Fragestunde

Fragestunde am 22. Juni

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 22. Juni 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/2253) die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Mit 17 Fragen kam knapp die Hälfte der 41 Fragen von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit zwölf Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Die meisten Fragen, nämlich neun, richteten sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sechs Fragen gingen an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, fünf an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beantworten.

Je zwei Fragen sollten vom Bundeskanzleramt, vom Bundesministerium der Finanzen, vom Bundesministerium für Justiz, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beantwortet werden. Je eine Frage richtete sich an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise wollte der sächsische CDU-Abgeordnete Lars Rohwer vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erfahren, welche konkreten Gesichtspunkte aus Sicht des Ministeriums von zentraler Bedeutung sind im Hinblick auf das mit dem Wirtschaftsministerium zu erstellende Konzept zur Umsetzung der Vorgabe, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Rohwer wollte auch wissen, wann das Konzept vorgelegt wird.

Die Thüringer Abgeordnete Martina Renner (Die Linke) fragte das Auswärtige Amt, ob der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und wenn ja wie viele deutsche Staatsangehörige seit dem 24. Februar 2022 an Kampfhandlungen zwischen den Konfliktbeteiligten in der Ukraine beteiligt waren. Sie wollte ebenfalls erfahren, ob deutsche Staatsangehörige, die an Kampfhandlungen beteiligt waren, inzwischen nach Deutschland zurückgekehrt sind.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft erkundigte sich beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ob nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtliche und organisatorische Möglichkeit besteht, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) auch im Inland einzusetzen, um Armutsbekämpfung und die Hilfe zur Selbsthilfe auch in sozialen Brennpunkten in Deutschland zu gewährleisten oder in Krisensituationen tätig zu werden.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesfinanzministerium unter anderem, welche weiteren konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um von Armut betroffene Personen von den steigenden Lebensmittel-, Miet- und Energiepreisen zu entlasten.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/irs/22.06.2022)

Marginalspalte