Fragestunde

Fragestunde am 12. Oktober

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 12. Oktober 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/3858), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

24 der insgesamt 53 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 16 Fragen, Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit elf Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

16 Fragen und damit ein knappes Drittel aller Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Finanzen. 15 Fragen sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantworten, zehn Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Vom Auswärtigen Amt wurden Antworten auf vier Fragen verlangt, das Bundesministerium der Justiz war mit drei Fragen gefordert. Mit zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Gesundheit befassen, während das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Bildung und Forschung je eine Frage zu beantworten hatten.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich der hessische CDU-Abgeordnete Dr. Michael Meister beim Bundesfinanzministerium, welche Kosten durch eine „Gaspreisbremse“, so wie sie Bundesfinanzminister Christian Lindner vorschlägt, entstehen, und wie die Bundesregierung beabsichtigt, diese Kosten zu finanzieren.

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Dr.-Ing. Dirk Spaniel fragte das Ministerium für Digitales und Verkehr, welche Speicherkapazitäten für den zusätzlichen Bedarf an Strom durch E-Autos vorhanden oder vorgesehen sind. Er wollte zudem erfahren, ob die Bundesregierung die Förderung von E-Fahrzeugen „unter der drohenden Knappheit an Strom“ als sinnvoll ansieht.

Der brandenburgische Abgeordnete der Linken Christian Görke wollte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Auskunft darüber, ob die Bundesregierung die Erlösobergrenze für Stromproduzenten auch rückwirkend anwenden will, um damit Zufallsgewinne, die seit Kriegsbeginn in der Ukraine entstanden sind, abzuschöpfen. Falls ja, wollte Görke wissen, wie weit die Rückwirkung greifen soll.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesfinanzministerium erfahren, weshalb bislang maximal ein Drittel der Eigentümerinnen und Eigentümer die Grundsteuererklärung abgegeben haben. Sie erkundigte sich, wie die Bundesregierung die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Einreichung der Grundsteuererklärung jenseits einer möglichen Fristverlängerung unterstützen will.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/12.10.2022)

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