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Soziales

Koalition und Opposition streiten über geplantes Bürgergeld-Gesetz

Einen heftigen Schlagabtausch über das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld-Gesetz lieferten sich die Koalitionsfraktionen und die Opposition am Donnerstag, 13. Oktober 2022. So heftig, dass sogar Bundestagspräsidentin Bärbel Bas alle Beteiligten zwischenzeitig daran erinnern musste, sich nicht gegenseitig Hass und Hetze vorzuwerfen. Gegenstand der Debatte war der Gesetzentwurf der Regierung zur Einführung des Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873), mit dem sie laut eigener Zielsetzung „Hartz IV hinter sich lassen“ möchte und den die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Geplant sind unter anderem grundlegende Reformen in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter-Mitarbeitern (Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung), die Einführung einer zweijährigen Karenzzeit, in der das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden und die Stärkung der Qualifizierung und Weiterbildung unter anderem durch finanzielle Anreize. Ferner soll der Soziale Arbeitsmarkt verstetigt und Sanktionen deutlich abgemildert werden. Außerdem werden die monatlichen Regelleistungen um einen Inflationsausgleich deutlich angehoben.

Ebenfalls an den Sozialausschuss überwiesen wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) und ein Antrag der AfD, der die „Einführung von Bürgerarbeit“ (20/3943) vorsieht.  

Minister Heil: Schutzversprechen des Sozialstaates

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, dadurch werde das „Schutzversprechen des Sozialstaates“ erneuert. Menschen, die unerwartet in Not geraten, müsse unbürokratisch geholfen werden, das habe man während der Pandemie-Jahre erlebt.

Heil verwies darauf, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten und das jetzige System sie nur hin und wieder in eine Maßnahme vermitteln konnte. „Ausbildung statt Aushilfsjob – das ist der bessere Weg“, bekräftigte der Minister. „Wir wollen, dass sich Arbeit lohnt, deshalb haben wir den Mindestlohn erhöht und spielen nicht Bedürftige gegeneinander aus“, sagte er an Union und AfD gerichtet.

Union kritisiert „eklatante Gerechtigkeitslücke“

Die Union dagegen übte heftige Kritik. Stephan Stracke (CDU/CSU) verwies auf die hohe Zahl offener Stellen bei gleichzeitig vielen Arbeitssuchenden. Für das Problem des Fach- und Arbeitskräftemangels fände das Bürgergeld aber keine passende Antwort. Es sei eine „eklatante Gerechtigkeitslücke“, in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs Vermögen und Wohnung nicht zu prüfen.

Die Koalition setze mit ihren abgemilderten Sanktionen zudem keine Anreize, sich schnell wieder eine Arbeit zu suchen. „Statt auf Motivation setzen Sie auf unverbindliche Kooperation.“ Außerdem warf er ihr vor, zwar viel von der Integration Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt zu reden, aber gleichzeitig die Mittel dafür im neuen Haushaltsplan zu streichen.

Grüne: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich froh, „dass wir Hartz IV endlich überwinden“. Vor allem Langzeitarbeitslose bräuchten endlich neue Chancen und Perspektiven.

„Dieser Perspektivwechsel ist uns besonders wichtig.“ Denn auf die unterschiedlichen individuellen Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit habe Hartz IV nur eine Antwort gekannt, nämlich „Aktivierung“. Bei verschiedenen Vermittlungshemmnissen helfe dies jedoch nicht, sagte sie.

AfD nennt Bürgergeld „aufgeweichtes Hartz IV“

Gerrit Huy (AfD) sagte: „Wir glauben nicht, dass das Bürgergeld funktionieren wird, es ist nur ein aufgeweichtes Hartz IV.“ Das Problem, dass acht Prozent der erwerbsfähigen Menschen Grundsicherungsleistungen bekämen, löse auch das Bürgergeld nicht.

Sie verwies auf verschiedene Nachbarländer mit deutlich schärferen Sozialleistungs-Auflagen, in denen diese Quote deutlich geringer sei. „Wir wollen nicht, dass Arbeitende die Dummen sind, deshalb haben wir einen Antrag für die Bürgerarbeit vorgelegt“, sagte sie.

FDP wirft Union Stimmungsmache vor

Jens Teutrine (FDP) entgegnete der Union: Die bisherige Grundsicherung, an der die Union so gerne festhalten wolle, habe ebenfalls keine Lösung für das Fachkräfteproblem gehabt. Unter anderem, weil „absurde Hinzuverdienstregeln“ jeden Anreiz auf Arbeitsaufnahme erstickt hätten. Er warf der Union vor, einerseits einen Inflationsausgleich bei den Regelsätzen zu unterstützen, dann wieder gegen höhere Regelsätze zu wettern. 

Außerdem stimme es schlicht nicht, dass es künftig keine Sanktionen mehr gebe. „Hören Sie auf, auf Grundlage falscher Fakten Stimmung zu machen! Das ist brandgefährlich“, empörte sich Teutrine.

Linke sieht positive und negative Aspekte

Jessica Tatti (Die Linke) sagte in Richtung Koalition: „Eines muss man Ihnen lassen: Das ist das erste Gesetz, das Hartz IV nicht schlechter macht, sondern besser.“ Die Karenzzeit für Vermögen oder die erleichterten Hinzuverdienstregeln gehörten zu den positiven Aspekten.

Aber dennoch überwogen für Tatti die negativen. So kritisierte sie, dass es eben keine echte Erhöhung der Regelsätze gebe. Auch die Ideen für einen Sozialen Arbeitsmarkt und Weiterbildung seien „Verarsche auf dem Rücken der Langzeitarbeitslosen“, wenn gleichzeitig die Mittel dafür gestrichen würden.

SPD: Nachhaltige Vermittlung in gute Arbeit

Dagmar Schmidt (SPD) verteidigte dagegen den Entwurf. Es sei gut, dass sich Menschen nun in der ersten Zeit ihres Bürgergeld-Bezuges nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen müssten.

Das neue Bürgergeld unterstütze die Menschen nicht mehr „von der Stange“, sondern individuell. Es gehe nicht mehr um schnelle Vermittlung in irgendeine Arbeit, sondern um nachhaltige Vermittlung in gute Arbeit, sagte sie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können, schreibt die Bundesregierung. Ziel sei eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Außerdem solle die Berechnung der Regelbedarfe neu gestaltet werden: Die Bedarfe sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden.

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche zu konzentrieren können, soll laut Bundesregierung in den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung würden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen werde nicht berücksichtigt, „sofern es nicht erheblich ist“. Nach Ablauf der Karenzzeit werde eine entbürokratisierte Vermögensprüfung durchgeführt. Es sollen zudem höhere Freibeträge gelten.

Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung

Vorgesehen ist auch, die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan abzulösen, der von den Leistungsberechtigten und den Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeitet wird. Dieser Plan diene dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess und sei ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes, betont die Bundesregierung. Mit Abschluss des Kooperationsplans gelte eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum werde ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich wiederholte Meldeversäumnisse würden sanktioniert - mit maximal zehn Prozent Leistungsminderung.

Abgeschafft werden solle der „Vermittlungsvorrang in Arbeit“. Stattdessen sollen Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung solle Leistungsberechtigten helfen, „die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen“.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert einen starken Ausbau des Sozialen Arbeitsmarktes, um 150.000 Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu bieten. Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, sich mit der Einführung des Bürgergeldes „stillschweigend vom Ziel der Großen Koalition, 150.000 langzeitarbeitslosen Menschen mittels einer geförderten Arbeit mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“, zu verabschieden. Denn eine einfache Verstetigung des Programms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wie es das Bürgergeld-Gesetz vorsehe, reiche nicht aus, kritisieren sie.

Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ weiterzuentwickeln, um 150.000 Menschen bis 2025 darin zu integrieren. Zudem soll ein mehrjähriger Modellversuch eingerichtet werden, um zu untersuchen, welche individuellen Teilhabeeffekte und regionalwirtschaftlichen Folgen es hat, wenn die individuelle Förderhöchstdauer von fünf Jahren für bestimmte Zielgruppen gestrichen werden kann, etwa bei einer Prognoseentscheidung, dass nach Ende der Förderung die geförderte Person erneut arbeitslos würde. Auch soll soziale Teilhabe als eigenständiges Ziel ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) aufgenommen sowie als eigenständige Steuerungskennzahl und für die Zielsteuerung der Jobcenter genutzt werden.

Der Lohnkostenzuschuss gemäß Paragraf 16i SGB II soll so erweitert werden, dass bei Arbeitgebern, die landesrechtlich zur Zahlung eines höheren Entgelts als nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet sind, der höhere Landesmindestlohn für die Berechnung der Zuschusshöhe berücksichtigt wird. Außerdem sollen die Lohnkostenzuschüsse von tarifgebundenen Unternehmen so bemessen werden, dass alle Lohnbestandteile (inklusive tariflich geregelter Einmalzahlungen) übernommen werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine aktivierende Grundsicherung in Form einer sogenannten Bürgerarbeit. Darin heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um wieder auf die Beine zu kommen. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld) für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht.

Außerdem soll eine „Sachleistungs-Debitkarte“ für volljährige erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger eingeführt werden, mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen - wie etwa der Verweigerung der „Bürgerarbeit“ – unbar über die Debitkarte erfolgt. Die Erreichbarkeit für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher soll „unmissverständlich so geregelt werden, dass die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben“, fordert die AfD-Fraktion. (che/hau/13.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Stengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Stengmann-Kuhn

© Wolfgang Stengmann-Kuhn/ Stefan Kaminski

Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang

Bündnis 90/Die Grünen

Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 10.10.2022
  • 20/3901 - Antrag: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen
    PDF | 238 KB — Status: 10.10.2022
  • 20/3943 - Antrag: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit
    PDF | 234 KB — Status: 12.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3873, 20/3943 und 20/3901 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Anhörung zum Bürgergeld: Einigkeit nur beim Thema Regelsatz-Erhöhung

Zeit: Montag, 7. November 2022, 12.45 bis 14.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Die Jobcenter brauchen mehr Geld und die These, mit dem Bürgergeld lohne sich Arbeit nicht mehr, ist mindestens umstritten. Das sind nur zwei von vielen Erkenntnissen aus der Anhörung zum Bürgergeld-Gesetzentwurf  der Bundesregierung (20/3873) und diverser Oppositionsanträge (20/3943, 20/3901, 20/4053, 20/4055), die der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 7. November 2022, durchgeführt hat.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Bürgergeld-Gesetz, nach Koalitionsaussagen die größte sozialpolitische Reform seit vielen Jahren, möchte die Ampel-Regierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Hartz IV hinter sich lassen“. Geplant sind unter anderem eine „Kooperation auf Augenhöhe“ zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter-Mitarbeitern, die Einführung einer zweijährigen Karenzzeit, in der das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden, die Stärkung von Weiterbildung durch finanzielle Anreize.

Außerdem soll der Soziale Arbeitsmarkt verstetigt und Sanktionen deutlich abgemildert werden. Die monatlichen Regelleistungen werden um einen Inflationsausgleich deutlich angehoben. Abgeschafft werden soll auch der „Vermittlungsvorrang in Arbeit“. Stattdessen sollen Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll jenen Leistungsberechtigten helfen, „die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen“.

Unterstützung für Bürgergeld-Pläne 

Insbesondere Vertreter verschiedener Wohlfahrtsverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), aber auch der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützten die Pläne für das neue Bürgergeld und mahnten eine zügige Umsetzung an. Dass wesentliche Kernpunkte des Gesetzes (außer die Regelsatzerhöhung) nach neuesten Änderungen der Koalition nun erst zum 1. Juli 2023 in Kraft treten, sorgte unter anderem bei Eva Strobl von der BA für Erleichterung: „Die Arbeit der Jobcenter wird sich wesentlich verändern, dafür brauchen wir mehr Vorlaufzeit.“

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband betonte, es sei gut, wenn sich die Jobcenter nun auf ihre Kernaufgaben der Beratung und Vermittlung konzentrieren könnten. Um diese Ziele umzusetzen, müssten die Mittel im Haushalt 2023 aber deutlich aufgestockt werden. Das forderte auch Martin Künkler vom DGB.

Forderung nach kürzerer Karenzzeit

Ohne zusätzliches Geld für die Jobcenter werde es sehr schwierig, die neuen Schwerpunkte der Arbeitsvermittlung umzusetzen, die im übrigen zu komplex, schwierig und intransparent seien, kritisierte Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag. Auch Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnte, die Änderungen müssten für die Jobcenter umsetzbar sein, dies könne sie angesichts der komplizierten Vorgaben nicht unbedingt erkennen, sagte sie.

Mempel und Robra kritisierten außerdem die Regelungen zur Karenz- und Vertrauenszeit und die Abschaffung des Vermittlungsvorangs. „Das alles mindert Anreize, sich aus dem Bezug herauszuarbeiten“, sagte Robra. Mempel forderte, die Karenzzeit beim Bürgergeld, wenn an ihr festgehalten werden solle, auf sechs Monate zu verkürzen.

„Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld ist gewahrt“

Zum Thema Lohnabstandsgebot sagte DGB-Vertreter Martin Künkler: „Der Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld ist gewahrt.“ Er verwies unter anderem auf den gestiegenen Mindestlohn und kritisierte, dass viele Berechnungen zum angeblich zu geringen Abstand unsauber seien, da sie Leistungen wie Kinder- und Wohngeld nicht mitberücksichtigten.

Auch Elena Weber von der Diakonie Deutschland konnte nicht erkennen, warum sich durch das Bürgergeld Arbeit nicht mehr lohnen solle. „Wenn Menschen von ihrer Arbeit nicht leben können, muss man zuerst die Frage nach den Löhnen stellen“, so Weber. BDA-Vertreterin Anna Robra hatte dazu eine andere Auffassung: „Der Kern des Problems ist, dass sich Arbeit dann nicht mehr lohnt, wenn ich mich aus dem Bezug herausarbeiten will.“ Deshalb müsste bei den Hinzuverdienstgrenzen nachgebessert werden, forderte sie.

Große Einigkeit herrschte unter den Expertinnen und Experten hingegen in der Frage, die Regelsätze ab Januar schnell zu erhöhen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/3943) eine aktivierende Grundsicherung in Form einer sogenannten Bürgerarbeit. Darin heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um wieder auf die Beine zu kommen. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld) für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht. Außerdem soll eine „Sachleistungs-Debitkarte“ für volljährige erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger eingeführt werden, mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der „Bürgerarbeit“ – unbar über die Debitkarte erfolgt. Die Erreichbarkeit für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher soll „unmissverständlich so geregelt werden, dass die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben“, fordert die AfD-Fraktion.

Anträge der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/3901) einen starken Ausbau des Sozialen Arbeitsmarktes, um 150.000 Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu bieten. Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, sich mit der Einführung des Bürgergeldes „stillschweigend vom Ziel der Großen Koalition, 150.000 langzeitarbeitslosen Menschen mittels einer geförderten Arbeit mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“, zu verabschieden. Denn eine einfache Verstetigung des Programms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wie es das Bürgergeld-Gesetz vorsehe, reiche nicht aus, kritisieren sie.

Die Linke fordert in einem weiteren Antrag (20/4053), dass die Regelsätze spürbar um 200 Euro erhöht werden sollen, um ihre Wirkung gegen Inflation und Armut zu entfalten. Das Bürgergeld werde seinem Namen nicht gerecht, sondern bleibe buchstäblich ein Armutszeugnis. Die Verbesserungen beim Bürgergeld gingen an den meisten langjährigen Betroffenen vorbei, denn sie hätten weder große Wohnungen noch Vermögen, kritisieren die Abgeordneten.

In einem dritten Antrag (20/4055) wird die Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung gefordert. Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung in Bezug auf die Einführung eines Bürgergelds eine schönfärberische Sprache vor, denn „die sogenannten Leistungsminderungen beim Bürgergeld bezwecken gerade eine Sanktionierung; und bei der sogenannten Vertrauenszeit handelt es sich nicht um Vertrauen, sondern eher um eine Bewährungszeit“. Die Linke verlangt deshalb, dass Leistungsminderungen im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) und Leistungseinschränkungen im SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) gestrichen werden und ein Unterschreiten des Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen wird. (che/07.11.2022)

Dokumente

  • 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 10.10.2022
  • 20/3901 - Antrag: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen
    PDF | 238 KB — Status: 10.10.2022
  • 20/3943 - Antrag: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit
    PDF | 234 KB — Status: 12.10.2022
  • 20/4053 - Antrag: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut
    PDF | 194 KB — Status: 18.10.2022
  • 20/4055 - Antrag: Sanktionen abschaffen - Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen
    PDF | 186 KB — Status: 18.10.2022

Tagesordnung

  • 29. Sitzung am Montag, den 7. November 2022, 12.45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 29. Sitzung Wortprotokoll Bürgergeld

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Landkreistag
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Caritasverband e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Gregor Thüsing, Bonn
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städtetag
  • Schriftliche Stellungnahme - ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Dirk Meyer, Hamburg
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen und Arbeitskammer des Saarlandes
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Nationale Armutskonferenz
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - AWO Bundesverband e.V.
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Sozialverband Deutschland e.V.
  • Unaufgeforderte Stellungnahme - Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Bundestag stimmt für Bürgergeld-Gesetz

Nach einem heftigen Schlagabtausch hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürgergeld-Gesetz (20/3873; 20/4360) verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung votierten 385 Abgeordnete für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung, 261 stimmten dagegen und 33 Parlamentarier enthielten sich. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/4360) und ein Bericht des Haushaltsauschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/4372) zugrunde. 

Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der CDU/CSU-Fraktion vorwarfen, mit ihrer Kritik die Grenze üblicher und auch berechtigter Oppositionskritik überschritten zu haben und „Fake News“ zu Sanktionen und Schonvermögen zu verbreiten, kritisierten Union und AfD die Regierung scharf genau wegen dieser Punkte. Die Linke warf der Regierung vor, Hartz IV mit dem Bürgergeld nicht zu überwinden, es bleibe Armut per Gesetz.

Mehrere Oppositionsanträge abgelehnt

Mehrere Oppositionsanträge zu diesem Themenkomplex fanden hingegen keine Mehrheit im Parlament: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen – Einführung von Bürgerarbeit“ (20/3943) wurde gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt.

Ebenfalls mit den Stimmen aller Fraktionen außer den Antragstellern zurückgewiesen wurden zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) und „Sanktionen abschaffen – Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen“ (20/4055). Über einen weiteren Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Regelsätze spürbar erhöhen – 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut“ (20/4053) stimmten die Abgeordneten namentlich ab: 35 Parlamentarier votierten für die Vorlage, 641 dagegen, es gab eine Enthaltung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Bürgergeld-Gesetz, nach Koalitionsaussagen die größte sozialpolitische Reform seit vielen Jahren, möchte die Ampel-Regierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Hartz IV hinter sich lassen“. Geplant sind unter anderem eine „Kooperation auf Augenhöhe“ zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter-Mitarbeitern, die Einführung einer zweijährigen Karenzzeit, in der das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden, die Stärkung von Weiterbildung durch finanzielle Anreize. Außerdem soll der Soziale Arbeitsmarkt verstetigt und Sanktionen deutlich abgemildert werden.

Die monatlichen Regelleistungen werden um einen Inflationsausgleich (plus 53 Euro) deutlich angehoben. Abgeschafft werden soll auch der „Vermittlungsvorrang in Arbeit“. Stattdessen sollen Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll jenen Leistungsberechtigten helfen, „die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen“.

Änderungen am Gesetzentwurf

Nachträglich geändert wurden unter anderem Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt. Künftig sollen Leistungsberechtigte nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet, es ist eine Selbstauskunft nötig. Das begleitende Coaching für langzeitarbeitslose Menschen nach Start einer Arbeitsaufnahme wird auf neun Monate erweitert und auf junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, ausgeweitet.

Die Hinzuverdienstregeln für Schüler und Studierende werden angepasst: Bis zu drei Monate nach Schulabschluss sollen die großzügigeren Regeln für Minijob-Verdienste nun gelten, außerdem werden die Freibeträge dynamisiert. Von den Änderungen beim Vermittlungsvorrang sollen nicht nur berufsbezogene Weiterbildungen, sondern berufliche Weiterbildungen allgemein betroffen sein. Die Koalitionsfraktionen hatten über den Änderungsantrag hinaus in zahlreichen Protokollerklärungen Formulierungen für Nachbesserungen bei Durchführungsfragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert.

Minister: Dauerhafte Arbeit statt Hilfstätigkeiten

In der Debatte verteidigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Bürgergeld: „Wir schaffen die Chance, dass Menschen nicht in Hilfstätigkeiten vermittelt werden müssen, sondern einen dauerhaften Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen. Wir bauen überflüssige Bürokratie in den Jobcentern ab, damit diese sich wieder auf das Wesentliche, Vermittlung und Beratung, konzentrieren können.“

Der Union warf er unlogisches Argumentieren vor, wenn sie einerseits behaupte, Arbeit lohne sich wegen des Bürgergeldes nicht mehr, gleichzeitig aber nur die Regelsätze erhöhen wolle.

CDU/CSU: Koalition verweigert sachliche Debatte

Hermann Gröhe (CDU/CSU) warf der Koalition vor, „jede sachliche Debatte über die Webfehler des Gesetzes“ zu verweigern und kritische Stimmen aus den Kommunen, die das Gesetz umsetzen müssen, einfach zu ignorieren. So werde es schwierig, in der Länderkammer eine Zustimmung zu dem Gesetz zu bekommen.

Er verwahrte sich gegen den Vorwurf, die Union verzögere die so wichtige Regelsatzerhöhung zum ersten Januar 2023, wenn sie dem Gesetz nicht zustimme. „Sie haben die Gelegenheit, mit uns ins Gespräch zu kommen, verstreichen lassen.“

Grüne: Friedrich Merz schürt Sozialneid

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) griff die Unionsfraktion und dabei insbesondere deren Chef scharf an. „Friedrich Merz schürt Sozialneid ohne Ende, aber hier im Parlament kneift er heute.“ Man könne nicht erwarten, dass jemand, der im Privatjet zu Partys fliege, die Situation einer Alleinerziehenden mit wenig Geld nachvollziehen könne. „Aber was ich erwarte, ist Respekt vor der Lebenslage eines jeden Menschen und den haben Sie nicht.“

Das Bürgergeld sei viel mehr als die Regelsatzerhöhung. Es sei eine Reform des Arbeitsmarktes, denn es setze auf Qualifizierung und Weiterbildung, und das helfe den Firmen angesichts des Fachkräftemangels.

AfD nennt Bürgergeld „Beleidigung des Sozialstaats“

Norbert Kleinwächter (AfD) befürwortete wie alle Abgeordneten die Regelsatzerhöhung, ansonsten ließ er aber kein gutes Haar am Bürgergeld. „Es hilft nicht denen, die arbeiten und Leistung zeigen wollen, sondern jenen, die nicht arbeiten wollen.“

Ein Risiko müsse ein Bürgergeld-Bezieher nicht eingehen, kritisierte er und meinte damit vor allem die großzügigeren Regeln zum Schonvermögen in der Karenzzeit und die veränderte Sanktionspraxis. Das gesellschaftliche Grundprinzip des Geben und Nehmens werde ausgehebelt, deshalb sei das Bürgergeld „eine Beleidigung des Sozialstaats“.

FDP wirft Union Verbreitung von Fake News vor

Johannes Vogel (FDP) betonte: „Demokratie lebt vom Wettstreit der Argumente und die Opposition soll deshalb natürlich die Koalition kritisieren. Aber es macht einen zentralen Unterschied, ob man ein alternatives politisches Urteil fällt oder ob man alternative Fakten erfindet.“

Zu denen gehöre unter anderem die Behauptung von Friedrich Merz, mit dem Bürgergeld werde eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt. „Das ist schlicht nicht wahr. Es gibt keine sanktionsfreie Zeit im Bürgergeld! Wer etwas anderes behauptet, verbreitet Fake News.“ Völlig schizophren werde es, wenn die Union behaupte, Arbeit lohne sich nicht mehr. „Das ist in jedem einzelnen Fall falsch.“

Linke: Milliardenvermögen gegen Schonvermögen

Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) sagte: „Das, was die Bürger aktuell erleben, ist nicht anders zu bezeichnen als ein Schmierentheater.“ Die Wirtschaftsweisen hätten angesichts der Krise zurecht höhere Steuern für Vermögende verlangt, aber die Union lehne dies ab und spiele stattdessen Geringverdiener gegen Arbeitslose aus.

„Das Milliardenvermögen von Superreichen schützen und das Schonvermögen von Menschen, die jahrelang gearbeitet haben, infrage stellen. Das ist unwürdig.“ Die Regierung kritisierte er dafür, mit dem Bürgergeld Armut per Gesetz keineswegs abzuschaffen.

SPD: Antwort auf den Fachkräftemangel

Dr. Martin Rosemann (SPD) betonte: „Das Bürgergeld ist mit seinem Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung die Antwort auf den Fachkräftemangel.“ Das habe die Union offenbar immer noch nicht verstanden und führe stattdessen lieber die Debatten von vor 20 Jahren weiter. „Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass sich der Arbeitsmarkt geändert hat“, sagte er in deren Richtung.

„Wir setzen auf zielgenaue Vermittlung in Arbeit, entlasten die Jobcenter von Bürokratie und statten sie auch entsprechend aus“, sagte Rosemann unter Bezug auf die Kritik zur Arbeitsbelastung dort.

Kritik des Bundesrates am Bürgergeld

Der Bundesrat hatte die Pläne der Bundesregierung in seiner Ende Oktober beschlossenen Stellungnahme (20/4226) als unzureichend kritisiert. Darin heißt es unter anderem, im Gesetzentwurf sei die große Gruppe der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die über Einkommen verfügt und deren Sozialleistungen deshalb teilweise reduziert werden, nur unzureichend berücksichtigt worden. „Der Schnellschuss zur Anpassung der Hinzuverdienstregelung bei Erwerbseinkommen von 520 Euro bis 1.000 Euro wirkt dabei wenig durchdacht und wird weder den betroffenen Leistungsbeziehenden noch dem Anliegen der Länder gerecht“, so die Länderkammer. Um erwerbsfähige Leistungsbeziehende dauerhaft und nachhaltig aus dem SGB II-Leistungsbezug zu führen, müssten die Regelungen zum Hinzuverdienst umfassend gemäß den Eckpunkten der Länder auf den Prüfstand gestellt werden. Außerdem wollen die Länder an einer Beteiligung bei der Umsetzung der Änderungen der Anpassungsregelungen für die Einkommensanrechnung durch den Bund festhalten.

In ihrer Stellungnahme kritisierten sie darüber hinaus die Regelungen zur Freistellung der Altersvorsorge bei der Vermögensanrechnung und zur Karenzzeit. Eine zwingende Festlegung als Altersvorsorge solle weiterhin Voraussetzung für die Berücksichtigung als Schonvermögen sein, heißt es darin. Daher solle an der bestehenden gesetzlichen Regelung in vereinfachter Form festgehalten werden, zumal damit sichergestellt sei, dass es sich um Versicherungsverträge handelt, die tatsächlich der Altersvorsorge dienen. Es müsse ferner gesetzgeberisch sichergestellt werden, dass die Einführung der zeitlich begrenzten Karenzzeit nicht zu einer dauerhaften Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe führt, weil die Träger während der Karenzzeit die Zusicherung ohne Prüfung der Bedarfe erteilen müssen, so der Bundesrat.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte eine aktivierende Grundsicherung in Form einer sogenannten Bürgerarbeit. In ihrem Antrag schrieb sie: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um wieder auf die Beine zu kommen. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld) für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht.

Außerdem sollte eine „Sachleistungs-Debitkarte“ für volljährige erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger eingeführt werden, mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der „Bürgerarbeit“ – unbar über die Debitkarte erfolgt. Die Erreichbarkeit für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher soll „unmissverständlich so geregelt werden, dass die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben“, forderte die AfD-Fraktion.

Erster Antrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion forderte einen starken Ausbau des Sozialen Arbeitsmarktes, um 150.000 Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu bieten (20/3901). Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, sich mit der Einführung des Bürgergeldes „stillschweigend vom Ziel der Großen Koalition, 150.000 langzeitarbeitslosen Menschen mittels einer geförderten Arbeit mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“, zu verabschieden. Eine einfache Verstetigung des Programms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wie es das Bürgergeld-Gesetz vorsehe, reiche nicht aus, kritisieren sie.

Die Linke forderte deshalb von der Bundesregierung unter anderem, das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ weiterzuentwickeln, um 150.000 Menschen bis 2025 darin zu integrieren. Zudem sollte ein mehrjähriger Modellversuch eingerichtet werden, um zu untersuchen, welche individuellen Teilhabeeffekte und regionalwirtschaftlichen Folgen es hat, wenn die individuelle Förderhöchstdauer von fünf Jahren für bestimmte Zielgruppen gestrichen werden kann, etwa bei einer Prognoseentscheidung, dass nach Ende der Förderung die geförderte Person erneut arbeitslos würde.

Zweiter Antrag der Linksfraktion

Die Regelsätze sollten spürbar um 200 Euro erhöht werden, um ihre Wirkung gegen Inflation und Armut zu entfalten, verlangte die Linksfraktion in ihrem zweiten Antrag (20/4053). Das Bürgergeld werde seinem Namen nicht gerecht, sondern bleibe buchstäblich ein Armutszeugnis. Die Verbesserungen beim Bürgergeld gingen an den meisten langjährigen Betroffenen vorbei, denn sie hätten weder große Wohnungen noch Vermögen, kritisieren die Abgeordneten.

Sie forderten deshalb von der Bundesregierung, Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Regelbedarfe nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Zweites und Zwölftes Sozialgesetzbuch) sowie dem Regelbedarfsermittlungsgesetz vorzulegen. In diesen sollten die Regelbedarfe für alle Altersstufen auf Grundlage einer neuen Ermittlungs- und jährlichen Fortschreibungsmethodik zum 1. Januar 2024 neu berechnet werden. Dabei sollten Leistungsberechtigte und ihre Interessenvertretungen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrts- und Sozialverbänden sowie von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen beteiligt werden. Es muss nach Ansicht der Linken sichergestellt werden, dass der Ernährungsanteil eine gesunderhaltende Ernährung für alle möglich macht. Für die Zwischenzeit sollten die Regelbedarfe durch Zuschläge (bis zu 200 Euro) ergänzt werden.

Dritter Antrag der Linksfraktion

Schließlich verlangte die Fraktion Die Linke auch noch die Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung (20/4055). Sie wirft der Bundesregierung in Bezug auf die Einführung eines Bürgergelds eine schönfärberische Sprache vor, denn „die sogenannten Leistungsminderungen beim Bürgergeld bezwecken gerade eine Sanktionierung; und bei der sogenannten Vertrauenszeit handelt es sich nicht um Vertrauen, sondern eher um eine Bewährungszeit“.

Die Linke verlangte deshalb, dass Leistungsminderungen im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) und Leistungseinschränkungen im SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) gestrichen werden und ein Unterschreiten des Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen wird. (che/hau/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier/ Angelika Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Martin Rosemann

Martin Rosemann

© Dr. Martin Rosemann/ Fionn Große

Rosemann, Dr. Martin

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 10.10.2022
  • 20/3901 - Antrag: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen
    PDF | 238 KB — Status: 10.10.2022
  • 20/3943 - Antrag: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit
    PDF | 234 KB — Status: 12.10.2022
  • 20/4053 - Antrag: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut
    PDF | 194 KB — Status: 18.10.2022
  • 20/4055 - Antrag: Sanktionen abschaffen - Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen
    PDF | 186 KB — Status: 18.10.2022
  • 20/4226 - Unterrichtung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksache 20/3873 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 304 KB — Status: 02.11.2022
  • 20/4360 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3873, 20/4226 - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3943 - Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3901 - Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4053 - Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut e) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4055 - Sanktionen abschaffen - Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen
    PDF | 442 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4372 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3873, 20/4226, 20/4600 - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
    PDF | 190 KB — Status: 09.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/3873, 20/4226 (Regelbedarfsstufen)
  • 10:47:41: Beginn der Abstimmung
  • 10:58:15: Ende der Abstimmung
  • 11:00:44: Beginn der Sitzungsunterbrechung
  • 11:05:58: Ende der Sitzungsunterbrechung
  • Gesamt: 683 Ja: 681 Nein: - Enthaltungen 2
  • Gesetzentwurf 20/3873, 20/4226 Artikel 5 Nr. 1f, Nr. 5, Nr. 15, Nr. 17, Nr. 18 in der Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 20/4360 Buchstabe b (Antrag 20/3943 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4360 Buchstabe c (Antrag 20/3901 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/4360 Buchstabe e (Antrag 20/4055 ablehnen) angenommen

11:06:07: gibt Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt

namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/3873, 20/4226
11:08:19: Beginn der Abstimmung
11:16:40: Ende der Abstimmung
11:16:54: Beginn der Sitzungsunterbrechung
11:24:05: Ende der Sitzungsunterbrechung
Gesamt: 679 Ja: 385 Nein: 261 Enthaltungen 33
namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/3873, 20/4226 angenommen

11:24:16: gibt Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt

namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/4360 Buchstabe d (Antrag 20/4053 ablehnen)
11:25:50: Beginn der Abstimmung
11:55:21: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 677 Ja: 641 Nein: 35 Enthaltungen 1
Beschlussempfehlung 20/4360 Buchstabe d (Antrag 20/4053 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Vermittlungsausschuss

Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Bürgergeld

Symbolbild: Eine Frau zählt ihre Geldscheine ihrem Portemonnaie.

Nach dem „Nein“ des Bundesrates zur Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 soll ein Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern suchen. (© picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb)

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwoch, 23. November 2022, auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor. Nach dem „Nein“ des Bundesrates zur Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 hatte die Bundesregierung verlangt, das Gremium aus Bundesrat und Deutschem Bundestag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einzuberufen (20/4467). 

Die Länderkammer hatte dem am Donnerstag, 10. November 2022, im Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3873; 20/4360) in ihrer Sitzung am Montag, 14. November, die Zustimmung verweigert: Der Bundestagsbeschluss erhielt nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen (20/4466).

Kürzere Karenzzeit

Der Vermittlungsausschuss schlägt demnach vor, die sogenannte Karenzzeit, in der die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden, auf ein Jahr zu halbieren; der Bundestagsbeschluss hatte zwei Jahre vorgesehen.

Geringere Schonvermögen

Bezüglich der Schonvermögen in der Karenzzeit enthält der gefundene Kompromiss ebenfalls eine deutliche Reduzierung. Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 bzw. 30.000 Euro vorgesehen.

Änderung bei Wohneigentum

Überdies enthält die Einigung eine neue Härtefallregelung bei selbst genutztem Wohneigentum. Nach dem Gesetz zählt ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zum Schonvermögen, bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter. Nach dem Kompromiss können auch größere Häuser bzw. Wohnungen zum Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine besondere Härte entstünde.

Sanktionen von Beginn an möglich

Gänzlich entfallen soll nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag beschlossene sechsmonatige Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären. Bei solchen Sanktionen soll nach dem Vermittlungsergebnis ein dreistufiges System Anwendung finden: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Auch nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat erforderlich

Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am14. November angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates am selben Tage die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen verfehlt hatte.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag noch annehmen, auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Aller Voraussicht nach werden beide Abstimmungen am Freitag, 25. November 2022, stattfinden.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (irs/eis/bundesrat/23.11.2022)

Dokumente

  • 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 10.10.2022
  • 20/4360 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3873, 20/4226 - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3943 - Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3901 - Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4053 - Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut e) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4055 - Sanktionen abschaffen - Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen
    PDF | 442 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4466 - Unterrichtung: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksachen 20/3873, 20/4226, 20/4360, 20/4372 - Zustimmungsversagung
    PDF | 116 KB — Status: 15.11.2022
  • 20/4467 - Unterrichtung: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksachen 20/3873, 20/4226, 20/4360, 20/4372, 20/4466 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 113 KB — Status: 15.11.2022

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bundestag nimmt Einigungsvorschlag zum Bürgergeld-Gesetz an

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 25. November 2022, dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld zugestimmt. In namentlicher Abstimmung haben 557 Abgeordnete für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/4600) gestimmt. 98 Abgeordnete haben gegen die Vorlage gestimmt und zwei haben sich enthalten.

Das Bürgergeld-Gesetz (20/3873, 20/4226, 20/4360, 20/4372, 20/4466, 20/4467) der Bundesregierung, das der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, beschlossen hatte, war durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch, 23. November, in einigen Punkten geändert worden.

Änderungen beim Bürgergeld

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sieht unter anderem folgende Änderungen beim Bürgergeld vor: Die sechsmonatige, weitgehend sanktionsfreie Vertrauenszeit zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs fällt weg. Statt nur um zehn Prozent sollen die Regelleistungen von Beginn an in Stufen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können.

Die bisherige Karenzzeit von zwei Jahren wird auf ein Jahr verkürzt. In dieser Zeit soll die Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden. Das Schonvermögen bleibt künftig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrechnung geschützt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behalten wie ursprünglich geplant.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war nötig geworden, nachdem das zustimmungspflichtige Gesetz am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat gescheitert war. (che/25.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier/ Angelika Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/ Stefan Finger

Vogel, Johannes

FDP

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 10.10.2022
  • 20/4226 - Unterrichtung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksache 20/3873 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 304 KB — Status: 02.11.2022
  • 20/4360 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3873, 20/4226 - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3943 - Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3901 - Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4053 - Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut e) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/4055 - Sanktionen abschaffen - Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen
    PDF | 442 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4372 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3873, 20/4226, 20/4600 - Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
    PDF | 190 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4466 - Unterrichtung: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksachen 20/3873, 20/4226, 20/4360, 20/4372 - Zustimmungsversagung
    PDF | 116 KB — Status: 15.11.2022
  • 20/4467 - Unterrichtung: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksachen 20/3873, 20/4226, 20/4360, 20/4372, 20/4466 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 113 KB — Status: 15.11.2022
  • 20/4600 - Beschlussempfehlung: zu dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksachen 20/3873, 20/4226, 20/4360 20/4372, 20/4466, 20/4467 -
    PDF | 176 KB — Status: 23.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/4600
  • 09:37:59: Beginn der Abstimmung
  • 10:01:26: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 657 Ja: 557 Nein: 98 Enthaltungen 2
  • Beschlussempfehlung 20/4600 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 11.07.2025