündigt.

Für Lone Grotheer, Vertreterin des „freien zusammenschlusses von studentinnenschaften“, lautete die zentrale Frage: „Wer darf studieren, wer kann sein Recht auf Bildung durchsetzen?“ Auch sie forderte einen wesentlich höheren Anstieg der Leistungen, und zwar auf bis zu 1500 Euro monatlich. Grotheer betonte, dass „Bildung generell vom Einkommen der Eltern unabhängig geregelt werden“ sollte und beklagte, dass die Zahl der Bafög-Empfänger kontinuierlich gesunken sei. Seien bei Einführung des BAföG noch 45 Prozent der Studierenden gefördert worden, so seien es heute nur noch rund zehn Prozent. Dass die aktuelle Bedarfsanpassung zu „unambitioniert“ sei, zeige die jüngst veröffentliche Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die nachwies, dass „fast jeder dritte Student in Armut“ lebe. Deshalb könne der Entwurf nur „ein Anfang“ sein. BAföG sollte wieder das werden, was es am Anfang war: „Ein Instrument der Chancengleichheit“.

Diskussion über das Bafög-Modell

Es gebe am vorliegenden Entwurf zwar „nichts zu meckern“, meinte dagegen Ulrich Müller, Leiter Politische Analysen im Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), doch äußerte er Zweifel, ob das BAföG-Modell überhaupt noch auf der Höhe der Zeit sei. Die Reform drohe zu einem „Museumsstück“ zu werden. Wer einen Bus überholen wolle, könne es auch nicht mit einem Ölwechsel bewenden lassen, sondern müsse die ganze Ausstattung modernisieren. Deshalb sei das BAföG nicht bloß zu reformieren. Nötig sei vielmehr, ein Nachfolgemodell zu entwerfen, das Bewährtes aufgreife, aber die Ausbildungsförderung „zeitgemäßer“ gestalte.

Eine Auffassung, die Isabel Rohner, Referatsleiterin Bildung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA), so nicht teilte. Aus Sicht der Arbeitgeber sei das Bafög-Modell, weiterhin ein „wichtiges Instrument“, um junge Menschen zu fördern, deren Elternhäuser dazu aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage seien. Rohner begrüßte die Zielsetzung des Reformvorhabens, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern. Gewünscht hätte sie sich allerdings, dass der Novelle eine Evaluierung vorangegangen wäre. Kritisch merkte die Arbeitgebervertreterin an, dass für eine Sozialleistung, wie sie die Ausbildungsförderung darstelle, die Anhebung des Vermögensfreibetrags „falsche Anreize“ setze. Sie machte sich dafür stark, die Freibetragsgrenze bei 15.000 Euro festzuschreiben.

Entwicklung der Förderungsquote

Auch Ulrike Tippe, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Präsidentin der TH Wildau, bezeichnete den Gesetzentwurf lediglich „als einen ersten Schritt“. Weitere notwendige strukturelle Schritte seien „noch nicht angepackt“ worden. Ungenügend sei die Höhe der Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund der Teuerungsrate. Hier müsse die Entwicklung der Förderungsquote genau beobachtet werden.

Katja Urbatsch vom Verein „arbeiterkind.de“, forderte, dass das BAföG „eine planbare und angemessene Förderung“ leisten müsse. Den deutlichen Anstieg der Freibeträge bewertete sie als „positiv“. Gerade an der Planbarkeit mangele es, da unter den Studierenden Unsicherheit herrsche über die Höhe der zu erwartenden Leistung. Die Berechnung der Bedarfssätze müsse deshalb transparent und nachvollziehbar sein, forderte die Studentin. Der Leistungsbedarf müsse sich am studentischen Warenkorb bemessen. Kritisch fügte sie hinzu, dass bisher Bezugsberechtigte nach ihrem Erstantrag zu lange auf Geld warten müssten. Großes Thema sei auch die Verschuldungsangst vieler junger Manschen, die sie vom Studium abhalte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die BAföG-Novelle sieht unter anderem vor, dass die Freibeträge um 20 Prozent angehoben werden. Bedarfssätze und Kinderbetreuungszuschlag sollen um fünf Prozent sowie der Wohnzuschlag um elf Prozent auf 360 Euro ansteigen. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts soll auf 45 Jahre hochgesetzt werden. Das sogenannte „Schriftformerfordernis“ soll mit der Novellierung wegfallen. Anträge sollen dann digital über „BAföG-Digital“ oder per E-Mail eingereicht werden können.

Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle soll mit dem 27. BAföGÄndG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGÄndGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen. 

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke fordert, das BAföG existenzsichernd und krisenfest zu gestalten. In einem Antrag verlangt sie vor allem, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren. Außerdem sollten die Fördersätze in Höhe der tatsächlichen Lebensunterhaltskosten gestaltet werden. Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung seien in Höhe der tatsächliche Beiträge einschließlich der Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse zu gewähren, heißt es in der Vorlage. Zuschläge zur Kinderbetreuung müssten darüber hinaus auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben und regelmäßig dynamisiert werden, fordern die Abgeordneten.

Ferner dringen sie unter anderem auf eine Umwandlung der Wohnpauschale in einen Mietkostenzuschuss analog zum Wohngeld mit regionaler Staffelung, eine Abschaffung der Altersgrenzen und die Zahlung eine „angemessenen Digital- und Lernmittelpauschale“ an die Anspruchsberechtigten. Als Begründung für ihren Vorstoß führt die Fraktion an, dass die von der Bundesregierung geplante BAföG-Änderung zu kurz greife. Das BAföG habe in den vergangenen Jahren einen „dramatischen Bedeutungsverlust“ erfahren. Lediglich elf Prozent der Studierenden erhielten noch die Förderung. Das BAföG sei zudem nicht existenzsichernd. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze ändere daran nichts, denn sie orientiere sich nicht an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten, kritisiert die Linksfraktion und plädiert gleichzeitig für eine umfassende Strukturreform noch in der laufenden Legislaturperiode. (hari/sas/30.05.2022)

Dokumente

  • 20/1631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
    PDF | 529 KB — Status: 02.05.2022
  • 20/1734 - Antrag: BAföG existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 193 KB — Status: 10.05.2022

Tagesordnung

  • 10. Sitzung am Mittwoch, dem 18. Mai 2022 um 9.30 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 10. Sitzung am 18. Mai 2022

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - freier zusammenschluss von student*innenschaften e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsches Studentenwerk
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand
  • Schriftliche Stellungnahme - ArbeiterKind.de gGmbH
  • Schriftliche Stellungnahme - Centrum für Hochschulentwicklung
  • Schriftliche Stellungnahme - Hochschulrektorenkonferenz
  • Schriftliche Stellungnahme - Ring Christlich-Demokratischer Studenten
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bildung

Bundestag verabschiedet 27. BAföG-Novelle

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion hat der Bundestag am Donnerstag, 23. Juni 2022, die von der Bundesregierung vorgelegte 27. BAföG-Novelle in der Ausschussfassung angenommen. Zur Abstimmung über den Entwurf eines „Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ (27. BAföGÄndG; 20/1631, 20/2244) hatte der Bildungsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/2399) sowie der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/2401) vorgelegt. Mit der Novelle würden erste Schritte gegangen, um den kontinuierlich gesunkenen BAföG-Empfängerzahlen entgegenzuwirken. Das geht aus einer Entschließung hervor, die der Bundestag ebenfalls auf Grundlage einer Empfehlung des Bildungsausschusses (20/2399) mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU/CSU annahm. Darin verlangen die Abgeordneten zudem weitere Reformschritte, etwa eine Studienstarthilfe für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften als neue Leistung im BAföG zu etablieren.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „BAföG existenzsichernd und krisenfest gestalten“ (20/1734), der mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen wurde. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (20/2399) vor. Erstmals berieten die Abgeordneten außerdem die von der Bundesregierung vorgelegte 28. BAföG-Novelle (20/2298) und den Berufsbildungsbericht 2022 der Bundesregierung (20/1930). Die Vorlagen wurden im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der AfD, der „BAföG zu einer bürokratiearmen und gerechten Sozialleistung für Schüler und Studenten aus einkommensschwachen Familien weiterentwickeln“ (20/2368) will, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildungsausschuss überwiesen.

27. BAföG-Novelle der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll die Förderung nach dem BAföG „nunmehr wieder für deutlich breitere Schichten der Bevölkerung geöffnet werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. In der vom Bildungsausschuss geänderten Fassung sieht dieser vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende soll bei 360 Euro liegen und der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr 15.000 Euro betragen sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, 45.000 Euro. Außerdem plant die Bundesregierung, dass die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben wird. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle solle mit dem 27. BAföGÄndG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGÄndGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Ministerin: BAföG soll alle erreichen, die es brauchen

Für die Bildungs- und Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) ist BAföG ein wichtiges Instrument, um den eigenen Bildungsweg frei wählen zu können. Mit der 27. Novelle werde die Förderung an die Anforderung des 21. Jahrhunderts angepasst und solle zukünftig auch wieder alle erreichen, die es brauchen. 

Die Erhöhung bedeute nicht, dass alle studieren sollen, sondern, dass alle studieren können, so die Ministerin. Sie betonte, dass akademische und berufliche Bildung gleichwertig seien. Ein Meister müsse genauso viel wert sein wie ein Masterabschluss.

Union: Problem nicht einfach mit Geld zuschütten

Katrin Staffler (CDU/CSU) forderte die Bundesregierung auf, sich mit der Frage zu beschäftigen, weshalb die Zahlen der BAföG-Empfänger stetig zurückgehen. Statt das Problem „einfach mit Geld“ zuzuschütten, ist eine Vereinfachung des BAföG-Antragsverfahren laut Staffler dringend notwendig.

Auch das Thema Regelstudienzeit müsse angegangen werden. Die Unionspolitikerin forderte die Regierung auf, eine Studie in Auftrag zu geben, um evaluieren zu können, wie realistisch die angegebene Regelstudienzeit für Studierende ist.

SPD: Chance zum lebenslangen Lernen

Für Sönke Rix (SPD) ist das Ziel der Reform, dass mehr Menschen vom BAföG profitieren. Durch die Erhöhung des Freibetrages würden beispielsweise mehr junge Menschen unabhängiger vom Einkommen der Eltern.

Gleichzeitig werde durch ein Anheben der Altersgrenze von BAföG-Empfängern auf 45 Jahre die Chance zum lebenslangen Lernen garantiert. 

AfD: Studieren ist kein staatlich garantiertes Recht

Dr. Götz Frömming (AfD) kritisierte, dass durch die neue BAföG-Reform der Personenkreis der BAföG-Empfänger erweitert werde. Die Förderung sei als „Sozialleistung“ für Menschen gedacht, die sich ein Studium sonst nicht leisten könnten, nicht als Zuschuss für alle: „Studieren ist eine Chance, aber kein staatlich garantiertes Recht für jedermann.“

Auch der geplante Notfallmechanismus, der mit der 28. BAföG-Novelle in Kraft treten soll, stößt auf Kritik. Es brauche in Deutschland keine „Notstandsgesetzgebung“, sagte der AfD-Abgeordnete im Plenum.

Grüne: Brauchen real gleiche Bildungschancen

Von der größten Reform seit 20 Jahren spricht die Grünen-Abgeordnete Nina Stahr. Deutschland habe „einige Baustellen in der Bildungspolitik“. Eine davon sei die Tatsache, dass der eigene Bildungsweg stark vom Geldbeutel der Eltern abhänge. Für echte Chancengleichheit braucht es laut Stahr die BAföG-Reform: „Formal gleiche Bildungschancen reichen nicht, wir brauchen real gleiche Bildungschancen.“

Die 27. Novelle sei nur ein erster Schritt der Reform. Neben dem Notmechanismus müssten Stahr zufolge auch strukturelle Mechanismen entwickelt werden, damit die BAföG-Sätze sich an die Wirklichkeit der Studierenden anpassen.

Linke: 27. Novelle holt Studierende nicht aus der Armut

Die Höhe der BAföG-Förderung reiche nicht aus, um Studierende flächendeckend vor der Armut zu schützen, sagte Nicole Gohlke (Die Linke). Auch die 27. Novelle ändere daran nichts, da der neue BAföG-Höchstsatz weiterhin unterhalb von 1.000 Euro monatlich liege. Der BAföG-Satz sei außerdem nicht ausreichend an die Inflation angepasst worden.

Im Gegensatz zur AfD begrüßte Gohlke den Vorschlag eines Notfallmechanismus für zukünftige Krisensituationen. Dennoch greife der Entwurf zur 28. Novelle zu kurz, da er internationale Studierende nicht berücksichtige und die Förderung in Notlagen weiterhin an der Regelstudienzeit hänge.

FDP: Reform ist Lichtblick für Studierende

Die Pandemie habe bei vielen finanzielle Reserven aufgebraucht, Krieg und Inflation lassen die Preise ansteigen. Die BAföG-Reform komme daher genau zur richtigen Zeit und sei ein „Lichtblick für Studierende“, sagte die FDP-Abgeordnete Ria Schröder.

Die Erhöhung des Freibetrags auf 20,75 Prozent sorge dafür, dass mehr Studierende BAföG erhalten. Es sei in der aktuellen Zeit außerdem ein starkes Signal, dass der Heizkostenzuschuss auch an BAföG-Empfänger ausgezahlt werde.

Abgelehnter Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion verlangte, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren. Außerdem sollten die Fördersätze in Höhe der tatsächlichen Lebensunterhaltskosten gestaltet werden. Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung seien in Höhe der tatsächliche Beiträge einschließlich der Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse zu gewähren, heißt es in der Vorlage. Zuschläge zur Kinderbetreuung müssten darüber hinaus auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben und regelmäßig dynamisiert werden, forderten die Abgeordneten.

Ferner drangen sie auf eine Umwandlung der Wohnpauschale in einen Mietkostenzuschuss analog zum Wohngeld mit regionaler Staffelung, eine Abschaffung der Altersgrenzen und die Zahlung eine „angemessenen Digital- und Lernmittelpauschale“ an die Anspruchsberechtigten.

28. BAföG-Novelle der Bundesregierung

Mit der 28. BAföG-Novelle will sich die Bundesregierung ermächtigen lassen, durch Rechtsverordnung „ohne Zustimmung des Bundesrats“ im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist.

Die Novelle ist eine Reaktion auf die infolge der Corona-Einschränkungen massiv zurückgegangenen ausbildungsbegleitenden Nebenerwerbjobs, was viele Auszubildende vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt hat.

Berufsbildungsbericht 2022

Die Pandemie beeinflusst auch im zweiten Jahr in Folge das Ausbildungsgeschehen, heißt es im Berufsbildungsbericht 2022. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sei 2021 nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr nur leicht um 1,2 Prozent auf 473.100 gestiegen. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge sei damit noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau (-9,9 Prozent im Vergleich zu 2019) geblieben, heißt es im Bericht. Die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger habe sich entsprechend ebenfalls nur leicht erhöht, schreibt die Regierung: Sie sei im Bereich der dualen Ausbildung um 1,3 Prozent auf insgesamt 677.500 gestiegen. Rückgänge zeigten dagegen unter anderem die schulischen Ausbildungsgänge in Berufen des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens.

Das Ausbildungsangebot ist laut Bericht im Vorjahresvergleich um 1,7 Prozent auf 536.200 Ausbildungsstellen gewachsen. Die Nachfrage nach Stellen blieb nahezu unverändert: Sie stieg um 0,2 Prozent. Insgesamt 497.700 Personen suchten einen Ausbildungsplatz. Sowohl Angebot als auch Nachfragen lagen unter dem Niveau vor der Pandemie. Herausforderungen sieht die Bundesregierung weiterhin bei der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage: Ende September 2021 standen den 63.200 unbesetzten Ausbildungsstellen (+5,4 Prozent) noch 24.600 gänzlich unversorgte Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. Das waren allerdings 16,1 Prozent beziehungsweise 4.700 Personen weniger als 2020.

Im Jahr 2020 ist dem Bericht zufolge die Zahl der ausbildenden Betriebe um 1,4 Prozent auf 419.700 gesunken. Am stärksten ausgefallen sind die Rückgänge laut Bundesregierung bei den Kleinstbetrieben. Die Ausbildungsquote sei allerdings mit 19,4 Prozent im Vorjahresvergleich fast gleich geblieben. (2019: 19,6 Prozent).

Antrag der AfD

Der Entwurf der Bundesregierung zum 27.BAföG-Änderungsgesetz widerspricht aus Sicht der AfD den Grundsätzen des BAföG. Daher fordert die Fraktion in ihrem Antrag die Überarbeitung des Gesetzentwurfes. Dieser würde den „Kreis der Förderberechtigten“ auch auf Personen ausweiten, die ein Studium auch aus eigener Kraft finanzieren könnten oder deren Eltern über ein entsprechendes Einkommen verfügen. Die Antragsteller fordern daher unter anderem, dass der Vermögensfreibetrag sich lediglich von bisher 8.200 Euro auf 8.500 Euro erhöhen soll und die Altersgrenze von 30 Jahren bestehen bleibt. (des/sas/hau/22.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

Sönke Rix

Sönke Rix

© Sönke Rix/Photothek

Rix, Sönke

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Nina Stahr

Nina Stahr

© Nina Stahr/Sonja Macholl

Stahr, Nina

Bündnis 90/Die Grünen

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

Die Linke

Ria Schröder

Ria Schröder

© Ria Schröder/ Patrick Lux

Schröder, Ria

FDP

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Laura Kraft

Laura Kraft

© DBT / Inga Haar

Kraft, Laura

Bündnis 90/Die Grünen

Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

CDU/CSU

Jessica Rosenthal

Jessica Rosenthal

© Jessica Rosenthal / s.h. schroeder

Rosenthal, Jessica

SPD

Anja Reinalter

Anja Reinalter

© Anja Reinalter/ Andrea Ege

Reinalter, Prof. Dr. Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Albani

Stephan Albani

© Deutschen Bundestag/ Stella von Saldern

Albani, Stephan

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/1631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
    PDF | 529 KB — Status: 02.05.2022
  • 20/1734 - Antrag: BAföG existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 193 KB — Status: 10.05.2022
  • 20/1930 - Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2022
    PDF | 10 MB — Status: 17.05.2022
  • 20/2244 - Unterrichtung: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) - Drucksache 20/1631 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 163 KB — Status: 15.06.2022
  • 20/2298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
    PDF | 264 KB — Status: 20.06.2022
  • 20/2368 - Antrag: BAföG zu einer bürokratiearmen und gerechten Sozialleistung für Schüler und Studenten aus einkommensschwachen Familien weiterentwickeln
    PDF | 211 KB — Status: 22.06.2022
  • 20/2399 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1631, 20/2244 - Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 20/1734 - BAföG existenzsichernd und krisenfest gestalten
    PDF | 429 KB — Status: 22.06.2022
  • 20/2401 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1631, 20/2244, 20/2399 - Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
    PDF | 207 KB — Status: 22.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1631 und 20/2244 (Beschlussempfehlung 20/2399 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/1631 und 20/2244 angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/2399 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/2399 Buchstabe c (Antrag 20/1734 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 20/2298, 20/1930 und 20/2368 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

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Bildung

Sachverständige: „Notfall-BAföG“ muss schneller und unbürokratischer sein

Zeit: Mittwoch, 6. Juli 2022, 11.15 bis 12.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Sitzungssaal 4 300

Der geplante „BAföG-Notfallmechanismus“ für Krisenzeiten ist ein wichtiges Instrument, das allerdings noch einiger Überarbeitung bedarf. Darin waren sich die drei geladenen Sachverständigen bei der Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, 6. Juli 2022, einig. Grundlage der Anhörung war der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachte Gesetzentwurf (20/2298) zum 28. BAföG-Änderungsgesetzes.

28. BAföG-Novelle

Mit der 28. BAföG-Novelle soll eine Art Notfallmechanismus für Krisenzeiten in Kraft treten. Viele Studierende und Auszubildende hätten in der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und seien in finanzielle Notlage geraten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Damit eine solche Situation künftig vermieden werde, solle bei bundesweiten Krisen, die „den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten“ betreffen beziehungsweise einbrechen lassen, der Personenkreis der BAföG-Empfänger erweitert werden können.

Sowohl Studierende als auch Schülerinnen und Schüler in förderfähigen Ausbildungen könnten damit „Notfall-BAföG“ beziehen. Die Notlage werde vom Bundestag beschlossen und müsse alle drei Monate verlängert werden. Besteht eine Notlage länger als sechs Monate, könne entschieden werden, ob die BAföG-Förderung durch ein Volldarlehen ersetzt werde.

Abbau bürokratischer Hürden gefordert

Für Bernhard Börsel, Referatsleiter für Studienfinanzierung beim Deutschen Studentenwerk, müsse der Notfallmechanismus transparent, schnell und unbürokratisch sein, „denn es geht um Existenzsicherung“. Anstatt erst nach Feststellen der Krise einen Plan zu erarbeiten, müssten die Konzepte für die BAföG-Förderung im Vorfeld entwickelt werden und auch den BAföG-Ämtern vorliegen. Zum Abbau bürokratischer Hürden gehöre auch, dass die Punkte einer BAföG-Prüfung, die besonders viel Zeit in Anspruch nehmen (wie die Nachweispflicht), für das „Notfall-BAföG“ vereinfacht beziehungsweise außer Acht gelassen werden sollten.

Auch Dr. Ulrike Tippe, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, bezweifelte, dass der angedachte Prozess der 28. Novelle schnell genug sei, um den Studierenden direkt zu helfen. Es gehe bei der Nothilfe um Situationen, in denen Studierenden die finanziellen Mittel wegbrechen, daher sei schnelles Handeln entscheidend. Um den Beantragungs- und Bewilligungsprozess zu beschleunigen, schlug sie vor, anstatt des Nachweises der individuellen Betroffenheit, der für die Beantragung des BAföGs relevant ist, auf eine Selbsterklärung der Studierenden oder den Nachweis des Jobverlustes zu setzen.

Kritik an BAföG-Empfängerkreis

Daryoush Danaii, Vorstand beim Verein Freier Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs) bemängelte, dass das „Notfall-BAföG“ nicht für internationale Studierende gelten solle. Außerdem greife es zu kurz, lediglich die Arbeitsmarktsituation als Indikator für das Einsetzen des „Notfall-BAföGs“ heranzuziehen. Auch die Inflation oder steigende Heizkosten könnten Studierende in finanzielle Not bringen. Danaii schlägt die Kaufkraft als Parameter vor.

Ebenso müsste der Nothilfemechanismus auch bei regionalen Krisen greifen – aktuell spreche der Gesetzentwurf nur von bundesweiten Krisen. Auch wenn er die Notfallhilfe generell begrüße, forderte Danaii, diese als Vollzuschuss zu gewähren: „Krisen lassen sich nicht bewältigen, indem Studierende zur Aufnahme von Schulden gedrängt werden.“ (des/06.07.2022)

Dokumente

  • 20/2298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
    PDF | 264 KB — Status: 20.06.2022

Tagesordnung

  • 15. Sitzung am Mittwoch, dem 6. Juli 2022 um 11.15 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 15. Sitzung am 6. Juli 2022

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesrechnungshof
  • Schriftliche Stellungnahme - freier zusammenschluss von student*innenschaften e. V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsches Studentenwerk

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bildung

Kreis der BAföG-Empfänger wird in Notlagen erweitert

Um den Kreis der BAföG-Empfänger in Notlagen erweitern zu können, plant die Bundesregierung eine Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Der Bundestag hat den dazu vorgelegten Entwurf für das 28. BAföG-Änderungsgesetz (20/2298, 20/2728, 20/3369 Nr. 1.8) am Donnerstag, 22. September 2022, nun gebilligt. Für die vom Bildungsausschuss geänderte Fassung (20/3589) stimmten SPD, Grüne und FDP, die CDU/CDU und die AfD stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich.

Abgelehnt wurden hingegen zwei Entschließungsanträge sowie ein Änderungsantrag aus den Reihen der Opposition. Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Entschließungsantrag (20/3593), den Gesetzentwurf zurückzuziehen und „das BAföG in seiner bisherigen Form einer elternabhängigen Ausbildungsförderung zu erhalten“. Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion sprach sich dafür aus, internationale Studierende, ungeachtet des jeweiligen Aufenthaltsstatuts, und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Ausland studieren, in der Definition des geplanten erweiterten Personenkreises aufzunehmen (20/3594). Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/3592) forderte, das BAföG-Verfahren vollständig digital aufzusetzen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Viele Auszubildende hätten während der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und seien dadurch in finanzielle Notlagen geraten, heißt es in der Vorlage. Auch wenn der Arbeitsmarkt sich mittlerweile wieder erholt habe, sei es wichtig, für zukünftige Krisenlagen vorbereitet zu sein.

Daher soll die Bundesregierung nun dazu ermächtigt sein, im Falle einer bundesweiten Notlage den Personenkreis der BAföG-Empfänger zu erweitern, sofern die Krise negativen Einfluss auf den „Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten“ hat. Dieser Personenkreis soll neben Studierende auch Schülerinnen und Schüler umfassen, die sich in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden. (des/hau/22.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Ria Schröder

Ria Schröder

© Ria Schröder/ Patrick Lux

Schröder, Ria

FDP

Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Nina Stahr

Nina Stahr

© Nina Stahr/Sonja Macholl

Stahr, Nina

Bündnis 90/Die Grünen

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

Die Linke

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

Kai Gehring

Kai Gehring

© DBT/Inga Haar

Gehring, Kai

Bündnis 90/Die Grünen

Ye-One Rhie

Ye-One Rhie

© @Photothek

Rhie, Ye-One

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
    PDF | 264 KB — Status: 20.06.2022
  • 20/2728 - Unterrichtung: Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG) - Drucksache 20/2298 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 120 KB — Status: 12.07.2022
  • 20/3369 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 16. Juni 2022 bis 1. September 2022)
    PDF | 269 KB — Status: 09.09.2022
  • 20/3589 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/2298, 20/2728, 20/3369 Nr. 1.8 - Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2368 - BAföG zu einer bürokratiearmen und gerechten Sozialleistung für Schüler und Studenten aus einkommensschwachen Familien weiterentwickeln
    PDF | 278 KB — Status: 21.09.2022
  • 20/3592 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/2298, 20/2728, 20/3369 Nr. 1.8, 20/3589 - Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
    PDF | 131 KB — Status: 21.09.2022
  • 20/3593 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/2298, 20/2728, 20/3369 Nr. 1.8, 20/3589 - Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
    PDF | 147 KB — Status: 21.09.2022
  • 20/3594 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/2298, 20/2728, 20/3369 Nr. 1.8 - Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
    PDF | 154 KB — Status: 21.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Schweigeminute wegen des Todes von Keller, Rainer Johannes (SPD)


Änderungsantrag 20/3592 abgelehnt
Gesetzentwurf 20/2298 und 20/2728 (Beschlussempfehlung 20/3589 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/3593 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/3594 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-bildung-bafoeg-893306

Stand: 17.05.2025