Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 8. September 2022, über eine Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen entschieden:

Geflügelseuche: Gegen die Stimmen von CDU/CSU und Linke bei Enthaltung der AfD wies das Parlament einen Gesetzentwurf der Union zurück, in dem sich diese für eine höhere Entschädigung im Fall von Geflügelseuchen aussprach (20/2338). Darin forderte die Fraktion, den Tierwert für Geflügel auf 110 Euro pro Tier zu erhöhen. Hintergrund ist die immer häufiger auftretende Vogelgrippe in Deutschland. Allein in den Jahren 2020/2021 sei die Gänsehaltung in Deutschland davon so stark betroffen gewesen, dass mehr als 60 Prozent der Zuchtbestände getötet werden mussten, da Geflügelpest nachgewiesen worden sei. Die Entschädigung der Tierhalter im Seuchenfall werde seit 2014 durch das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen im Tiergesundheitsgesetz geregelt und basiere auf dem gemeinen Tierwert. Dort seien für den Entschädigungsfall Maximalbeträge der einzelnen Tierarten festgelegt. Im Seuchenfall werde der Wert des Tieres vom zuständigen Veterinäramt geschätzt. Übersteige der ermittelte Wert des Tieres den Höchstsatz der Entschädigung, könnten sich Tierhalter aufgrund der geringen Anzahl von Betrieben kaum gegen dieses Risiko mit einer Tierversicherung oder einer Ertragsausfallversicherung absichern. Zur Abstimmung im Plenum hatte der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/2820).

Gaspreisanpassungsverordnung: Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der Unionsfraktion (20/3275), in dem diese eine unverzügliche Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung der Bundesregierung (GasPrAnpV, 20/2985) verlangte. Zur Begründung führten die Unionsabgeordneten an, die Bundesregierung habe die sogenannte Gasbeschaffungsumlage damit begründet, dass die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung für ausgebliebene Lieferungen aus Russland kompensiert werden müssen. Die Stützungsmaßnahmen in den §§ 29, 26 und 24 EnSiG unterlägen aber nach den von den Regierungsfraktionen selbst geschaffenen Regelungen einer klaren Reihenfolge. Die Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG hätten dabei vorrangig intensiv und zielgerichtet geprüft werden müssen und das Ergebnis dieser Prüfung hätte als Grundlage zur Entscheidung über alle weiteren Schritte dargelegt werden müssen. All das sei nicht erfolgt. Über den Antrag war mittels Hammelsprung abgestimmt worden: 242 Abgeordnete votierten für den Antrag, 371 waren dagegen.  

Entlastung für Haushaltsjahr 2020: Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum von AfD und Linke stimmten die Abgeordneten der von der Bundesregierung beantragten Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 (19/31810, 20/180, 20/433, 20/1250, 20/1589) zu. Zur Abstimmung über den entsprechenden Antrag des Bundesfinanzministeriums hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/2682). 

Bundesrechnungshof: Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (20/2682) erteilte der Bundestag der Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2021 (20/1846) einstimmig die Entlastung. Laut einem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (20/1846) lagen die Ausgaben des Hofes 2021 bei 168,789 Millionen Euro und damit 93.000 Euro unter dem Soll. Die Einnahmen lagen mit 4,717 Millionen Euro rund 792 Euro über dem Plan. Zur Abstimmung hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/2683).

Streitverfahren: Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Enthaltung der AfD nahm der Bundestag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/3311) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an (Aktenzeichen: 2 BvE 7 / 20). Das Organstreitverfahren geht auf Initiative der AfD-Fraktion zurück, die beantragt festzustellen, dass im Unterlassen der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestages darauf hinzuwirken, dass die Entscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgehoben oder nicht durchgeführt werden, durch die das Pandemie-Notfallankaufprogramm der Europäischen Union (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) beschlossen, das Volumen erhöht und die Laufzeit verlängert wurden, eine Verletzung der Rechte des Deutschen Bundestages und eine Verletzung ihrer Rechte als Parlamentsorgan liege. Der Rechtsausschuss empfahl, eine Stellungnahme abzugeben und die Präsidentin zu bitten, zwei Prozessbevollmächtigte zu bestellen.

Gasumlage: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Weg mit der Gasumlage – Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ ab (20/3304). Darin stellten die Linken-Abgeordneten fest: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Folge der wirtschaftlichen Sanktionen erhebliche Auswirkungen auf den Weltmarkt bei Erdgas. Um die Gasversorgung zu sichern, mussten verschiedene Vorkehrungen getroffen werden. Um die Insolvenz von Gasimporteuren und weiterer Versorger insbesondere auch kommunaler Unternehmen und Stadtwerke zu verhindern, hat die Bundesregierung weitreichende Stabilisierungsmaßnahmen und Eingriffe in den Gasmarkt vorgenommen. Hierzu zählt die Verabschiedung der Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung. Danach haben Gasimporteure, die von der erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen unmittelbar betroffen sind einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Mehrkosten ihrer Ersatzbeschaffung mit dem Ziel, eine drohende Insolvenz abzuwenden. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diene die Umlage explizit nicht dazu, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen, doch genau das sei Fall kritisieren die Linken-Abgeordneten. Während einzelne Energiekonzerne Milliarden Übergewinne in der Krise einführen, würden Verbraucherinnen und Verbraucher einseitig zur finanziellen Verantwortung für die Versäumnisse der Politik der letzten Jahrzehnte gezogen. Das sei unsozial und gefährde den sozialen Frieden. Deshalb fordere die Linke , die Verordnung der Bundesregierung nach § 26 EnSiG über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

(irs/08.09.2022)

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