Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, erstmals über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Gerechtigkeitsfonds statt Härtefallfonds – Eine Lösung für alle statt Almosen für wenige“ (20/4922) debattiert. Nach dem Willen der Antragsteller soll der geforderte „Gerechtigskeitsfonds“ finanzielle Härtefälle abmildern, die im Zuge der Ost-West-Rentenüberleitung, aber auch für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler rentenrechtlich nach ihrem Umzug in die Bundesrepublik entstanden sind. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss Arbeit und Soziales überwiesen.
Darüber hinaus haben die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer garantieren“ (20/4049) mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussvorlage (20/4769) vorgelegt. Die Opposition stimmte geschlossen für die Initiative.
Antrag der Linken
Die Linke kritisiert, dass zu wenige ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner nach den bisherigen Kriterien von Zahlungen aus dem Härtefallfonds profitieren würden. Die Abgeordneten schreiben: „Damit würden rund 90 Prozent der Betroffenen, die seit über 30 Jahren für die Anerkennung ihrer Rentenansprüche kämpfen, leer ausgehen. Es geht um 17 Berufs- und Personengruppen, um Personen, die Familienangehörige gepflegt haben, und um in der DDR geschiedene Frauen. Der Begriff Härtefall ist eine Abqualifizierung für diese Menschen. Sie sind keine Härtefälle. Sie haben jahrzehntelang gearbeitet.“
Die Antragsteller fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mittels eines „Gerechtigkeitsfonds“ alle berechtigten Anwartschaften und Ansprüche der betroffenen 17 Personen- und Berufsgruppen einbezieht und eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines fünfstelligen Betrages vorsieht.
Abgelehnter Antrag der Union
Die Unionsfraktion verwies in ihrem abgelehnten Antrag auf den von der Vorgänger-Bundesregierung 2021 beschlossenen Fonds und dessen Einstellung in den Haushaltsplan für 2022. Die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP habe den vorgesehenen Bundesanteil (eine Milliarde Euro) für den Fonds um die Hälfte gekürzt, kritisierte die Unionsfraktion.
Sie forderte deshalb, den in der 19. Legislaturperiode geplanten Fonds noch 2022 umzusetzen. Ein Nichtzustandekommen dürfe nicht riskiert werden. Stattdessen müsse bei einer fehlenden Beteiligung der Länder das Fondsvolumen alleinig durch den Bund mit dem dafür ursprünglich von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vorgesehenen Bundesanteil von einer Milliarde Euro finanziert und hierfür bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsentwurfs 2023 am 10. November 2022 ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden. (irs/che/20.01.2023)