Fragestunde am 21. September
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 21. September 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/3428), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen
18 der insgesamt 53 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke und der CDU/CSU-Fraktion sind mit jeweils 15 Fragen vertreten. Zwei Fragen stellen die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler, eine Frage der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber.
26 Fragen und damit etwa die Hälfte aller Fragen richten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sieben Fragen gehen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, sechs Fragen an das Bundesministerium der Finanzen. Vier Fragen soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantworten, drei Fragen das Bundesministerium für Gesundheit. Zu je zwei Fragen werden Antworten vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erwartet. Je eine Frage richtet sich an das Bundesministerium der Justiz, an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Was die Abgeordneten wissen wollen
Beispielsweise erkundigt sich die rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Nicole Höchst beim Bundesfinanzministerium, in jeweils welchen Mengen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Kokain in die Bundesrepublik eingeführt wurde.
Der thüringische CDU-Abgeordnete Christian Hirte will vom Umweltministerium wissen, ob die Bundesregierung das Bestreben der EU-Kommission unterstützt, im Rahmen der Schadstoffnorm Euro 7 auch Grenzwerte für den Abrieb von Bremsen einzuführen. Er will zudem erfahren, ob die Bundesregierung beabsichtigt, umweltschonende oder regenerative Bremssysteme zu fördern.
Der sächsische Abgeordnete Sören Pellmann (Die Linke) fragt das Ministerium für Arbeit und Soziales, ob Beschäftigte in Behindertenwerkstätten nach Kenntnis der Bundesregierung von den Einmalzahlungen im Rahmen der Entlastungspakete profitieren und ob die Regierung plant, weitere Inflationszuschläge für Pflegegeldberechtigte oder Beschäftigte bei „Assistenznehmenden“ umzusetzen.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) will vom Bundesinnenministerium wissen, was die Bundesregierung bereits unternommen hat, um in den EU-Außengrenzstaaten die Bedingungen für Geflüchtete zu verbessern. Sie bezieht sich dabei auf das im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die laufende Wahlperiode erklärte Ziel eines „geordneten Relocation-Programms“ und erkundigt sich diesbezüglich nach dem weiteren Zeitplan.
Vom Landwirtschaftsministerium will der fraktionslose schleswig-holsteinische Abgeordnete Stefan Seidler erfahren, an welchen Formaten zur europäischen zwischenstaatlichen Zusammenarbeit sich die Bundesregierung im Bereich Küstenschutz
beteiligt, und zwar jenseits informeller Beratergremien wie der North Sea Coastal Managers Group, der Vertreter von Küstenschutzbehörden in den Anrainerstaaten der südlichen
Nordsee angehören. Er fragt zudem, welche Themen bei den letzten Treffen diskutiert wurden. Seidler vertritt den Südschleswigschen Wählerverband, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland.
Der fraktionslose bayerische Abgeordnete Johannes Huber erkundigt sich beim Wirtschaftsministerium, ob die Bundesregierung den durch mögliche Ausfälle in der Gasversorgung betroffenen Bürgern bei den Betriebskosten für die „zu Hunderttausenden angeschafften“ Heizlüfter entgegenkommen wird. Falls nein, will Huber wissen, wie konkret die Regierung den Betroffenen Hilfe zukommen lassen wird, „abgesehen von Ratschlägen, auf diese Heizlüfter zu verzichten“. Ob eine „Gasnotfallstufe III“ für den kommenden Winter ausgeschlossen werden kann, soll die Regierung ebenso sagen.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/16.09.2022)