Forderung nach Ende des „Rechtskreiswechsels“ für geflüchtete Ukrainer
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 19. Oktober 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialstaatsmagnet jetzt abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber“ beraten (20/4051). Der sogenannte Rechtskreiswechsel bezeichnet den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion kritisiert, dass ukrainische Flüchtlinge seit dem Sommer statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sofort Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bekommen. Dies habe zu einem erwartbaren stärkeren Zuzug aus der Ukraine geführt, für deren Kosten nun die Steuerzahlen aufkommen müssten, so die AfD.
Sie fordert deshalb unter anderem, diesen Rechtskreiswechsel unverzüglich rückgängig zu machen. Außerdem soll das AsylbLG dahingehend geändert werden, dass, unabhängig von der Art der Unterbringung der Asylbewerber oder sonstigen Leistungsberechtigten, ein strenges Sachleistungsprinzip als Regelfall vorgesehen und bare oder unbare Geldleistungen nur noch ausnahmsweise gewährt werden. Für den Fall, dass vom strengen Sachleistungsprinzip ausnahmsweise abgewichen werden müsse, solle die Leistungserbringung durch unbare Geldleistungen geschehen (beispielsweise durch ausschließlich in Deutschland nutzbare Prepaid-Karten, Geldkarten und Wertgutscheine).(che/irs/19.10.2022)