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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (Umsatzsteuergesetz)
Finanzen

Kontroverse Debatte um Inflations­ausgleich

Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der die Bürger von den Folgen der derzeit hohen Geldentwertung entlasten soll, ist bei der Opposition auf teils heftige Kritik gestoßen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen je nach Fraktion. Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Ausgleich der Inflation durch einen „fairen“ Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG, 20/3496) wurde am Donnerstag, 22. September 2022, erstmals im Plenum debattiert. Mitberaten wurde ein Gesetzentwurf der Koalition zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (20/3530). Beide Vorlagen wurden zur weiteren federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer sowie als Maßnahme gegen die sogenannte kalte Progression eine Erhöhung der Tarifeckwerte, ab denen jeweils ein höherer Steuersatz fällig wird. Nicht verändert werden soll der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. Steigen soll auch das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag. Die Umsatzsteuer auf Gas soll befristet bis 31. März 2024 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden.

Lindner: Stabilität des Landes bedroht

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nannte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs die „galoppierenden Preise“ eine „Bedrohung für Wohlstand, soziale Sicherheit und die Stabilität unseres Landes“. Daher sei es „die erste Priorität der Bundesregierung, diese Inflation zu bekämpfen“. Niemand werde dabei alleingelassen.

Lindner verwies auf bereits beschlossene Maßnahmen für Sozialleistungsempfänger, die anstehende Wohngeldreform sowie Entlastungen für Betriebe, an denen die Regierung „unter Hochdruck“ arbeite. Beim jetzt vorgelegten Inflationsausgleichsgesetz gehe es um die „Menschen in der Mitte der Gesellschaft“, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber ebenfalls unter der Inflation leiden und nicht zusätzlich durch steigende Steuersätze belastet werden sollen.

Das Inflationsausgleichsgesetz sorge auch dafür, dass die Kaufkraft in der Mitte erhalten bleibt und eigentlich stabile Branchen wie Dienstleistungen und der Handel nicht zusätzlich destabilisiert werden, betonte Lindner. Er appellierte an die Länder, die Änderungen an Steuergesetzen im Bundesrat zustimmen müssen, dies auch zu tun. Denn es könne nicht sein, dass der Staat, seien es Bund oder Länder, von der Inflation profitiert. 

CDU/CSU übt Kritik trotz Zustimmung

Die Redner von CDU und CSU kündigten ihre Zustimmung zu dem Gesetz an. Die Anpassung der Tarifstufen sei „eine Selbstverständlichkeit“, wie Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) feststellte, und „überfällig“, wie Johannes Steiniger ergänzte, da sie seine Fraktion seit langem fordere. Steiniger gratulierte Lindner und der FDP, dass sie dieses Gesetz durchgesetzt hätten, obwohl es nicht im Koalitionsvertrag sehe und SPD sowie Grüne „eigentlich“ die kalte Progression wollten. Middelberg kritisierte, dass die Tarifanpassung erst im nächsten Jahr gelten soll und damit inflationsbedingte Mehreinnahmen in diesem Jahr beim Staat verblieben.

An der geplanten Umsatzsteuersenkung auf Erdgas kritisierte Alois Rainer (CDU/CSU), dass kleine und mittlere Unternehmen „wieder vollständig vergessen“ worden seien. Da die Umsatzsteuer für sie ein durchlaufender Posten sei, profitierten sie nicht von der Senkung, würden aber von der geplanten Gasumlage voll belastet.

SPD verweist auf Vielzahl von Maßnahmen

Frauke Heiligenstadt (SPD) verwies darauf, dass die jetzt eingebrachten Maßnahmen zusammen mit den schon beschlossenen und den geplanten wie Wohngeldreform und Bürgergeld „die umfangreichsten Entlastungen seit Bestehen der Bundesrepublik“ seien. Ihr Fraktionskollege Michael Schrodi kündigte zudem an: „Wir werden die Energiepreise senken.“

Angesichts der Kritik der Union verwies Schrodi außerdem darauf, dass der Kinderfreibetrag rückwirkend für das laufende Jahr erhöht werden solle und der Grundfreibetrag für 2022 bereits rückwirkend erhöht worden sei. Am meisten von der Inflation getroffen seien allerdings Menschen mit geringen Einkommen, und die würden am besten mit direkten Zuschüssen erreicht.

AfD: Staat ist größter Profiteur

Schon den Titel des Gesetzentwurf nannte Kay Gottschalk (AfD) eine „glatte Lüge“: „Er wird nicht im Entferntesten die Inflation ausgleichen.“ Schon seit Januar 2022 galoppiere die Inflation, ein Ausgleich sei aber erst für 2023 vorgesehen. Auch die Erhöhung des Grundfreibetrags 2022 gleiche „bei weitem nicht“ die Inflation aus. Die AfD fordere seit Jahren den „Tarif auf Rädern“, sagte Gottschalk, also die automatische Anpassung an die Inflation.

Klaus Stöber (AfD) warf der Koalition vor, nicht die Ursachen, sondern die Symptome der Krise zu bekämpfen. Ursachen seien „Ihre desolate Energiepolitik“ sowie „die vollkommen gescheiterte Sanktionspolitik gegen Russland“. Stöber verband dies mit der Versicherung, dass für ihn Putin kein Demokrat und der russische Überfall auf die Ukraine völkerrechtswidrig sei.

Grüne: Jetzt viel Geld in die Hand nehmen

Mit dem Hinweis, dass der Ausgleich der kalten Progression vor allem Reiche entlaste und deshalb ein falsches Instrument sei, überraschte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen). Die Maßnahme sei aber Teil eines Pakets, und dieses sei ein gutes, „das wir jetzt gemeinsam tragen können“.

Audresch verwies aber vor allem auf noch ausstehende Maßnahmen zur Stärkung von Unternehmen sowie sozialer Infrastruktur wie Krankenhäusern, die angesichts der Energiepreise drohten, Schaden zu leiden. Für all das müsse man jetzt viel Geld in die Hand nehmen. Wobei seine Fraktionskollegin Katharina Beck ergänzte: „Diese Krise ist so groß, wir können nicht alles abfedern.“

Linke: Das ist völlig irre und bizarr

In normalen Zeiten sei eine Anpassung der Steuersätze an die Inflation „Pflichtprogramm“, stellte Christian Görke (Die Linke) fest, „aber das sind keine normalen Zeiten“. Der vorgelegte Gesetzentwurf „passt nicht in unsere Zeit“, in der der Staat Geld brauche, um die Folgen der Krise zu bewältigen.

An der geplanten Steuersenkung auf Gas kritisierte Görke, dass diese die Belastung durch die Gasumlage nicht ausgleiche. Vor allem laufe die Mehrwertsteuersenkung an den Firmen vorbei. Damit lande die Gasumlage über die Preis bei den Verbrauchern und löse „neue Preisschocks“ aus. Was die Regierung hier mache, sei „völlig irre und bizarr“.

FDP: Gleichen zusätzliche Belastungen aus

Für die FDP-Fraktion verwies Markus Herbrand darauf, dass die Ampelkoalition schon 32 Milliarden Euro Entlastung in zwei Paketen geliefert habe. Diese seien vor allem sozial Schwachen zugute gekommen. „Jetzt gleichen wir zusätzliche Belastungen aus“, und zwar für die Mitte der Gesellschaft.

Herbrand hob hervor, dass erstmals bei einer Inflationsanpassung der Steuertarife auf einen „Ausgleich bei der sogenannten Reichensteuer“ verzichtet werde. Er bezeichnete dies als „Gerechtigkeitskomponente“. (pst/22.09.2022)

Gesetzentwurf zum Ausgleich der Inflation

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. Ihr Gesetzentwurf sieht die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. 2024 soll der Grundfreibetrag weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtige ab 2023 gewährleistet, heißt es in dem Entwurf. 

Die Anhebung und die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte nach rechts führt nach Angaben der Fraktionen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs. Nicht verschoben wird der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. Durch die Maßnahmen werde sichergestellt, dass trotz steigender Inflation Lohnsteigerungen und Entlastungen auch tatsächlich bei den Bürgern ankommen würden. Besonders für kleinere und mittlere Einkommen sollten Lohnsteigerungen nicht durch eine progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung gemindert werden.

Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

Die steuerlichen Mindereinnahmen durch die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen werden im nächsten Jahr auf 12,21 Milliarden Euro veranschlagt und im Jahr 2024 auf 17,95 Milliarden Euro. Davon entfallen auf den Bund im nächsten Jahr rund 5,3 Milliarden Euro und im Jahr 2024 rund 7,8 Milliarden Euro. Ebenfalls im nächsten Jahr erhöht werden soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Diese Erhöhung in einem Schritt soll für die Jahre 2023 und 2024 gelten. Somit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro und für das dritte Kind um zwölf Euro monatlich.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgt eine Erhöhung des Kinderfreibetrages derzeit 8.388 Euro um 160 Euro auf dann 8.548 Euro. Auch der Unterhaltshöchstbetrag für das Jahr 2022 wird nachträglich von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Im Jahr 2023 sollte der Kinderfreibetrag (inklusive Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) um 140 Euro auf 8.688 Euro angehoben werden. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung um 228 Euro auf insgesamt 8.916 Euro vorgesehen.

Gesetzentwurf zur Umsatzsteuersenkung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt wird. Die Senkung der Umsatzsteuer ist im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 vorgesehen. Wie die Fraktionen schreiben, entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird.

Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll jetzt die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden. Denn die steigenden Energiepreise seien bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, könnten diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von ausbleibenden russischen Lieferungen betroffenen Gasimporteure werde weitere Preisanstiege nach sich ziehen.

Von den Unternehmen erwarten die Koalitionsfraktionen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung werden bis zum Jahre 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt. (hle/hau/eis/22.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Rainer, Alois

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

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Klüssendorf, Tim

SPD

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/3496 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG)
    PDF | 411 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3530 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
    PDF | 267 KB — Status: 20.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3496 und 20/3530 beschlossen

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Höhere Entlastungen für Energieverbraucher gefordert

Ein Gaszähler zeigt den Gasverbrauch für die Heizung und Warmwasser im Haushalt an.

Ein Gaszähler in einem Keller zeigt den Gasverbrauch für die Heizung und Warmwasser im Haushalt an. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres)

Zeit: Montag, 26. September 2022, 13.15 bis 14.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Unternehmen und Energieversorger haben die von den Koalitionsfraktionen geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen zwar begrüßt, aber als insgesamt nicht ausreichend bezeichnet. So wichtig die beschriebene Entlastung auch sei, so bleibe es aus Sicht der Wirtschaft dringend erforderlich, dass auch die zum Vorsteuerabzug berechtigten Gaskunden spürbar entlastet würden, erklärten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 26. September 2022. Ein von den Koalitionsfraktionen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf (20/3530) sieht eine befristete Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf sieben Prozent vor.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft erklärten, die steigenden Energiepreise würden zunehmend eine Vielzahl von Unternehmen am Standort Deutschland gefährden. Viele Unternehmen würden noch keinen Ausgleich zur Dämpfung der steigenden Energiepreise erhalten und oft vor erheblichen Problemen stehen. Für die Unternehmen sei diese Steuersenkung nicht relevant. Notwendig sei eine Senkung der Energiesteuern.

„Mit heißer Nadel gestrickt“

Die Situation vieler Betriebe schilderte der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks als dramatisch. Mehl und Zutaten seien bis zu 200 Prozent teurer geworden, von den höheren Gaskosten seien 70 Prozent der Betriebe betroffen. Die von der Koalition geplante Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro an die Beschäftigten steuerfrei auszahlen zu können, sei positiv zu sehen. Für die meisten Betriebe sei das jedoch nicht leistbar.

Auch die Gewerkschaft Verdi erklärte, die 3.000 Euro würden wohl zumeist von Großbetrieben realisiert werden. Niedrigverdiener würden nicht in den Genuss der Inflationsprämie kommen. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der den Vorschlag als „mit heißer Nadel gestrickt“ bezeichnete.

Steuersatz von fünf Prozent prüfen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach sich für eine Prüfung aus, ob nicht nur für Gas, sondern auch für Strom- und Wärmelieferungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz eingeführt werden könne. Es sollte geprüft werden, ob nicht in allen drei Bereichen sogar der unionsrechtlich ebenfalls zulässige Steuersatz von fünf Prozent eingeführt werden könne.

Zudem sollte der Stromsteuersatz auf das unionsrechtliche Mindestmaß vorübergehend abgesenkt werden. Jenseits der Entlastungen über Steuerentlastungen und direkte Transferzahlungen ist nach Ansicht des VKU auch eine pauschalierte, staatlich finanzierte Preisbremse für private, gewerbliche und industrielle Endverbraucher denkbar. Außerdem forderte der VKU Maßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen von Stadtwerken, weil mehr Zahlungsausfälle von Kunden drohten.

Entlastungen für Fernwärme- und Stromkunden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Umsatzsteuersenkung auf Gas. Da durch die Inflation in nahezu allen Bereichen auch die staatlichen Einnahmen durch die Umsatzsteuer steigen würden, sei es zu begrüßen, dass der Staat diese Zusatzeinnahmen für Entlastungen nutze. Durch eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Gas könnte eine substanziell preisdämpfende Wirkung erreicht werden und damit eine Entlastung aller Haushalte.

Der Verband regte weitere Entlastungen, zum Beispiel für Fernwärme- und Stromkunden an. Die Stromsteuer könne auf das europäisch zulässige Mindestmaß gesenkt werden. Die Einbeziehung von Fernwärme in die Umsatzsteuersenkung forderte auch die Deutsche Steuergewerkschaft. Die Organisation sah es als kritisch an, Entlastungen immer über das Steuerrecht durchzuführen. Richtiger wären Direktzahlungen an Bedürftige.

„Steuerermäßigung ist Notmaßnahme“

Prof. David Hummel nannte die Steuerreduzierung aus unionsrechtlicher Sicht unproblematisch. Prof. Roland Ismer von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erklärte, die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas sollte nicht das einzige Instrument sein. Die Steuerermäßigung könne die Probleme bestenfalls teilweise lösen. Sie sei eine „Notmaßnahme“.

Die Entlastung durch die Steuerermäßigung mache etwa zehn Prozent aus, während sich die Preise ohne Marktintervention durchaus verzehnfachen könnten. Auch wirke die Senkung nicht zugunsten von vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen. Darauf hatte bereits die Wirtschaft hingewiesen. Ähnlich äußerte sich der Hauptverband des deutschen Einzelhandels. Die Umsatzsteuer sei ein durchlaufender Kosten, und jetzt drohe zudem die Gasumlage als weitere Belastung.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Wie die Fraktionen in dem Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz schreiben, entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird.

Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll jetzt die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden. Die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung werden bis zum Jahre 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.(hle/26.09.2022)

Dokumente

  • 20/3530 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
    PDF | 267 KB — Status: 20.09.2022

Tagesordnung

  • Tagesordnung "zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz"

Protokolle

  • Protokoll der Öffentlichen Anhörung zum "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz" am 26. September 2022, 13:15 Uhr (23. Sitzung)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz"

Stellungnahmen

  • BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Ismer, Prof. Dr. Roland, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bundestag senkt befristet Umsatzsteuer auf Gas auf sieben Prozent

Schon vom 1. Oktober an soll Gas sowie Fernwärme nur noch mit sieben Prozent statt bisher 19 Prozent besteuert werden, befristet bis zum 31. März 2024. Der Bundestag hat am Freitag, 30. September 2022, mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (20/3530) beschlossen. Für den Entwurf in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. 

Die Einbeziehung der Fernwärme in die Steuersenkung hatte der Finanzausschuss zuletzt noch auf Antrag der Koalitionsfraktionen in einer Sondersitzung beschlossen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen die Steuerfreiheit für Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 mit Änderungsanträgen in den Gesetzentwurf eingefügt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/3744) zugrunde. Der Haushaltsausschuss hat gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Bericht über die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (20/3745) vorgelegt. Ein ursprünglich von der Unionsfraktion zum Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/3758), der namentlich abgestimmt werden sollte, wurde zurückgezogen. Darin hatten CDU/CSU gefordert, die Gaspreisanpassungsverordnung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

In der abschließenden Plenardebatte nahmen die am Vortag bekanntgegebenen Regierungspläne für ein neues Entlastungspaket im Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro fast mehr Raum ein als der Gesetzentwurf, auch wenn sie noch nicht ins parlamentarische Verfahren eingebracht sind.

Minister Lindner: Befinden uns in einem Energiekrieg

Mit den Worten „wir befinden uns in einem Energiekrieg“ eröffnete Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Debatte. Knappheiten beim Gas würden zu einer Waffe gemacht. Das Kalkül des russischen Präsidenten Wladimir Putin sei, „dass unser gesellschaftlicher Zusammenhalt erodiert“ und in der Folge „die Solidarität dieses Landes gegenüber der Ukraine endet“. Von den schon erfolgten und beabsichtigten Maßnahmen der Bundesregierung, gehe das Signal aus: „Er wird mit dieser Absicht scheitern.“

Konkret zur Steuersenkung auf Gas und Fernwärme erklärte Lindner: „Der Staat darf nicht Profiteur davon sein, dass für die Menschen das Leben teurer wird.“ Er verwies auf diverse Bemühungen, die Gaspreise zu senken, darunter die zur gleichen Zeit auf europäischer Ebene beratenen Maßnahmen. Trotz alledem werde der Gaspreis immer noch so hoch bleiben, dass er für die Menschen und die Wirtschaft eine Belastung darstellt, und deshalb leiste der Staat seinen Beitrag dadurch, dass er die Steuerlast auf den Gaspreis reduziert. Zu dem angekündigten 200-Milliarden-Euro-Paket sagte Lindner, es diene dazu, im Energiekrieg die wirtschaftliche Stabilität zu erhalten. Da aber ansonsten die Schuldenbremse weiter gelten solle, gehe das Signal an die Kapitalmärkte: „Hinter dem Abwehrschirm bleiben wir solide.“

CDU/CSU kritisiert zu zögerliches Handeln

Die Redner der Union verbanden ihre Zustimmung zu den Maßnahmen der Regierung mit der Kritik, dass diese zu zögerlich handle. So verwies Alois Rainer (CDU/CSU) darauf, dass die Koalitionsmehrheit eine schon im Februar von seiner Fraktion beantragte Umsatzsteuersenkung auf Gas, Strom und Fernwärme abgelehnt habe. Die Menschen hätten es „satt, dass Sie die Probleme immer erst in allerletzter Sekunde angehen“.

Sein Fraktionskollege Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) verwies darauf, dass die Bürger angesichts eines drei-, vier- oder fünffach erhöhten Gaspreises selbst bei reduziertem Steuersatz in der Summe immer noch mehr Steuer zahlen müssten als vor der Preissteigerung. An dem von Bundeskanzler Scholz als „Doppel-Wumms“ bezeichneten 200-Milliarden-Euro-Paket kritisierte Middelberg, es sei bisher nicht klar, wie konkret Bürger und Wirtschaft entlastet werden sollen. Bisher sei „dieses Papier nichts anderes als ein Schuldenwumms“.

SPD: Lösen unsere Verprechen ein

Tim Klüssendorf (SPD) hielt der Union vor, er habe von ihr „auch in dieser Debatte keinen einzigen Vorschlag gehört, wie Sie es besser machen wollen“. Unter Aufzählung bisheriger und beabsichtigter Maßnahmen bescheinigte er der Koalition, sie handele „entschlossen, schlagkräftig und schnell“.

Auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zum 1. Oktober kommt nach Klüssendorfs Einschätzung zum richtigen Zeitpunkt, „weil die Heizperiode jetzt beginnt“. In Blick auch auf den am Vortag angekündigten „Abwehrschirm“ sagte er: „Wir haben versprochen, wir lassen niemand in diesem Land allein, und das lösen wir hiermit ein.“

AfD kritisiert parlamentarisches Verfahren

Heftige Kritik am parlamentarischen Verfahren bei der Beratung des Gesetzentwurfs übte, neben anderen Rednern aus den Oppositionsfraktionen, insbesondere Klaus Stöber (AfD). Er bemängelte, dass zwei Tage vor der Schlussabstimmung in zwei Ausschusssitzungen kurz hintereinander und ohne ausreichende Vorbereitungszeit noch gravierende Änderungen vorgenommen worden seien. Seine Fraktion stimme dennoch zu.

Die gegenwärtig zugespitzte Situation ist nach Stöbers Einschätzung auch Folge einer „total verkorksten Energiepolitik“. Zum Festhalten der Regierung am Atomausstieg erklärte er: „Bei Ihnen geht grüne Ideologie vor Vernunft.“ Zudem kritisierte Stöber die Russland-Sanktionen. Zwar sei auch nach seiner Einschätzung Putin kein Demokrat und der Krieg gegen die Ukraine völkerrechtswidrig, aber man schade sich damit selbst mehr als Russland. Und zum Bemühen der Bundesregierung, Gas aus Katar zu erhalten, bemerkte Stöber, der „Bückling“ von Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) vor dem dortigen Herrscher sei „eine Schande für die deutsche Außenpolitik“.

Grüne weisen Kritik an Schuldenaufnahme zurück

Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte mit Blick auf die beabsichtigten zusätzlichen Schulden von 200 Milliarden, dass ihn diese als Finanz- und Haushaltspolitiker „sehr schmerzen“. Aber, hielt er der Union mit Verweis auf die unter ihren Regierungen gewachsene Abhängigkeit von russischen Energielieferungen vor, „das sind Ihre Schulden“.

Seine Fraktionskollegin Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass zwei Drittel des Gasverbrauchs in Deutschland durch die Wirtschaft erfolge, bei der aber die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten und deren Senkung damit unwirksam sei. Daher sei es wichtig, dass der nun vorgesehene „Abwehrschirm“ gerade auch die Unternehmen entlaste. Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) wies Kritik aus der Union, die Ampelkoalition verunsichere die Menschen durch zu langsame Entscheidungen, mit den Worten zurück: „Schüren Sie nicht zusätzlich Angst in der Bevölkerung.“

Linke kritisiert „Chaos“ bei der Gesetzgebung

„Was für ein Chaos“ stöhnte Christian Leye (Die Linke) angesichts des Vorgehens der Koalitionsfraktionen bei der parlamentarischen Beratung der Steuersenkung. Dieses Chaos sowie „handwerkliche Schnitzer“ im Gesetzentwurf seien der Grund, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten müsse.

Mit Blick auf das 200-Milliarden-Paket kam Leye zu der Feststellung, dass die Schuldenbremse „faktisch tot“ sei. Finanzminister Christian Lindner sei der einzige, der dies noch nicht wahrhaben wolle.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken. Die Senkung betrifft den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Wie die Fraktionen schreiben, entspricht dies dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden.

Zur Begründung heißt es, die steigenden Energiepreise seien bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, könnten diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von ausbleibenden russischen Lieferungen betroffenen Gasimporteure werde weitere Preisanstiege nach sich ziehen. Von den Unternehmen erwarten die Koalitionsfraktionen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung werden bis zum Jahre 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.

Änderungen im Ausschuss

Der Finanzausschuss hatte dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf am Mittwoch, 28. September, zugestimmt. Mit Änderungsanträgen hatten die Koalitionsfraktionen zuvor noch die Steuerfreiheit für Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 eingefügt. Der Änderung stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. 

In einer Sondersitzung am Nachmittag desselben Tages stimmte der Ausschuss einer weiteren Änderung zu: Die ab 1. Oktober vorgesehene Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wird auch für Fernwärme gelten. Für die von den Koalitionsfraktionen beantragte Einbeziehung der Fernwärme votierten alle Fraktionen. Für den Gesetzentwurf insgesamt stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die Linke, die sich wegen rechtsförmlicher Bedenken enthielt. (pst/vom/hle/irs/30.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Leye

Christian Leye

© Christian Leye/Dietrich Hackenberg, lichtbild.org

Leye, Christian

Die Linke

Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Rainer, Alois

CDU/CSU

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Dieter Janecek

Dieter Janecek

© DBT/ Inga Haar

Janecek, Dieter

Bündnis 90/Die Grünen

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/3530 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
    PDF | 267 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3744 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/3230 - Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3745 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/3530, 20/3744 - Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
    PDF | 178 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3758 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/3530, 20/3744 - Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
    PDF | 148 KB — Status: 29.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3530 (Beschlussempfehlung 20/3744 und 20/3763: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 13.06.2025