Bundestagsdebatte zur Agrarpolitik
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. September 2022 über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) beraten. Grundlage für die knapp halbstündige Debatte war ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021 / 2115“ (20/3487).
Außerdem lag den Abgeordneten ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pflanzenschutz sichert Ernten – Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen gewährleisten und gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz erhalten“ (20/3539) zur Beratung vor. Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Zu einer nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der dazugehörigen EU-Verordnung fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag (20/3487) auf. In dem Dokument heißt es, bei der „Erreichung umweltpolitischer Ziele in der Landwirtschaft bei gleichzeitiger Sicherstellung der ernährungspolitischen Souveränität in der Europäischen Union“ müsse „die Anwendung von Ordnungsrecht maßvoll und praxistauglich sein“.
Bei Vorschriften zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln müsse Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz im Vordergrund stehen und nicht die pauschale Reduktion. Grundsätzlich sei dafür einzutreten, die Belastung der Umwelt durch einen umfassenden Ansatz aus Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz, Digitalisierung und anderen Bereichen zu minimieren, zudem solle in landschaftlichen Schutzgebieten und Natura-2000-Gebieten kein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln gelten.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln auf EU-Ebene zu harmonisieren, und verlangt von der Bundesregierung, sich für eine gemeinsame europäische Pflanzenschutzstrategie zur Ertrags- und Ernährungssicherung einzusetzen.
Zur Begründung heißt es, dass Pflanzenschutzmittel angewendet würden, um Pflanzen zu schützen und Ernten zu sichern. Seit 1987 sei der sogenannte integrierte Pflanzenschutz als Leitbild des modernen Pflanzenschutzes im deutschen Pflanzenschutzgesetz verankert und gehöre zur guten fachlichen Praxis bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Immer häufiger würden jedoch viele Pflanzenschutzmittelzulassungen in Deutschland an neue nationale Auflagen geknüpft, was einem harmonisierten Binnenmarkt für Pflanzenschutzmittel zuwiderlaufe. (nki/hau/07.02.2023)