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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Jugend

Kita-Qualitätsgesetz der Bundesregierung beraten

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiTa-Qualitätsgesetz, 20/3880) vorgelegt. Die erste Lesung fand am Mittwoch, 12. Oktober 2022, statt. Nach der Debatte wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den Beratungen ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung, „die Kindertagesbetreuung weiter verbessern“. Sie verweist darin auf den Evaluationsbericht zum 2018 beschlossenen KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz („Gute-KiTa-Gesetz“). Dieser habe im Herbst 2021 gezeigt, dass an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes sowie in Bezug auf die Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge nach dem SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) Reformbedarf bestehe, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf Grundlage der Empfehlungen der Evaluation weiterentwickelt werden. Demnach sollen bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zwar fortgeführt werden können. Neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sollen aber ausschließlich zur Weiterentwicklung der qualitativen „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ dienen. Künftig sollen also keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können.

Zusätzlich sollen die „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ um das Handlungsfeld 6 (Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung), das Handlungsfeld 7 (Förderung der sprachlichen Bildung) und das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ergänzt und stärker priorisiert werden. Durch die Änderung werden die Länder verpflichtet, Maßnahmen überwiegend in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung zu ergreifen. Um die beabsichtigte Wirkung der im SGB VIII geregelten Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung zu stärken, soll es eine verbindliche Vorgabe sozialer Staffelungskriterien geben, die eine stärkere Ausrichtung der Beiträge an der finanziellen Situation der Familien bewirken sollen. (che/hau/12.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Hermann-Josef Tebroke

Hermann-Josef Tebroke

© Dr. Hermann-Josef Tebroke/ Laurence Chaperon

Tebroke, Dr. Hermann-Josef

CDU/CSU

Erik von Malottki

Erik von Malottki

© Erik von Malottki/ Foto Peters

Malottki, Erik von

SPD

Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

© Gereon Bollmann / privat

Bollmann, Gereon

AfD

Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

© DBT/ Stella von Saldern

Seestern-Pauly, Matthias

FDP

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

Nina Stahr

Nina Stahr

© Nina Stahr/Sonja Macholl

Stahr, Nina

Bündnis 90/Die Grünen

Anke Hennig

Anke Hennig

© Anke Hennig/SPD Bramsche

Hennig, Anke

SPD

Dr. Katja Leikert

Dr. Katja Leikert

© Katja Leikert/Tobias Koch

Leikert, Dr. Katja

CDU/CSU

Sarah Lahrkamp

Sarah Lahrkamp

© Sarah Lahrkamp/Sandra Höfting

Lahrkamp, Sarah

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3880 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
    PDF | 403 KB — Status: 10.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3880 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Experten: Kita-Sprach­för­der­programm des Bundes fortsetzen

Zeit: Montag, 17. Oktober 2022, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Sachverständige haben am Montag, 17. Oktober 2022, begrüßt, dass die Bundesregierung die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter verbessern will. In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (20/3880) setzten sie aber auch Akzente für die künftige Entwicklung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Bundesregierung geht es in ihrem Entwurf darum, das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf Grundlage des Evaluationsberichts von 2021 zu reformieren. Demnach sollen bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen fortgesetzt werden können. Neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sollen aber ausschließlich dazu dienen, qualitative Handlungsfelder „von vorrangiger Bedeutung“ weiterzuentwicklen.

Es sollen also keine länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können. Zusätzlich sollen die bisher vier vorrangigen Handlungsfelder um drei weitere ergänzt werden: die Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, die Förderung der sprachlichen Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege.

„Personelle Rahmenbedingungen verbessern“

Prof. Dr. Susanne Viernickel von der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig riet dazu, die personalbezogenen Handlungsfelder hervorzuheben. Es herrsche eklatanter Personalmangel in den Kitas. Für einen bundesweit gleichwertigen Zugang zur Kindertagesbetreuung müssten die personellen Rahmenbedingungen verbessert und mittelfristig angeglichen werden. Sie empfahl, die Regelungen zur Entlastung von Elternbeiträgen aus dem Gesetz herauszuhalten. Jeder in die Beitragsentlastung investierte Euro gehe dem Ziel der Qualitätsverbesserung verloren. Es gehe aber nicht darum, beides gegeneinander auszuspielen, betonte Viernickel. Im Kita-Qualitäsgesetz sei die Entlastung jedoch „fehlplatziert“.

Das Gesetz müsse sich auf Strukturen konzentrieren, auf den Fachkraft-Kind-Personalschlüssel, die Qualität des Personals, die Gruppengrößen. Auch das Handlungsfeld der guten Kita-Leitung sei zu beachten. Bei den personellen Ressourcen sei in allen Ländern noch „Luft nach oben“, sagte Viernickel.

„Bund muss mehr zusteuern als bisher“

Dr. Elke Alsago von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wies ebenfalls auf die Personalsituation in den Kitas hin. Es gebe unbesetzte Stellen, hohe Krankenstände, permanente Überforderung und Frustration, die Erzieherinnen fühlten sich von der Politik alleingelassen. Sie appellierte, die nächste Förderphase 2023/2024, in denen der Bund vier Milliarden Euro bereitstellen will, zu nutzen und die Förderung in eine Strategie einzubauen, die es den Fachkräften ermöglicht, die Entwicklung der Kinder gut zu begleiten.

Durch den Fachkräftemangel stehe das System vor dem Kollaps, warnte Alsago. Bund und Länder müssten gemeinsam einen Stufenplan vorlegen, wie das System, auch das Ausbildungssystem, quantitativ und qualitativ ausgebaut werden kann. Der Bund müsse mehr zusteuern als bisher.

„Elternbeiträge einkommensabhängig staffeln“

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken monierte, dass nun sieben von zehn Handlungsfelder priorisiert werden sollen. Zentral für ihn seien die Handlungsfelder des guten Betreuungsschlüssels und qualifizierter Fachkräfte. Kritisch sah er, dass Länder unter Umständen auch weiterhin Fördermittel für Beitragsentlastungen einesetzen können.

Beitragsentlastungen und Qualitätsverbesserungen sah er in einem Konkurrenzverhältnis. Er sprach sich für für eine einkommensabhängige Beitragsstaffelung aus. Wenn einige Länder bei den Beiträgen entlasten und andere in die Qualität investieren, dann drohe wieder ein Auseinanderdriften bei der Qualität, sagte Dantlgraber. Ausdrücklich befürwortete er bundeseinheitliche Qualitätsmaßstäbe.

„Bildungspolitischer Kahlschlag“

Arne Koopmann von der Evangelisch-lutherischen Kirche Ahlhorn/Oldenburg, der nach eigenen Angaben drei Kitas in Niedersachsen mit 194 Plätzen leitet, plädierte für die Forsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, das die Bundesregierung zum Jahresende einstellen will. 80 Prozent der bei ihm betreuten Kinder hätten eine Sprachbenachteiligung.

Wenn die geförderte Sprachentwicklung wegfallen würde, so Koopmann, wäre dies ein „bildungspolitischer Kahlschlag“. Dass die Beitragsfreiheit dazu führt, dass mehr Eltern ihre Kinder in Kitas schicken, könne er nicht bestätigen.

Priorisierung der Kindertagespflege begrüßt

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege hob hervor, dass die Kindertagespflege eine gleichrangige Betreuungsform sei, die von 23 Prozent der Eltern bevorzugt werde. Heute gebe es kein Kindertagespflegepersonal mehr, das nicht qualifiziert sei. Krause setzte sich für eine auskömmliche Vergütung der Fachkräfte in der Kindertagespflege ein.

Auch Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge begrüßte die Priorisierung der Kindertagespflege in dem Gesetzentwurf. Notwendig wäre aus ihrer Sicht, die Fördermittel insgesamt zu erhöhen. Sie plädierte dafür, sich auf Personalentwicklung und den Ausgleich sozialer Ungleichheit zu konzentrieren.

„Förderung der Sprach-Kitas verstetigen“

Katharina Queisser von der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sagte mit Blick auf Gebührenfreiheit, es müssten Wege gefunden werden, um den Zugang zur frühkindlichen Bildung so niederschwellig wie möglich zu halten. Sie empfahl zudem, die Förderung der Sprach-Kitas zusätzlich zum Budget des Gesetzentwurfs zu verstetigen.

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte Perspektiven für Fachkräfte und Familien. Aus keinem anderen Berufsfeld verschwänden Fachkräfte so schnell wie aus dem Berufsfeld der Erzieherinnen. Den Gesetzentwurf sah sie nur als Zwischenschritt. Mittefristig müssten die Ressourcen für das System der frühkindlichen Bildung erhöht werden.

„Anmaßend und übergriffig“

Stefan Spieker von der gemeinnützigen GmbH Fröbel Bildung und Erziehung, die nach seinen Angaben 20.000 Kinder in zwölf Bundesländern betreut, erklärte, er unterstütze den Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/3277), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war und eine Fortsetzung des Sprach-Kita-Bundesprogramms über das Jahresende hinaus fordert. Die Verträge der betroffenen Fachkräfte liefen aus und man wisse nicht, wie viele wann wieder eingesetzt werden können.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag befürwortete ebenfalls die Forderung des Unionsantrags. Die Sprachförderung müsse fortgesetzt werden. Die vom Gesetzentwurf verlangte Staffelung der Elternbeiträge nannte Freese „anmaßend und übergriffig“. Es gebe Länder, die mit ihren Staffelungen bereits gute Erfahrungen gemacht hätten. Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund appellierte an den Bund, einen Weg für die dauerhafte Finanzierung der Kitas zu finden. Regina Offer vom Deutschen Landkreistag sagte, es gebe keinen sachlichen Grund, das Sprachförderprogramm auslaufen zu lassen. Die Sorge sei, dass jahrelang aufgebaute Strukturen wegfallen: „Es entsteht Unruhe in den Kitas.“ (vom/17.10.2022)

Dokumente

  • 20/3277 - Antrag: Qualität in der Kinderbetreuung sicherstellen - Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" muss fortgesetzt werden
    PDF | 198 KB — Status: 06.09.2022
  • 20/3880 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
    PDF | 403 KB — Status: 10.10.2022

Tagesordnung

  • 22. Sitzung am Montag, dem 17. Oktober 2022, 14.00 bis ca. 15.45 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 17. Oktober 2022)

Stellungnahmen

  • Elke Alsago
  • Matthias Dantlgraber
  • Niels Espenhorst
  • Heiko Krause
  • Maria-Theresia Münch
  • Katarina Queisser
  • Doreen Siebernik
  • Stefan Spieker
  • Prof. Dr. Susanne Viernickel
  • Regina Offer
  • Uwe Lübking
  • Jörg Freese

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Kita-Qualitätsgesetz der Bundesregierung beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 2. Dezember 2022, das Kita-Qualitätsgesetz beschlossen. Für einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung (20/3880, 20/3952, 20/4145 Nr. 3) in der Ausschussfassung votierten die Koalitionsfraktionen und die AfD. Die CDU/CSU stimmte gegen die Initiative, die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung hatten der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung (20/4725) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit ( 20/4732) vorgelegt.

Keine Mehrheit fanden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die Fraktionen der CDU/CSU (20/4735) und der Linken (20/4734) zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten. Bei der Abstimmung zum Unionsantrag enthielt sich die AfD, alle übrigen Fraktionen votierten gegen die Vorlage. Den Antrag der Linksfraktion lehnte das Parlament gegen die Stimmen von Antragstellern und AfD ab.

Auch einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Qualität in der Kinderbetreuung sicherstellen – Bundesprogramm ,Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist’ muss fortgesetzt werden“ (20/3277) wies der Bundestag zurück – gegen das Votum der Antragsteller und der AfD-Fraktion.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung verweist in ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (20/3880) auf den Evaluationsbericht zum 2018 beschlossenen Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz („Gute-Kita-Gesetz“). Dieser habe im Herbst 2021 gezeigt, dass an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes sowie in Bezug auf die Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge nach dem SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) Reformbedarf bestehe, um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen.

Mit dem Kita-Qualitätsgesetz soll das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf Grundlage der Empfehlungen der Evaluation weiterentwickelt werden. Demnach sollen bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zwar fortgeführt werden können. Neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sollen aber ausschließlich zur Weiterentwicklung der qualitativen „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ dienen. Künftig sollen also keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können.

„Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“

Zusätzlich sollen die „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ um das Handlungsfeld 6 (Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung), das Handlungsfeld 7 (Förderung der sprachlichen Bildung) und das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ergänzt und stärker priorisiert werden. Durch die Änderung sollen die Länder verpflichtet werden, Maßnahmen überwiegend in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung zu ergreifen.

Um die beabsichtigte Wirkung der im SGB VIII geregelten Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung zu stärken, soll es eine verbindliche Vorgabe sozialer Staffelungskriterien geben, die eine stärkere Ausrichtung der Beiträge an der finanziellen Situation der Familien bewirken sollen.

Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung nimmt die Ablehnung der im Kita-Qualitätsgesetz vorgesehenen bundesweit verpflichtenden Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien durch den Bundesrat zur Kenntnis und hält an dieser Regelung im Gesetzentwurf fest. Das schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung (20/3952) zur Stellungnahme des Bundesrates. Der Bund habe die Gesetzgebungskompetenz für die vorgesehenen Regelungen einschließlich der Regelung zur Ausgestaltung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung.

„Eine bundesweite soziale Staffelung anhand der Kriterien Einkommen der Eltern, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der täglichen Betreuungszeit ist neben der bereits bestehenden Beitragsbefreiung für Familien, die Leistungen nach dem SGB II, XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindesgeldgesetz erhalten, ein wichtiger Schritt, um der bestehenden Ungleichheit bei den Elternbeiträgen zwischen den Ländern beziehungsweise innerhalb der Länder entgegenzuwirken und so einen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse zu leisten“, erläutert die Bundesregierung.

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Die Bundesregierung soll ihren Entschluss, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ einzustellen, revidieren, forderte die Unionsfraktion in ihrem abgelehnten Antrag (20/3277). Es sei in der aktuellen Situation „verantwortungslos“, ein solches Programm so kurzfristig und ohne Abschlussfinanzierung einzustampfen.

Laut Antragsteller rechtfertigt die Bundesregierung diese Entscheidung unter anderem damit, dass die „erprobten Strukturen und Ansätze“ des Programms in die Verantwortung der Länder übergehen sollen. Durch das Bundesprogramm wurden laut Antrag rund 6.900 Kitas gefördert – also etwa jede achte Kita. Insgesamt sollen rund eine halbe Million Kinder von der Sprachförderung profitiert haben. (vom/che/02.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

CDU/CSU

Sönke Rix

Sönke Rix

© Sönke Rix/Photothek

Rix, Sönke

SPD

Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst/ Hagen Schnauß

Höchst, Nicole

AfD

Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

© DBT/ Stella von Saldern

Seestern-Pauly, Matthias

FDP

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

Nina Stahr

Nina Stahr

© Nina Stahr/Sonja Macholl

Stahr, Nina

Bündnis 90/Die Grünen

Anne Janssen

Anne Janssen

© Anne Janssen/Tobias Koch

Janssen, Anne

CDU/CSU

Erik von Malottki

Erik von Malottki

© Erik von Malottki/ Foto Peters

Malottki, Erik von

SPD

Katja Adler

Katja Adler

© Katja Adler/Daniela Steffek (Wunderbild.org)

Adler, Katja

FDP

Jasmina Hostert

Jasmina Hostert

© Jasmina Hostert/ Anna Voelske

Hostert, Jasmina

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3277 - Antrag: Qualität in der Kinderbetreuung sicherstellen - Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" muss fortgesetzt werden
    PDF | 198 KB — Status: 06.09.2022
  • 20/3880 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
    PDF | 403 KB — Status: 10.10.2022
  • 20/3952 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) - Drucksache 20/3880 - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 177 KB — Status: 12.10.2022
  • 20/4145 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 6. bis 14. Oktober 2022)
    PDF | 171 KB — Status: 21.10.2022
  • 20/4725 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/4725, 20/3952, 20/4145 Nr. 1.3 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
    PDF | 231 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4732 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3880, 20/3952, 20/4725 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
    PDF | 163 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4734 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3880, 20/3952, 20/4725, 20/4732 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
    PDF | 166 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4735 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3880, 20/3952, 20/4725, 20/4732 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
    PDF | 151 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3880 und 20/3952 (Beschlussempfehlung 20/4725: Gesetzentwurf in Ausschussfassung) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/4735 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/4734 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/4535 (Antrag 20/3277 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-pa-familie-kita-912394

Stand: 15.06.2025