Digitales

Unesco-Empfehlungen zur Ethik Künstlicher Intelligenz im Ausschuss beraten

Zeit: Mittwoch, 28. September 2022, 15 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Mit den Empfehlungen der Unesco zur Ethik Künstlicher Intelligenz (KI) und dem Handlungsbedarf für Deutschland hat sich der Digitalausschuss am Mittwoch, 28. September 2022, befasst. Im November 2021 hatten die 193 Unesco-Mitgliedstaaten den ersten global gültigen Völkerrechtstext zur ethischen Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz verabschiedet. Die Empfehlung setze einen Regulierungsrahmen und zeige Handlungsaufträge für die Regierungen in Politikfeldern wie Bildung, Kultur, Kommunikation, aber auch Arbeit und Gesundheit auf, heißt es darin.

Kontroverse und langwierige Verhandlungen

Jeannine Hausmann von der Deutsche Unesco-Kommission berichtete, dass die Unesco innerhalb des UN-Systems für ethische Fragen rund um den technologischen Fortschritt zuständig sei. Der verabschiedete Text sei „ein großer Erfolg“, sagte sie, da er das erste globale Instrument in dem Kontext sei und auch Staaten wie China und Russland zugestimmt haben. Die Verhandlungen seien jedoch „sehr kontrovers und sehr langwierig“ gewesen. Dies habe an Bestrebungen gelegen, die versucht hätten, den starken menschenrechtlichen Kern weich zu spülen, was letztlich aber nicht geglückt sei.

Das Thema Ethik in der KI werde hier holistisch als Gesellschaftsaufgabe betrachtet und nehme die mittel- und langfristigen Folgen in den Blick. Dies betreffe etwa Themen wie die Verteilung von Armut und Reichtum oder auch die psychologischen Folgen des Einsatzes von KI, etwa auf die Fähigkeit, autonome Entscheidungen zu treffen. Die Empfehlungen mit einem Fokus auf die Belange von vulnerablen und marginalisierten Gruppen und Entwicklungsländern hätten eine weiche Bindungswirkung und müssten nicht in nationales Recht überführt werden, berichtete Hausmann. „Deutschland muss aber in vier Jahren berichten wo wir stehen hinsichtlich der Umsetzung“, sagte sie. Aus Unesco-Sicht sei es wünschenswert, dass das Thema KI-Ethik etwa auf dem afrikanischen Kontinent etwa durch das Engagement Deutschlands proaktiv gefördert werde.

Bürgerrechte, Diversität, Nachhaltigkeit

Matthias C. Kettemann vom Hans-Bredow-Institut betonte, dass Deutschland in einigen Felder bereits erste wichtige Schritte unternommen habe, um KI menschrechtskonform und gemeinwohlorientiert zu regulieren. In anderen Feldern bestehe jedoch noch großer Handlungsbedarf. Die Empfehlungen seien  wichtig, um die deutsche Internetpolitik mit einem Fokus auf KI „Bürgerrechte wahrend und innovationsfördernd“ umzusetzen, sagte Kettemann. Aus seiner Sicht gebe es drei große Handlungsfelder: Bürgerrechte wahren, Diversität fördern und Nachhaltigkeit und globale Teilhabe sichern. So müssten etwa alle KI-Normungs- und Standardisierungsprozesse inklusiv ausgestaltete sein. Die Bedeutung der Förderung von Diversität als Wert und Ziel in allen Phasen der Technik- und KI-Entwicklung müsse mitgedacht werden. Transparenz müsse zudem mit Blick auf die Wirkung gesehen werden und die Rechte von durch KI-Anwendungen Betroffener müssten gestärkt werden, plädierte Kettemann.

Er betonte, dass KI einer der Bereiche sei, der enorme Wachstumspotentiale für Länder des globalen Südens bedeute. Wichtig sei es, wenig bedachte Folgen von KI mit einzukalkulieren. Dies betreffe etwas Umweltfolgen, beispielswiese bei dem Mehr an benötigten Speicherkapazitäten oder Chips. Dies wiederum habe beispielsweise Folgen für die Seltenen Erden, die dafür gebraucht würden und die Rechenzentren. Er plädierte, die Vorteile, die KI-Anwendungen bringen können, zu nutzen, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Im Hinblick auf die KI-Verordnung, die derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird, sagte Kettemann, diese fokussiere stärker auf die Gefahren, während die UNESCO-Empfehlungen die weichen Themen in den Fokus nehme. Nachgeschärft werden könne aus seiner Sicht in der Verordnung das Transparenzregister; dies sei mit Blick auf die Bürgernähe nicht detailliert genug. (lbr/28.09.2022)

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