Bundestag lehnt Antrag zur Weiterentwicklung von Fluggastrechten ab
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 7. Juli 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/2557) zurückgewiesen, mit dem sie die Rechte von Flugpassagieren im Fall von Annullierungen und Verspätungen von Flügen stärken wollte. Für die Initiative stimmte neben der Union noch die AfD, Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung.
Antrag der Union
In ihrem Antrag forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung unter anderem auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die bestehenden Informationspflichten der Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 gegenüber den Fluggästen sichergestellt werden. Danach seien die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, den Passagieren bei Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen einen Hinweis in Textform auf ihre Rechte und ein Formular zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche zur Verfügung zu stellen. Zudem seien die Fluggäste unverzüglich über eine Annullierung oder eine Verspätung sowie schnellstmöglich über die voraussichtliche Abflugzeit zu informieren, sofern diese der digitalen Übermittlung dieser Informationen zugestimmt haben.
Darüber hinaus sollten nach Ansicht der Union die Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, Daten zur Anzahl der Flugverspätungen und deren Gründe sowie zur Höhe der geleisteten Ausgleichszahlungen zu veröffentlichen. Ebenso wollte sie die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Fluggästen nach der Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 stärken. So sollte geprüft werden, ob Luftfahrtunternehmen innerhalb eines Rechtsrahmens für „smart contracts“ in einfach gelagerten Fällen, etwa wenn nur die Erstattung von Ticketpreisen anfällt, dazu verpflichtet werden können, Auszahlungen kurzfristig in vereinfachter Form über ein digitales System auf das Kundenkonto zu überweisen oder über die verwendeten Zahlungsdaten zurückzuerstatten.
Geprüft werden sollte außerdem, ob auf europäischer Ebene eine Insolvenzabsicherung geschaffen werden kann, die auch im Voraus gezahlte Ticketkosten abdeckt. Die Union verwies auf die gestiegene Zahl von Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen von Flügen. Trotz bestehender Fluggastrechte müssten Passagiere teilweise monatelang auf Erstattung der Ticket-Kosten warten. In vielen Fällen hätten die Passagiere ihre zivilrechtlichen Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung gegenüber den Luftfahrtunternehmen erst gerichtlich geltend gemacht. (aw/hau/08.07.2022)