Parlament

Bundestag beschließt mit breiter Mehrheit die Tagesordnung

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 21. September 2022, mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD die Tagesordnung der aktuellen Sitzungswoche beschlossen. Zuvor konnte kein interfraktionelles Einvernehmen über die Tagesordnung hergestellt werden, weshalb vor Eintritt in die Tagesordnung eine entsprechende Abstimmung mit vorhergehender Geschäftsordnungsdebatte stattfand. 

AfD fordert Zulassung weiterer Kandidaten

Die AfD hatte dem Vorschlag zur Tagesordnung widersprochen und gefordert, weitere Kandidaten ihrer Fraktion zur Wahl eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin für den zweiten Wahlgang zuzulassen. Stephan Brandner (AfD) begründete den Widerspruch damit, dass im Parlament seit fünf Jahren ein rechtloser Zustand herrsche, „was die Bundestagsvizepräsidenten angeht“. Jeder Fraktion stehe ein Vizepräsident zu, aber jeder von der AfD vorgeschlagene Kandidat werde pauschal abgelehnt. „Sie wehren sich störrisch dagegen, jeden Kandidaten zu wählen, nur weil er der AfD angehört“, sagte Brandner. Das sei zutiefst undemokratisch.

Die AfD wolle deshalb einen neuen Weg beschreiten, indem der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gefolgt werde. Ergebe sich demnach im ersten Wahlgang keine Mehrheit, dann „können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden“. Brandner schlug für seine Fraktion Dr. Malte Kaufmann (AfD) für den ersten Wahlgang vor und ergänzend Peter Boehringer (AfD) sowie Stephan Protschka (AfD). „Alle Kandidaten genießen das volle Vertrauen der AfD-Fraktion“, sagte Brandner.

SPD: Es hat eine Wahl stattzufinden

Dr. Johannes Fechner (SPD) widersprach seinem Vorredner und kritisierte die Initiative als ein „Schauspiel“, um mit „Verfahrenstricks“ das Amt des Bundestagsvizepräsidenten zu besetzen. Fechner bestand darauf, dass laut Geschäftsordnung „eine Wahl stattzufinden hat“. Es gebe kein Benennungsrecht einer Fraktion, sondern das Amt müsse mit einer möglichst breiten Mehrheit gewählt werden. Der AfD-Vorschlag sei ein klarer Verstoß gegen das „demokratische Grundprinzip des freien Mandates“.

Fechner kritisierte, dass die AfD fünf Jahre gebraucht habe, um das vermeintliche „Schlupfloch“ zu finden. Aber diese Regelung könne nicht auf den von der AfD beschriebenen Fall angewendet werden, sondern „soll dann greifen, wenn aus verschiedenen Fraktionen verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten antreten“. Eine einfache Mehrheit im dritten Wahlgang soll dann reichen, um dieses „wichtige Amt zu besetzen“. Deswegen werde diese Regel gebraucht. Der Antrag der AfD auf Zulassung weiterer Kandidaten wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Bas: Ausschuss soll Frage endgültig klären

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas führte im Anschluss der Debatte aus, dass zu Beginn der Wahlperiode beschlossen worden war, nur fraktionsgebundene Stellvertreterposten einzurichten. Aus diesem Grund sei das Wahlvorschlagsrecht jeder Fraktion auf das ihr zustehende Präsidiumsmitglied beschränkt und es sei unzulässig, weitere Bewerber vorzuschlagen, weil sonst im dritten Wahlgang eine Wahl erzwungen werden könnte.

„Das wäre mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten freien Wahl der Vizepräsidentin und des Vizepräsidenten nicht vereinbar“, sagte Bas und bestimmte, dass der Geschäftsordnungsausschuss mit dieser Frage zur endgültigen Klärung befasst werden soll. (eis/21.09.2022)

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