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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Beschaffungs­maßnahmen für die Bundeswehr sollen beschleunigt werden

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. Juni 2022, erstmals mit einem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf „zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)“ (20/2353) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Erleichterungen im Vergaberecht

Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation: Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit Hilfe des jüngst beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen. 

Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Die gesetzlichen Änderungen am Vergaberecht sind im Entwurf bis zum 31. Dezember 2025 befristet, es gibt jedoch eine Option, die Regelungen zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem „in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen. (emu/ste/eis/24.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Johannes Arlt

Johannes Arlt

© Johannes Arlt/Hans Ziertmann

Arlt, Johannes

SPD

Malte Kaufmann

Malte Kaufmann

© Dr. Malte Kaufmann/Nils Rauber

Kaufmann, Dr. Malte

AfD

Kristian Klinck

Kristian Klinck

© Kristian Klinck/ photothek

Klinck, Dr. Kristian

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/2353 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
    PDF | 360 KB — Status: 21.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Detzer, Dr. Sandra (B90/Grüne), Durz, Hansjörg (CDU/CSU), Reinhold, Hagen (FDP), Al-Dailami, Ali (Die Linke)
  • Überweisung 20/2353 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Ausschuss berät Bundeswehr-Beschaffung

Ein Flugabwehrraketensystem des Typs Patriot steht in einer Winterlandschaft.

Die Ampelfraktionen wollen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. (© Bundeswehr/Kevin Schrief)

Zeit: Montag, 4. Juli 2022, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Der Wirtschaftsausschuss hat sich am Montag, 4. Juli 2002, mit der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung bei der Bundeswehr befasst. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist der Entwurf des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/2353). Der Gesetzentwurf sieht hauptsächlich eine Änderung des Vergaberechts vor. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden. Mit Hilfe des beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen. 

Die sieben geladenen Sachverständigen waren sich bei der Befragung durch die Fraktionen fast durchgehend einig, dass es bereits vor dem eigentlichen Vergabeverfahren Möglichkeiten gäbe, die Beschaffung zu beschleunigen, beispielsweise bei der Formulierung der Ausschreibung.

Verfügbarkeiten der Hersteller prüfen

Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV), sagte, die momentan geltenden Regeln des Vergaberechts ließen zwar schon einen großen Spielraum, doch eine Reform der vergaberechtlichen Mittel alleine sei dennoch nicht ausreichend. So sei es wichtig, die Forderungen an die zu beschaffenden Produkte abzusenken: „Wir haben uns im Bereich der Anforderungen in geradezu abenteuerliche Luxushöhen geschraubt“, sagte Atzpodien. Komme man davon weg, öffne dies die Tür zu den bereits auf dem Markt verfügbaren Lösungen.

Matthias Wachter, Abteilungsleiter Internationale Zusammenarbeit, Sicherheit, Rohstoffe und Raumfahrt Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), sieht das ganz ähnlich: Man müsse die Industrie und die Produkte, die sie bereits anbiete, in einer Marktanalyse eruieren. „Die großen zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung entstehen bei den vorgeschalteten Prozessen.“ Es sei daher sinnvoll, zunächst zu prüfen, welche Verfügbarkeiten die Hersteller haben, bevor man Vergabeverfahren zur Entwicklung neuer Produkte aufsetze.

Rückgriff auf standardisierte Lösungen

Kornelia Annette Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), bewertete die Forderungslage ebenfalls als zu hoch. Es müsse geprüft werden, ob nicht auch 80 Prozent der Anforderungen reichten. Zudem dauere zum einen die Planungsphase bereits zu lange, Lehnigk-Emden sprach von teilweise vier bis fünf Jahren. Zum anderen müsse die Industrie stärker dazu angehalten werden, zu den im Vertrag festgeschriebenen Bedingungen zu liefern.

Michael Eßig, Inhaber des Lehrstuhls Beschaffungs- und Supplymanagement Universität der Bundeswehr München, bewertete den Start des Beschaffungsprozesses als „wichtigste Phase“. So könne der Rückgriff auf standardisierte Lösungen sehr wirksam sein, dies sei so auch bereits im Gesetzentwurf vorgesehen. Er könne sich vorstellen, so Eßig, dass viele Regelungen des BwBBG auch über einen längeren Zeitraum gut wirksam sein könnten und plädierte dafür, dass Gesetz von vorneherein länger anzusetzen. Denn selbst wenn passende Lösungen für die Bedürfnisse der Bundeswehr bereits auf dem Markt zur Verfügung stünden, müssten diese ja zunächst auch gebaut und geliefert werden.

Potenzial bei der Beschleunigung

Norbert Dippel, Fachanwalt für Vergaberecht, sagte, dass in seinen Augen die Zusammenführung von Bedarfen und Losen zu einer Verkleinerung des Wettbewerbs führen werde. Sollten zum Beispiel zeitliche Umstände eine Gesamtvergabe beeinflussen, so hätten mittelständische Unternehmen in diesem Fall „kaum eine Chance, in die erste Reihe zu kommen“, sagte Dippel. Das Vergaberecht lege schließlich nur den Weg fest, wie etwas beschafft werde und nicht, was. Es sei daher wichtig, genauere Kriterien an die Beschaffungskonditionen anzulegen.

Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen Ludwig-Maximilians-Universität München, sieht noch mehr Potenzial bei der Beschleunigung. Da es sich bei der Umsetzung des Sondervermögens, das ja die Grundlage für die Beschaffungsoffensive bildet, um einen Ausnahmetatbestand handele, müsse dort mit mehr Druck gearbeitet werden. Dies gebe gleichzeitig auch eine verfassungsrechtliche Rückendeckung für die Beschleunigung. Er appellierte zudem, die Gültigkeit des BwBBG direkt länger zu befristen als die bislang vorgesehenen dreieinhalb Jahre.

Claudia Haydt, Mitglied im Vorstand der Informationsstelle Militarisierung (IMI), zeigte sich überzeugt, dass sich die Beschleunigung der Vergabe die Gefahr der Misswirtschaft noch vergrößere. Sie identifizierte zudem die Kosten, die nach der Vergabe und Vertragsunterzeichnung von Seiten der Industrie „aus dem Ruder laufen“ als Problem. Der Gesetzentwurf schmälere die rechtstaatlichen Möglichkeiten, diesen Missbrauch zu bekämpfen. Auch die Größe des Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro könnte den Missbrauch der Mittel ebenfalls befördern, sagte Haydt.

Erleichterungen im Vergaberecht

Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation: Mit dem BwBBG wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit Hilfe des beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen. 

Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Die gesetzlichen Änderungen am Vergaberecht sind im Entwurf bis zum 31. Dezember 2025 befristet, es gibt jedoch eine Option, die Regelungen zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der EU beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Umweltbezogene Aspekte

Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung. 

Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem „in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen. (emu/irs/04.07.2022)

Dokumente

  • 20/2353 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
    PDF | 360 KB — Status: 21.06.2022

Tagesordnung

  • 14. Sitzung am Montag, 4. Juli 2022, 14:00 Uhr, PLH E.300, öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll zur öffentlichen Anhörung am 4. Juli 2022

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 4. Juli 2022

Stellungnahmen

  • Ausschussdrucksache 20(9)82 - Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen (FVV), Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Ausschussdrucksache 20(9)84 - Stellungnahme von Herrn Univ.-Prof. Dr. Michael Eßig, Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbes. Beschaffung und Supply Management, Universität der Bundeswehr München
  • Ausschussdrucksache 20(9)85 - Stellungnahme von Frau Kornelia Annette Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Koblenz
  • Ausschussdrucksache 20(9)86 - Stellungnahme von Herrn Norbert Dippel, Fachanwalt für Vergaberecht, Bonn
  • Ausschussdrucksache 20(9)87 - Stellungnahme von Herrn Dr. Hans Christoph Atzpodien, Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. (BDSV), Berlin
  • Ausschussdrucksache 20(9)88 - Stellungnahme von Herrn Matthias Wachter, Abteilungsleiter Internationale Zusammenarbeit, Sicherheit, Rohstoffe und Raumfahrt, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e. V., Berlin

Weitere Informationen

  • Wirtschaftsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Bundestag beschleunigt Beschaffungswesen bei der Bundeswehr

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juli 2022, einen Gesetzentwurf „zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ (20/2353) mit breiter Mehrheit gebilligt. Für den Koalitionsentwurf stimmten neben den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die CDU/CSU. Die Linke stimmte gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich. Der Wirtschaftsausschuss hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (20/2644).

Angenommen wurde zudem eine Entschließung, wonach die Bundesregierung zur Prüfung und Einführung weiterer Maßnahmen im Beschaffungswesen der Bundeswehr aufgefordert wird. 

Entschließungsanträge abgelehnt

Zwei Entschließungsanträge der CDU/CSU-Fraktion (20/2623, 20/2624) sowie einer der AfD (20/2625) wies das Parlament mehrheitlich zurück, wobei der erste Antrag der Union namentlich abgestimmt wurde und mit 437 Nein-Stimmen zu 202 Ja-Stimmen die Mehrheit verfehlte. Ein Abgeordneter enthielt sich bei der Abstimmung. 

Bei der namentlichen Abstimmung hatten auch 20 Abgeordnete der AfD der Unionsinitiative zugestimmt. Einer Erklärung nach Paragraf 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages zufolge, die im Plenarprotokoll der Sitzung hinterlegt wurde, soll das Votum der AfD-Fraktion zu dem Entschließungsantrag jedoch „einheitlich Ablehnung“ lauten.  

Gesetzentwurf der Koalition

Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist, heißt es in der Vorlage. 

Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Umweltbezogene Aspekte

Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem „in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen.

Änderungen im Wirtschaftsausschuss

Die vom Wirtschaftsausschuss vorgenommenen Änderungen am Entwurf erweitern den Kreis der Auftraggeber um bundeseigene Gesellschaften. Außerdem soll bei der Identifizierung von auf dem Markt verfügbaren Produkten sichergestellt werden, dass allen Anforderungen der Bundeswehr nachgekommen wird. Eine dritte Änderung verlängerte den vorgesehenen Geltungsbereich des Gesetzes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026. 

Entschließung beschlossen

Mit der vom Parlament angenommen Entschließung stellen die Koalitionsfraktionen sowie die Union klar, dass der Begriff Militärausrüstung weitgefasst werden müsse, sodass er etwa auch Software-Programme einschließt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, nationale und europäische Vergaben in einem Bericht an den Bundestag darzustellen. 

Zudem soll die Bundesregierung für „konkrete Maßnahmen zur Absenkung von Hürden für die Beteiligung des wehrtechnischen Mittelstands an Ausschreibungen der Bundeswehr“ sorgen.(emu/ste/hau/12.07.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Sara Nanni

Sara Nanni

© Sara Nanni/ Nina Runge

Nanni, Sara

Bündnis 90/Die Grünen

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Marcus Merk

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Johannes Arlt

Johannes Arlt

© Johannes Arlt/Hans Ziertmann

Arlt, Johannes

SPD

Malte Kaufmann

Malte Kaufmann

© Dr. Malte Kaufmann/Nils Rauber

Kaufmann, Dr. Malte

AfD

Alexander Müller

Alexander Müller

© Alexander Müller/ Elias Grundler

Müller, Alexander

FDP

Kristian Klinck

Kristian Klinck

© Kristian Klinck/ photothek

Klinck, Dr. Kristian

SPD

Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2353 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
    PDF | 360 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2623 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2353, 20/2644 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
    PDF | 163 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2624 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2353, 20/2644 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
    PDF | 163 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2625 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2353, 20/2644 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
    PDF | 183 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2644 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2353 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
    PDF | 299 KB — Status: 06.07.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Al-Dailami, Ali (Die Linke)


Gesetzentwurf 20/2353 (Beschlussempfehlung 20/2644 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/2644 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/2624 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/2625 abgelehnt

endgültiges Ergebnis:
namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 20/2623
23:37:49: Beginn der Abstimmung
23:57:35: Ende der Abstimmung
Gesamt: 640 Ja: 202 Nein: 437 Enthaltungen: 1
Entschließungsantrag 20/2623 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-de-bundeswehr-beschaffung-899958

Stand: 15.05.2025