Fragestunde

Fragestunde am 6. Juli

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 6. Juli 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/2504), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

17 der insgesamt 42 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 15 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit sieben Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen), eine Frage der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber.

Die meisten Fragen, nämlich neun, richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, fünf an das Bundeskanzleramt und vier an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium für Gesundheit und das Auswärtige Amt beantworten. Antworten zu je zwei Fragen wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, vom Bundesministerium der Verteidigung, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Bundesministerium der Justiz erwartet. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte der CDU-Abgeordnete Sepp Müller aus Sachsen-Anhalt vom Bundeskanzleramt erfahren, bis wann genau der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider (SPD), die von ihm angekündigte einmalige Sonderzahlung für bestimmte Gruppen von Rentnern aus der ehemaligen DDR “durchsetzen„ will.

Die brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) fragte das Bundesfinanzministerium, ob Medienberichte stimmen, wonach Bundesfinanzminister Christian Lindner im Zuge einer etwaigen Entschuldung der Kommunen bereit wäre, die Hälfte der Kosten durch den Bund zu übernehmen, sofern die Kommunen sich zu einer kommunalen Schuldenbremse verpflichten. Falls ja, wollte Görke wissen, ob im Finanzministerium bereits Personalstunden auf die Erarbeitung eines Konzepts für eine etwaige kommunale Schuldenbremse aufgewendet wurden.

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Thomas Seitz erkundigte sich beim Bundesjustizministerium, ob die Bundesregierung Kenntnis von einer Praxis des Zahlungsdienstleisters PayPal zur Sperrung von Konten politischer Internetblogger und Journalisten hat. Seitz wollte wissen, welche Schlüsse die Regierung unter dem Gesichtspunkt einer seiner Ansicht nach möglichen Einschränkung der Pressefreiheit daraus zieht. Der Abgeordnete verweist auf die “Sperrung des Kontos des bekannten Internetbloggers Boris Reitschuster durch PayPal„.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesverkehrsministerium, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus zieht, dass die Lufthansa trotz eines Rettungspakets der Bundesregierung im Umfang von neun Milliarden Euro Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entließ und dies jetzt zu Personalengpässen führt.

Der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber erkundigte sich nach dem Stand der Auswertung des sogenannten “Privacy International“-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Mai 2021 hinsichtlich des gesetzgeberischen Reformbedarfs. Er wollte wissen, inwiefern die Bundesregierung mittlerweile einen konkreten, gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennen oder die Umsetzung des Urteils vorantreiben konnte. Nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf aufgrund des Urteils hatte sich bereits der Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) im Mai 2021 (19/30285, Nr. 22). In dem Urteil ging es um die Voraussetzungen, unter denen europäische Staaten ihren Geheimdiensten die Überwachung von internetbasierter Kommunikation erlauben dürfen.

Zusatzfragen erlaubt

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/eis/06.07.2022) 

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