Beratungen über Umsetzung der EU-Alkoholstrukturrichtlinie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. Juni 2022, über den Entwurf der Bundesregierung für ein „Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (20/2247) zur Änderung verschiedener Verbrauchsteuergesetze aufgrund von EU-Vorgaben beraten. Im Anschluss wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den Ausschussberatungen wird der Finanzausschuss übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz soll die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden. Die Systemrichtlinie regle das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, heißt es in dem Entwurf. Wesentliche Neuerungen der Systemrichtlinie seien Regelungen zur Abwicklung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren – Excise Movement and Control System (EMCS). Bislang hätten diese Beförderungen auf Grundlage von Begleitdokumenten in Papierform stattgefunden, heißt es.
Die Alkoholstrukturrichtlinie wiederum regle die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke. Die Überarbeitung der Alkoholstrukturrichtlinie macht laut Bundesregierung geringfügige Anpassungen im Biersteuergesetz erforderlich.
Bierwürze soll steuerfrei werden
Darüber hinaus werden im Biersteuergesetz und in der Biersteuerverordnung verschiedene Änderungen vorgenommen, für die nach Angaben der Bundesregierung ein rechtlicher oder praktischer Handlungsbedarf besteht. Diese Änderungen würden im Wesentlichen dem Bürokratieabbau dienen und Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltung bewirken. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem, dass Bierwürze, welche zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit wird. Weiterhin sollen mit dem Gesetz Wissenschaft und Forschung durch Hereinnahme eines Steuerbefreiungstatbestands in das Biersteuergesetz gefördert werden, sofern das Bier zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werde.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Entlastungen für kleine Brauereien. 90 Prozent der Braustätten hätten einen Jahresausstoß von bis zu 50.000 Hektolitern. Auf sie würden knapp sieben Prozent der Gesamtjahreserzeugung in Deutschland entfallen. Die kleinen und mittleren Brauereibetriebe seien „Garant für brautechnisches Können und höchste Qualitätsansprüche“, erklärt der Bundesrat. Damit dies auch in Zukunft so bleibe, müsse der Gesetzgeber diese Brauereien unterstützen.
Steuerliche Behandlung von Sachspenden
Außerdem fordern die Länder Verbesserungen bei der steuerlichen Behandlung von Sachspenden, um der Verschwendung von Lebensmitteln und der Vernichtung spendenfähiger Produkte entgegenzuwirken. Denn heute sei es angesichts umsatzsteuerlicher Hindernisse oft einfacher, Waren wegzuwerfen als sie zu spenden.
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung zur Forderung nach besserer Unterstützung der Brauereien, sie sei aufgeschlossen, „die unter den Ländern mehrheitsfähige Position mitzutragen und diese im weiteren parlamentarischen Verfahren zu unterstützen“. Die Forderung nach besserer steuerlicher Behandlung von Sachspenden wird von der Regierung unterstützt. (hle/hau/23.06.2022)