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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Energie

Koalition will Ersatzkraft­werke im Falle einer Gas­mangellage bereithalten

Der Bundestag hat sich am Freitag, 24. Juni 2022, erstmals mit einem von den Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf „zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (20/2356) befasst. Die Vorlage wurde nach gut halbstündiger Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. 

Gesetzentwurf der Koalition

Bereits vor der im Februar 2022 begonnenen Ausweitung des seit der Annexion der Krim andauernden völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine sei die Lage auf den Energiemärkten sehr angespannt und schwierig gewesen, heißt es in dem Entwurf. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu stärken, sollen dem Strommarkt nun weitere Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden - mittels Energieträgern, die nicht oder jedenfalls nicht ausschließlich aus Russland importiert werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten solle die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und enden spätestens am 31. März 2024. Außerdem sollen die Kraftwerke nur dann in den Strommarkt zurückkehren, wenn dies erforderlich sei, um eine Gefährdung des Gasversorgungssystems abzuwenden. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sollen auch Kraftwerke, die aktuell noch in der Sicherheitsbereitschaft gebunden sind, zum 1. Oktober 2022 in eine Versorgungsreserve überführt werden. Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, sowie auch die Klimaziele, bleibe davon unberührt, heißt es.

Für den Bereich der Gaskraftwerke soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Diese Maßnahme werde aufgrund ihrer Eingriffsintensität mit einem Auslösekriterium verbunden: Sie könne erst bei einer Gefährdung des Gasversorgungssystems in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung ist laut Entwurf nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten möglich. (mis/ste/24.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Kathrin Henneberger

Kathrin Henneberger

© Kathrin Henneberger

Henneberger, Kathrin

Bündnis 90/Die Grünen

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

© Andreas Rimkus/ Boris Schmidt

Rimkus, Andreas

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

© DBT/ Stella von Saldern

in der Beek, Olaf

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2356 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 397 KB — Status: 21.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/2356 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Teils heftige Kritik an Plä­nen zur Gasverbrauchre­duzierung im Stromsektor

Zeit: Freitag, 24. Juni 2022, 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die Vorschläge der Koalitionsfraktionen zur Reduzierung des Gasverbrauchs in Deutschland stoßen in Teilen auf heftige Kritik bei Sachverständigen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zum Gesetzentwurf „zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (EKWG) (20/2356) Freitag, 24. Juni 2022, deutlich.

Schaffung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und spätestens am 31. März 2024 enden.

Für den Bereich der Gaskraftwerke soll durch die Neuregelung eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Betreiber von Anlagen, die elektrische Energie durch den Einsatz von Erdgas erzeugen, sollen eine Strafzahlung (Pönale) leisten müssen.

Expertin: Teures Gas wird noch verteuert

Insbesondere die Pönale wurde von mehreren Sachverständigen sehr kritisch bewertet. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sagte, damit werde das dann schon teure Gas noch verteuert. Vor allem bei der Wärmeversorgung sei das ein kritischer Punkt. Bei einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) könne Gas nicht durch Kohle ersetzt werden. So werde die benötigte Wärmeversorgung noch teurer. „Das ist nicht hilfreich“, sagte Andreae.

Ähnlich sah das Matthias Dümpelmann von der 8KU GmbH, einer Kooperation acht kommunaler Energieversorgungsunternehmen. Während die Verbreiterung der Kohlebasis sinnvoll sei, jedoch Präzisierungen im Sinne der realistischen Umsetzbarkeit erfordere, bewirke die Reduzierung von gasbasierter Erzeugung durch Eingriff in die Preisbildung mit einer Gaspönale beziehungsweise der Beschränkung von Laufzeiten keinerlei Zusatznutzen. Der Ansatz sei jedoch mit erheblichen ökonomischen Risiken für Energieunternehmen und ihre Kunden verbunden und sollte daher gestrichen werden, verlangte Dümpelmann.

Gescheiterte Energiestrategien mehrerer Bundesregierungen

Der Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, Frank Hennig, hält den Gesetzentwurf für ein Dokument des Scheiterns der Energiestrategien mehrerer Bundesregierungen. Ein breiter Energiemix anstelle der Fokussierung auf Erdgas hätte seiner Ansicht nach die Resilienz des Systems erhalten und außenpolitische Einflüsse reduziert.

Mit Blick auf die Emissionen sei der Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke der Reaktivierung der Kohlekraftwerke vorzuziehen, befand Hennig. Das im Gesetz festgeschriebene Festhalten am Kohleausstieg 2030 sei unter den Bedingungen von Krieg, Inflation, Rohstoff- und Materialmangel, Gasmangel und ungünstiger Demografie „nicht nachvollziehbar“.

Wechsel von der Netzreserve zurück in den Markt

Peter Hoffmann vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH zeigte sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Bedenken der Übertragungsnetzbetreiber seien aufgegriffen worden. Der Wechsel von der Netzreserve zurück in den Markt müsse prozessual abwickelbar sein, weshalb es einen Vorlauf brauche, der im Gesetz enthalten sei, sagte Hoffmann. Auch sei geregelt, dass die Übertragungsnetzbetreiber auch künftig über die Kapazitäten der Kraftwerke verfügen könnten. Gelöst werden müsse nun noch das Problem der vollständigen und unkomplizierten Erstattung der anfallenden Mehrkosten für die Übertragungsnetzbetreiber, die mit erheblichen Summen in Vorleistung gingen.

Vor ungewünschten Folgeschäden durch die Gaspönale warnte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer beim Verband Kommunaler Unternehmen. 40 Prozent der kommunalen Stromerzeugung sei gasgetrieben – im Wesentlichen durch KWK, sagte Liebing. Dort lasse sich die Erzeugung aber nicht technisch trennen. Wenn die Anlagen zur Wärmeerzeugung weiterlaufen, aber der erzeugte Strom nicht mehr verkauft werden könne, oder nur verbunden mit einer Strafzahlung, erhöhe das die Kosten für die Kunden. „Das halten wir nicht für vertretbar“, sagte er.

Kostenrisiken und ungenutztes Einsparpotentiale

Auch Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag machte sich „große Sorgen um die Stadtwerke und alles was an der Kette hinten dran hängt“. Es entstehe zudem ein erhebliches Kostenrisiko für die Bewohner gerade in Geschossbauten. Diese gestiegenen Kosten müssten die Städte dann „sozialpolitisch reparieren“. Gäben die Stadtwerke die Kosten nicht weiter, steige die Gefahr von Insolvenzen, so die Kommunalvertreterin. Zumindest die KWK-Anlagen müssten von der Pönale-Regelung ausgenommen werden, verlangte sie.

Charlotte Loreck vom Öko-Institut forderte, schnell umsetzbare Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs zu ergreifen, bevor zusätzliche Erzeugungskapazitäten in den Strommarkt gebracht werden. In der Industrie könne ein Stromsparpotenzial von mindestens 10 Terrawattstunden (TWh) mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen kurzfristig erreicht werden, sagte sie. Jenseits des Stromsektors sollten alle Energiesparpotentiale genutzt werden, um sowohl Erdgas zu sparen, als auch für den Klimaschutz Effizienzpotentiale zu erschließen.

Ungewisse Entwicklung auf den jeweiligen Märkten

Hauptkritikpunkt von John A. Miller vom Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte, und KWK (AGFW) ist die „Nichtberücksichtigung der Fernwärme und ihres Beitrages zur Versorgungssicherheit sowie die Betrachtung der KWK-Anlagen fast ausschließlich aus der Perspektive des Strommarktes“. Dabei, so Miller, habe das Gesetz einen deutlichen Einfluss auf den Wärmemarkt. Dem werde die geplante Gas-Pönale nicht gerecht. Wenn auf das Instrument einer Pönale nicht verzichtet wird, müsse sichergestellt werden, „dass Fernwärmeversorger von der Pönale ausgenommen werden oder zumindest sachgerecht entschädigt werden“, verlangte Miller.

Steinkohlekraftwerke könnten im Marktbetrieb Gaskraftwerke verdrängen, sagte Hans Wolf von Koeller vom Kraftwerksbetreiber Steag. Dafür sei aber rechtliche Planungssicherheit nötig, die der Gesetzentwurf nicht liefere. Wenn Steinkohlekraftwerke von der Netzreserve in den Dauerbetrieb wechseln sollen, brauche dies einen Vorlauf von mehreren Monaten. Der Entwurf mache aber den zeitlichen Vorlauf nicht klar und auch nicht die Zeitdauer des Markteinsatzes, sagte Koeller. Ein On/Off-Betrieb sei jedoch nicht zu leisten.

Gesetzentwurf der Koalition

Bereits vor der im Februar 2022 begonnenen Ausweitung des seit der Annexion der Krim andauernden völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine sei die Lage auf den Energiemärkten sehr angespannt und schwierig gewesen, heißt es in dem Entwurf. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu stärken, sollen dem Strommarkt nun weitere Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden - mittels Energieträgern, die nicht oder jedenfalls nicht ausschließlich aus Russland importiert werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten solle die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und enden spätestens am 31. März 2024. Außerdem sollen die Kraftwerke nur dann in den Strommarkt zurückkehren, wenn dies erforderlich sei, um eine Gefährdung des Gasversorgungssystems abzuwenden. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sollen auch Kraftwerke, die aktuell noch in der Sicherheitsbereitschaft gebunden sind, zum 1. Oktober 2022 in eine Versorgungsreserve überführt werden. Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, sowie auch die Klimaziele, bleibe davon unberührt, heißt es.

Für den Bereich der Gaskraftwerke soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Diese Maßnahme werde aufgrund ihrer Eingriffsintensität mit einem Auslösekriterium verbunden: Sie könne erst bei einer Gefährdung des Gasversorgungssystems in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung ist laut Entwurf nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten möglich. (mis/ste/22.06.2022)

Dokumente

  • 20/2356 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 397 KB — Status: 21.06.2022

Tagesordnung

  • 23. Sitzung am Freitag, 24. Juni 2022, 17:30 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 - öffentlich

Protokolle

  • 23. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)118 Stellungnahme SV Dr. Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer der 8KU GmbH
  • 20(25)119 Stellungnahme SV Dr. Andreas Reichel, Vorsitzender der Geschäftsführung der STEAG GmbH
  • 20(25)121 Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
  • 20(25)122 Stellungnahme AGFW/Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.
  • 20(25)128 Stellungnahme SV Dipl.-Ing. Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung
  • 20(25)129 Stellungnahme SV Dr. Peter Hoffmann, TenneT TSO GmbH
  • 20(25)132 Stellungnahme des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)134

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Ja zur Bereithaltung von Ersatz­kraftwerke im Falle einer Gas­mangellage

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2022, einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken (20/2356) gebilligt. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf „zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ beschlossen (20/2594) und darüber hinaus einen Bericht dazu abgegeben (20/2664). CDU/CSU und AfD votierten gegen das Gesetz. Angenommen mit demselben Mehrheitsverhältnis wurde zudem eine Entschließung.

Zu dem Gesetzentwurf hatte die CDU/CSU-Fraktion zwei Änderungsanträge (20/2620, 20/2621) eingebracht, die nach namentlicher Abstimmung beide keine Mehrheit fanden. Für den ersten Änderungsantrag stimmten 249 Abgeordnete, 393 votierten dagegen und fünf enthielten sich. Auf den zweiten Antrag entfielen 207 Ja-Stimmen, 434-Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion (20/2622) wurde per Handzeichen abgestimmt und ebenfalls abgelehnt.

Zurückgewiesen wurden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Blackout und Brownout verhindern – Energieversorgung sicherstellen“ (20/34) und „Keine Abschaltung von Kernkraftwerken – Erst recht nicht in einer neuen Realität“ (20/1021) zu denen der Ausschuss für Klimaschutz und Energie Beschlussempfehlungen vorgelegt hatte (20/621, 20/1417). Während der erste Antrag per Handzeichen mit allen Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt wurde, entfielen auf den zweiten nach namentlicher Abstimmung bei 581 Nein-Stimmen nur 67 Ja-Stimmen. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Ziel des Gesetzes ist es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und spätestens am 31. März 2024 enden.

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Änderungen im Energieausschuss

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurden zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen, wonach weitere Änderungen des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vorgesehen sind.

Im Zuge einer ersten Novellierung des EnSig im Mai 2022 wurde bereits die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Jetzt soll in einem weiteren Schritt auch ein Einstieg des Bundes bei strauchelnden Gasimporteuren erleichtert werden. Von einer weiteren Neuregelung könnte zudem jeder einzelne Gaskunde betroffen sein: Per Umlage sollen künftig die steigenden Kosten der Gasbeschaffung auf alle Gasverbraucher verteilt werden. 

Angenommene Entschließung

Mit der vom Parlament mehrheitlich angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, „schnellstmöglich“ eine Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie vorzulegen, „um die vereinbarte Steigerung der inländischen Elektrolyseleistungen und alle weiteren Maßnahmen zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu definieren – und diese anschließend schnellstmöglich umzusetzen“.

Dabei dürfe der Wasserstoffeinsatz nicht auf bestimmte Anwendungsfelder begrenzt werden, um eine maximale Wirkung zu entfalten. Bereiche mit besonderer Dringlichkeit können priorisiert werden. Auch ein Engagement in dieser Hinsicht auf europäischer Ebene ist Gegenstand der Entschließung.

Abgelehnte Anträge der AfD

In ihrem ersten Antrag sprach sich die AfD-Fraktion dafür aus, den Betrieb von Kohlekraftwerken, „die dem Stand der Technik entsprechen“, uneingeschränkt zu ermöglichen und sämtliche Bemühungen zum Ausstieg aus dieser Technik zu unterlassen. Das Kohleausstiegsgesetz, so hieß es in der Vorlage, sei ersatzlos zu streichen und rückabzuwickeln. Zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung sollte die Bundesregierung auf die Landesregierungen einwirken und eine provisorische Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen beziehungsweise noch betriebsbereiten Kohlekraftwerke erteilen, verlangten die Abgeordneten.

Die Bundesregierung sollte nach Auffassung der AfD-Fraktion in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen auch Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke realisieren. Zudem sollte die Bundesregierung „sofort eindeutige und verbindliche Zusagen an die Kernkraftwerksbetreiber“ geben, „dass die Kernkraftwerke bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende uneingeschränkt betrieben werden dürfen, um so frühzeitig planbar und somit kosteneffizient die Kernbrennstoff- und, soweit notwendig, Personalbeschaffung einzuleiten“. Weitere Forderungen ihres zweiten Antrags bezogen sich auf die Kernbrennstoffbeschaffung und Folgeänderungen im Atomgesetz. (hau/mis/ste/irs/07.07.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Kathrin Henneberger

Kathrin Henneberger

© Kathrin Henneberger

Henneberger, Kathrin

Bündnis 90/Die Grünen

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

© Andreas Rimkus/ Boris Schmidt

Rimkus, Andreas

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

© DBT/ Stella von Saldern

in der Beek, Olaf

FDP

Ralph Lenkert

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© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/34 - Antrag: Blackout und Brownout verhindern - Energieversorgung sicherstellen
    PDF | 211 KB — Status: 10.11.2021
  • 20/621 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Andreas Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/34 - Blackout und Brownout verhindern - Energieversorgung sicherstellen
    PDF | 198 KB — Status: 08.02.2022
  • 20/1021 - Antrag: Keine Abschaltung von Kernkraftwerken - Erst recht nicht in einer neuen Realität
    PDF | 184 KB — Status: 15.03.2022
  • 20/1417 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/1021 - Keine Abschaltung von Kernkraftwerken - Erst recht nicht in einer neuen Realität
    PDF | 216 KB — Status: 19.04.2022
  • 20/2356 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 397 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2594 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2356 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 350 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2620 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2356, 20/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 164 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2621 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2356, 20/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 163 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2622 - Entschließungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/2594, 20/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 167 KB — Status: 06.07.2022
  • 20/2664 - Bericht: zu dem zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2356 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 352 KB — Status: 06.07.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • endgültiges Ergebnis:
  • namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 20/2620
  • 22:12:16: Beginn der Abstimmung
  • 22:22:18: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 647 Ja: 249 Nein: 393 Enthaltungen: 5
  • Änderungsantrag 20/2620 abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 20/2621
22:23:05: Beginn der Abstimmung
22:32:18: Ende der Abstimmung
Gesamt: 645 Ja: 207 Nein: 434 Enthaltungen: 4
Änderungsantrag 20/2621 abgelehnt

Gesetzentwurf 20/2356 (Beschlussempfehlung 20/2594 und 20/2664 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/2594 und 20/2664 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/2622 abgelehnt

endgültiges Ergebnis:
namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/1417 (Antrag 20/1021 ablehnen)
22:33:55: Beginn der Abstimmung
22:43:24: Ende der Abstimmung
Gesamt: 648 Ja: 581 Nein: 67 Enthaltungen: 0
Beschlussempfehlung 20/1417 angenommen

Beschlussempfehlung 20/621 (Antrag 20/34 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-ersatzkraftwerke-900512

Stand: 17.06.2025