Geschäftsordnung

Bundestag beschließt mit breiter Mehrheit die Tagesordnung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 6. Juli 2022, mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD die Tagesordnung der aktuellen Sitzungswoche beschlossen. Zuvor konnte kein interfraktionelles Einvernehmen über die Tagesordnung hergestellt werden, weshalb vor Eintritt in die Tagesordnung eine entsprechende Abstimmung mit vorhergehender Geschäftsordnungsdebatte stattfand. Die AfD hatte dem Vorschlag zur Tagesordnung widersprochen und gefordert, den am Donnerstag, 7. Juli, vorgesehenen Tagesordnungspunkt 12 „Wahl der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung“ abzusetzen.

AfD: Die Wahl muss von der Tagesordnung

Dr. Bernd Baumann (AfD) begründete für seine Fraktion die Forderung nach Absetzung der Wahl damit, dass die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP mit Ferda Ataman eine für das Amt der Bundesbeauftragten ungeeignete Person vorschlagen würden. „Die Wahl muss von der Tagesordnung“, forderte er.

Baumann, parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion, warf der designierten Bundesbeauftragten vor, „radikal antideutsche Ressentiment“ zu bedienen. 

Grüne kritisieren durschaubares Manöver

Für die Ampelkoalition entgegnete die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Begründung der AfD „inakzeptabel“ sei. Die Fraktion wolle mit der Debatte zur Geschäftsordnung eine Aussprache zur Person erzwingen, was nicht statthaft und ein „durschaubares Manöver“ sei. 

Mihalic kritisierte das Demokratieverständnis der Antragsteller, denn der Bundestag habe über das Amt einer oder eines Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung zu entscheiden. Die Wahl von der Tagesordnung zu nehmen, mache eine Wahl unmöglich und schließlich könne die AfD bei der Wahl dagegen stimmen.

CDU/CSU: Vorschlag gibt Anlass zur Diskussion

Thorsten Frei (CDU/CSU), parlamentarischer Geschäftsführer der Union, stellte fest, dass die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes zur Wahl korrekt sei, „aber die Person, die vorgeschlagen wird, ist es nicht“. Er kritisierte, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag Anlass zur Diskussion gegeben habe. Ob der Vorschlag wirklich im Sinne der ganzen Koalition sei, bezweifelte Frei.

Der Tagesordnung werde die Union zustimmen, den zur Wahl vorgesehenen Vorschlag am Donnerstag hingegen ablehnen, kündigte Frei an. „Weil er spaltet und desintegriert“, so der parlamentarische Geschäftsführer.

Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle

Das Parlament wählt die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das Vorschlagsrecht hat die Bundesregierung, ernannt und vereidigt wird die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit ist laut Gesetz auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt lag bislang beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte. Seit 2018 ist das Amt unbesetzt geblieben. (eis/06.07.2022)

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