Abgesetzt: Mietenstopp angesichts hoher Inflationsraten gefordert
Von der Tagesordnung am Donnerstag, 29. September 2022, abgesetzt hat der Bundestag die Beratung über zwei Anträge der Linksfraktion mit den Titeln „Bundesweiter Mietenstopp angesichts hoher Inflationsraten“ (20/2685) und „Mietanpassungen von Indexmieten untersagen“ (20/2687). Die Anträge sollten nach rund halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen werden.
Erster Antrag der Linken
In ihrem ersten Antrag (20/(2685) fordert die Linksfraktion einen bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre und eine deutliche Verschärfung der Mietpreisbremse. Angesichts der hohen Inflationsrate müssten Mieterinnen und Mieter vor weiteren Preissteigerungen geschützt werden. Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem ein grundsätzliches Moratorium für Mietanpassungen nach den Paragrafen 557 bis 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorsieht.
Bei der Mietpreisbremse sollen unter anderem die bisherigen Ausnahmen gestrichen werden. Das Instrument soll zudem dauerhaft gültig sein und auch für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbilierten Wohnungen gelten.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (20/2687) verlangt die Fraktion angesichts der hohen Inflation die Abschaffung von Indexmietverträgen. In bestehenden Index-Mietverträgen solle die Mieterhöhung nach Paragraf 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches untersagt werden. „Da sich Vertragsvereinbarungen mit Indexmieten als krisenanfällig zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter erweisen, sind diese nicht zukunftsfähig und müssen abgeschafft und Neuabschlüsse untersagt werden“, schreibt die Fraktion.
In Bestandsverträgen sollen die Mieterinnen und Mieter ferner das Recht bekommen, den Vertrag so anzupassen, dass die Miethöhe in das System der ortsüblichen Vergleichsmiete eingegliedert wird. (vom/scr/27.09.2022)