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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Klimaschutz

Gesetzentwürfe zum be­schleunigten Aus­bau von Windenergieanlagen

Der Bundestag hat sich am Freitag, 24. Juni 2022, in erster Lesung mit Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (20/2355) und „zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (20/2354) befasst. Die erste Initiative wurde im Anschluss an die gut halbstündige Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen, die zweite in den Umweltausschuss.

Ebenfalls Gegenstand der Debatte war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien – Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen“ (20/2345) sowie ein Antrag der AfD, der die „Kollisionsgefährdung von Vögeln durch deutsche Windkraftanlagen minimieren“ will (20/2361). Auch diese beiden Vorlagen wurden in die Ausschüsse überwiesen, wobei die Federführung im ersten Fall beim Klimaschutz- und im zweiten Fall beim Umweltausschuss liegen soll.

Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen an Land

Die Koalitionsfraktionen legen zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land einen Gesetzentwurf (20/2355) vor. Die Bundesregierung hat die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Um die Ziele zu erreichen, seien flankierende Maßnahmen erforderlich, die mit diesem Gesetz getroffen werden, heißt es in dem Entwurf. Sie sollen die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigen und diesen dadurch deutlich beschleunigen.

Für den Ausbau der Windenergie an Land ist laut Entwurf dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen. Zur Erreichung der Ausbauziele müssen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Derzeit sind nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5 Prozent. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche soll durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt und dabei die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern berücksichtigt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle werde vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht.

Die verbindlichen Flächenziele nach dem WindBG sollen hierzu in die Systematik des Bauplanungsrechts des Baugesetzbuchs integriert werden. Der planerischen Steuerung durch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll im Ergebnis nur noch dann Ausschlusswirkung zukommen, wenn die Flächenziele erreicht werden. Andernfalls sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Hierdurch werde sichergestellt, dass für den Windenergieausbau in jedem Fall Flächen im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Landesrechtliche Mindestabstandsregelungen auf der Grundlage der sogenannten Länderöffnungsklausel des BauGB sollen weiterhin möglich sein. Sie sollen aber an die Erfüllung der Pflichten nach dem WindBG gekoppelt werden, insbesondere müssen die Flächenziele erreicht werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, zu regeln, dass die Mindestabstände nicht für Flächen gelten, die planerisch für Windenergieanlagen ausgewiesen sind.

Naturschutzgesetzesnovelle für schnelleren Windkraftausbau

Die Koalitionsfraktionen wollen das Bundesnaturschutzgesetz (20/2354) ändern, um bis spätestens 2045 in Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen.. Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bestehe eine doppelte Dringlichkeit, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch der Windenergie an Land zu sorgen, heißt es im Entwurf. Der Entwurf beinhaltet Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Durch eine Ergänzung des § 26 BNatSchG wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht der vorliegende Entwurf weiterhin bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sind vorgesehen für den Fall des Repowerings von Windenergieanlagen an Land (neuer Paragraf 45c BNatSchG). Zugleich soll zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten das Bundesamt für Naturschutz mit der Aufgabe betraut werden, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und die zu deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wobei zu deren Finanzierung auch Anlagenbetreiber beitragen sollen, die aufgrund der neuen Vorschriften in den Genuss einer artenschutzrechtlichen Ausnahme gelangen. Der Gesetzentwurf sei mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar, heißt es. Für die Verwaltung auf Bundesebene entstehen durch den Gesetzentwurf zusätzliche Kosten beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Höhe von 1,4 Millionen Euro Sachaufwand 2022, 14 Millionen Euro 2023, 17 Millionen 2024 und 25 Millionen Euro ab 2025.

Antrag von CDU/CSU

Die Unions-Fraktion kritisiert das sogenannte „Osterpaket“ der Bundesregierung: Zu oft mache es den Ausbau der Erneuerbaren schwerer, es verpasse das Beseitigen bürokratischer Hürden und verhindere den „dringend nötigen Turbo bei den Erneuerbaren“. Die Erreichung der Klimaziele und eine Steigerung sicherer Energieversorgung vor Ort müssen oberste Priorität haben, fordern die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/2345). Das Anmeldeverfahren von neuen Photovoltaikanlagen sollte deutlich vereinfacht und bundeseinheitliche Standards hierfür geschaffen, vergünstigte KfW-Darlehen für die Anschaffung auf privaten Wohngebäuden angeboten und kürzere Abschreibungszeiträume für Anlagen auf gewerblichen Gebäuden ermöglicht werden. Zudem fordert die Unionsfraktion, Erträge aus Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp Nennleistung von Steuer- und Abgabepflichten zu befreien und bei kleineren Anlagen auf die geplante Unterscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung bei der Einspeisevergütung zu verzichten, um innovative Ideen für Eigenverbrauch und lokale Versorgungskonzepte nicht zu blockieren. 

Die Abgeordneten plädieren dafür, gesetzlich klarzustellen, dass auch der Ausbau der Verteilnetze, von Transformatoren, Speichern und Elektrolyseuren ähnlich wie bei den erneuerbaren Energien, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liege. Zudem sei es wichtig, alle Potenziale zu heben und keine erneuerbaren Energien auszubremsen. So müssten die Wasserkraft wie andere Erneuerbare, ebenfalls im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen, Biogasanlagen stärker unterstützt und die Potenziale der Geothermie stärker mit den nötigen Anreizen ausgestattet werden, um Planungssicherheit zu schaffen.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag eine repräsentative Forschungsstudie, die „konkrete Ursachen“ für die Kollision von Vögeln mit Windkraftanlagen analysiert. Die Auswirkungen solcher Kollisionen seien zum Teil so tiefgreifend, dass sie auf Populationsebene durch eine negative Bestandsentwicklung sichtbar würden, heißt es. In Deutschland gebe es gegenwärtig kaum repräsentative und vergleichbare Studien, die einen tieferen Einblick in kollisionsbegünstigende Faktoren gewähren würden, monieren die Abgeordneten.

Die Studie solle insbesondere die Hypothese einer Fehlfokussierung (motion blur; motion smear) im Auge des Vogels durch die bewegten Rotorblätter untersuchen, fordert die Fraktion. (mis/ste/24.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Harald Ebner

Harald Ebner

© Harald Ebner/ Laurence Chaperon

Ebner, Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Klaus Mack

Klaus Mack

© Klaus Mack/ Steffen Kugler

Mack, Klaus

CDU/CSU

Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

Ulrike Harzer

Ulrike Harzer

© Ines Escherich/Ines Escherich

Harzer, Ulrike

FDP

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2345 - Antrag: Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen
    PDF | 219 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 755 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2355 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
    PDF | 440 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2361 - Antrag: Kollisionsgefährdung von Vögeln durch deutsche Windkraftanlagen minimieren - Vogelfreundliche Konzepte erforschen und umsetzen
    PDF | 195 KB — Status: 21.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/2355, 20/2354, 20/2345 und 20/2361 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Nachbesse­rungs­bedarf bei Gesetz zum Wind­kraftausbau angemahnt

Zeit: Freitag, 24. Juni 2022, 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Trotz grundsätzlicher Zustimmung zu den Zielen des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktion „zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (20/2355) sehen Sachverständige Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Freitag, 24. Juni 2022, deutlich.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land zu beseitigen und diesen dadurch deutlich zu beschleunigen. Zur Erreichung der Ausbauziele sollen künftig zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Das Ausbauziel soll durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt und dabei die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern berücksichtigt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle sollen vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht werden.

Steigerung des Flächenziels und Repowering

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sprach sich dafür aus, das Flächenziel um weitere ein bis zwei Prozent zu steigern. Außerdem forderte sie, die im Gesetz enthaltenen Zwischenziele (1,4 Prozent bis 2027, 2,0 Prozent bis 2033) zu streichen und einen früheren Eintritt des Gesamtziels festzulegen. Nachgebessert werden müsse auch bei den Repowering-Regelungen: Unter bestehende Anlagen müsse bauplanungsrechtlich ein Haken gesetzt werden, verlangte sie.

Ähnlich sah das Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung beim Netzbetreiber 50Hertz. Der Entwurf greife beim Thema Repowering zu kurz und werde nicht dahingehend geeignet sein, das vorhandene Potential auf bereits bebauten und ans Netz angeschlossenen Gebieten voll auszuschöpfen. Repowering werde derzeit dadurch erschwert, dass ein großer Anteil der Windenergieanlagen an Land außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete stünde, beziehungsweise in der Vergangenheit auf Landesebene zusätzliche restriktivere Abstandsregelungen beschlossen worden seien, sagte er.

Wahrung der biologischen Vielfalt

Der Windenergieausbau dürfe nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt gehen, warnte Dieter Pasternack, Vizepräsident der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband. Der Gesetzentwurf unterscheide nicht zwischen den unterschiedlichen Lebensräumen, Habitaten und Flächennutzungen an Land, kritisierte er. Dies sei nicht tragbar, da eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche nicht mit der naturnächsten und ökologisch verträglichsten Landnutzungsform – dem Wald – verglichen werden könne.

Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte eine „rechtssichere praxistaugliche Planung mit guten Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen und Regionalplanungsträger“. Die Vorgaben an die Raumordnung müssten präzisiert werden. Außerdem brauche es mehr Klarheit hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Prüfung. Besonders wichtig, so die Verbandsvertreterin, sei die Akzeptanz vor Ort. „Dazu gehört eine verpflichtende finanzielle Beteiligung.“ Diese werde benötigt, damit Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hätten, „aktiv an der Energiewende zu partizipieren“. 

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag hätte sich im Vorfeld des Gesetzentwurfes „mehr Rückkopplung mit der kommunalen Ebene erhofft“. Aus kommunaler Sicht sei auch die einseitige Fokussierung des Gesetzentwurfs auf die Windenergie kritisch zu sehen. „Wir plädieren für mehr Technologieoffenheit“, sagte er. Der Ausbau von Solarenergie, Geothermie und Biogas habe ebenfalls eine erhebliche Bedeutung. Langfristig sei ein an Mengenzielen orientierter Erneuerbare-Energien-Ausbau anzustreben.

Kritik an unzureichender Planungssicherheit

Aus Sicht von Philipp von Tettau vom Bundesverband WindEnergie (BWE) bleibt der Gesetzentwurf in Sachen Planungssicherheit „weit hinter dem zurück, was wir brauchen“. Insbesondere die Planungsprozesse seien weiterhin zu langwierig und Blockademöglichkeiten zu groß. Zudem gehe die Systemumstellung mit neuen Rechtsfragen und entsprechenden Rechtsunsicherheiten einher. Beim Repowering sage der Entwurf derzeit „Ja, aber...“, so Tettau. Hier müsse das „aber“ weg, forderte er.

Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht hält den Entwurf für grundsätzlich geeignet, die Ausbauflächen in den Ländern auf ein Mindestmaß von zwei Prozent anzuheben. Die kurzfristige Flächenbereitstellung werde aber in dem Entwurf zu wenig berücksichtig, sagte er. Daher müssten die Fristen in der Vorlage auf Beschleunigungspotenzial überprüft werden. Sinnvoll wäre es auch aus seiner Sicht, den Kommunen erweiterte Rechte einzuräumen, um zusätzliche Flächen bereitzustellen.

Mindestabstandsregelungen und Kosten der Energieversorgung

Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden mit dem Gesetzentwurf die richtigen Pflöcke eingeschlagen. Allerdings sei es unverständlich, warum die Länder nun zehn Jahre Zeit erhalten sollen, um die Flächen zu schaffen, sagte DUH-Vertreter Constantin Zerger. Der Zwischenschritt sollte wegfallen und stattdessen die Flächenziele schon bis 2027 erreicht werden. Außerdem müssten die Mindestabstandsregelungen für Windenergieanlagen vollständig entfallen.

Hans-Günter Appel vom Verein Stromverbraucherschutz forderte, den Ausbau von Windenergieanlagen zu beenden, „weil Windstrom keinen Beitrag zu einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung liefert“. Der Bau weiterer Anlagen und der für Windstrom geplanten Stromtrassen und Speicher brauche viel Energie, die auf nicht absehbare Zeit in Deutschland Mangelware sei, sagte er.

Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen an Land

Die Koalitionsfraktionen legen zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land einen Gesetzentwurf vor. Die Bundesregierung hat die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Um die Ziele zu erreichen, seien flankierende Maßnahmen erforderlich, die mit diesem Gesetz getroffen werden, heißt es in dem Entwurf. Sie sollen die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigen und diesen dadurch deutlich beschleunigen.

Für den Ausbau der Windenergie an Land ist laut Entwurf dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen. Zur Erreichung der Ausbauziele müssen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Derzeit sind nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5 Prozent. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche soll durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt und dabei die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern berücksichtigt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle werde vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht.

Die verbindlichen Flächenziele nach dem WindBG sollen hierzu in die Systematik des Bauplanungsrechts des Baugesetzbuchs integriert werden. Der planerischen Steuerung durch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll im Ergebnis nur noch dann Ausschlusswirkung zukommen, wenn die Flächenziele erreicht werden. Andernfalls sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Hierdurch werde sichergestellt, dass für den Windenergieausbau in jedem Fall Flächen im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Landesrechtliche Mindestabstandsregelungen auf der Grundlage der sogenannten Länderöffnungsklausel des BauGB sollen weiterhin möglich sein. Sie sollen aber an die Erfüllung der Pflichten nach dem WindBG gekoppelt werden, insbesondere müssen die Flächenziele erreicht werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, zu regeln, dass die Mindestabstände nicht für Flächen gelten, die planerisch für Windenergieanlagen ausgewiesen sind. (hau/mis/ste/24.06.2022)

Dokumente

  • 20/2355 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
    PDF | 440 KB — Status: 21.06.2022

Tagesordnung

  • 22. Sitzung am Freitag, 24. Juni 2022, 16:00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 - öffentlich -

Protokolle

  • 22. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)117 Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)120 Stellungnahme Bundesverband WindEnergie
  • 20(25)123 Stellungnahme des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
  • 20(25)124 Stellungnahme SV Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel, Pressesprecher Stromverbraucherschutz NAEB e.V. (NAEB)
  • 20(25)125 Stellungnahme SV Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz
  • 20(25)126 Stellungnahme SV Dr. Nils Wegner, Stiftung Umweltenergierecht
  • 20(25)127 Stellungnahme SV Sven Haller, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
  • 20(25)130 Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH)
  • 20(25)131 Stellungnahme Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e.V. (SDW)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Naturschutz

Novelle des Bundes­natur­schutz­gesetzes stößt auf Skepsis bei Experten

Zeit: Montag, 4. Juli 2022, 14 bis 16 Uhr
Ort: Videokonferenz, Sitzungssaal PLH, E.600

Die geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist bei Experten auf breite Skepsis gestoßen. Zwar unterstützten die Sachverständigen grundsätzlich das Ziel des von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354), doch sahen sie in einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Montag, 4. Juli 2021, bei der konkreten Umsetzung erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Es sei zu befürchten, dass das  Ziel, die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, sonst verfehlt werde. In der Anhörung bemängelten Experten einerseits die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. Diese könnten zu neuen Unsicherheiten bei Genehmigungsverfahren führen. Moniert wurde andererseits die Absenkung von Artenschutzstandards.

Novelle in Teilen nicht europarechtskonform

So kritisierte der auf Planungs- und Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann,  dass Schutzstandards  zu Lasten stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten  abgebaut würden.

Der Entwurf enthalte hier Regelungen, die der Überprüfung am Maßstab des Völker- und Unionsrechts nicht standhielten. So sei es etwa mit der Vogelschutzrichtlinie nicht vereinbar, dass der Kreis kollisionsgefährdeter Brutvögel auf 15 Arten reduziert werden solle.

„Geeignete Regelungen, um Ausbau zu beschleunigen“

Auch Prof. Dr. Kai Niebert vom Deutschen Naturschutzring sah die Gefahr von Konflikten mit dem Europarecht,  begrüßte aber, dass die Ampelkoalition mit der Novelle jetzt eine Vereinheitlichung von artenschutzrechtlichen Regelungen „in Angriff“ nehme. Die „komplexe und uneinheitliche Anwendung des Artenschutzrechts“ sei tatsächlich bei einigen Windprojekten eine „Hürde“ gewesen.

Die nun  unter anderem vorgesehenen Maßgaben für die besonders kollisionsgefährdeten Brutvogelarten, die Einbeziehung von Artenschutzprogrammen und Vorgaben für die Ausnahmeprüfung wertete er als „sinnvoll“ und geeignet, um den Ausbau zu beschleunigen.

Behörden stärken, um Verfahren zu beschleunigen

Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, äußerte jedoch Zweifel, ob mit dem vorliegenden Entwurf überhaupt die wesentlichen Ursachen für Verzögerungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren angegangen würden.

Anstatt vor allem ökologische Standards abzusenken, bedürfe es auch der Anstrengungen, um die „elektronische und digitale, aber auch personelle Ausstattung der Behörden“ zu verbessern, mahnte Heß in ihrer Stellungnahme an.

„Wir haben kein Problem des Artenschutzrechts“

Auch Magnus Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vertrat die Meinung, dass Veränderungen im Naturschutz nur begrenzte Wirkung für die Beschleunigung des Windkraftausbaus entfalten könnten.

Ursache für Verzögerungen seien vor allem mangelnder politischer Wille, fehlende Kapazitäten und mangelnde Koordination bei Behörden, so Wessel. „Wir haben kein Problem des Artenschutzrechts, sondern ein Governance-Problem.“

„Keine Lösung für Zielkonflikt zwischen Artenschutz und Windenergie“

Harsche Kritik kam auch von Jörg Andreas Krüger, NABU Bundesverband: Dem Entwurf fehle ein „gesamtheitlicher Ansatz“, so sein Urteil.

Entgegen von Ankündigungen biete er auch keine Lösung für den Zielkonflikt zwischen Artenschutz und Windenergie,  sondern stelle nur den Artenschutz schlechter. So werde der Windkraftausbau weder schneller, noch naturverträglich.

Bundeseinheitliche Standards gefordert

Ganz anders die Sicht von Catrin Schiffer vom Bundesverband Deutscher Industrie. Das bisherige, europäisch geprägte Artenschutzrecht erschwere massiv den von den Unternehmen dringend benötigten Windkraftausbau.

Der Entwurf sehe nun  immerhin bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung vor. Derartige Standards brauche es aber  für alle Planungs- und Genehmigungsverfahren, so Schiffer.

Manche Regelungen sind nicht „praxistauglich“

Auch Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband gingen die geplanten Änderungen nicht weit genug: Dass der Gesetzentwurf den Bau von Windrädern in Landschaftsschutzgebieten ermöglichen solle, sei zu befürworten, doch müsse dies auch für Photovoltaikanlagen gelten.

Zudem monierte er „nicht praxistaugliche Regelungen“ wie etwa die vorgesehenen Verbote und Anzeigepflichten des Landwirts gegenüber Windenergieanlagenbetreibern.

„Spürbare Erleichterungen für Windenergieprojekte“

Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen drang auf „spürbare Erleichterungen für Windenergieprojekte“ und damit Anpassungen beim Artenschutz entsprechend den aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission: Eine unbeabsichtigte Tötung einzelner Individuen sei demnach kein Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinie, sofern der Populationsschutz gewährleistet sei.

Dieser Empfehlung folge die Koalition jedoch mit „weitgehenden Tabubereichen“  leider nicht.

Populationsschutz statt Individuumsschutz

Auch Christine Wilcken von Deutschen Städtetag unterstrich die Notwendigkeit einer Abkehr vom Individuumsschutz hin zum Populationsschutz.

Die Unklarheit, wie künftig etwa mit wechselnden Brutplätzen und Horsten umgegangen werden solle, könne in der Praxis zu neuen Planungsunsicherheiten führen, gab sie zu bedenken.

Unsicherheiten durch undefinierte Begriffe

Dieser Kritik schloss sich Bärbel Heidebroek an, die für den Bundesverband WindEnergie (BWE) eine Stellungnahme abgab: Die Gesetzesnovelle enthalte auch „zahlreiche nicht definierte Begriffe“, die Interpretationen zuließen. Bleibe der Entwurf unverändert, sei keine Verbesserung der Situation für zu erwarten. Die gesteckten Ausbauziele könnten nicht erreicht werden. Zudem drohten laufende Genehmigungs- und Klageverfahren „massiv“ mit weiteren Unsicherheiten belastet zu werden.

Naturschutzgesetzesnovelle für schnelleren Windkraftausbau

Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bestehe eine doppelte Dringlichkeit, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch der Windenergie an Land zu sorgen, heißt es im Gesetzentwurf. Er beinhaltet Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Durch eine Ergänzung des Paragrafen 26 BNatSchG wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht der Entwurf weiterhin bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sind vorgesehen für den Fall des Repowerings von Windenergieanlagen an Land (neuer Paragraf 45c BNatSchG). Zugleich soll zum dauerhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten das Bundesamt für Naturschutz mit der Aufgabe betraut werden, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und die zu deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wobei zu deren Finanzierung auch Anlagenbetreiber beitragen sollen, die aufgrund der neuen Vorschriften in den Genuss einer artenschutzrechtlichen Ausnahme gelangen. (sas/mis/irs/04.07.2022)

Dokumente

  • 20/2354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 755 KB — Status: 21.06.2022

Tagesordnung

  • 14. Sitzung am Montag, 04. Juli 2022, 14 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll 14. Sitzung, öffentliche Anhörung zum Thema "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetz BT-Drs. 20/2354

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Martin Gellermann , A.-Drs. 20(16)66
  • Stellungnahme Dr. Franziska Heß , A.-Drs. 20(16)71
  • Stellungnahme Ingbert Liebing , A.-Drs. 20(16)70
  • Stellungnahme Steffen Pingen , A.-Drs. 20(16)72
  • Stellungnahme Jörg-Andreas Krüger , A.-Drs. 20(16)68
  • Stellungnahme Bärbel Heidebroek , A.-Drs. 20(16)69
  • Stellungnahme Magnus Wessel , A.-Drs. 20(16)67

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Osterpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien beschlossen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 7. Juli 2022, mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

In namentlichen Abstimmungen votierten die Abgeordneten mit 379 Ja-Stimmen und 281 Nein-Stimmen für einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien (20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7). Mit 564 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde das Windenergie-auf-See-Gesetz (20/1634, 20/1973, 20/2137) beschlossen. Die Abgeordneten haben darüber hinaus mit 379 Stimmen gegen 254 Stimmen bei 31 Enthaltungen der Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (20/2355) zugestimmt und mit 383 Ja-Stimmen bei 287 Nein-Stimmen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) verabschiedet.

Initiativen der Opposition abgelehnt

Hingegen mit 482 Stimmen gegen 187 Stimmen wurde ein von der Union vorgelegter Antrag (20/2345) in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei weitere Anträge der AfD (20/1344, 20/35) mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Antragsteller. Zum ersten der beiden AfD-Anträge lag ein Bericht des Umweltausschusses (20/2641) vor.

Außerdem keine Mehrheit gegen das Votum der übrigen Fraktionen fanden drei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (20/26601, 20/2662, 20/266) zum Gesetzentwurf zum Ausbau von Windenergieanlagen an Land, zum Windenergie auf-See-Gesetz und zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie ein Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/2659) zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Den Abstimmungen lagen mehrere Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen (20/2580, 20/2583, 20/2584, 20/2593, 20/2595) sowie Berichte (20/2642, 20/2643, 20/2645, 20/2654, 20/2655, 20/2656, 20/2657, 20/2658) zugrunde.

Minister nennt „Osterpaket“ notwendig und dringlich

In seinem Eingangsstatement stellte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) fest, die schiere Zahl und der Umfang der Gesetze, die zur Abstimmung standen, zeige, „was Phase ist“: Dies seien Zeiten, in denen Energie und Energiesicherung Politikfelder von höchster Bedeutung seien. Der Minister nannte die Gesetze zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien notwendig und dringlich.

Er bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit großen Teilen der Opposition im Zuge des parlamentarischen Verfahren – verwahrte sich aber gegen Kritik aus der Union, er betreibe Schönwetterpolitik: „Hätten wir diese Pakete vor zehn Jahren durchgezogen, würden wie heute ganz anders dastehen“, sagte Habeck.

Union spricht von „Paket der verpassten Chancen“

Andreas Jung (CDU/CSU) nannte das Bündel an Gesetzen ein „Paket der verpassten Chancen“. Noch nie habe es bei allen Beteiligten eine so große Chance auf eine Einigung gegeben, noch nie habe es eine so große Chance gegeben, bei den erneuerbaren Energien einen so großen Konsens über Parteien und Bundesländer hinweg zu erreichen.

Doch es habe keinen einzigen Versuch von Seiten des Ministers gegeben, diese Bereitschaft abzurufen. „Durchregieren statt Partnerschaft“ – „es ist Ihr formales Recht“, sagte Jung in Richtung Habeck. „Mehrheit ist Mehrheit.“ Aber breitere Mehrheiten hätten einen Mehrwert gehabt – sie hätten mehr Akzeptanz gebracht, „die wir doch brauchen“, sagte Jung.

SPD will Verfahren weiter beschleunigen

Der SPD-Abgeordnete Dr. Matthias Miersch feierte „das größte Gesetzespaket seit Verabschiedung des EEG im Jahr 2000“ und erinnerte die Union daran, dass sie in Sachen Energiepolitik 16 Regierungsjahre lang auf der Bremse gestanden habe. Dies sei der Tag, da erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik der Gesetzgeber feststelle, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehe. Dies sei ein guter Tag.

Aber es werde weitergehen, es gebe keinen Grund sich zurückzulehnen, sagte Miersch und nannte als Vorhaben herausragender Bedeutung die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

AfD: Wo sollen die Windkraftwerke hin?

Marc Bernhard (AfD) kritisierte die ambitionierten Ausbauziele der Windkraft: Zwei Prozent der Fläche Deutschlands sollen künftig für Windindustrieanlagen ausgewiesen werden. Stand heute gebe es 31.000 Windkraftanlagen, die 0,5 Prozent der Fläche einnähmen. Jetzt solle deren Zahl und Größe vervielfacht werden, auf 120.000 Anlagen – auch in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Wo sollen die weiteren 90.000 Windräder hin, fragte Bernhard.

Er fürchte, die Pläne der Ampel führten dazu, dass große Teile deutschen Waldes abgeholzt würden. „Ihnen ist offensichtlich egal“, warf er den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen vor, dass Menschen zum Beispiel durch Infraschall Gesundheitsschäden davontrügen und Tiere geschreddert würden.

FDP begrüßt marktwirtschaftliches Moment im EEG

„Wir beschließen heute das beste EEG, das Deutschland je hatte“, sagte Michael Kruse (FDP). Er könne deshalb die fachliche Kritik der Union nicht teilen. Schon, weil es erstmals eine Verknüpfung vom Produktions- und Netzausbau gebe, „hätte das Paket Ihre Zustimmung verdient“, sagte Kruse in Richtung der Union.

Hinzu komme, dass mit der Gesetzesnovelle die EEG-Umlage nicht nur auf null gesetzt, sondern dauerhaft abgeschafft werde und an deren Stelle ein marktwirtschaftliches Moment in das EEG gelange, sei ein großer Schritt nach vorn.

Linke: Energie ist Daseinsvorsorge

Ralph Lenkert (Die Linke) stellte fest, als Techniker sehe er ein großes Problem: „Für die Stromerzeugungsspitze mittags an heißen Sommertagen und null Strom nachts haben Sie keine Lösung“, warf er der Ampelkoalition vor. Nötig sei ein erneuerbares und bezahlbares System, denn „Energie ist Daseinsvorsorge“, es sei auch möglich.

Dafür fordere die Linke unter anderem, die regionale Produktion zu fördern, Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und damit die Akzeptanz zu erhöhen. Zudem brauche es einheitliche Netzentgelte – in Ost und West, in Städten und auf dem Land.

Grüne: Kommunen und Länder sind am Zug

Ukraine-Krieg, Energieknappheiten, steigende Preise – die Lage sei ernst, sagte Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen). Aber der Kampf um Unabhängigkeit von fossilen Energien vor allem aus Russland sei nicht alles. Nicht minder ernst sei die Lage beim Klimawandel. Hitze, Überschwemmungen, Gletscherabbrüche –  bedrohliche Wetterphänomene aufgrund der Klimaerwärmung würden häufiger und heftiger.

„Noch haben wir es in der Hand“, das Schlimmste zu verhindern, sagte Verlinden, das hänge „maßgeblich von den Entscheidungen in diesem Haus ab“, appellierte sie an die Abgeordneten im Bundestag. Dabei sei Gesetze zu beschließen das eine, jetzt gehe es aber um die Umsetzung, jetzt seien Kommunen und Länder am Zug.

Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (20/1630) soll die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichten. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, wird das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend überarbeitet.

Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, sollen die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben werden. Bei der Windenergie an Land auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Bei der Solarenergie auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 215 GW Solar-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. 

Änderungen im Ausschuss

Zuvor hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch Änderungen am Gesetz beschlossen, wonach das Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 aufgegeben werden soll; die EEG-Umlage soll nicht nur auf Null gesenkt, sondern dauerhaft abgeschafft werden, und alle erneuerbaren Energien sollen als im überragenden öffentlichen Interesse stehend gelten – inklusive der Wasserkraft.

Weg frei für Windenergie-Ausbau auf See 

Der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634) soll die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Stromversorgung im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien zu bestreiten.

Um das zu erreichen, sollen die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden. Rasches Handeln, so die Bundesregierung, sei wegen der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen geboten.

Änderungen im Ausschuss

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde zuvor ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, wonach nun vorgesehen ist, dass auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung ausgeschrieben werden können, Naturschutzflächen erst nach allen anderen in Frage kommenden Flächen ausgeschrieben werden und dass Bieter von außerhalb der EU geprüft und gegebenenfalls ausgeschlossen werden können.

Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen an Land

Den Gesetzentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land hatten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt (20/2355). Die Bundesregierung hat die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Um die Ziele zu erreichen, seien flankierende Maßnahmen erforderlich, die mit diesem Gesetz getroffen werden, heißt es in dem mittlerweile beschlossenen Entwurf. Sie sollen die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigen und diesen dadurch deutlich beschleunigen.

Für den Ausbau der Windenergie an Land ist laut Entwurf dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen. Zur Erreichung der Ausbauziele müssen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Derzeit sind nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5 Prozent. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche soll durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt und dabei die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern berücksichtigt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle werde vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht.

Änderungen im Ausschuss

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zuvor Änderungen am Entwurf beschlossen, wonach unter anderem das Erreichen der für 2026 angedachten Zwischenziele auf 2027 verschoben wurde und Repowering-Maßnahmen am selben Standort zu privilegieren seien.

Naturschutzgesetzesnovelle für schnelleren Windkraftausbau

Die Koalitionsfraktionen hatten zudem den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt (20/2354), um bis spätestens 2045 in Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bestehe eine doppelte Dringlichkeit, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch der Windenergie an Land zu sorgen, heißt es im Entwurf.

Der Entwurf beinhaltet Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Durch eine Ergänzung des Paragrafen 26 BNatSchG wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht der vorliegende Entwurf weiterhin bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sind vorgesehen für den Fall des Repowerings von Windenergieanlagen an Land (neuer Paragraf 45c BNatSchG).

Union forderte Turbo-Ausbau erneuerbarer Energien

Die Unions-Fraktion CDU/CSU kritisierte das sogenannte „Osterpaket“ der Bundesregierung: Zu oft mache es den Ausbau der Erneuerbaren schwerer, es verpasse das Beseitigen bürokratischer Hürden und verhindere den „dringend nötigen Turbo bei den Erneuerbaren“.

Die Erreichung der Klimaziele und eine Steigerung sicherer Energieversorgung vor Ort müssen oberste Priorität haben, forderten die Abgeordneten von CDU und CSU in ihrem angelehnten Antrag (20/2345) mit dem Titel: „Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen“.

AfD: Keine Begünstigung für Windkraftanlagen

Angesichts des verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energien drang die AfD-Fraktion mit ihrem zurückgewiesenen Antrag (20/1344) auf den Schutz von Umwelt und Natur. So verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbare Energien „wie jede andere Industrieanlage in Deutschland“ eingestuft und behandelt werden.

Windkraftanlagen zum Beispiel dürften „auf keinen Fall eine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten“, hieß es in der Vorlage der Fraktion.

AfD will Energiewende rückgängig machen

Die AfD-Fraktion wollte zudem die Energiewende rückgängig machen. Sie verlangt in ihrem abgelehnten Antrag (20/35), alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität „aus sogenannten erneuerbaren Energien“, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen.

Bereits gewährte Zahlungen und Begünstigungen für bestehende Anlagen seien „unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes“ schnellstmöglich zu beenden, hieß es in dem Antrag.(mis/eis/hau/ste/07.07.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

Carina Konrad

Carina Konrad

© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl

Konrad, Carina

FDP

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

© SPD Sachsen-Anhalt

Kersten, Dr. Franziska

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/35 - Antrag: Energiewende rückgängig machen - Wirtschaft und private Haushalte entlasten
    PDF | 240 KB — Status: 10.11.2021
  • 20/266 - Kleine Anfrage: Die Verfolgung von Gegnern des Erdogan-Regimes in Deutschland
    PDF | 245 KB — Status: 14.12.2021
  • 20/1344 - Antrag: Umwelt- und Naturschutz auch bei Strom aus Sonne, Wind und Wasser notwendig
    PDF | 325 KB — Status: 06.04.2022
  • 20/1630 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
    PDF | 3 MB — Status: 02.05.2022
  • 20/1634 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 02.05.2022
  • 20/1973 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften - Drucksache 20/1634 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 268 KB — Status: 25.05.2022
  • 20/1979 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor - Drucksache 20/1630 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 687 KB — Status: 25.05.2022
  • 20/2137 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 7. April bis 25. Mai 2022)
    PDF | 193 KB — Status: 03.06.2022
  • 20/2345 - Antrag: Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen
    PDF | 219 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 755 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2355 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
    PDF | 440 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2580 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2345 - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen
    PDF | 2 MB — Status: 05.07.2022
  • 20/2583 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2355 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
    PDF | 325 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2584 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1634, 20/1973, 20/2137 Nr. 5 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 05.07.2022
  • 20/2593 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2354 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 267 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2595 - Beschlussempfehlung: zu dem Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Andreas Bleck, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/1344 - Umwelt- und Naturschutz auch bei Strom aus Sonne, Wind und Wasser notwendig
    PDF | 212 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2641 - Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Andreas Bleck, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/1344 - Umwelt- und Naturschutz auch bei Strom aus Sonne, Wind und Wasser notwendig
    PDF | 189 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2642 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
    PDF | 214 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2643 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1634, 20/1973, 20/2137 Nr. 5, 20/2584 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 219 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2645 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2355, 20/2583 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
    PDF | 184 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2654 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2355 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
    PDF | 191 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2655 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2354, 20/2593 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 172 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2656 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2345 - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen
    PDF | 638 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2657 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1634, 20/1973, 20/2137 Nr. 5 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 318 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2658 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2354 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 270 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2659 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2354 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 155 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2662 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2355, 20/2583 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
    PDF | 211 KB — Status: 06.07.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/1630 und 20/1979 (Beschlussempfehlung 20/2580 und 20/2656 Buchstabe a und b: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 10:29:50: Beginn der Abstimmung
  • 10:39:26: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 660 Ja: 379 Nein: 281 Enthaltungen 0
  • Gesetzentwurf 20/1630 und 20/1979 in Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 20/2580 und 20/2656 Buchstabe c (Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/2660 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/1634 und 20/1973 (Beschlussempfehlung 20/2584 und 20/2657: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
10:42:01: Beginn der Abstimmung
10:51:41: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 666 Ja: 564 Nein: 101 Enthaltungen 1
Gesetzentwurf 20/1634 und 20/1973 in Ausschussfassung angenommen

Entschließungsantrag 20/2661 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/2355 (Beschlussempfehlung 20/2583 und 20/2654: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
10:54:12: Beginn der Abstimmung
11:03:35: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 664 Ja: 379 Nein: 254 Enthaltungen 31
Gesetzentwurf 20/2355 in Ausschussfassung angenommen

Entschließungsantrag 20/2662 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/2354 (Beschlussempfehlung 20/2593 und 20/2658: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
11:05:27: Beginn der Abstimmung
11:14:08: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 670 Ja: 383 Nein: 287 Enthaltungen 0
Gesetzentwurf 20/2354 in Ausschussfassung angenommen

Entschließungsantrag 20/2659 abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/2580 und 20/2656 Buchstabe d (Antrag 20/2345 ablehnen)
11:15:47: Beginn der Abstimmung
11:24:05: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 669 Ja: 482 Nein: 187 Enthaltungen 0
Beschlussempfehlung 20/2580 und 20/2656 Buchstabe d angenommen

Beschlussempfehlung 20/2595 und 20/2641 (Antrag 20/1344 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/622 (Antrag 20/35 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620

Stand: 23.06.2025