Wahlrechtskommission

Fechner und Warken lo­ben Arbeit der Wahlrechts­kommission

Bildcollage: Johannes Fechner sowie Nina Warken.

Bildcollage: Johannes Fechner (SPD) sowie Nina Warken (CDU/CSU) (DBT/Achim Melde // picture alliance/Flashpic/Jens Krick)

Eine positive Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit der Wahlrechtskommission ziehen die beiden Vorsitzenden, der SPD-Abgeordnete Dr. Johannes Fechner aus dem südbadischen Emmendingen und die CDU-Abgeordnete Nina Warken aus dem nordbadischen Tauberbischofsheim. Der Bundestag hatte die „Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ auf Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1023) am 16. März 2022 gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD eingesetzt. Sie soll Vorschläge für eine Verkleinerung des Bundestages erarbeiten und sich mit weiteren Fragen wie der Absenkung des Wahlalters und einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament befassen.

Die Kommission mit ihren 13 Abgeordneten und 13 von den Fraktionen benannten Sachverständigen hat bislang achtmal öffentlich getagt. Sie legt Ende August einen Zwischenbericht und bis Ende Juni 2023 ihren Abschlussbericht vor.

Fechner: Grundstein für Bundestagsverkleinerung gelegt

Johannes Fechner kommentiert die bisherige Arbeit der Kommission folgendermaßen: „Die Wahlrechtskommission hat sich in zahlreichen Sitzungen intensiv mit den an sie gerichteten Fragen zur Reform des Wahlrechtes beschäftigt. Die Diskussionen waren immer spannend und fundiert. Besonders intensiv haben wir die Verkleinerung des Bundestages diskutiert. Die Ampel-Fraktionen und CDU/CSU haben dazu Vorschläge gemacht. Nach diesen Beratungen hat die Wahlrechtskommission Eckpunkte beschlossen. Es wird also einen umfassenden Zwischenbericht zur bisherigen Arbeit geben.“

Damit ist für Fechner „der Grundstein dafür gelegt, dass insbesondere die seit vielen Jahren diskutierte und notwendige Verkleinerung des Bundestages auch tatsächlich noch in diesem Jahr umgesetzt wird“.

Warken: Viele Blickwinkel konnten eingebracht werden

Nina Warken wertet die bisherige Arbeit so: „Wir sind in der Kommission ein gutes Stück weitergekommen und haben insbesondere die Themenbereiche Wahlalter ab 16, Parität sowie vor allem Verkleinerung des Bundestages teils intensiv diskutiert. Es hat sich als bereichernd herausgestellt, dass die Kommission zur Hälfte mit Sachverständigen und zur Hälfte mit Abgeordneten besetzt ist, dadurch konnten doch viele Blickwinkel in die Debatte mit eingebracht werden. Auch ist es uns gelungen, jenseits von starren Diskussionsformaten eine gute und abwechslungsreiche Form der Aussprache zu den einzelnen Themen in den Sitzungen zu finden.“

Die im Einsetzungsbeschluss für die Abgabe von Zwischenbericht und Endbericht vorgesehenen Fristen sind aus Sicht Nina Warkens „zwar für den üblichen Parlamentsbetrieb einigermaßen kurz, jedoch haben sie den Vorteil, dass wir bereits jetzt Eckpunkte mit einigen Feststellungen vorlegen konnten und dann schließlich, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, baldigst Empfehlungen vorlegen können“.

Fechner: Wahlperiodenverlängerung, Parität, Wahlvollzug

Vor der Kommission liegen noch zehn Monate weiterer Arbeit. Dazu Johannes Fechner: „Nach der parlamentarischen Sommerpause wird die Wahlrechtskommission ihre Arbeit wieder aufnehmen. Nachdem Themen wie die Verkleinerung des Bundestages, das Wahlalter mit 16 und Regelungen zur paritätischen Besetzung des Bundestages schon besprochen worden sind, werden wir weitere Themen diskutieren. Auf der Agenda werden stehen: die Wahlperiode des Bundestages auf fünf Jahre zu verlängern, die Parität im Bundestag herzustellen und eine Bewertung des derzeitigen Wahlvollzuges, also die Frage, ob die konkrete Durchführung der Wahl fehleranfällig ist und gegebenenfalls, ob hier gesetzliche Verbesserungen aufgrund der Erfahrungen aus der Berlin-Wahl erforderlich sind.“

Das Thema „Modernisierung der Parlamentsarbeit“ wird nach Einschätzung Fechners „eine eher untergeordnete Rolle spielen, da im Geschäftsordnungsausschuss hierzu noch in diesem Jahr eine umfassende Änderung der Geschäftsordnung mit zahlreichen Verbesserungen beschlossen werden wird“.

Warken: Bessere Partizipation von Frauen bleibt Thema

Nina Warken sieht folgende Schwerpunkte im weiteren Arbeitsprogramm der Kommission: „Nach der Sommerpause werden wir uns nochmals verstärkt mit der besseren Partizipation von Frauen befassen, zudem mit den Themen Dauer der Legislaturperiode, Amts- und Mandatszeiten.“

Beim Themenfeld „Modernisierung der Parlamentsarbeit“ soll aus ihrer Sicht insbesondere „auf die Möglichkeiten der Digitalisierung zur effektiveren Gestaltung der Parlamentsarbeit eingegangen werden, aber auch auf die bessere Einbeziehung der Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern“.

Fechner: Es wird Verbesserungen im Wahlrecht geben

Johannes Fechners Fazit nach acht Sitzungen lautet: „Insgesamt zeigt sich schon jetzt, dass die Wahlrechtskommission ein großer Gewinn für die politische Debatte zur Reform des Wahlrechts insbesondere im Hinblick auf die Verkleinerung des Bundestages war. Sie wird zu den wichtigen Fragen der Wahlrechtsreform einen umfassenden Überblick über den Diskussionsstand geben, vor allem aber ganz konkrete Handlungsempfehlungen für den Deutschen Bundestag.“

Damit zeigt sich nach Ansicht Fechners schon jetzt, „dass die Wahlrechtskommission ein Erfolg sein wird, weil es ganz konkrete Verbesserungen im Wahlrecht geben wird“.

Warken: Ergebnisoffene Beratung etwas in Hintergrund getreten

Nina Warken zieht folgendes Resümee: „Wir sind uns im Gremium grundsätzlich einig, ein gutes Ergebnis erreichen zu wollen und der Erwartungshaltung, die die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Arbeit und die Ergebnisse der Kommission haben, auch gerecht zu werden.“

Nach ihrer Einschätzung ist allerdings „die gewünschte ergebnisoffene Beratung, vor allem unter Einbeziehung der Sachverständigen“, etwas in den Hintergrund getreten, „vor allem, nachdem die Obleute der Ampelkoalition bereits vor Befassung in der Kommission einen Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestages eingebracht hatten“. (vom/25.07.2022)

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