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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. September 2022, eine Reihe von Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen:

ERP-Sondervermögen: Ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023, 20/3437) wird federführend im Wirtschaftsausschuss weiterberaten. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, hier insbesondere des Mittelstandes, und Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen vor, sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Hierfür sind für das Jahr 2023 rund 60, 2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von etwa 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro).

Internationaler Strafgerichtshof: Federführend im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten wird ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (20/3444). Mit dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für eine Ratifizierung von Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs geschaffen werden. So habe die Vertragsstaatenversammlung Änderungen des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe b und e des Statuts angenommen: In Bezug auf Kriegsverbrechen im internationalen bewaffneten Konflikt und im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt seien die Verbrechenstatbestände um die Verwendung bestimmter Waffen klarstellend ergänzt worden. Durch eine Änderung des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe e des Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten werde außerdem das vorsätzliche Aushungern im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht unter Strafe gestellt, was bereits für den internationalen bewaffneten Konflikt der Fall sei.

Wohnraumüberwachung: Der Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2020 (19/32583) wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Der jährlichen Unterrichtung liegt Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zugrunde. Sie erstreckt sich auf Maßnahmen, die im Rahmen des Artikels 13 Absatz 3 GG (Strafverfolgung, Gefahrenabwehr) vorgenommen wurden. Laut Unterrichtung ist aus einer aufgrund entsprechender statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof durch das Bundesamt für Justiz erstellen Tabelle ersichtlich, dass im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 GG in fünf Ländern in insgesamt acht Verfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und sieben hiervon auch vollzogen worden sind. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach Artikel 13 Absatz 4 GG seien im Berichtsjahr 2020 im Zuständigkeitsbereich des Bundes nicht ergriffen worden. Zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 GG sei im Erhebungszeitraum keine richterlich überprüfungsbedürftige Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Bundes durchgeführt worden.

Kreativwirtschaft: Der Ausschuss für Kultur und Medien wird sich federführend mit einem Antrag von CDU/CSU mit dem Titel „Einen Ansprechpartner für die Kreativwirtschaft wie zugesagt benennen – Sorgen der Kulturbranche anhören und handeln“ (20/3686) befassen. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, „sofort“ den im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Regierung zu benennen. Die Union moniert, dass dies trotz mehrfacher Ankündigungen bislang nicht geschehen sei. Darüber hinaus spricht sie sich für die Einberufung eines Runden Tischs mit der Veranstaltungs- und der Kreativwirtschaft aus, um Lösungen zur Überwindung der Folgen des dritten Corona-Pandemiejahres und der Energiekrise zu finden. Dem Haushaltsausschuss und dem Kulturausschuss des Bundestages sei zudem offenzulegen, wie viel Mittel aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bislang nicht abgeflossen sind. Diese Restmittel sollen nach dem Willen der Union den bisherigen Antragsstellern weiterhin zur Verfügung gestellt und die Kriterien für die Mittelvergabe „passgenauer, einfacher und bedarfsgerechter“ ausgestaltet werden. 

Agrardieselrückerstattung: Federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten wird ein Antrag der AfD mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft durch eine Verdopplung der Agrardieselrückerstattung“ (20/3699). Der Betrag solle von derzeit 21,48 Cent/Liter auf 42,96 Cent/Liter steigen, die Maßnahme solle auf zwei Jahre befristet sein. Zur Begründung heißt es, dass „die seit mehr als einem Jahr massiv steigenden landwirtschaftlichen Betriebsmittekosten, insbesondere für Energie, Dünge- und Futtermittel, zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen im Agrarsektor führen“. Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine habe starke Auswirkungen auf die internationalen Agrarmärkte, verursache weltweite Lebensmittelverknappung sowie eine drohende Hungersnot in der Welt. Die Sicherung der heimischen Produktion und von bezahlbaren Lebensmitteln sei daher von enormer Wichtigkeit für die Bundesrepublik Deutschland und trage zur globalen Problemlösung bei.

Tempolimit: Die Linksfraktion fordert ein generelles Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde auf Deutschlands Autobahnen. In einem Antrag (20/1914) fordert sie die Bundesregierung auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nach Ansicht der Fraktion trägt ein Tempolimit zu mehr Verkehrssicherheit sowie zu einem erhöhten Gesundheits- und Klimaschutz bei. Die Vorlage wird federführend im Verkehrsausschuss beraten.

Feiertage: Die Linksfraktion dringt darauf, auf ein Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachzuholen. Ein entsprechender Antrag (20/3615) wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage festgeschrieben wird, die auf ein Wochenende fallen. Diese Regelung soll der Vorlage zufolge die Gewährung eines Ersatzruhetages am nächsten Werktag vorsehen, der auf den Feiertag folgt.

Uranfabriken: Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe“ (20/3616) wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Stilllegung von Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung vorzulegen, vor allem der beiden Urananlagen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, „um den Atomausstieg in Deutschland umfassend zu machen“. Auch Uranbrennstoff-Exporte für Atomreaktoren im Ausland sollen verboten werden. Dazu solle dem Entwurf eine Regelung beigefügt werden, die solche Ausfuhren „rechtlich zweifelsfrei“ untersagt, schreiben die Abgeordneten. Bislang seien die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg ausgenommen, heißt es im Antrag. Diese versorgten nicht nur Atomkraftwerke in Deutschland mit Brennstoff, sondern weltweit. Zu den Abnehmern gehörten auch marode Reaktoren im grenznahen Ausland. Damit trügen deutsche Uranfabriken dazu bei, dass „die unverantwortlichen Risiken der Atomenergieerzeugung international fortbestehen“ und gefährdeten auch die bundesdeutsche Bevölkerung. 

Elektrogeräte: Ebenfalls im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz federführend beraten wird ein Antrag der Linken mit dem Titel „Längere Lebensdauer für Elektrogeräte“ (20/3617). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Elektrogeräten formuliert und deren technische Langlebigkeit garantiert. Mit dem Gesetz sollten Mindestnutzbarkeitszeiten für alle Elektrogeräte eingeführt werden, um so den Verbraucherschutz zu verbessern, heißt es in der Vorlage. Als Beispiel für eine Mindestnutzbarkeitszeit nennen die Abgeordneten unter anderem zehn Jahre für Kühlschränke und Waschmaschinen, sechs Jahre für Unterhaltungselektronik und fünf Jahre für Mobiltelefone. Darüber hinaus solle sichergestellt werden, dass die Verfügbarkeit von Software-Upgrades für Elektrogeräte, deren Ersatzteile und 3-D-Modelle dieser Ersatzteile für den 3-D-Druck bis zum Ende der Mindestnutzbarkeitsdauer garantiert ist, verlangt die Fraktion. Die feste Verbauung von Akkus und Batterien soll laut Antrag verboten und Händler wie Hersteller sollen verpflichtet werden, bei vorzeitigem Ausfall von Geräten entweder Reparatur, Ersatz oder Erstattung des vollen Kaufpreises zu leisten.

Kulturgut aus kolonialem Kontext: Die AfD fordert die „Einrichtung einer unabhängigen beratenden Gustav-Nachtigal-Kommission für Kulturgut aus kolonialem Kontext“ (20/3696). Weitere Beratung wird die Vorlage im Ausschuss für Kultur und Medien erfahren. Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine unabhängige Beratende Kommission zum Umgang mit Rückgabeforderungen zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten eingerichtet werden. Das Gremium soll jedoch lediglich Empfehlungen aussprechen können, die keinerlei rechtlich bindende Wirkung haben, und an der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, orientieren, heißt es in dem Antrag. Die Kommission soll sich aus zehn Personen des öffentlichen Lebens mit juristischer, museologischer, kultureller und historischer Expertise zusammensetzen. Ein wechselndes Kommissionsmitglied soll über eine spezielle Expertise über die politische, gesellschaftliche und menschenrechtliche Situation in dem Herkunftsland, von dem Rückgabeansprüche ausgehen, verfügen. Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder soll bei den öffentlichen Museen liegen, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien soll in Absprache mit der Kulturministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden über ein Vetorecht bei der Benennung verfügen. Als Namensgeber für die Beratende Kommission schlägt die AfD Gustav Nachtigal vor, der von Reichskanzler Otto von Bismarck 1884 zum Reichskommissar für die deutschen Kolonien in Westafrika berufen worden war. Anders, „als heute viele von postkolonialen Theorien gefärbte Medienberichte glauben zu machen versuchen“, sei Nachtigal kein „Kolonialverbrecher“ gewesen. Vielmehr sei er ein Forscher gewesen, „der Empathie für die Afrikaner besaß, sich als Mittler der Kulturen begriff und viel für die wissenschaftliche Aufarbeitung der afrikanischen Kultur getan“ hat, heißt es im Antrag. Nach Ansicht der AfD wird der vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron 2017 angestoßene Prozess zur Rückgabe von Kulturgut, „das in den ehemaligen Kolonien angeblich geraubt worden sei“ von „postkolonialistischen Narrativen begleitet, nach der die koloniale Geschichte einseitig eine Gewaltgeschichte der einstigen Kolonialstaaten ist“. Diese Narrative hätten auch in Deutschland ein Klima geschaffen, „in dem aufgrund moralischer Erwägungen vermeintlich geraubtes Kulturgut an seine Herkunftsländer übereignet werden soll“. Die Rückgabe der Benin-Bronzen an Nigeria stehe hierfür pars pro toto.

Jugendreisen: Die Bedeutung des Kinder- und Jugendtourismus muss als wichtiger Faktor der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern- und Jugendlichen begriffen werden, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3697), der federführend im Tourismusausschuss beraten wird. Der Kinder- und Jugendtourismus müsse deshalb „nach langer Zwangsvereinzelung in der Corona-Krise endlich besser aufgestellt und neu gestartet werden“. Abhängig von der sozialen Bedürftigkeit müsse es einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Kostenübernahme für Kinder- und Jugendreisen geben, wie es die Jugendhilfe in Paragraf 90 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII vorsieht, fordern die Abgeordneten. Zudem müsse der Schutz und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf solchen Reisen als „oberstes Gebot“ begriffen werden. Gefordert werden weiterhin „effektive Marketinganstrengungen“ der Deutschen Zentrale für Tourismus, um die Angebote der Kinder- und Jugendreisen zu bewerben.

Flugrechte: „Vergabe der Start- und Landerechte an deutschen Flughäfen reformieren und unnötige Flüge vermeiden“, lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags (20/3702), der federführend im Verkehrsausschuss beraten wird. Demnach müsse ein Sekundärhandel der Slots durch Fluggesellschaften unter Mitwirkung der Flughafenkoordinatoren angestrebt werden, um Slots, die aus wirtschaftlichen Gründen von einer Fluggesellschaft nicht genutzt werden können, zeitweilig übertragen zu können. Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag weiter, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Einführung eines Systems zur Slot-Reservierung einsetzen solle, um Fluggesellschaften Anreize zu bieten, nicht genutzte Slots rechtzeitig zurückzugeben. Weiterhin sei zu prüfen, wie die Vergabe von Flughafen-Slots weiter flexibilisiert und transparent gemacht werden könne, um eine effiziente und marktgerechte Vergabe von Start- und Landerechten an deutschen Flughäfen sicherzustellen, heißt es in dem Antrag.

Tourismus: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel „Im Tourismus digital durchstarten – Deutschland für modernes Reisen fit machen“ (20/3704). Die Federführung bei den Beratungen übernimmt der Tourismusausschuss. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, eine flächendeckende, leitungsgebundene digitale Infrastruktur bereitzustellen. Hierfür soll der Ausbau des Breitbandnetzes mit Bundesmitteln „deutlich stärker und effektiver als bisher“ gefördert werden. Des Weiteren soll die Tourismusförderung „grundlegend“ umgebaut werden, um die digitale Transformation der Tourismuswirtschaft effektiver zu unterstützen. Die Abgeordneten fordern auch, die digitale Kompetenz besonders in den kleinen und mittelständischen Betrieben der Tourismuswirtschaft zu steigern, unter anderem durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Kleinunternehmer: Bei einem Antrag der AfD mit dem Titel „Kleinunternehmer und Mittelständler wirksam schützen – Die Rückforderung von Corona Soforthilfen langfristig stunden“ (20/3703) liegt die Federführung beim Wirtschaftsausschuss.

Rechtsdienstleistungen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (20/3449, 20/3715) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung diagnostiziert Handlungsbedarf bei der Aufsicht über Personen, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert sind. Bisher obliege diese Aufsicht den Landesjustizverwaltungen, die sie auf zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften übertragen hätten. Daraus resultiere eine Zersplitterung der Aufsicht, was zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis führe. Die Regierung will die Registrierung und die Aufsicht über diese Personen daher beim Bundesamt für Justiz zentralisieren. Die Behörde soll auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über die registrierten Personen übernehmen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig alle Formen unbefugter Rechtdienstleistungen, wenn sie selbstständig und geschäftsmäßig betrieben werden, wieder als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden. Damit sollen unbefugte Rechtsdienstleistungen wirksam bekämpft und ein ausgewogenes Sanktionensystem gewährleistet werden. Als Rechtsdienstleistung gilt „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“. Schließlich will die Regierung das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe in verschiedenen weiteren Punkten ändern. In seiner Stellungnahme plädiert der Bundesrat dafür, die „Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen insgesamt bei den Finanzbehörden zu belassen und nicht auf das Bundesamt für Justiz zu übertragen“. Zur Begründung führt die Länderkammer die „große Sachnähe“ der Finanzämter an sowie das nicht vorhandene Spezialwissen beim Bundesamt für Justiz, das erst aufgebaut werden müsste.

Nachhaltigkeit: Die CDU/CSU hat einen Antrag mit dem Titel „Nachhaltige Entwicklung krisenfest machen – Rückkehr zur soliden Haushaltspolitik, Infrastruktur stärken, Erneuerbare Energien ausbauen, Ernährung sicherstellen“ (20/3688) vorgelegt. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ zu einer soliden Haushaltspolitik zurückzukehren und Bestrebungen in der Koalition zur Aufweichung oder Abschaffung der Schuldenbremse entgegenzutreten. Weitere Forderungen der Unionsfraktion zielen auf die schnellere Infrastrukturentwicklung per Gesetz, straffere Planungs- und Genehmigungsverfahren mithilfe gesetzlicher Stichtagsregelungen und den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien etwa durch den Abbau von Hemmnissen bei der Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen. Auch für die verstärkte Nutzung von Agri-Photovoltaik und Bioenergie, letztere durch eine temporäre Aufhebung des „Verhinderungs-Deckels“ im Baugesetzbuch - also einem Abbau baurechtlichen Hürden für Biogasanlagen - plädieren die Abgeordneten in ihrem Antrag. Schließlich setzen sie sich für eine Stärkung der regionalen Nahrungsmittelproduktion ein: So solle die geplante Tierhaltungskennzeichnung auch für Lebensmittel aus anderen EU- und Drittstaaten gelten, die Lebensmittelverschwendung reduziert und die Möglichkeiten neuer genomischer Techniken zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen vorangebracht werden. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen. 

Ernährung: Die Fraktion der AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Ernährungssouveränität und -sicherheit afrikanischer Staaten als präferiertes Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit“ (20/3701) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird. Die AfD-Abgeordneten wollen, dass sich eine auf den afrikanischen Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft an den Bedürfnissen und Erfordernissen vor Ort orientiert. Landwirtschaft und Lebensmittelgewerbe müssten vor Dumping-Importen aus anderen Kontinenten geschützt werden, schreibt die Fraktion. Bei internationalen Lebensmittelhilfen und Ernährungsprogrammen der Vereinten Nationen sowie von Nichtregierungsorganisationen müsse darauf geachtet werden, „dass nicht durch wohlmeinende Hilfsbereitschaft die regionalen Märkte vor Ort ruiniert werden“. Die AfD will einerseits, dass das Wissen und die Erfahrungen der deutschen Landwirtschaft angeboten werden, sofern sie angemessen und praktikabel sind, die afrikanischen Staaten andererseits aber auch auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen werden, ihre Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln zu versorgen. In den Gremien der Vereinten Nationen solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Spekulation mit Ackerland international geächtet und unterbunden wird. Algerien will die AfD durch fachliche Beratung und Expertise beim Phosphatabbau unterstützen, wobei eine angemessene, langfristige und vertraglich abgesicherte Exportbeteiligung zugunsten der deutschen Landwirtschaft sowie der Düngemittelproduktion befürwortet wird. Der Ausbau und die Sicherung nationaler Saatgutbanken in den afrikanischen Ländern sollte nach dem Willen der Fraktion durch Beratung begleitet werden.

(eis/ste/irs/29.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/32583 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2020
    PDF | 407 KB — Status: 09.09.2021
  • 20/1914 - Antrag: Tempolimit einführen
    PDF | 180 KB — Status: 19.05.2022
  • 20/3437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 364 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3444 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
    PDF | 1 MB — Status: 19.09.2022
  • 20/3449 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 836 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3615 - Antrag: Auf das Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachholen
    PDF | 195 KB — Status: 22.09.2022
  • 20/3616 - Antrag: Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen - Exportverbot für Kernbrennstoffe
    PDF | 188 KB — Status: 22.09.2022
  • 20/3617 - Antrag: Längere Lebensdauer für Elektrogeräte
    PDF | 209 KB — Status: 22.09.2022
  • 20/3686 - Antrag: Einen Ansprechpartner für die Kreativwirtschaft wie zugesagt benennen - Sorgen der Kulturbranche anhören und handeln
    PDF | 196 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3688 - Antrag: Nachhaltige Entwicklung krisenfest machen - Rückkehr zur soliden Haushaltspolitik, Infrastruktur stärken, erneuerbare Energien ausbauen, Ernährung sicherstellen
    PDF | 182 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3696 - Antrag: Einrichtung einer unabhängigen Beratenden Gustav-Nachtigal-Kommission für Kulturgut aus kolonialem Kontext
    PDF | 218 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3697 - Antrag: Kinder- und Jugendreisen besser aufstellen - Jugendmobilität neu starten
    PDF | 188 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3699 - Antrag: Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft durch eine Verdopplung der Agrardieselrückerstattung
    PDF | 208 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3701 - Antrag: Ernährungssouveränität und Ernährungssicherheit afrikanischer Staaten als präferiertes Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit
    PDF | 215 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3702 - Antrag: Vergabe der Start- und Landerechte an deutschen Flughäfen reformieren und unnötige Flüge vermeiden
    PDF | 189 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3703 - Antrag: Kleinunternehmer und Mittelständler wirksam schützen - Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen langfristig stunden
    PDF | 208 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3704 - Antrag: Im Tourismus digital durchstarten - Deutschland für modernes Reisen fit machen
    PDF | 218 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3715 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe - Drucksache 20/3499 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 168 KB — Status: 28.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Abgesetzt: Wirtschafts­förderung 2023 durch das ERP-Sondervermögen

Symbolbild mit einer Frau, die an einer Werkzeugmaschine arbeitet.

Aus dem ERP-Sondervermögen werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, und Angehörige freier Berufe gefördert. (© picture alliance / Rupert Oberhäuser | Rupert Oberhäuser)

Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 20. Oktober 2022, abgesetzt wurde die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (20/3437). Der Wirtschaftsausschuss sollte dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Programm), das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht, sollen im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, und von Angehörigen freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital.

Das Wirtschaftsplangesetz 2023 sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. vor Hierfür sind für das Jahr 2023 rund 60,2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von etwa 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro).

Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (4,6 Millionen Euro) und die Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland (3,3 Millionen Euro). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. (vom/emu/18.10.2022)

Dokumente

  • 20/3437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 364 KB — Status: 19.09.2022

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Experten einig über die Notwendigkeit der Entlastung von Gaskunden

Ein Gabelstaplerfahrer hebt eine Palette mit Drahtzäunen an.

Im Jahr 2023 sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden. (© picture alliance/dpa | Philipp Schulze)

Zeit: Montag, 7. November 2022, 13 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die geplante Einmalzahlung für Gaskundinnen und Gaskunden im Dezember und die sogenannte Gaspreisbremse war am Montag, 7. November 2022, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Die Bundesregierung plant, private Haushalte sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden durch die Erstattung der Abschlagszahlungen im Dezember finanziell zu entlasten. Die Umsetzung ist durch eine Änderung des bereits eingebrachten Gesetzentwurfes zum ERP-Wirtschaftsplan 2023 (20/3437) geplant. Das durch einen entsprechenden Antrag  der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geänderte Gesetz soll am Donnerstag, 10. November, im Plenum in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt werden.

Zweifel an der zeitlichen Umsetzbarkeit der Zahlung

Die von den Fraktionen geladenen Sachverständigen waren sich einig, dass die geplante Entlastung der Privathaushalte und kleinerer und mittleren Unternehmen richtig sei – allerdings gab es Zweifel an der zeitlichen Umsetzbarkeit der Zahlung und auch am geplanten Start der sogenannten Gaspreisbremse ab März. Während Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband eine rückwirkende Einführung zum Januar forderte, „um die Lücke im Winter zu schließen“, in der die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Entlastung erhielten, sprach sich Kay Laudien vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen dafür aus, die für Dezember geplante Entlastung auf den Januar und Februar auszuweiten: „Ein Vorziehen der Gaspreisbremse ist für uns bürokratisch  nicht machbar“, so Laudien. Dem schloss sich auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen an: „Wenn dann geht höchstens eine Wiederholung der Dezemberlösung im Januar und Februar.“ Er appellierte, die Gaspreisbremse weder vorzuziehen und auch nicht rückwirkend abzurechnen.

Um aus der akuten Hilfe langfristig wirkende Hilfen abzuleiten, schlugen die beiden Sachverständigen Isabella Weber, Wirtschaftsprofessorin an der University of Massachusetts Amherst und Mitglied der „Unabhängigen ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ (Gaspreiskommission) und Engelke vor, Haushalte, die einen weiterhin hohen Gasverbrauch haben, durch eine Obergrenze zu weiterem Sparen zu „motivieren“ (Engelke). Die Haushalte, die nicht mehr sparen könnten, sollten auch in Zukunft weiter entlastet werden, zum Beispiel durch ein Moratorium. Weber brachte zudem eine Besteuerung der Soforthilfen für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro und darüber vor: „Das würde helfen, die Zielgenauigkeit der Maßnahme weiter verbessern, damit eine wachsende soziale Schieflage verhindert werden kann.“ 

Experte: Notwehr ohne nachhaltige Wirkung

Kritik an den geplanten Hilfen kam von den Fachleuten Friedemann Berg, Geschäftsführer des Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung. Berg bewertete die Hilfen zwar als Unterstützung jener Betriebe, die mit Gas wirtschafteten, jedoch würden 30 Prozent der Bäckereibetriebe mit Öl, Pellets und anderen Energieträgern arbeiten. Sie seien in der Situation auch belastet, erhielten aber keine Unterstützung. Der Gesetzentwurf zur Einmalzahlung für Gaskunden müsse daher ergänzt werden, unter anderem durch eine effektive Härtefallregelung für kleinere und mittlere Unternehmen, die andere Energieträger als Gas nutzen. 

Henning bezeichnete die Pläne der Bundesregierung als „Notwehr ohne nachhaltige Wirkung“. „Die Preisbremsen bekämpfen die Symptome und nicht die Ursachen“, so der Fachmann. Er nannte stattdessen das Aussetzen der CO2-Steuer als langfristiges Mittel, sowie die  dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer für Energieversorgung. Auf die Situation in den Kommunen gingen Nadine Katharina Schartz vom Deutschen Landkreistag und Tim Bagner vom Deutschen Städtetag ein. „Wir wünschen uns eine Klarstellung, ob kommunale Einrichtungen erfasst sind oder nicht“, so Schartz. Die selbe Frage stellt auch Bagner, fügte aber hinzu, dass er nicht glaube, dass die Daseinsvorsorge gefährdet sei: „Schulen und Rathäuser werden deshalb nicht schließen.“


Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes kritisierte, dass aus dem geänderten Gesetz nicht klar hervorgehe, ob große Einrichtungen wie beispielsweise Kinderdörfer unter die Rückausnahmen für Großverbraucher fielen. So entstehe unter Umständen ein Missverständnis und eine seltsame Schieflage: Während kleine Jugendhilfen von den Hilfen profitieren, fielen die Dachverbände heraus. 

Optimistisch, dass bei den Auszahlungen alles glatt laufen werde, zeigte sich Lutz-Christian Funke, Generalsekretär bei der für die Abwicklung zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau: Es handele sich dabei zwar um ein für die Bank atypisches Geschäft und die Schwierigkeiten lägen in der  Kurzfristigkeit, so Funke. Aber er sagte auch, dass  es funktionieren werde: „Wir werden das hinkriegen.“

Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Mit dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Programm), das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht, sollen im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, und von Angehörigen freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital.

Das Wirtschaftsplangesetz 2023 sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2023 rund 60,2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von etwa 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro). (emu/eis/07.11.2022)

Dokumente

  • 20/3437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 364 KB — Status: 19.09.2022

Tagesordnung

  • 25. Sitzung am Montag, dem 7. November 2022, 13.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 25. Sitzung des Wirtschaftsausschusses, am 7. November 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)

Stellungnahmen

  • Ausschussdrucksache 20(9)167 - Stellungnahme vom VKU zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022
  • Ausschussdrucksache 20(9)168 - Stellungnahme von Dipl.-Ing. Frank Hennig zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022
  • Ausschussdrucksache 20(9)169 - Stellungnahme vom vzbv zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022
  • Ausschussdrucksache 20(9)170 - Stellungnahme vom vzbv zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022
  • Ausschussdrucksache 20(9)171 - Stellungnahme vom GdW zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022
  • Ausschussdrucksache 20(9)172 - Stellungnahme von der BVkom zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022
  • Ausschussdrucksache 20(9)173 - Stellungnahme vom paritätischen Gesamtverband zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022
  • Ausschussdrucksache 20(9)174 - Stellungnahme von Prof. Isabella Weber zur öffentlichen Anhörung am 7. November 2022

Weitere Informationen

  • Wirtschaftsausschuss
  • Informationen für Zuhörerinnen und Zuhörer
  • Ausschussdrucksache 20(9)166 - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023
  • Ausschussdrucksache 20(9)152 - Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO zur Förderleistung und zum Substanzerhalt des ERP-Sonder-vermögens im Jahr 2021 sowie zum ERP-Wirtschaftsplan 2023
  • Ausschussdrucksache 20(9)175 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Bundestag macht den Weg für Dezember-Abschlag für Gaskunden frei

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 10. November 2022, mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (20/3437) gebilligt. Damit ist nun auch der Weg für eine einmalige finanzielle Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern von Erdgas im Dezember diesen Jahres frei. Für das Gesetz stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt. 

Vorausgegangen waren Beratungen im Wirtschaftsausschuss (20/4373), an deren Ende dem ERP-Gesetz das sogenannte Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) angefügt wurde. Zu dem Gesetz hatte außerdem der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/4374) eingebracht. 

Ein Änderungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 eingebracht hatte (20/4380), fand zuvor nach namentlicher Abstimmung keine Mehrheit. Für den Antrag stimmten 254 Parlamentarier, 418 votierten dagegen. Darüber hinaus erzielte die CDU/CSU auch mit einem Entschließungsantrag (20/4381) keine Mehrheit. Darin wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein „überzeugendes Gesamtkonzept für Entlastungen aufgrund der massiv gestiegenen Energiepreise vorzulegen“, welches durch den Winter 2022/2023 hindurch „lückenlos Planungssicherheit für alle privaten und gewerblichen Verbraucher“ schaffen soll. Die Antragsteller verlangten unter anderem eine „verlässliche Entlastungsregelung“ für die Bevorratung anderer Heizmittel wie Öl und Holzpellets sowie ein kurzfristiges Absenken der Strom- und die Energiesteuer auf das unionsrechtliche Mindestmaß.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas sollen im Dezember finanziell von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Die einmalige Entlastung soll laut Koalition der finanziellen Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Erhalten sollen die sogenannte Abschlagszahlung alle „Gas-Standardlastprofil-Kunden und Wärmekunden sowie Kunden mit Registrierender Leistungsmessung“ soweit deren Verbrauch nicht über 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt oder das bezogene Erdgas zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird. Weitere Ausnahmen fasst das Gesetz unter Paragraph 2 zusammen. Im Ausschuss wurde der Entwurf noch dahingehend geändert, dass auch überbetriebliche Ausbildungsstätten als hilfeberechtigt aufgenommen werden.

Das EWSG schreibt Erdgaslieferanten vor, den Verbraucherinnen und Verbrauchern von Erdgas einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist laut EWSG mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.

European Recovery Programm

Mit dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Programm), das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht, sollen im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, und von Angehörigen freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital.

Das Wirtschaftsplangesetz 2023 sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. vor Hierfür sind für das Jahr 2023 rund 60,2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von etwa 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro).

Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (4,6 Millionen Euro) und die Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland (3,3 Millionen Euro). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. (emu/irs/ste/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Jan Metzler

Jan Metzler

© Jan Metzler/ Tobias Koch

Metzler, Jan

CDU/CSU

Bernd Westphal

Bernd Westphal

© Bernd Westphal/Photothek

Westphal, Bernd

SPD

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Thomas Lutze

Thomas Lutze

© Thomas Lutze/ Felix Schulz

Lutze, Thomas

Die Linke

Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Klimaschutz

Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 364 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/4373 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3437 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 491 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4374 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3437, 20/4373 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 172 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4380 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3437, 20/4373 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 180 KB — Status: 09.11.2022
  • 20/4381 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3437, 20/4373 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)
    PDF | 151 KB — Status: 09.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 20/4380
  • 20:10:42: Beginn der Abstimmung
  • 20:41:20: Ende der Abstimmung
  • Endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 672 Ja: 254 Nein: 418 Enthaltungen 0
  • Änderungsantrag 20/4380 abgelehnt


Gesetzentwurf 20/3437 (Beschlussempfehlung 20/4373: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4381 abgelehnt

20:07:00: Abstimmung zu TOP 16

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 20.05.2025