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  • 1. Lesung
  • Bereinigungssitzung
  • 2. Lesung
Recht

Ausgaben im Justizressort legen leicht zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. September 2022, in erster Lesung den Einzelplan 07 des Bundesjustizministeriums beraten. Der Chef des Hauses, Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), hob in seiner Rede erste rechtspolitische Erfolge der Koalition hervor.

Buschmann: Fortschritt für Recht und Freiheit

Mit Verweis auf die wenige Stunden vorher beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes meinte Buschmann, dass die Corona-Politik nun transparenter sei und sich stärker an den Grundrechten orientiere. „Das ist ein Fortschritt für Recht und Freiheit“, sagte der Minister. Als solchen verbuchte Buschmann zudem die Vorhaben in der Familien-, Gesellschafts- und Strafrechtspolitik. Die Summe der Ausgaben im Einzelplan sei klein, die Sorgfalt aber groß, hob der Minister hervor und führte aus, dass der Bundesrechnungshof keine einzige Beanstandung erhoben habe.

Mit der Finanzierung der Überwachungsgesamtrechnung, dem Zuschuss für die Stiftung Datenschutz sowie Mittel für die Digitalisierung der Justiz seien trotz niedriger Ausgaben gestalterische Punkte gesetzt worden. Der Justizminister ging zudem auf den schwelenden Streit zwischen Bund und Ländern über die Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat sowie einen Digitalpakt für die Justiz ein. Seine Hand bleibe weiter ausgestreckt, sagte Buschmann.

Union kritisiert „falsche Prioritätensetzung“

Für die CDU/CSU-Fraktion kritisierte Andrea Lindholz hingegen den Minister in dieser Sache. Beim Pakt für den Rechtsstaat und den Digitalpakt sei man keinen Schritt vorangekommen, keine einzige Lösung, kein einziger Fortschritt sei herbeigeführt worden, sagte die Christsoziale. „Sie halten Ihre Versprechen schlicht und einfach nicht ein“, sagte Lindholz mit Verweis auf die Ankündigungen zu dem Thema im Koalitionsvertrag der Ampelparteien.

Zudem warf die Abgeordnete Buschmann erneut eine falsche Prioritätensetzung vor. Statt die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen voranzutreiben, wäre es besser gewesen, einen Vorschlag zur Speicherung von IP-Adressen vorzulegen, um Kinder vor sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie zu schützen. Das von der Koalition favorisierte Quick-Freeze-Verfahren sei eine „Placebo-Lösung“, kritisierte Lindholz.

SPD sieht Länder in der Pflicht

Für die SPD-Fraktion griff Esther Dilcher ebenfalls die Auseinandersetzung um den Pakt für den Rechtsstaat und den Digitalpakt auf. Sie wies die Kritik von Lindholz zurück, dass es dafür in dem Einzelplan keine Vorsorge gebe. Tatsächlich sei der bisherige Pakt über den Rechtsstaat über die Verteilung von Umsatzsteuerpunkten finanziert worden und somit niemals Teil des Einzelplans gewesen, führte Dilcher aus. Sie betonte, auch die Länder müssten bei dem Thema „verdammt nochmal ihrer Pflicht nachkommen“. Justiz sei schließlich Länderaufgabe.

Kritisch kommentierte die Sozialdemokratin, dass im Entwurf nicht wie im Vorjahr die Förderung eines Wohnprojektes für von Armut betroffene Holocaust-Überlebende enthalten sei. Auch das Auslaufen der Förderung für Projekte wie HateAid bemängelte Dilcher.

AfD kritisiert Corona-Politik der Regierung

Für die AfD-Fraktion kritisierte Dr. Michael Espendiller die Corona-Politik der Bundesregierung und nahm insbesondere die FDP und den Bundesjustizminister in die Pflicht. Die Selbstbeschreibung der Partei als Rechtsstaatspartei sei „Etikettenschwindel“, befand der Abgeordnete. Zahlen, Daten und Fakten spielten keine Rolle mehr, die Regierung versuche „fast wahnhaft“, eine Pandemie herbeizureden, obwohl Corona schon längst endemisch sei.

„Nicht nur das Vertrauen in den Rechtsstaat sinkt, sondern auch in die Leistungsfähigkeit des Staates selbst“, kritisierte Espendiller. Der Justizminister solle sich dafür stark machen, dass das Wort Evidenz nicht zum „Fremdwort in unserer Rechtssetzung wird“, forderte er.

Grüne sehen Handlungsbedarf bei Hasskriminalität

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befand Bruno Hönel, dass aus Sicht eines Haushälters der Entwurf des Einzelplans „grundsolide“ sei. Eine Herausforderung sei weiterhin die Digitalisierung der Justiz, Deutschland lande im EU-weiten Vergleich bei diesem Thema nur im Mittelfeld, sagte Hönel. Bund und Länder stünden hier gemeinsam in der Verantwortung. Es sei wichtig, dass nun „zielgenau aufs Gleis zu setzen“. „Wir nehmen Sie da beim Wort“, sagte Hönel in Richtung des Ministers.

Der Grünen-Abgeordnete betonte zudem, dass es bei der analogen und digitalen Hasskriminalität Handlungsbedarf gebe. Gegen Rechtsverstöße müsse konsequent vorgegangen werden. Es gelte dabei aber, Freiheits- und Bürgerrechte in der digitalen Welt zu wahren. „Mehr Überwachung bringt nicht automatisch mehr Sicherheit“, sagte der Abgeordnete. Die angekündigte Überwachungsgesamtrechnung sei daher ein Mittel für „Freiheits- und Bürgerrechte und für evidenzbasierte Sicherheitspolitik“. 

Linke will Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren

Für die Fraktion Die Linke ging Clara Bünger auf die Strafbarkeit des Schwarzfahrens und Ersatzfreiheitsstrafen ein. Dabei handele es sich um die „Bestrafung von Armut“. Durch das Auslaufenlassen des Neun-Euro-Tickets seien zudem Millionen Menschen vom „Recht auf Mobilität“ ausgeschlossen worden.

Sie warb dafür, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Zudem forderte Bünger, die Ersatzfreiheitsstrafe komplett abzuschaffen, statt nur zu halbieren, wie es dem Bundesjustizminister vorschwebt. „Machen Sie keine halben Sachen“, sagte Bünger.

FDP gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Für die FDP-Fraktion ging Dr. Thorsten Lieb ebenfalls auf den Pakt für den Rechtsstaat und den Digitalpakt ein. „Wir stehen dazu, wir reichen die Hand“, sagte Lieb. Es gehe aber nicht, dass der Bund Personalstellen in den Bundesländern finanziere. „Das wird es nie und nimmer geben“, sagte der Liberale.

Wie auch Buschmann sagte der Abgeordnete, dass es mit seiner Partei keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben werde. Als gutes Zeichen bewertete Lieb, dass sowohl das Bundesministerium als auch das dem Geschäftsbereich zugeordnete Deutsche Patent- und Markenamt bei der Stellenbesetzung gut vorankämen.

Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen

Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2023 (20/3100) umfasst Ausgaben von 953,42 Millionen Euro (2022: 937,98 Millionen Euro). Dafür kann Bundesjustizminister Buschmann mit Einnahmen von 640,28 Millionen Euro rechnen (2022: 644,78 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu gut zwei Dritteln selbst.

Die Einnahmen sind im wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 457,39 Millionen Euro (2022: 455,39 Millionen Euro) erwartet, und zwar im Wesentlichen Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 254,73 Millionen Euro (2022: 245,24 Millionen Euro). Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 100,63 Millionen Euro (2022: 99,12 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 139,21 Millionen Euro (2022: 137,21 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen.

Bundesgerichte und Generalbundesanwalt

Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 52,76 Millionen Euro eingestellt (2022: 52,63 Millionen Euro), für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 64,89 Millionen Euro (64,59 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 24,74 Millionen Euro (2022: 24,63 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 18,72 Millionen Euro (2022: 20,48 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 15,28 Millionen Euro (2021: 17,44 Millionen Euro). (scr/vom/08.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Dilcher, Esther

SPD

Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

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Eichwede, Sonja

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

Jan Plobner

Jan Plobner

© Jan Plobner/Michael Schober

Plobner, Jan

SPD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Bundeshaushalt 2023 in Höhe von 476 Milliarden Euro beschlossen

Symbilbild Haushalt: Eine Ein-Euro-Münze steht neben einer Plakette mit dem Bundestagsadler.

Der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung berät über die Ausgaben in sämtlichen Einzelpläne des Haushaltsentwurfes 2023 abschließend zur Vorbereitung der dritten Lesung im Plenum des Bundestages. (© picture alliance | Chromorange / Christian Ohde)

Nach mit Unterbrechungen mehr als 17-stündiger Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 11. November 2022, den Bundeshaushalt für 2023 beschlossen. Demnach kann der Bund im nächsten Jahr mit Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro rechnen. Dabei ist eine Neuverschuldung in Höhe von 45,61 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt die Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes.

Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundes liegen um 31,07 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Regierungsentwurf (20/3100). Gegenüber 2022 sollen die Ausgaben damit um 19,5 Milliarden Euro beziehungsweise 3,9 Prozent geringer ausfallen.

Deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig

Auf der Einnahmeseite plant der Bund nunmehr mit Steuereinnahmen in Höhe von 358,13 Milliarden Euro. Das sind 4,15 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf. Grund dafür sind veranschlagte steuerliche Entlastungen im kommenden Jahr. Damit liegen die Steuereinnahmen um 26,69 Milliarden Euro beziehungsweise rund neun Prozent über dem Soll für 2022. Die sonstigen Einnahmen sollen mit 72,55 Milliarden Euro um 6,86 Milliarden Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf.

Um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig: Für 2023 fällt die geplante Nettokreditaufnahme mit 45,61 Milliarden Euro um 28,36 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Damit liegt die geplante Neuverschuldung rund sechs Millionen Euro unterhalb der nach der Schuldenregel maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.

Deutlich höher als im Regierungsentwurf fallen die als Investitionen ausgewiesenen Ausgaben aus. Mit 71,48 Milliarden Euro liegt der Ansatz um 13,1 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Entwurf. Damit sollen für als Investitionen verbuchte Ausgaben 19,94 Milliarden Euro beziehungsweise 38,7 Prozent mehr zur Verfügung stehen als in diesem Jahr. (scr/11.11.2022)

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Diskussionen um geplanten „Digitalpakt für die Justiz“ prägen Haushaltsdebatte

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 24. November 2022, in zweiter Beratung den Etat des Bundesministeriums der Justiz gebilligt. Hingegen einstimmig beschlossen wurde der Etat des Bundesverfassungsgerichts. Der Einzelplan 07 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/3507, 20/3526) umfasst Ausgaben von 1,01 Milliarden Euro (2022: 937,98 Millionen Euro).

Zahlreiche Rednerinnen und Redner gingen während der Debatte auf die Diskussionen um den geplanten „Digitalpakt für die Justiz“ ein. Dafür sind im Etat 2023 50 Millionen Euro eingeplant und weitere 150 Millionen Euro für die kommenden Jahre. Eine politische Einigung zwischen Bund und Ländern gibt es in der Sache aber noch nicht. In der vergangenen Legislaturperiode hatten Bund und Länder einen Pakt für den Rechtsstaat aufgesetzt, um 2.000 neue Stellen in der Länderjustiz zu schaffen.

Union wirft Justizminister Wortbruch vor

Darauf wies für die CDU/CSU-Fraktion auch Franziska Hoppermann hin. Die Christdemokratin warf Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) vor, „wortbrüchig“ zu werden. Im Koalitionsvertrag sei von einer Fortschreibung des Pakts für den Rechtsstaat aus der vergangenen Legislaturperiode und einer Erweiterung um einen Digitalpakt die Rede gewesen. Davon habe sich Buschmann in den Haushaltsberatungen explizit verabschiedet, kritisierte die Abgeordnete.

Ein Pakt, wie der vom Bundesjustizminister beworbene Digitalpakt, setze zudem das Einverständnis der Parteien voraus. „Das gibt es aber hier mit Nachdruck nicht“, sagte Hoppermann. Sie forderte Buschmann auf, mit den Ländern und den Akteuren zu arbeiten und nicht gegen sie.

FDP fordert Länder zu konstruktiver Debatte auf

Für die FDP-Fraktion hob Dr. Thorsten Lieb hingegen die Vorzüge des geplanten Digitalpakts hervor. „Es ist und bleibt daher richtig, den Pakt für den Rechtsstaat und den Digitalpakt für Justiz in einem Paket zu bündeln.“ Ein Pakt für den Rechtsstaat ohne digitale Komponente wäre überhaupt nicht mehr zeitgemäß, es brauche diesen „vernetzten Ansatz“, sagte der Abgeordnete.

Der Liberale forderte die Länder auf, konstruktiv in die Debatte einzusteigen. „Es ist jetzt an den Ländern, zuzugreifen“, sagte Lieb. Wie auch andere Rednerinnen und Redner der Koalition verwies Lieb zudem auf weitere während der parlamentarischen Beratungen vorgenommene Änderungen im Etat.

AfD verlangt Diskussion über Corona-Maßnahmen

Für die AfD-Fraktion forderte Dr. Michael Espendiller eine Diskussion über die Maßnahmen während der Corona-Pandemie. „Das Unrecht, das im Namen der Gesundheit begangen wurde, wirkt noch fort“, meinte Espendiller. Doch darüber würde ein „Mantel des Schweigens“ gehüllt.

Espendiller verwies zudem auf Forderungen seiner Fraktion zur Abwicklung der Stiftung Forum Recht, die über den Justizetat bezuschusst werde. Die Stiftung sei ein „Hort der Untätigkeit“. Alternativ könne sich die Stiftung auch der „Aufarbeitung der Pandemie“ und des „staatlichen Angriffs auf die Bürgerrechte“ widmen, schlug der Abgeordnete vor.

SPD verteidigt Rechtsstaat- und Digitalpakt

Für die SPD-Fraktion ging Esther Dilcher ebenfalls auf die laufenden Diskussionen zwischen Bund und Ländern über den Pakt für den Rechtsstaat und den Digitalpakt ein. Sie befand die Ausführungen von Thorsten Lieb zur Zusammenlegung der beiden im Koalitionsvertrag genannten Pakte als „sehr überzeugend“. Dieses Angebot zur Unterstützung der Länder bei der Digitalisierung der Justiz sei sehr gut.

Kritik, dass es dabei nur um Förderung von Projekten des Ministers auf Bundesebene gehe, wies sie zurück. Der Großteil der Förderung gehe in gemeinsame Bund-Länder-Projekte, sagte die Sozialdemokratin mit Verweis auf das Eckpunktepapier zum Digitalpakt. Sie sei auf die Umsetzung gespannt.

Linke: Politik bleibt hinter eigenem Anspruch zurück

Für die Fraktion Die Linke kritisierte Susanne Hennig-Wellsow, dass die Rechtspolitik von Justizminister Buschmann hinter dem von ihm selbst gesteckten Anspruch, das Recht auf die „Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ zu bringen, trotz einiger Fortschritte deutlich zurückbleibe.

Als Beispiele nannte Hennig-Wellsow den im Haushalt nun vorgesehenen Zuschuss an die Initiative „European Lawyers in Lesvos“ in Höhe von 75.000 Euro. Der Betrag sei aber viel zu niedrig und somit „Meilenweit von der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ entfernt, meinte die Linken-Abgeordnete. Ebenso sei die von Buschmann vorgeschlagene Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen zu wenig. „Sie gehen den Weg leider nicht zu Ende“, sagte Hennig-Wellsow.

Grüne: Mittel für Digitalprojekte sind erster Schritt

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete Bruno Hönel die bereitgestellten Mittel für die Digitalprojekte als einen „ersten Schritt“. „Wir machen uns endlich auf den Weg und bringen das voran“, sagte Hönel, das sei eine „gute Nachricht für die Justiz“. Die zur Verfügung gestellten 200 Millionen Euro reichten aber sicherlich nicht aus, „um die Altlasten, die wir geerbt haben, zu beseitigen“. 

Hönel kündigte an, dass die Grünen in Sachen Stellenbedarfe in Justiz dran bleiben würden. Der Pakt für den Rechtsstaat könne nicht mit den Digitalisierungsmitteln gleichgesetzt werden, meinte Hönel.

Minister: Wir machen Tempo bei der Digitalisierung

Bundesjustizminister Buschmann ging, wie schon in der Rede zur Einbringung des Einzelplans in September, auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen sowie auf den Konflikt zwischen liberalen Demokratien und dem „neuen Autoritarismus“ ein. Die liberalen Demokratien müssten zeigen, dass sie zu ihren Werten stehen. Rechtspolitisch erteilte er in diesem Zusammenhang Forderungen aus Reihen der Union nach einer Speicherung von IP-Adressen eine deutliche Absage. „Wenn wir China anlasslose, massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten vorwerfen, dann dürfen wir das selbst nicht betreiben. Das ist rechtlich nach innen und schafft Glaubwürdigkeit nach außen“, sagte Buschmann.

Buschmann ging nicht direkt auf die Diskussion zu den Rechtsstaatspaketen ein, wies aber auf Digitalisierungsfortschritte in seinem Ministerium und die zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Gerichte hin. „Wir machen Tempo bei der Digitalisierung. Und das ist wichtig, denn wir schulden Erfolg zur Akzeptanz unserer Demokratie“, sagte Buschmann.

Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen

Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizminister Buschmann mit Einnahmen von 640,28 Millionen Euro rechnen (2022: 644,78 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu gut zwei Dritteln selbst.

Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 457,39 Millionen Euro (2022: 455,39 Millionen Euro) erwartet, und zwar vor allem Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 254,73 Millionen Euro (2022: 245,24 Millionen Euro). Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 100,63 Millionen Euro (2022: 99,12 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 139,21 Millionen Euro (2022: 137,21 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen.

Die gewichtigste finanzielle Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren betrifft den von der Bundesregierung vorgeschlagenen „Pakt für den digitalen Rechtsstaat“. Dafür sind im Einzelplan nunmehr 50 Millionen Euro etatisiert sowie eine Verpflichtungsermächtigung von insgesamt 150 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 ausgebracht. Die Mittel sollen für Vorhaben des Bundes und für gemeinsame Vorhaben des Bundes und der Länder sowie damit zusammenhängende Sach- und Personalausgaben genutzt werden. Eine politische Einigung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt steht indes noch aus.

„Hate Aid“ und Wohnungsbauprojekte in Israel

Die Beratungsorganisation „Hate Aid“, einer Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt, sowie Wohnungsbauprojekte für Holocaust-Überlebende in Israel werden 2023 weiterhin aus dem Einzelplan des Bundesjustizministeriums gefördert, wie der Haushaltsausschuss beschloss. Als Zuschuss für die Organisation sind 497.000 Euro im Einzelplan veranschlagt. Im Regierungsentwurf war für 2023 kein Zuschuss vorgesehen. Im Haushalt 2022 sind dafür 350.000 Euro veranschlagt worden.
Ebenfalls fortgesetzt wird die Förderung von Wohnungsbauprojekten in Israel für von Armut betroffene Holocaust-Überlebende. Dafür sind 250.000 Euro eingestellt. Im Regierungsentwurf war für 2023 kein Zuschuss vorgesehen. Im Haushalt 2022 sind dafür 200.000 Euro veranschlagt worden.

European Lawyers in Lesvos

Neu aufgenommen wurde ein Zuschuss an die Initiative „European Lawyers in Lesvos“. Wie es in der Begründung heißt, bietet die unter anderem vom Deutschen Anwaltverein geführte Organisation unabhängige Rechtsberatung von Geflüchteten an der EU-Außengrenzen an. Dafür sind 75.000 Euro eingestellt.
Die Erhöhung der Zuschüsse um insgesamt 822.000 Euro wird durch eine Kürzung im Titel „Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts“ in gleicher Höhe gegenfinanziert. Begründet wird dies mit geringerem Bedarf.

Bundesgerichte und Generalbundesanwalt

Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 52,76 Millionen Euro eingestellt (2022: 52,63 Millionen Euro), für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 64,89 Millionen Euro (64,59 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 24,74 Millionen Euro (2022: 24,63 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 18,72 Millionen Euro (2022: 20,48 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 15,28 Millionen Euro (2021: 17,44 Millionen Euro).

Etat des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) soll 2023 40,47 Millionen Euro ausgeben können (2022: 35,91 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen wie 2022 40.000 Euro betragen. Das Plus geht überwiegend auf höhere Ausgaben für Investitionen (Soll 2023: 3,9 Millionen Euro, ein Plus von 2,9 Millionen Euro) zurück.

Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 28,7 Millionen Euro. Im Personalhaushalt ist in der Summe keine Veränderung vorgesehen. Laut Finanzplanung der Bundesregierung sollen die Ausgaben 2024 bei 39,6 Millionen Euro, 2025 bei 37,8 Millionen Euro und 2026 bei 37,5 Millionen Euro liegen. (scr/vom/24.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

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Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3102 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - und Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 - Drucksache 20/3101 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3507 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
    PDF | 250 KB — Status: 26.09.2022
  • 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -
    PDF | 4 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Einzelplan 07 angenommen
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