Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. November 2022, ohne weitere Beratung über mehrere Vorlagen entschieden:
Energetische Sanierungsmaßnahmen: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU/CSU- und der Linksfraktion, die sich enthielten, nahm das Parlament die Zweite Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (20/3816) an. Hierzu lag eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Finanzausschusses vor (20/4001 Nr. 2.2, 20/4350). Mit der Verordnung will die Bundesregierung Änderungen bei der direkten Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an die steuerliche Förderung anpassen. Unter anderem wird die steuerliche Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gas-Brennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen gestrichen. Zudem werden die Anforderungen an Gebäude und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Damit werde der angestrebte technische Gleichlauf der direkten und der steuerlichen Förderung und damit die Kohärenz der Bemühungen der Bundesregierung um Energieeinsparungen im Gebäudebereich wiederhergestellt, heißt es in der Begründung der Verordnung.
Amtsausstattung: Keine Mehrheit fand hingegen ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Amtsausstattung des Bundeskanzlers nach der Beendigung seiner Amtszeit“ (20/1540). Demnach wollten die Abgeordneten im Bundesministergesetz die Versorgung ehemaliger Bundeskanzler gesetzlich fixieren. Bundeskanzler a. D. erhielten derzeit auf Lebenszeit ein Büro mit Personal und Ausstattung, Dienstkraftfahrzeuge, einen Chefkraftfahrer sowie Personenschutz, bauliche Sicherungsmaßnahmen, Sicherheitstechnik und Objektschutz. Für den Bürger sei Art und Umfang der Ausstattung die dem ehemaligen Bundeskanzler zur Verfügung gestellt wird, nicht transparent ersichtlich. Gesteuert werde dies nur über entsprechende Beschlüsse des Haushalts- sowie des Hauptausschusses. „Nicht nur die Intransparenz, auch der Umfang der Leistungen ist mehr als fragwürdig“, befand die AfD-Fraktion. Eine zusätzliche Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln durch den Staat, finanziert aus Steuermitteln, könne nur insofern gerechtfertigt werden, als das ein ehemaliger Amtsträger, in diesem Falle also der Bundeskanzler a.D. Aufgaben wahrnimmt, die in diesem vorherigen Amte wurzeln und deren Erfüllung deshalb im staatlichen Interesse liegt. Die Aufgaben seien daher im Gesetz klar zu definieren und zeitlich eng zu befristen. Die AfD-Fraktion schlug in ihrem Entwurf eine Befristung auf vier Jahre vor. Sie forderte eine Ergänzung des Bundesministergesetzes um einen Paragrafen 12a, der den Bedarf abschließend regelt. Demnach solle ein ehemaliger Bundeskanzler beziehungsweise eine Bundeskanzlerin einen persönlichen Referenten (bis Besoldungsstufe B 3 oder entsprechend), einen Sachbearbeiter (bis Besoldungsstufe A 13 oder entsprechend) und einen Bürosachbearbeiter (bis Besoldungsstufe A 9 oder entsprechend), ein Dienstfahrzeug mit Fahrer sowie Personenschutz erhalten. Die Vorlage wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (20/3226).
Petition: Das Parlament stimmte darüber hinaus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu einer Petition zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden war. Sie findet sich in der Sammelübersicht 201 (20/4351).
Weiterführung des Bundesprogramms „Sprach‑Kitas“
Darin wird die Weiterführung des Ende 2022 auslaufenden Bundesprogramms „Sprach‑Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefordert. Durch das Programm seien in vielen Kitas Strukturen und Kompetenzen geschaffen worden seien, damit Kinder bei ihrem Spracherwerb unterstützt werden und praktische Inklusionsarbeit ermöglicht wird, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 137016). Konkret bedeute dies, „dass wir für Kinder und Familien, die es nicht so einfach haben, ein Angebot schaffen, das nicht nur zur Chancengleichheit beiträgt, sondern gerade denjenigen hilft, die diese Hilfe besonders benötigen“, schreibt die Petentin.
Zur Fortführung und Verstetigung des Bundesprogramms ab 2023 müssten ausreichend Haushaltsmittel, mindestens auf dem Niveau von 2022, bereitgestellt werden, wird verlangt. „Diese Mittel müssen gesondert bereitgestellt werden und dürfen nicht mit den vorgesehenen zwei Milliarden Euro jährlich für die Fortsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (Gute-Kita-Gesetz) verrechnet werden“, heißt es in der Eingabe.
Höchstmögliches Votum „zur Berücksichtigung“
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 9. November verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen sowie sie den Länderparlamente zuzuleiten, „soweit es darum geht, die Förderung der sprachlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen durch ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) weiterzuentwickeln“.
Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet die Berücksichtigungsüberweisung, dass das Anliegen – unter Beachtung der erwähnten Einschränkung – begründet und Abhilfe notwendig ist. Die Bundesregierung muss sich nun innerhalb einer Frist von in der Regel sechs Wochen dazu äußern.
Überführung in Landesstrukturen
Laut der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung gelangt der Petitionsausschuss zu der Einschätzung, dass im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes Maßnahmen der sprachlichen Bildung umgesetzt werden können.
„Möglich ist damit auch eine Überführung des Bundesprogramms ,Sprach-Kitas‘ in Landesstrukturen“, heißt es in der Vorlage. Den Ländern obliege dann die Entscheidung, ob eine Überführung des Programms oder einzelner Programmbestandteile mit Mitteln aus dem KiTa-Qualitätsgesetz oder aus Landesmitteln erfolgen solle.
Regierung will sechsmonatige Übergangslösung
Aufgrund des zeitnahen Auslaufens des Bundesprogramms sowie wegen der überragenden Bedeutung der Sprachförderung in den Kitas für den Bildungsweg und die soziale Integration von Kindern hält es der Ausschuss der Vorlage zufolge für zwingend notwendig, den Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes rechtzeitig zu beschließen. Auch müssten die dafür vorgesehenen Bundesmittel abgesichert und gemeinsam mit den Ländern die strukturellen Voraussetzungen für eine Fortentwicklung und Verstetigung der sprachlichen Bildung in den Kitas geschaffen werden, heißt es in der Vorlage.
Darin wird auch die Bereitschaft der Bundesregierung begrüßt, für eine Übergangslösung zu sorgen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat inzwischen angekündigt, dass der Bund das Programm bis zum Sommer 2023 – und damit sechs Monate länger als geplant – fortsetzen wird. (ste/hau/che/24.11.2022)