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Arbeit

Abgesetzt: Anhebung der Mindest­rücklage in der Renten­versicherung

Abbildung des blau.weißen Logos der Deutsche Rentenversicherung

Der Bundestag berät über die Forderung nach Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben. (© picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel)

Abgesetzt von der Tagesordnung hat der Bundestag einen Gesetzentwurf  der Fraktion Die Linke „zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Mindestrücklagengesetz) (20/398), der am Freitag, 18. Februar 2022, erstmals beraten werden sollte.

Gesetzentwurf der Linksfraktion

Die Linksfraktion fordert in dem Entwurf eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Januar 2023. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in der Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, heißt es zur Begründung. 
Mit der Anhebung der Untergrenze werde indes garantiert, dass die gesetzliche Rentenversicherung unterjährige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben sowie konjunkturelle Einbrüche sicher mit eigenen Mitteln ausgleichen könne. Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der sogenannten Rentenkommission, schreiben die Abgeordneten. (pk/hau/15.02.2022)

Dokumente

  • 20/398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Mindestrücklagengesetz)
    PDF | 290 KB — Status: 12.01.2022

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Debatte über Anhebung der Mindest­rücklage in der Rentenversicherung

Der Bundestag hat am Freitag, 18. März 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf „zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Mindestrücklagengesetz)  beraten, den die Fraktion Die Linke vorgelegt hat (20/398). Nach 40-minütiger Debatte wurde die Vorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Gesetzentwurf der Linksfraktion

Die Linksfraktion fordert in dem Entwurf eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Januar 2023. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in der Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, heißt es zur Begründung.

Mit der Anhebung der Untergrenze werde indes garantiert, dass die gesetzliche Rentenversicherung unterjährige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben sowie konjunkturelle Einbrüche sicher mit eigenen Mitteln ausgleichen könne. Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der sogenannten Rentenkommission, schreiben die Abgeordneten. (pk/hau/18.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

Anja Schulz

Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Schulz, Anja

FDP

Michael Gerdes

Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Mindestrücklagengesetz)
    PDF | 290 KB — Status: 12.01.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/398 beschlossen


Bekanntgabe Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/1054

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Experten gespalten über höhere Mindest­rücklage in der Rentenversicherung

Zeit: Montag, 20. Juni 2022, 15 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die unterjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung muss künftig besser gesichert werden. In dieser Einschätzung herrschte Einigkeit unter den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 20. Juni 2022, geladenen Sachverständigen. Unterschiedliche Ansichten gab es jedoch bei der Frage, ob es dazu eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Januar 2023 braucht, wie es die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (20/398) fordert, oder ob der Vorschlag der Rentenkommission aus der vergangenen Legislaturperiode, die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben zu erhöhen, der richtige Weg ist.

Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung

Holger Viebrok von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) betonte, die Renten seien dank Bundesmitteln und der Bundesgarantie auch bei Liquiditätsproblemen der DRV gesichert. Eine regelhafte Inanspruchnahme solcher liquiditätssichernden Maßnahmen würde aber das Vertrauen in die langfristige Funktionsfähigkeit und die Stabilität der Rentenversicherung erheblich beschädigen, warnte er. Laut Viebrok wäre die aus seiner Sicht zu begrüßende Anhebung der Mindestrücklage auf 0,4 Monatsausgaben in einem einzelnen Jahr mit einer Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um etwa 0,3 Prozentpunkte verbunden. 

Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) plädierte dafür, den Vorschlag der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ umzusetzen. „Erstens sollte die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben erhöht werden und zweitens sollten die unterjährigen Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung künftig grundsätzlich bereits bis zum November eines Jahres geleistet werden“, sagte er. Der Vorschlag der Rentenkommission sichere die unterjährige Liquidität deutlich besser als die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Mindestrücklage auf 0,4 Monatsausgaben und belaste die Beitrags- und Steuerzahlenden zudem nur halb so hoch.

Einsatz von Steuermitteln, statt Anhebung des Beitragssatzes

0,4 Monatsausgaben seien das sinnvolle Mindestmaß, auf die die Rücklage angehoben werden sollte, befand Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Er erinnerte daran, dass die Rücklage einst bei 1,0 Monatsausgaben gelegen habe, ehe sie aus politischen Gründen mit dem Ziel der Beitragssatzstabilität immer weiter abgesenkt worden sei. Finanzierbar sei die Anhebung durch eine Beitragssatzerhöhung, aber auch über die gesparten Bundesmittel infolge des Rentenanpassungsgesetzes und die Einsparungen des Bundes angesichts der für 2023 erwarteten Beitragssatzsenkung, so der DGB-Vertreter.

Aus Sicht des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) sind sogar 0,5 Monatsausgaben denkbar, sagte SoVD-Vertreterin Henriette Wunderlich. Eine derartige Anhebung der Mindestrücklage könne das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung in besonderer Weise stärken, weil auch in Zukunft mit weiteren krisenbedingten Belastungen des Arbeitsmarktes gerechnet werden müsse. Auch Wunderlich sprach sich dafür aus, die für eine Anhebung auf 0,4 Monatsausgaben einmalig benötigten fünf Milliarden Euro nicht aus Rentenbeiträgen, sondern aus Steuermitteln durch den Bund aufzubringen.

Für und Wider zur Anhebung der Mindestrücklage

Als geeigneten Kompromiss bezeichnete Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft den Vorschlag der Rentenkommission. Die Anhebung auf 0,3 Monatsausgaben führe zu einem Finanzbedarf von 2,5 Milliarden Euro, der einmalig aufzubringen sei. Eine höhere Anhebung würde seiner Ansicht nach nicht nur die Beitragszahler stärker belasten. Sie würde auch mehr als nur den saisonal bedingten Einnahmeschwankungen vorbeugen und die Bundesgarantie zu Ungunsten der Beitragszahler entlasten, befand Pimpertz.

Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer Bremen begrüßte den Vorschlag, die Mindestrücklage zeitnah merklich anzuheben. Er sprach sich dafür aus, die notwendigen Korrekturen bereits jetzt – in Zeiten noch umfangreicher Rücklagen – vorzunehmen, „um dem problematischen Eindruck eines späteren rentenpolitischen Aktionismus zur Korrektur akuter Problemlagen vorzubeugen“.

Der Wirtschaftswissenschaftler Christian Hagist verwies indes auf eine derzeit gut ausgestattete Rücklage bei der DRV. Mit Liquiditätsengpässen sei „wenn überhaupt“ erst um das Jahr 2025 zu rechnen. Es stelle sich daher die Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt politischer Handlungsbedarf besteht, „oder ob das in einem Gesamtpaket mit anderen Anpassungen der Altersvorsorgepolitik verhandelt werden kann“.

Gesetzentwurf der Linken

Die Linksfraktion fordert eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Januar 2023. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in der Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, heißt es in ihrem Gesetzentwurf.

Mit der Anhebung der Untergrenze werde garantiert, dass die gesetzliche Rentenversicherung unterjährige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben sowie konjunkturelle Einbrüche sicher mit eigenen Mitteln ausgleichen könne. Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der sogenannten Rentenkommission. (hau/pk/20.05.2022)

Dokumente

  • 20/398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Mindestrücklagengesetz)
    PDF | 290 KB — Status: 12.01.2022

Tagesordnung

  • 19. Sitzung am Montag, den 20. Juni 2022, 15.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 19. Sitzung Wortprotokoll RV-Mindestrücklagengesetz

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Nein zu Entwurf zur An­hebung der Mindestrück­lage in der Renten­versicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (20/398) mit der breiten Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Zu Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/2695).

Gesetzentwurf der Linken

Die Linke forderte in ihrem Gesetzentwurf, die Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2023 von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, hieß es darin.

Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der Rentenkommission, schrieb die Fraktion. Zur Finanzierung schlug sie höhere Beitragssätze vor, ohne diese genau zu beziffern. (vom/che/20.10.2022)
 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Mindestrücklagengesetz)
    PDF | 290 KB — Status: 12.01.2022
  • 20/2695 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/398 - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Mindestrücklagengesetz)
    PDF | 187 KB — Status: 07.07.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Schulz, Anja (FDP), Gerdes, Michael (SPD), Schimke, Jana (CDU/CSU), Machalet, Dr. Tanja (SPD)
  • Gesetzentwurf 20/398 (Beschlussempfehlung 20/2695: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-rv-mindestruecklagen-915598

Stand: 16.06.2025