Fraktionen beraten Bundesbericht „Forschung und Innovation 2022“
Der Bundestag hat am Mittwoch, 6. Juli 2022, über Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit in Deutschland debattiert. Grundlage dafür waren der „Bundesbericht Forschung und Innovation 2022“ (20/2400) sowie das „Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2022“ (20/1656). Im Anschluss der Beratung wurden die beiden Unterrichtungen der Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung wird dabei die Federführung übernehmen.
Bundesbericht Forschung und Innovation 2022
Im Jahr 2020 haben die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland bei 3,14 Prozent des BIP gelegen. Während die FuE-Ausgaben 2020 im Vergleich zum Vorjahr damit leicht zurückgingen, blieb die Zahl der in Forschung und Entwicklung beschäftigten Personen laut dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2022 nahezu konstant.
Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes habe der Staat zusammen mit Wirtschaft und Hochschulen 2020 etwa 105,9 Milliarden Euro in FuE investiert. Im Jahr 2019 seien es rund 110 Milliarden Euro gewesen. Die Bundesregierung halte an ihrem Ziel fest, die jährlichen Ausgaben für FuE bis 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Laut Bericht finanziere die Privatwirtschaft etwa zwei Drittel der jährlichen FuE-Ausgaben in Deutschland. Dabei habe Grundlagenforschung für sie eher einen geringen Stellenwert. Es gehe der Privatwirtschaft überwiegend um anwendungsorientierte Forschung.
Frauenanteil mit 27 Prozent weiter unterrepräsentiert im FuE-Bereich
2019 hätten 736.000 Personen im Bereich Forschung und Entwicklung gearbeitet – 198.000 davon Frauen. Damit bleiben Frauen mit einem Anteil von rund 27 Prozent weiterhin unterrepräsentiert im FuE-Bereich. Während der Frauenanteil bei den Beschäftigten in den Hochschulen bei 43 Prozent liege, seien im Wirtschaftssektor knapp 19 Prozent des FuE-Personals weiblich.
Die Forschungs- und Innovationspolitik (FuI-Politik) der Bundesregierung wird sich deutlicher auf die Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas richten, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden sowie Frieden und Freiheit zu sichern. Eine wichtige Rolle spiele dabei die Förderung von Schlüsseltechnologien, da diese „die Grundlage für die innovative Weiterentwicklung und Anwendung vieler anderer Technologien bilden“. Laut Bundesbericht wolle die Bundesregierung unter anderem in die Forschung von KI, Quantentechnologien, Robotik, Sensorik, Cloud-Technologie, Mikroelektronik sowie in IT-, Cybersicherheits-, Kommunikations- und Vernetzungssysteme investieren. Auf einen Beschluss des Bundestages vom 22. Juni 2006 zurückgehend, informiert der Bundesbericht Forschung und Innovation alle zwei Jahre umfassend über die Forschungs- und Innovationspolitik von Bund und Ländern.
Entwicklung einer neuen Innovationsstrategie
In dem von der Regierung vorgelegten Expertengutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2022 (20/1656) spricht sich die verantwortliche Expertenkommission für die Entwicklung einer neuen, umfassenden Forschungs- und Innovationsstrategie aus. Die Bundesregierung müsse „ausreichend und verlässlich“ finanzielle Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation bereitstellen und bestehende Strukturen und Prozesse so reformieren, dass diese Mittel auch die gewünschten Wirkungen entfalten.
„Radikal neue Technologien“ seien der Wegbereiter einer erfolgreichen Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit, heißt es in dem Gutachten. Es gelte daher, „Konzepte für Agilität in der Politik sowie dazu passende moderne Management- und Verwaltungsstrukturen zu entwickeln, mit dem Ziel, neue Ideen und Vorgehensweisen schneller und effizienter in die Praxis zu bringen – auch probeweise und mit dem Risiko zu scheitern“. (des/joh/hau/06.07.2022)