Parlament

Keine Mehrheit für Stephan Protschka als Vizepräsident des Deutschen Bundestages

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, den Vorschlag der AfD-Fraktion zurückgewiesen, ihren Abgeordneten Stephan Protschka zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages zu wählen (20/4153). Für Protschka stimmten in geheimer Wahl 83 Parlamentarier, gegen ihn votierten 579, 14 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Der 45-jährige geprüfte Vermögensberater und Finanzanlagenfachmann gehört dem Bundestag seit 2017 an. Er zog 2021 erneut über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein und vertritt den niederbayerischen Wahlkreis Rottal-Inn. Protschka ist Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Auch bei der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes wies das Parlament den Kandidaten der AfD-Fraktion zurück, die wiederholt ihren Abgeordneten Martin Hess vorgeschlagen hatte (20/4154). Für Hess votierten 68 Abgeordnete, 595 stimmten gegen ihn, 14 Parlamentarier enthielten sich. Der 51-jährige Polizeihauptkommissar vertritt den baden-württembergischen Wahlkreis Ludwigsburg und gehört dem Bundestag seit 2017 an. Er ist Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat und stellvertretendes Mitglied des Verteidigungsausschusses.

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes. Das sind der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Im Jahr 2009 wurde das Parlamentarische Kontrollgremium in Artikel 45d des Grundgesetzes verankert.

Gremium „Sondervermögen Bundeswehr“

Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke zur Besetzung des Gremiums Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz (20/4338) wurde hingegen angenommen. Mit 400 Ja-Stimmen bei 239 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen wurde Dr. Gesine Lötzsch in das Gremium gewählt. Die Philologin, die den Wahlkreis Berlin-Lichtenberg vertritt, ist Obfrau ihrer Fraktion im Haushalts- sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.

Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. (eis/ste/10.11.2022)

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