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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Heftige Kritik der Opposition an GKV-Finanz­stabilisierungs­gesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 23. September 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, 20/3448) sowie mehrere Anträge der Fraktionen Die Linke und AfD beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurden sechs Oppositionsanträge: zwei Anträge der Linksfraktion mit den Titeln „Kassendefizite solidarisch überwinden – Erhöhung der Beitragssätze durch die Krankenkassen verhindern“ (20/3484) und „Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken – Anhebung der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte verhindern“ (20/3485) sowie vier Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden, Arzneimittelsicherheit verbessern“ (20/3532), „Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz auch auf Medizinalcannabis anwenden und damit gleichzeitig die Anwendungssicherheit verbessern und die Krankenkassen entlasten“ (20/3537), „Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems“ (20/3536) und „Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen, Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom NichtEU-Ausland abbauen“ (20/3533).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Opposition hat das von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als untauglich zurückgewiesen. In einer sehr kontroversen ersten Beratung kritisierten Redner der Opposition der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, die Finanzprobleme der GKV nachhaltig zu lösen. Vielmehr müsse mit einer nochmaligen Verschärfung der Finanzlage gerechnet werden. Lauterbach wies die Vorhaltungen zurück und versicherte, mit den Neuregelungen könne das 2023 erwartete Kassendefizit in Höhe von 17 Milliarden Euro ausgeglichen werden.

Dem Gesetzentwurf zufolge müssen sich die Versicherten 2023 auf einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Zusatzbeitrag einstellen. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich dafür an der Stabilisierung der Beitragssätze beteiligen. Dazu werden die Liquiditätsreserven weiter abgeschmolzen. Auch die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds soll halbiert werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet Sparvorgaben. So soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei gesondert definierten Neupatienten abgeschafft werden. Geplant ist auch eine Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte. Für 2023 ist ferner ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant. Das Preismoratorium für Arzneimittel wird bis Ende 2026 verlängert. Der Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung erhöht, auf zwei Jahre befristet. Vorgesehen sind überdies angepasste Regelungen für die Erstattungsbeträge im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG).

Minister: Koalition hat historisch hohes Defizit geerbt

Lauterbach erinnerte daran, dass die jetzige Koalition das historisch hohe Defizit in der GKV im Wesentlichen von seinem Amtsvorgänger geerbt habe. Das Defizit hänge mit dem demografischen Wandel zusammen, mit neuen Technologien, aber auch mit einem ausgebliebenen Strukturwandel. Der Minister verzichtete dennoch auf Kritik an dem früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU), sondern hob stattdessen hervor, dass auf keinen Fall Leistungen für die Versicherten gekürzt würden. Dies wäre den Menschen in einer Zeit hoher Belastungen nicht zuzumuten. Lauterbach betonte: „Wir müssen in einer solchen Zeit zusammenhalten.“

Dafür würden mit dem Gesetz aber Effizienzreserven gehoben. Das Ziel sei, die Lasten auf alle Schultern zu verteilen. Der Minister verteidigte in dem Zusammenhang die geplante Abschmelzung der Finanzreserven der Krankenkassen. Die Kassen hätten unterschiedlich hohe Rücklagen, dadurch werde der Wettbewerb verzerrt. Es sei daher richtig, die Rücklagen zurückzuführen und der Versorgung zuzuführen. Es sei auch richtig, die Preise für Arzneimittel neu zu regulieren. Derzeit würden überhöhte Arzneimittelpreise zu lange gewährt. Lauterbach sprach dennoch von Deutschland als dem innovationsfreundlichsten Pharmamarkt in Europa und versicherte: „Wir werden dem Lobbydruck standhalten.“

Lauterbach fügte hinzu, 90 Prozent der geplanten Reform würden nicht durch die Erhöhung des Beitragssatzes finanziert, nur zehn Prozent der Kosten würden den Versicherten zugemutet. Er wertete das Gesetz zugleich als Übergangsreform, da langfristig eine Strukturreform nötig sei, an der bereits gearbeitet werde.

Landesminister warnt vor Kassen-Crash

Mit heftiger Kritik reagierte der bayerische Minister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU), auf die Rede Lauterbachs. In der GKV stelle sich die Finanzierungsfrage inzwischen an allen Fronten. Der Landesminister sprach im Bundestag von einem „Versorgungsdestabilisierungsgesetz“, das zudem mehr die Handschrift des Justiz- und Finanzministers trage als die des zuständigen Gesundheitsministers. Es komme einer Kapitulation gleich, wenn die Gesundheitspolitik nicht mehr von Gesundheitspolitikern gemacht werde.

Holetschek sprach von sehr schwierigen Zeiten und warnte Lauterbach: „Sie steuern auf einen Kassen-Crash zu.“ Es reiche nicht aus, Reformen anzukündigen, sie müssten schnell vorgelegt werden. Als Beispiel nannte er die Kassenbeiträge des Bundes für die ALG-II-Bezieher, die auskömmlich sein müssten. Der um zwei Milliarden Euro höhere Zuschuss des Bundes für den Gesundheitsfonds sei zu gering. Zudem würden die Krankenkassen abgeschöpft, das sei kontraproduktiv. Die Streichung der extrabudgetären Vergütung der Ärzte für Neupatienten laufe auf eine Leistungskürzung hinaus, weil die Wartezeiten etwa in der Psychotherapie ohnehin problematisch seien. Er forderte außerdem einen Pharmadialog, um zu verhindern, dass der Innovationsstandort Deutschland kaputt gemacht werde.

Grüne: Offenbarungseid für 16 Jahre Unionspolitik

Die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) sprach der Union im Gegenzug das Recht ab, mit ihrer Kritik allein auf die jetzige Koalition zu deuten. Was Holetschek an Defiziten aufzähle, sei ein Offenbarungseid für 16 Jahre Unions-Gesundheitspolitik. Die Koalition habe nicht nur ein GKV-Defizit von 17 Milliarden Euro geerbt, sondern auch einen Haushalt ohne jede Vorsorge für die Deckung des Defizits. „Sie sind jede Antwort schuldig geblieben, wie sie mit dem Defizit umgehen wollen.“

Klein-Schmeink räumte ein, dass die geplante Finanzreform nur eine Übergangslösung sein könne. Allein der Rückgriff auf die Reserven der Krankenkassen sei nur ein Mal möglich. An einer Strukturreform gehe kein Weg vorbei. Als Beispiele nannte sie die Reform der Krankenhausfinanzierung, eine allgemeine Versorgungsreform sowie die Notfallversorgung. Das werde jetzt alles angegangen.

AfD: Ursachen für die Probleme werden nicht angegangen

Die AfD-Fraktion beschuldigte die Bundesregierung, fatale Entscheidungen zulasten der eigenen Bürger zu treffen. Martin Sichert (AfD) berichtete von der Begegnung mit einer Frau, die es sich inzwischen nicht mehr leisten könne, in ein Schwimmbad zu gehen, während Menschen aus der Ukraine oftmals freien Eintritt hätten und auf Kosten der deutschen Beitragszahler auch Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch nähmen. Die Regierung biete ihnen auf dem Rücken der Bevölkerung ein Rundum-sorglos-Paket an, während vielen Krankenhäusern die Insolvenz drohe. Sichert befand: „Diese gesamte Politik ist irre.“

Die Ursachen für die Probleme würden nicht angegangen, kritisiere der AfD-Abgeordnete und warnte: „Sie treiben die Bürger massenhaft in die Armut.“ Mit dem Gesetzentwurf würden auch all jene  Krankenkassen bestraft, die solide gewirtschaftet hätten. Das sei leistungsfeindlicher Sozialismus.

SPD: Es gibt ein Ausgabenproblem

Nach Ansicht von Dr. Andrew Ullmann (FDP) kann die jetzt vorgelegte GKV-Finanzreform nur ein erster Schritt sein auf dem Weg zu einer grundlegenden Strukturreform. Es mache keine Freude, höhere Beiträge ankündigen zu müssen, aber ohne das Gesetz würden die Beiträge noch viel stärker steigen, argumentierte er. Das wäre nicht verantwortbar in der aktuellen Energiekrise. Es sei richtig, das Defizit auf die geplante Weise anzugehen.

Ullmann geht davon aus, dass die GKV womöglich auch in den kommenden Jahren ein Defizit erwirtschaftet, weil die Einnahmen geringer ausfallen und die Ausgaben steigen. Tatsächlich gebe es ein Ausgabenproblem. „Wir haben ein teures, aber wenig effizientes System.“ Daher müssten die Strukturen verändert werden, um die Kosten im Griff zu behalten.

Linke: Finanzprobleme in der GKV sind viel größer

Die Linke vermutet, dass die Finanzprobleme in der GKV noch viel größer sind als von der Regierung dargestellt. Ates Gürpinar (Die Linke) bezweifelte, dass es wirklich um ein Defizit von 17 Milliarden Euro gehe. Die Schätzung liege niedrig, manche Experten gingen eher von 24,6 Milliarden Euro aus, und das sei vor der Energiepreisexplosion gewesen.

Es sei auch nicht zutreffend, dass die Beitragszahler vergleichsweise wenig belastet würden durch den Gesetzentwurf. So basierten die angesparten Rücklagen der Krankenkassen auf Beiträgen der Versicherten, die nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes elf der 17 Milliarden Euro beitrügen. Gürpinar schlug konkret vor, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und für Arzneimittel den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen.

Erster Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag eine veränderte Einnahmebasis für die GKV, um eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung zu gewährleisten und höhere Beiträge zu verhindern. Die GKV-Finanzen seien in einem desolaten Zustand, heißt es im Antrag der Fraktion. 2017 habe es noch Rücklagen von rund 20 Milliarden Euro bei den Krankenkassen und Überschüsse von rund 3,5 Milliarden Euro gegeben. Zum Regierungswechsel im vergangenen Jahr seien die Rücklagen bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven aufgebraucht gewesen.

Die Abgeordneten fordern, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) zu erhöhen und die Versicherungspflichtgrenze entsprechend anzupassen. Die Beitragszahlung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern soll reformiert und auf Arzneimittel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags für neue, patentgeschützte Arzneimittel soll auf den ersten Monat, also sofort nach dem erstmaligen Inverkehrbringen, festgelegt werden. Perspektivisch sollen zudem alle Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit sowie aus allen anderen Einkommensarten, etwa Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, beitragspflichtig werden.

Zweiter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert, für Arzneimittel künftig nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzusehen und im Gegenzug auf eine Beitragserhöhung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verzichten. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel würde die Ausgaben der Krankenkassen um rund fünf Milliarden Euro senken, heißt es in einem Antrag (20/3485) der Fraktion. Das wäre der gleiche Betrag, den die geplante Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte bringen solle. Durch den abgesenkten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel könnten höhere Zusatzbeiträge verhindert werden.

Den gesetzlichen Krankenkassen drohe für das kommende Jahr ein Defizit in Höhe von geschätzt 17 Milliarden Euro, heißt es in dem Antrag. Diese Unterfinanzierung sei nicht zuletzt Folge einer verfehlten Gesundheitspolitik der vergangenen Bundesregierungen, deren Gesetze den Krankenkassen immer höhere Ausgaben beschert hätten, ohne dass die Einnahmebasis nachhaltig verbessert worden sei.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Neuregelung für Importarzneimittel, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Preisunterschiede in europäischen Ländern auf dem Arzneimittelmarkt würden für Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt. So seien Apotheker nach bestimmten Regeln zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel verpflichtet, heißt es in einem Antrag (20/3532) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verpflichtung des Apothekers zur Abgabe eines Importarzneimittels in Fällen, in denen der Arzt es nicht ausdrücklich verordnet hat, aufgehoben wird. Damit soll auch die Importquote unwirksam werden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion schlägt vor, das Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch auf Medizinalcannabis anzuwenden. Seit 2017, also seit der Abschaffung der früher für Patienten erforderlichen Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), seien die Ausgaben der Krankenkassen für die Behandlung mit Medizinalcannabis stark gestiegen, heißt es in einem Antrag (20/3537) der Fraktion. 

Demnach lagen die Ausgaben im Juni 2017 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch bei 2,31 Millionen Euro, im April 2018 bei 5,36 Millionen. Aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden. Zwar genieße Medizinalcannabis in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel.

Ein AMNOG-Verfahren würde die Arzneimittel entmystifizieren, indem es Nutzen und Risiken objektiviere und damit den Erstattungspreis senke. Die Arzneimittel würden für Patienten, denen sie Nutzen bringen, auf dem Markt bleiben. Gleichzeitig würden durch Begrenzung des Einsatzes auf diese Fälle und durch die zeitgleiche Reduzierung der Erstattungspreise die Beitragszahler entlastet.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung der Fallpauschalen-Abrechnung (DRG) im Krankenhaus und die Einführung eines sogenannten Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems. Das DRG-System setze zum Schaden der Patienten und des Personals falsche Systemanreize, heißt es in einem Antrag (20/3536) der Fraktion.

Das DRG-Abrechnungssystem müsse abgeschafft und die Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus neu geordnet werden. Mit dem Prospektiv-Regionale-Pauschalensystem würde den Leistungserbringern im Voraus eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale bezahlt, die sie selbst verwalten müssten. Die Kalkulation der Pauschale solle auf morbiditätsorientierten Regionalbudgets basieren, mit denen die Unterschiede der Lebensbedingungen abgebildet würden.

Vierter Antrag der AfD

Nach Ansicht der AfD-Fraktion müssen Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksamer begrenzt werden. Deutschland sei bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln vom Nicht-EU-Ausland abhängig, heißt es in einem Antrag (20/3533) der Fraktion. Die Abgeordneten fordern, dass pharmazeutische Unternehmen die Nichtverfügbarkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in Deutschland unverzüglich melden müssen und die betroffenen Arzneimittel nicht exportiert werden dürfen.

Bei Rabattverträgen müssten die Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer innerhalb der EU herstellt. Zudem müsse eine für zwei Monate ausreichende Arzneimittelreserve für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingerichtet werden. (pk/hau/23.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Klaus Holetschek

Klaus Holetschek

© Andi Frank / Bayerisches Staatsministerium

Holetschek, Klaus

Staatsminister für Gesundheit und Pflege Bayern

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/3448 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 994 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3484 - Antrag: Kassendefizite solidarisch überwinden - Erhöhung der Beitragssätze durch die Krankenkassen verhindern
    PDF | 215 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3485 - Antrag: Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken - Anhebung der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte verhindern
    PDF | 184 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3532 - Antrag: Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden - Arzneimittelsicherheit verbessern
    PDF | 190 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3533 - Antrag: Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen
    PDF | 190 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3536 - Antrag: Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems
    PDF | 196 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3537 - Antrag: Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz auch auf Medizinalcannabis anwenden und damit gleichzeitig die Anwendungssicherheit verbessern und die Krankenkassen entlasten
    PDF | 193 KB — Status: 20.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3448, 20/3532, 20/3537, 20/3536, 20/3533, 20/3484 und 20/3485 beschlossen

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Sachverständige kritisieren geplante Finanzreform zur Stabilisierung der GKV

Zeit: Mittwoch, 28. September 2022, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt bei Sachverständigen auf breite Kritik. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung (20/3448) am Mittwoch, 28. September 2022, deutlich. Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen außerdem acht Anträge der Oppositionsfraktionen CDU/CSU (20/2375), AfD (20/2360, 20/3532, 20/3533, 20/3536, 20/3537) und Die Linke (20/3484, 20/3485).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben.

Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll für 2023 um 2 auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren. Vorgesehen ist auch, die Liquiditätsreserven der Gesetzlichen Krankenkassen weiter abzuschmelzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Als Beitrag zu den Sparmaßnahmen soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten abgeschafft werden. Auch ist für 2023 ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant.

Experten sehen Nachbesserungsbedarf

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes wird die Reform nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führen. Vielmehr werde dadurch die finanzielle Stabilität der GKV fundamental gefährdet. Das geplante Maßnahmenpaket weise zudem eine gravierende Unwucht zu Lasten der Beitragszahlenden auf.

Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) spricht man von „kurzfristigen Notmaßnahmen“. Es bestehe dringend Nachbesserungsbedarf, hieß es während der Anhörung. Die derzeitige Ausgestaltung sehe vor, dass die Versichertengemeinschaft mit bereits erbrachten oder künftig deutlich erhöhten Beitragszahlungen die Hauptlast tragen solle, kritisierte der GKV-Spitzenverband.

Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK-Dachverband) hält die Maßnahmen für „unausgewogen und stückhaft“. Sie wären nicht nötig, wenn die Beiträge für ALG II-Bezieher aus Steuermitteln finanziert würden, es eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses zur GKV gebe und eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel auf sieben Prozent, „wie in anderen europäischen Ländern längst üblich“, erfolgen würde.

Verschärfung des Fachkräftemangels befürchtet

Die Krankenhäuser seien von der nicht nachhaltigen Vorgehensweise der Bundesregierung in vielfacher Hinsicht schmerzhaft betroffen, machte der Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) deutlich. Wenn – wie im Entwurf vorgesehen – ab 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden können, konterkariere dies das Ziel einer verbesserten „Pflege am Bett“ und verschärfe den Fachkräftemangel.

Sollten Hebammen wie geplant nicht mehr in das Pflegebudget gehören, werde die Finanzierung ihrer Stellen für die Kliniken fast unmöglich gemacht, kritisierte der Deutsche Hebammen-Verband. Auf Wochenbettstationen und für die Betreuung von Risikoschwangeren müssten dann reguläre Pflegekräfte eingesetzt werden, die dafür nicht ausgebildet seien und an anderer Stelle benötigt würden.

Maßnahmen für Orphan Drugs umstritten

Gegen die geplante Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) bei der Nutzenbewertung von derzeit 50 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro sprach sich der Verband der forschenden Pharmaunternehmen aus. Dies sei nicht sachgerecht, sondern gefährlich. Die gute Versorgung der Patienten im Bereich seltener Erkrankungen werde durch diese und die weiteren im Gesetzentwurf für Orphan Drugs geplanten Maßnahmen aufs Spiel gesetzt.

Anders bewertete das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der diese Maßnahme begrüßte. Sie diene der Dämpfung der Arzneimittelausgaben, ohne den Zugang innovativer Arzneimittel in den Markt zu behindern oder die Patientenversorgung zu gefährden, hieß es.

Kritik an Wegfall der Neupatientenregelung

Auf Ablehnung beim Spitzenverband Fachärzte Deutschland stieß die beabsichtigte Streichung der extrabudgetären Vergütung „und damit die Abschaffung einer kostendeckenden Vergütung für gegenüber Neupatienten erbrachten fachärztlichen Leistungen“. Die Streichung der erst 2019 eingeführten Vergütung stelle einen politisch schwerwiegenden Vertrauensbruch dar.

Auch aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird der Wegfall der Neupatientenregelung „negative Auswirkungen für die Versorgung der Patienten mit sich bringen“.

„Exorbitante Kostensteigerungen“

Der Einzelsachverständige Michael Strobach vom Verband der privaten Krankenkassen-Anstalten in Bayern verwies auf die aus seiner Sicht existenzbedrohende Situation im Rehabilitationsbereich angesichts gesunkener Erlöse und inflationsbedingt steigender Kosten. Strobach forderte einen pauschalen Energiekosten- und Inflationszuschlag in Höhe von zehn Prozent auf den Tagespflegesatz.

Bei allen sozialen Leistungen sorgten die steigenden Preise für „exorbitante Kostensteigerungen“, hieß es von Seiten des Deutschen Caritasverbandes. Das von der Bundesregierung geplante Heizkostenzuschussgesetz reiche nicht, weil es sich nur auf künftige Preisverhandlungen beziehe. Benötigt werde aber eine Regelung, „die auch retrospektiv wirkt“.

Kritik gab es auch von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Apotheken seien keinesfalls als Kostentreiber zu sehen, hieß es. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben sei in den letzten 20 Jahren vielmehr von 3 Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Es gebe keinerlei Begründung dafür, dass sie trotzdem durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden sollen. (hau/28.09.2022)

Dokumente

  • 20/2360 - Antrag: Abschaffung der Budgetierung für Ärzte
    PDF | 211 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2375 - Antrag: Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen
    PDF | 192 KB — Status: 22.06.2022
  • 20/3448 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 994 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3484 - Antrag: Kassendefizite solidarisch überwinden - Erhöhung der Beitragssätze durch die Krankenkassen verhindern
    PDF | 215 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3485 - Antrag: Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken - Anhebung der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte verhindern
    PDF | 184 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3532 - Antrag: Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden - Arzneimittelsicherheit verbessern
    PDF | 190 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3533 - Antrag: Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen
    PDF | 190 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3536 - Antrag: Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems
    PDF | 196 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3537 - Antrag: Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz auch auf Medizinalcannabis anwenden und damit gleichzeitig die Anwendungssicherheit verbessern und die Krankenkassen entlasten
    PDF | 193 KB — Status: 20.09.2022

Tagesordnung

  • 36. Sitzung am Mittwoch, den 28. September 2022, 14 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 36. Sitzung vom 28. September 2022

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Spitzenverband Fachärzte Deutschland e. V. (spiFa)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer
  • Die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
  • AOK Bundesverband
  • AOK Bundesverband
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesverband der Arzneimitttel-Hersteller e. V.
  • Verband der Ersatzkassen
  • Einzelsachverständiger Prof. Neubauer
  • Pro Generika
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Deutscher Hebammenverband
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
  • ESV Prof. Dr. Bernhard Wörmann
  • Kassenärzte Bundesvereinigung
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
  • BKK Dachverband
  • Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.
  • Deutsche Pflegerat
  • Deutsche Pflegerat
  • ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands
  • Bundesverband deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK)
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
  • Verband der privaten Krankenversicherung
  • Deutsche Rentenversicherung-Knappschaft-Bahn-See
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Sozialverband Deutschland
  • iKK e.V.

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Finanz­reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 20. Oktober 2022, abschließend mit der Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4) nahm das Parlament gegen das Votum der Oppositionsfraktionen in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung an. Zur Entscheidung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung vor (20/4098). Die Fraktionen der CDU/CSU (20/4092) und Die Linke (20/4093) hatten jeweils einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der CDU/CSU-Antrag wurde gegen die Stimmen von Union und AfD abgelehnt. Gegen den Antrag der Linken stimmten in namentlicher Abstimmung 534 Parlamentarier. Für die Initiative stimmten 37 Abgeordnete, 70 enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden hingegen acht Anträge der Oppositionsfraktionen zu dem Thema. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/2375) wurde mit den Stimmen der Koalition und der Linken abgelehnt. Fünf Anträge der AfD-Fraktion (20/2360, 20/3532, 20/3533, 20/3536, 20/3537) wies das Parlament gegen das Votum der Antragsteller zurück. Bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken ab (20/3484), gegen einen zweiten (20/3485) votierten alle übrigen Fraktionen. Grundlage der Abstimmungen waren die vom Gesundheitsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlungen (20/4086).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben. Der variable Zusatzbeitrag für Versicherte wird 2023 steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des sogenannten Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz festlegen. Gerechnet wird mit einer Anhebung um 0,3 Prozentpunkte. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll für 2023 um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich in zwei Stufen anteilig mit einem Solidarausgleich an der Stabilisierung der Beitragssätze beteiligen. Dazu werden die Liquiditätsreserven weiter abgeschmolzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Dadurch sollen Mittel frei werden für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen.

Extrabudgetäre Vergütung von Leistungen

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Sparvorgaben. So soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten abgeschafft werden. Für die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbracht werden, wird eine zeitlich unbefristete Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vorgesehen. Die Auswirkungen dieses Vergütungsanreizes sollen evaluiert werden. Es soll analysiert werden, inwieweit durch die offenen Sprechstunden tatsächlich ein schnellerer Zugang zur fachärztlichen Versorgung erzielt wird. Geplant ist mit der Reform auch eine Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte.

Gespart werden soll außerdem bei Arzneimitteln. Für 2023 ist ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant. Ferner wird das Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2026 verlängert. Der Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung erhöht, auf zwei Jahre befristet. Vorgesehen sind überdies angepasste Regelungen für die Erstattungsbeträge im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Für den Krankenhausbereich ist geplant, dass ab 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden können.

Änderungen im Gesundheitsausschuss

Die Koalition brachte 17 Änderungsanträge ein, mit denen einige Regelungen teils deutlich verändert wurden. So wird das sogenannte Schonvermögen der Krankenkassen auf vier Millionen Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem kleine Krankenkassen nach der Abschmelzung von Rücklagen noch genügend Finanzreserven behalten.

Auf die komplette Abschaffung der extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten, die als wenig erfolgreich eingeschätzt worden war, wird verzichtet. Stattdessen soll die Regelung reformiert werden mit einem zielgenaueren Anreizsystem für die Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Die Neuregelung soll zudem evaluiert werden.

Regierung lehnt höheren Bundeszuschuss ab

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates für eine weitergehende Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der GKV ab. Das geht aus einer Unterrichtung (20/3713) der Bundesregierung hervor. Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einen dynamisierten jährlichen Bundeszuschuss sowie für 2023 einen Zuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro.

In der Erwiderung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates heißt es, der Bund beteilige sich durch die Gewährung eines weiteren Bundeszuschusses in Höhe von zwei Milliarden Euro sowie eines Darlehens in Höhe von einer Milliarde Euro in erheblichem Maße an der finanziellen Stabilisierung der GKV im Jahr 2023. Das Bundesgesundheitsministerium werde bis Ende Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung vorlegen.

Abgelehnter Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion forderte ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser, um Kostensteigerungen aufzufangen. Auf die Krankenhäuser wirkten zahlreiche Preiserhöhungen parallel ein, insbesondere die Energiekosten sowie die Kosten von Waren- und Medizinprodukteherstellern, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/2375). Die kurzfristig nur in Teilen refinanzierbaren, inflationsbedingten Kostensteigerungen brächten die Krankenhäuser in eine wirtschaftliche Schieflage, die es mit einem Soforthilfeprogramm abzuwehren gelte.

Die Abgeordneten schlugen vor, einen unterjährigen Rechnungszuschlag mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 in Höhe von 4,54 Prozent im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie in Höhe von 2,27 Prozent in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) gesetzlich zu verankern. Damit könnten die Kostensteigerungen für 2022 abgefedert werden. Für 2023 sollten die Landesbasisfallwerte beziehungsweise die Krankenhausbudgets angepasst werden, um den Krankenhäusern die Mittel dauerhaft zukommen zu lassen.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Abschaffung der Budgetierung für Ärzte. Die niedergelassenen Ärzte hätten ein Recht, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben, so die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/2360). Die Bundesregierung grenze die vertraglich zugesicherte freie Berufsausübung unzulässig und zulasten der Patienten ein. Daher müsse eine ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit des Arztes sofort außer Kraft gesetzt werden. Starre Budgetvorgaben dürften nicht über die medizinische Behandlung entscheiden.

Nach Aufhebung der Budgetierung dürften Patienten nicht finanziell belastet werden, etwa durch eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge, heißt es in dem Antrag weiter. Mehrkosten müssten anderweitig finanziert werden, etwa durch eine vollständige Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte eine Neuregelung für Importarzneimittel, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Preisunterschiede in europäischen Ländern auf dem Arzneimittelmarkt würden für Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt. So seien Apotheker nach bestimmten Regeln zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel verpflichtet, so die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/3532).

Die Abgeordneten forderten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Verpflichtung des Apothekers zur Abgabe eines Importarzneimittels in Fällen, in denen der Arzt es nicht ausdrücklich verordnet hat, aufgehoben wird. Damit sollte auch die Importquote unwirksam werden.

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

Nach Ansicht der AfD-Fraktion müssten Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksamer begrenzt werden. Deutschland sei bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln vom Nicht-EU-Ausland abhängig, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/3533). Die Abgeordneten forderten, dass pharmazeutische Unternehmen die Nichtverfügbarkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in Deutschland unverzüglich melden müssen und die betroffenen Arzneimittel nicht exportiert werden dürfen.

Bei Rabattverträgen müssten die Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer innerhalb der EU herstellt. Zudem müsste eine für zwei Monate ausreichende Arzneimittelreserve für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingerichtet werden.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Abschaffung der Fallpauschalen-Abrechnung (DRG) im Krankenhaus und die Einführung eines sogenannten Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems. Das DRG-System setze zum Schaden der Patienten und des Personals falsche Systemanreize, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/3536).

Das DRG-Abrechnungssystem müsse abgeschafft und die Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus neu geordnet werden. Mit dem Prospektiv-Regionale-Pauschalensystem würde den Leistungserbringern im Voraus eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale bezahlt, die sie selbst verwalten müssten. Die Kalkulation der Pauschale solle auf morbiditätsorientierten Regionalbudgets basieren, mit denen die Unterschiede der Lebensbedingungen abgebildet würden.

Fünfter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion schlug vor, das Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch auf Medizinalcannabis anzuwenden. Seit 2017, also seit der Abschaffung der früher für Patienten erforderlichen Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), seien die Ausgaben der Krankenkassen für die Behandlung mit Medizinalcannabis stark gestiegen, s o die Fraktion in ihrem Antrag (20/3537). Demnach lagen die Ausgaben im Juni 2017 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch bei 2,31 Millionen Euro, im April 2018 bei 5,36 Millionen.

Aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden. Zwar genieße Medizinalcannabis in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein AMNOG-Verfahren würde die Arzneimittel entmystifizieren, indem es Nutzen und Risiken objektiviere und damit den Erstattungspreis senke. Die Arzneimittel würden für Patienten, denen sie Nutzen bringen, auf dem Markt bleiben. Gleichzeitig würden durch Begrenzung des Einsatzes auf diese Fälle und durch die zeitgleiche Reduzierung der Erstattungspreise die Beitragszahler entlastet.

Erster abgelehnter Antrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion forderte eine veränderte Einnahmebasis für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), um eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung zu gewährleisten und höhere Beiträge zu verhindern. Die GKV-Finanzen seien in einem desolaten Zustand, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/3484). 2017 habe es noch Rücklagen von rund 20 Milliarden Euro bei den Krankenkassen und Überschüsse von rund 3,5 Milliarden Euro gegeben. Zum Regierungswechsel im vergangenen Jahr seien die Rücklagen bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven aufgebraucht gewesen.

Die Abgeordneten forderten, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) zu erhöhen und die Versicherungspflichtgrenze entsprechend anzupassen. Die Beitragszahlung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern soll reformiert und auf Arzneimittel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags für neue, patentgeschützte Arzneimittel sollte auf den ersten Monat, also sofort nach dem erstmaligen Inverkehrbringen, festgelegt werden. Perspektivisch sollten zudem alle Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit sowie aus allen anderen Einkommensarten, etwa Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, beitragspflichtig werden.

Zweiter abgelehnter Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke forderte, für Arzneimittel künftig nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzusehen und im Gegenzug auf eine Beitragserhöhung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verzichten. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel würde die Ausgaben der Krankenkassen um rund fünf Milliarden Euro senken, so die Fraktion in ihrem Antrag (20/3485).

Das wäre der gleiche Betrag, den die geplante Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte bringen solle. Durch den abgesenkten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel könnten höhere Zusatzbeiträge verhindert werden. Den gesetzlichen Krankenkassen drohe für das kommende Jahr ein Defizit in Höhe von geschätzt 17 Milliarden Euro, heißt es in dem Antrag. Diese Unterfinanzierung sei nicht zuletzt Folge einer verfehlten Gesundheitspolitik der vergangenen Bundesregierungen, deren Gesetze den Krankenkassen immer höhere Ausgaben beschert hätten, ohne dass die Einnahmebasis nachhaltig verbessert worden sei. (pk/eis/20.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/2360 - Antrag: Abschaffung der Budgetierung für Ärzte
    PDF | 211 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2375 - Antrag: Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen
    PDF | 192 KB — Status: 22.06.2022
  • 20/3448 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 994 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3484 - Antrag: Kassendefizite solidarisch überwinden - Erhöhung der Beitragssätze durch die Krankenkassen verhindern
    PDF | 215 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3485 - Antrag: Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken - Anhebung der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte verhindern
    PDF | 184 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3532 - Antrag: Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden - Arzneimittelsicherheit verbessern
    PDF | 190 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3533 - Antrag: Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen
    PDF | 190 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3536 - Antrag: Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems
    PDF | 196 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3537 - Antrag: Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz auch auf Medizinalcannabis anwenden und damit gleichzeitig die Anwendungssicherheit verbessern und die Krankenkassen entlasten
    PDF | 193 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3713 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 20/3448 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 192 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
  • 20/4086 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der AfD - Drucksache 20/2360 - Abschaffung der Budgetierung für Ärzte d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Marc Bernhard, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3532 - Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden - Arzneimittelsicherheit verbessern e) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3533 - Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3536 - Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems g) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der der AfD - Drucksache 20/3537 - Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz auch auf Medizinalcannabis anwenden und damit gleichzeitig die Anwendungssicherheit verbessern und die Krankenkassen entlasten h) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3484 - Kassendefizite solidarisch überwinden - Erhöhung der Beitragssätze durch die Krankenkassen verhindern i) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3485 - Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken - Anhebung der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte verhindern
    PDF | 691 KB — Status: 19.10.2022
  • 20/4092 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4, 20/4086 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 150 KB — Status: 19.10.2022
  • 20/4093 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4, 20/4086 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 161 KB — Status: 19.10.2022
  • 20/4098 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4, 20/4086 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 215 KB — Status: 20.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3448 und 20/3713 (Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen


Entschließungsantrag 20/4092 abgelehnt

namentliche Abstimmung über Entschließungsantrag 20/4093
16:27:12: Beginn der Abstimmung
16:50:02: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 641 Ja: 37 Nein: 534 Enthaltungen 70
Entschließungsantrag 20/4093 abgelehnt

Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe b (Antrag 20/2375 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe c (Antrag 20/2360 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe d (Antrag 20/3532 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe e (Antrag 20/3533 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe f (Antrag 20/3536 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe g (Antrag 20/3537 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe h (Antrag 20/3484 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4086 Buchstabe i (Antrag 20/3485 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-gkv-finanzierungsstabilisierungsgesetz-916742

Stand: 22.06.2025