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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Haushalt

Änderungen am Energie- und Klima­fonds geplant

Erstmals hat der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über eine „Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ,Energie- und Klimafonds‘“ (20/1598) debattiert. Nach der Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Haushaltsauschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Energie- und Klimafonds (EKF) soll nach Willen der Koalition zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt werden. Bei dem Fonds handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes. Aus dem Fonds werden aktuelle diverse klimaschutzpolitische Programmausgaben finanziert. Der Fonds wird von mehreren Ministerien bewirtschaftet.

Die Weiterentwicklung des Fonds soll laut Bundesregierung dazu dienen, den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen. Mit dem am 27. Januar 2022 verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte der Bundestag Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Fonds übertragen (20/300, 20/400, 20/530, 20/401). „Diese Mittel sollen dazu verwendet werden, gezielt Investitionen in Zukunftsbereichen zur Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der pandemiebedingt verringerten Investitionstätigkeit anzustoßen“, schreibt die Bundesregierung. Diesem finanzpolitischen Ziel zur „Stärkung eines effektiven Wirtschaftswachstums anlässlich der weiterhin bestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie“ solle durch entsprechende Änderungen in dem Gesetz nachgekommen werden.

Konkret sieht der Entwurf zum einen den neuen Paragrafen 2a („Verwendung der Mittel zur Überwindung der Folgen der Covid-19-Pandemie) in dem Einrichtungs-Gesetz des EKF vor. In diesem soll, wie schon im Nachtragshaushalt, festgeschrieben werden, wozu die dem Fonds übertragenen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro genutzt werden dürfen. Aufgezählt wird unter anderem die “Förderung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich„, die “Förderung von Investitionen zum Ausbau einer Infrastruktur einer kohlendioxidneutralen Energieversorgung„ und die “Stärkung der Nachfrage privater Verbraucherinnen und Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage„.

Zudem soll Paragraf 2 (“Zweck des Sondervermögens„) angepasst und erweitert werden. Künftig soll das Sondervermögen demnach “zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz, […], dienen„, ermöglichen. Förderfähig seien “insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschland zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben„. Weiterhin förderfähig sind künftig laut Entwurf “Maßnahmen zum internationalen Klimaschutz sowie Maßnahmen des damit in Verbindung stehenden Umweltschutzes„. Wie bisher sollen aus dem Fonds energieintensive Unternehmen Zuschüsse erhalten können, um “emissionshandelsbedingte Erhöhungen von Strompreisen auszugleichen„.

Zudem wird das Gesetz unbenannt: Aus dem “Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG)„ soll das “Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens ‚Klima- und Transformationsfonds‘ (Klima- und Transformationsfondsgesetz – KTFG)„ werden. (scr/12.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

© Andreas Mattfeldt/Tobias Koch

Mattfeldt, Andreas

CDU/CSU

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 914 KB — Status: 13.12.2021
  • 20/400 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 14.01.2022
  • 20/401 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 351 KB — Status: 14.01.2022
  • 20/530 - Ergänzung zur Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351, 20/400, 20/401 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 483 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/1598 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
    PDF | 318 KB — Status: 02.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Lenkert, Ralph (Die Linke), Oßner, Florian (CDU/CSU), Hakverdi, Metin (SPD); Junge, Frank (SPD)
  • Überweisung 20/1598 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 23. Juni 2022, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Klimaschutz: Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Abgeordneten gegen das Votum der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke einen Regierungsentwurf über eine „Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds“ (20/1598, 20/1989) angenommen. Danach soll der Energie- und Klimafonds (EKF) zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt werden. Bei dem Fonds handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes, aus dem klimaschutzpolitische Programmausgaben finanziert werden. Der Fonds wird von mehreren Ministerien bewirtschaftet. Die Weiterentwicklung soll laut Regierung vor allem dazu dienen, den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begegnen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte der Bundestag dafür Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Fonds übertragen. Der Entwurf sieht den neuen Paragrafen 2a in dem Einrichtungs-Gesetz des EKF vor, in dem festgeschrieben werden soll, wozu diese 60 Milliarden Euro genutzt werden dürfen. Aufgezählt wird unter anderem die „Förderung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die Abschaffung der EEG-Umlage. Zudem soll der eigentliche Zweck des Sondervermögens angepasst und erweitert werden. Künftig soll das Sondervermögen demnach „zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz, [...] dienen“, ermöglichen. Förderfähig seien „insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschland zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben“. Zur Abstimmung hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/2396).

Digital Markets Act: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der Antragsteller sowie der AfD hat der Bundestag einen CDU/CSU-Antrag mit der Mehrheit von SPD, Grüne und FDP zurückgewiesen, in dem die Fraktion forderte, die Bundesregierung solle bei den Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act darauf hinwirken, dass Möglichkeiten geschaffen werden, Gatekeepern den Aufkauf von potenziellen Wettbewerbern zu verbieten (20/686). Dies könne etwa als feste Rechtsfolge bei Verstößen von Gatekeepern gegen den DMA geschehen. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass Unternehmenskäufe nicht per se verboten werden. Nur solche Unternehmen sollen reguliert werden, „deren wirtschaftliche Machtposition tatsächlich den fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten zu unterminieren“ drohe, heißt es in dem Antrag. Weiter schreiben die Abgeordneten, es solle eine Interoperabilitätsverpflichtung für Messengerdienste der Gatekeeper eingeführt werden, um mehr Innovation und Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu schaffen. Die Handlungsfähigkeit und nationale Zuständigkeit des Bundeskartellamts solle zudem künftig vollständig erhalten bleiben und nicht durch ein Veto der EU-Kommission blockiert werden können. Zur Abstimmung hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/1884).

Digitalministerium: Gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen einen AfD-Antrag (20/88) abgelehnt, in dem diese die Bundesregierung aufforderte, unverzüglich ein Bundesministerium für Digitalisierung (BMDig) zu gründen und die politischen Abteilungen für die Themen Bürgerdienste (OZG-Umsetzung), IT des Bundes, digitale Infrastruktur sowie IT-Sicherheit und Innovation einzurichten. Weiter verlangen die Abgeordneten, den Posten des Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung sowie die Beratungs-, Koordinierungs- und Umsetzungsgremien in der Digitalpolitik unverzüglich aufzulösen oder in den Geschäftsbereich eines BMDig zu überführen. Bestehende und künftige Strategien im Bereich der Digitalpolitik müssten „hinreichend ambitioniert“ und „konsistent abgestimmt“ sein, um Deutschland einen internationalen Spitzenplatz im jeweiligen Politikbereich zu ermöglichen, schrieb die Fraktion. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Digitalausschusses vor (20/849).

Petitionen: Darüber hinaus stimmte das Parlament zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 104 bis 116 (20/2104, 20/2105, 20/2106, 20/2107, 20/2108, 20/2109, 20/2110, 20/2111, 20/2112, 20/2113, 20/2114).

Zentrale Verantwortung des Bundes für Katastrophenschutz gefordert

Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, der Bund solle die Verantwortung für den Katastrophenschutz übernehmen und die notwendigen zentralen Entscheidungen treffen (ID 125071). Die Flutkatastrophe im Juli 2021 habe gezeigt, dass die Verantwortung der Länder und Kommunen bei der Bewältigung von Katastrophen nicht mehr zeitgemäß sei, schreibt der Petent zur Begründung seiner Eingabe. Es bedürfe einer zentralen Führung und Koordinierung der Maßnahmen durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen. Zudem müsse auch der Bund Finanzhilfen bei der Europäischen Union (EU) für Notfalleinsätze und den Wiederaufbau beantragen, heißt es in der Petition.

Die vom Petitionsausschusses verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Eingabe dem Bundesministerium des Innern und für Heimat „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz

Bund und Länder würden derzeit das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aufbauen, heißt es in der Begründung zur Beschlussvorlage des Petitionsausschusses, in der auch auf eine Stellungnahme der Bundesregierung Bezug genommen wird.  Das GeKoB werde einen zentralen Knotenpunkt für Informations- und Koordinierungsmanagement bilden und die verschiedenen Expertisen und Informationen an einer Stelle zusammenführen, „um eine noch schnellere und reibungslosere Schadensbewältigung zu ermöglichen“. Wie bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 geschehen, werde der Bund mit seinen Behörden und den operativen Kräften von Bundespolizei, Bundeswehr und THW auch künftig umfangreich Amtshilfe leisten.

Die Verantwortung für die Bewältigung von Katastrophen müsse jedoch vor Ort liegen, machen die Abgeordneten deutlich. „Nur die zuständigen Behörden vor Ort können beispielsweise auf Grund der lokalen Strukturen, den spezifischen geographischen sowie baulichen Gegebenheiten und weiterer Parameter im Detail beurteilen, welche Folgen etwa im Rahmen angekündigter Niederschlagsmengen zu erwarten sind und welche Warnungen und damit verbundenen Handlungsanweisungen darauf aufbauend notwendig sind“, heißt es in der Vorlage. Ziel des Bundes sei es daher, „den Katastrophenschutz in den Ländern und Landkreisen durch bundeseinheitliche Maßnahmen weiter zu stärken und so auch die Aufwuchsfähigkeit für den Zivilschutz zu gewährleisten“.

Bund unterstützt Länder mit erheblichen finanziellen Mitteln

Was den in der Petition geforderten Wiederaufbau wichtiger Infrastrukturen und die Kosten für Aufräumarbeiten angeht, so trage der Bund dem gerade in überregionalen Schadensereignissen von erheblichem Ausmaß Rechnung, indem er den Wiederaufbau der Länder mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt. Verwiesen wird in der Vorlage auf die Errichtung eines nationalen Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ mit einem Gesamtvolumen von bis zu 30 Milliarden Euro. Zudem habe die Bundesregierung fristgerecht Finanzhilfen aus dem Europäischen Solidaritätsfonds für die Folgen der Flutkatastrophe von Juli 2021 bei der EU-Kommission beantragt.

Vor diesem Hintergrund vermag der Ausschuss nach eigener Aussage eine vollständige Verlagerung der Kompetenzen auf den Bund im Bereich des Katastrophenschutzes nicht zu unterstützen. Gleichwohl empfehlen die Abgeordneten die Materialüberweisung, damit sie in die weiteren Prüfungen des auch im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthaltenen Vorhabens, dem Bund eine größere Verantwortung für den Bevölkerungsschutz zuzuweisen, einbezogen wird. (hau/irs/23.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/88 - Antrag: Gründung eines Bundesministeriums für Digitalisierung
    PDF | 207 KB — Status: 17.11.2021
  • 20/686 - Antrag: Marktmacht von Tech-Giganten in die Schranken weisen - Soziale Marktwirtschaft fit machen für das digitale Zeitalter
    PDF | 219 KB — Status: 15.02.2022
  • 20/849 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksachen 20/88 - Gründung eines Bundesministeriums für Digitalisierung
    PDF | 234 KB — Status: 28.02.2022
  • 20/1598 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
    PDF | 318 KB — Status: 02.05.2022
  • 20/1884 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/686 - Marktmacht von Tech-Giganten in die Schranken weisen - Soziale Marktwirtschaft fit machen für das digitale Zeitalter
    PDF | 202 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1989 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" - Drucksache 20/1598 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 116 KB — Status: 25.05.2022
  • 20/2104 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 104 zu Petitionen -
    PDF | 170 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2105 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 105 zu Petitionen -
    PDF | 234 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2106 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 106 zu Petitionen -
    PDF | 192 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2107 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 107 zu Petitionen -
    PDF | 154 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2108 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 108 zu Petitionen -
    PDF | 162 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2109 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 109 zu Petitionen -
    PDF | 139 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2110 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 110 zu Petitionen -
    PDF | 149 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2111 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 111 zu Petitionen -
    PDF | 142 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2112 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 112 zu Petitionen -
    PDF | 187 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2113 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 113 zu Petitionen -
    PDF | 143 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2114 - Beschlussempfehlung: - Sammelübersicht 114 zu Petitionen -
    PDF | 144 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2396 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1598, 20/1989, 20/2137 Nr. 9 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
    PDF | 226 KB — Status: 22.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1598 und 20/1989 (Beschlussempfehlung 20/2396: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/1884 (Antrag 20/686 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/849 (Antrag 20/88 ablehnen) angenommen
  • Sammelübersicht 104 auf 20/2104 angenommen
  • Sammelübersicht 105 auf 20/2105 angenommen
  • Sammelübersicht 106 auf 20/2106 angenommen
  • Sammelübersicht 107 auf 20/2107 angenommen
  • Sammelübersicht 108 auf 20/2108 angenommen
  • Sammelübersicht 109 auf 20/2109 angenommen
  • Sammelübersicht 110 auf 20/2110 angenommen
  • Sammelübersicht 111 auf 20/2111 angenommen
  • Sammelübersicht 112 auf 20/2112 angenommen
  • Sammelübersicht 113 auf 20/2113 angenommen
  • Sammelübersicht 114 auf 20/2114 angenommen
  • Sammelübersicht 115 auf 20/2115 angenommen
  • Sammelübersicht 116 auf 20/2116 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-de-abschliessende-beratungen-897812

Stand: 17.05.2025