1. Untersuchungsausschuss

Ralf Stegner leitet den Afghanistan-Unter­suchungs­ausschuss

Ralf Stegner und Bärbel Bas sitzen an einem Tisch in einem Ausschusssaal.

Ralf Stegner (hier neben Bundestagspräsidentin Bärbel Bas) leitet den 1. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode. (DBT/Leon Kügeler/photothek)

Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) der 20. Wahlperiode hat sich am Freitag, 8. Juli 2022, konstituiert. Das Gremium soll die Umstände und Verantwortlichkeiten rund um den Abzug der Bundeswehr im Rahmen des Rückzugs der internationalen Kräfte aus Afghanistan zwischen Februar 2020 und September 2021 aufklären.

„Ein Gesamtbild“ über die Geschehnisse nach der Machtübernahme der Taliban im Zuge des Doha-Abkommens und über das Entscheidungsverhalten von Bundesregierung, Behörden und deren Zusammenwirken mit ausländischen Akteuren müsse sich der Untersuchungsausschuss verschaffen, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, die die Anwesenheit aller von den Fraktionen benannten Mitglieder und somit die Beschlussfähigkeit des neuen Gremiums feststellte.

Stegner: Es geht nicht darum, Schuldige zu benennen

Auf Vorschlag der größten Fraktion wurde Ralf Stegner (SPD), auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in geheimer Wahl, mit 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, zum Vorsitzenden gewählt. Vor allem Lehren für zukünftige Operationen müsse der Ausschuss aus der Untersuchung des dramatischen Abzugs aus Afghanistan ziehen. Es solle nicht darum gehen, Schuldige zu benennen. Eine effiziente Arbeit sei das Gremium nicht zuletzt den Angehörigen der Opfer schuldig. Außerdem müsse die Aufmerksamkeit für den neuen Ausschuss dazu genutzt werden, auf die weiterhin schwierige humanitäre Lage in Afghanistan aufmerksam zu machen, nicht zuletzt nach dem verheerenden Erdbeben im Juni dieses Jahres.

Eingesetzt worden war das Gremium auf Antrag der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion (20/2352, 20/2553) durch Plenarbeschluss wenige Stunden zuvor in der 47. Sitzung des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU. Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Dem Gremium gehören 12 ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen, an: 3 der SPD-Fraktion, 3 der CDU/CSU-Fraktion, jeweils 2 der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, sowie sowie je ein Mitglied AfD- und der Fraktion DIE LINKE.

Mitglieder

SPD: Jörg Nürnberger (Obmann), Dr. Ralf Stegner (Vors.), Gülistan Yüksel, Stellvertreter: Hakan Demir, Rainer Keller, Rebecca Schamber

CDU/CSU: Thomas Erndl (stellv. Vors.), Thomas Röwekamp (Obmann), Nicolas Zippelius, Stellvertreter: Michael Brand, Kerstin Vieregge, Mechthild Wittmann

Bündnis 90/Die Grünen: Robin Wagener (Obmann), Sara Nanni, Stellvertreter: Canan Bayram, Jamila Schäfer

FDP: Alexander Müller (Obmann), Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Stellvertreter: noch nicht benannt

AfD: Stefan Keuter (Obmann), Stellvertreter: Hannes Gnauck

Die Linke: Ali Al-Dailami, Stellvertreterin: Clara Bünger

Hintergründe und Aufgaben

Nach fast 20 Jahren endete mit dem Abschluss der militärischen Evakuierungsoperation aus Kabul am 27. August 2021 die deutsche Friedensmission in Afghanistan. Die Evakuierung von Mitarbeitern deutscher Stellen und Ortskräften war teils chaotisch verlaufen, nachdem die von der Staatengemeinschaft etablierten staatlichen Institutionen in kurzer Zeit zusammengebrochen und die Taliban sich angeschickt hatten, die Macht im Land und auch in der Hauptstadt Kabul zu übernehmen. „Viele afghanische Ortskräfte deutscher Stellen, ohne die das Engagement in Afghanistan nicht möglich gewesen wäre, konnten nicht rechtzeitig aus Afghanistan herausgebracht werden“, heißt es in dem Einsetzungsbeschluss zum Untersuchungsausschuss.

Dieser wolle „Aufklärung darüber, wie es zu den Lageeinschätzungen und Entscheidungen von Vertretern von Bundesbehörden rund um den Abzug der Bundeswehr und die Evakuierung des Personals der deutschen Botschaft, deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie den Schutz und die Aufnahme von Ortskräften, die die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Organisationen und Institutionen unterstützt haben, gekommen ist.“ Als Beginn des Untersuchungszeitraums wurde der Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung und Vertretern der Taliban am 29. Februar 2020 gewählt. Darin hatten sich die Islamisten im Gegenzug für den Abzug der US-Truppen zu Friedensgesprächen bereiterklärt. Endpunkt der Untersuchung soll der 30. September 2021 sein, vier Wochen nachdem die letzten US-Soldaten den Flughafen von Kabul verlassen hatten. (ll/08.07.2022)

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