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  • 1. Lesung
  • Bereinigungssitzung
  • 2. Lesung
Verteidigung

Rekordhoch trotz leichter Kürzungen im Vertei­digungsetat

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) wird im kommenden Jahr voraussichtlich der größte Wehretat in der Geschichte der Bundesrepublik zur Verfügung stehen. Auch wenn der Einzelplan 14 des Bundeshaushaltes 2023 (20/3100) mit 50,1 Milliarden Euro gegenüber diesem Jahr um 300 Millionen Euro niedriger veranschlagt ist, so steigen die Verteidigungsausgaben durch das über Kredite finanzierte Sondervermögen Bundeswehr auf ein Rekordhoch.

Aus diesem sollen insgesamt zusätzlich 8,5 Milliarden fließen, 8,19 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen und 310 Millionen Euro in Zinszahlungen. 

Ministerin: Zeit des Zögerns ist vorbei

Nach den Worten Lambrechts sind diese Ausgaben nötig, „um die Landes- und Bündnisverteidigung zu gewährleisten“ und um die Soldaten der Bundeswehr für diese Aufgabe so auszustatten, wie sie es verdienen. Die Bundesregierung beende damit den Kurs des Zusammensparens der vergangenen Jahre.

Um die zusätzlichen Mittel zeitnah auch ausgeben zu können, habe ihr Ministerium 65 Rüstungsvorhaben identifiziert, bei 41 könnten die Verträge in Kürze unterzeichnet werden. Als Beispiele benannte Lambrecht die Beschaffung des neuen schweren Transporthubschraubers vom Typ CH-74 F Chinook und des Tarnkappen-Mehrzweckkampfflugzeugs F-35, das die Tornado-Kampfflugzeuge ersetzen soll. Beide marktverfügbaren Systeme werden in den USA gekauft und sollen der Bundeswehr ab 2026 zulaufen. Zudem sei die Entscheidung über Bewaffnung von Drohnen gefallen. Dies zeige, dass die Zeit des Zögerns vorbei sei, sagte Lambrecht. 

Union: Regierung kommt Nato-Verpflichtung nicht nach

Obwohl die CDU/CSU die Verabschiedung des Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro mitgetragen hatte, übte deren Verteidigungsexpertin Kerstin Vieregge trotzdem massive Kritik am vorgelegten Regierungsentwurf für den Wehretat.

Angesichts der hohen Inflation sei es unverständlich und unverantwortlich, dass der reguläre Etat im kommenden Jahr um 300 Millionen sinken soll. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe eine dauerhafte Erhöhung des Wehretats gemäß der Nato-Verabredung auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes und die Auflage des Sondervermögens zugesagt. An dieser Zusage müsse gezweifelt werden. Vieregge warf der Regierung vor, sie komme ihren Verpflichtungen innerhalb der Nato nicht nach. So würden beispielsweise die Anforderungen der baltischen Staaten angesichts der Bedrohung durch Russland nicht erfüllt. Der Ukraine-Krieg habe die Bedeutung der Landstreitkräfte gezeigt. Deutschland habe in der Nato zwar eine kriegsstarke Division zugesagt, dies werde aber nur zu Lasten einer zweiten Division gelingen, führte Vieregge aus.

AfD: Bundeswehr ist nicht kriegstauglich

Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rüdiger Lucassen, begrüßte zwar ebenfalls die Erhöhung der Verteidigungsausgaben, bemängelte jedoch zugleich, dass die Bundeswehr trotzdem nicht „kriegstauglich“ sei. Die dramatischen Erhöhungen des Wehretats und das Sondervermögen seien nur deswegen nötig geworden, weil die Bundeswehr in den vergangenen 20 Jahren kaputtgespart worden sei. Der Wehretat sei ein „Dokument des Versagens“.

Auch die neue Bundesregierung verfüge nicht über das geeignete Personal, um die Probleme bei den Streitkräften in den Griff zu bekommen. So beschaffe Ministerin Lambrecht weitere Korvetten 130, allerdings seien diese für die Landes- und Bündnisverteidigung nicht geeignet. Vom regulären Wehretat flössen lediglich 19 Prozent in die Beschaffung neuen Materials und in Innovationen. Der Rest des Etats werde für den Grundbetrieb einer nicht funktionierenden Armee ausgegeben, kritisierte Lucassen. Das Sondervermögen würde zugleich durch die hohe Inflation Jahr für Jahr entwertet. Dies sei eine „tickende Zeitbombe“. 

Koalition: Zwei-Prozent-Ziel der Nato wird erreicht

Die Koalitions-Haushaltspolitiker Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen), Karsten Klein (FDP) und Andreas Schwarz (SPD) wiesen die Kritik aus den Reihen der Union und der AfD zurück. Der Bund werde im kommenden Jahr mit dem Wehretat und den Mitteln aus dem Sondervermögen 58,6 Milliarden Euro für die Verteidigung aufbringen. Damit seien die Grundlagen für eine verteidigungsfähige Bundeswehr gelegt, sagte Klein.

Schäfer betonte, es sei richtig, die Gelder aus dem Sondervermögen über mehrere Jahre zu strecken und nicht auf einen Schlag auszugeben. Auf diesem Weg erfülle Deutschland das Zwei-Prozent-Ziel der Nato im mehrjährigen Mittel. Schäfer räumte allerdings ein, dass die Mittel für die militärischen Beschaffungen im regulären Etat unter anderem wegen steigender Personalkosten rückläufig seien. Dies könne langfristig in der Tat zu Problemen führen. Karsten Klein und Andreas Schwarz begrüßten ausdrücklich, dass Ministerin Lambrecht die Vollausstattung der Soldaten mit persönlicher Ausrüstung von Anfang an priorisiert habe. Zudem sei mit dem Beschaffungsbeschleunigungsgesetz ein erster richtiger Schritt gemacht worden, um die Beschaffung von Material und Ausrüstung für die Bundeswehr zügiger zu gewährleisten. Der Etat sei vom Mut und vom Willen zur Veränderung geprägt, sagte Schwarz. Das Geld sei gut investiert. Schwarz rechtfertigte zudem den Kauf der MV-Werft in Rostock für die Marine als richtigen Schritt. Dadurch könnte die Instandhaltung von Schiffen deutlich besser  gewährleistet werden. 

Linke: Es muss in den Frieden investiert werden

Auf prinzipielle Ablehnung stößt die Erhöhung der Verteidigungsausgaben bei der Linksfraktion. Noch nie sei der Wehretat so hoch ausgefallen und noch nie habe es so wenig Sicherheit gegeben, führte deren Haushaltspolitikerin Dr. Gesine Lötzsch an. Nach Nato-Kriterien beliefen sich die deutschen Verteidigungsausgaben sogar auf rund 64 Milliarden Euro. Es müsse die Frage gestellt werden, wohin das ganze Geld fließe.

In erster Linie profitiere die deutsche Rüstungsindustrie befand Lötzsch. So habe sich der Wert der Aktie der Firma Rheinmetall seit der Verkündung des Sondervermögens durch Bundeskanzler Scholz verdreifacht. „Da haben die Sektkorken geknallt bei den Aktienbesitzern.“ Es müsse endlich in den Frieden investiert werden, forderte Lötzsch.

20 Milliarden Euro für das Personal

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) rechnet mit Einnahmen von 31 Millionen Euro (2022: 710,8 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre summieren sich auf 50,1 Milliarden Euro.

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und Ähnliches belaufen sich dem Entwurf zufolge insgesamt auf 18,67 Milliarden Euro (2022: 20,42 Milliarden Euro), die Personalausgaben auf 20,63 Milliarden Euro (2022: 19,88 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 8,61 Milliarden Euro (2022: 8,39 Milliarden Euro), die Zuweisungen und Zuschüsse auf 2,35 Milliarden Euro (2022: 2,1 Milliarden Euro) und die Investitionen auf 433,68 Millionen Euro (2022: 357,77 Millionen Euro).

Acht Milliarden Euro für militärische Beschaffungen

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen schlagen mit acht Milliarden Euro zu Buche (2022: 9,81 Milliarden Euro). Für das Waffensystem Eurofighter sind 1,45 Milliarden Euro eingestellt (2022: 1,23 Milliarden Euro), für eine Milliarde Euro soll Munition beschafft werden (2022: 763 Millionen Euro).

Für Schiffe und sonstiges Marinegerät sind 653,58 Millionen Euro eingeplant (2022: 571,31 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 684,53 Millionen Euro (2022: 500 Millionen Euro), für die Beschaffung von Kampffahrzeugen 600,09 Millionen Euro (2022: 792,92 Millionen Euro). Für die Materialerhaltung sieht der Entwurf 4,88 Milliarden Euro vor (2022: 4,62 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2022: 2,69 Milliarden Euro).

Sechs Milliarden Euro für Unterkünfte

Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von 6,26 Milliarden Euro eingeplant (2022: 5,99 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2022: 2,73 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,84 Milliarden Euro zu Buche (2022: 2,65 Milliarden Euro). Aus der Nato-Mitgliedschaft resultierende Verpflichtungen belaufen sich auf 1,29 Milliarden Euro (2022: 1,44 Milliarden Euro). Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst Ausgaben von insgesamt 16,73 Milliarden Euro (2021: 15,94 Milliarden Euro).

Von den neu aufgenommenen Krediten des Sondervermögens Bundeswehr sollen 8,19 Milliarden Euro in die militärische Beschaffung fließen, 0,31 Milliarden Euro sind für Zinszahlungen veranschlagt. Schwergewicht ist dabei die Titelgruppe 06 „Dimension Luft“, für die rund fünf Milliarden Euro etatisiert sind. Davon entfallen 3,4 Milliarden Euro auf den Titel „Beschaffung Dimension Luft“, zu dem als Vorhaben unter anderem, die Entwicklung der Kauf von Eurofighter ECR, die Beschaffung des F-35 als Nachfolge für den Tornado sowie die Bewaffnung der Drohne Heron zählen.
In der Titelgruppe 02 „Bekleidung und persönliche Ausrüstung“ sind Ausgaben in Höhe von 892 Millionen Euro vorgesehen. In der Titelgruppe 03 „Führungsfähigkeit/Digitalisierung“ sind es 658 Millionen Euro. 304 Millionen Euro sollen in der Titelgruppe 04 „Dimension Land“ (447 Mio. Euro) für den Schützenpanzer PUMA verausgabt werden. In der Titelgruppe 05 „Dimension See“, die Ausgaben in Höhe von 1,22 Milliarden Euro umfasst, sind unter anderem 415 Millionen Euro für die Fregatte 126 und 380 Millionen Euro für die Korvette Klasse 130 veranschlagt. Ausgaben des Sondervermögens werden nicht direkt dem Haushalt zugerechnet, die aufgenommenen Kredite fallen nicht unter die Schuldenobergrenze des Grundgesetzes. Insgesamt kann das Sondervermögen Kredite in einer Höhe von 100 Milliarden Euro aufnehmen. (aw/vom/07.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Verteidigung

Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Rüdiger Lucassen

Rüdiger Lucassen

© Deutscher Bundestag

Lucassen, Rüdiger

AfD

Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

Philip Krämer

Philip Krämer

© Philip Krämer/ Stefan Kaminski

Krämer, Philip

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

Lars Lindemann

Lars Lindemann

© Lars Lindemann/ Harry Schnitger

Lindemann, Lars

FDP

Ali Al-Dailami

Ali Al-Dailami

© Ali Al-Dailami/ Rico Prauss

Al-Dailami, Ali

Die Linke

Rebecca Schamber

Rebecca Schamber

© Rebecca Schamber/ Karsten Molesch

Schamber, Rebecca

SPD

Markus Grübel

Markus Grübel

© Markus Grübel/Tobias Koch

Grübel, Markus

CDU/CSU

Sara Nanni

Sara Nanni

© Sara Nanni/ Nina Runge

Nanni, Sara

Bündnis 90/Die Grünen

Marcus Faber

Marcus Faber

© Marcus Faber/Dominik Konrad

Faber, Dr. Marcus

FDP

Ingo Gädechens

Ingo Gädechens

© Ingo Gädechens/ Tobias Koch

Gädechens, Ingo

CDU/CSU

Falko Droßmann

Falko Droßmann

© Falko Droßmann / Maurice Weiss

Droßmann, Falko

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Bundeshaushalt 2023 in Höhe von 476 Milliarden Euro beschlossen

Symbilbild Haushalt: Eine Ein-Euro-Münze steht neben einer Plakette mit dem Bundestagsadler.

Der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung berät über die Ausgaben in sämtlichen Einzelpläne des Haushaltsentwurfes 2023 abschließend zur Vorbereitung der dritten Lesung im Plenum des Bundestages. (© picture alliance | Chromorange / Christian Ohde)

Nach mit Unterbrechungen mehr als 17-stündiger Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 11. November 2022, den Bundeshaushalt für 2023 beschlossen. Demnach kann der Bund im nächsten Jahr mit Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro rechnen. Dabei ist eine Neuverschuldung in Höhe von 45,61 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt die Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes.

Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundes liegen um 31,07 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Regierungsentwurf (20/3100). Gegenüber 2022 sollen die Ausgaben damit um 19,5 Milliarden Euro beziehungsweise 3,9 Prozent geringer ausfallen.

Deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig

Auf der Einnahmeseite plant der Bund nunmehr mit Steuereinnahmen in Höhe von 358,13 Milliarden Euro. Das sind 4,15 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf. Grund dafür sind veranschlagte steuerliche Entlastungen im kommenden Jahr. Damit liegen die Steuereinnahmen um 26,69 Milliarden Euro beziehungsweise rund neun Prozent über dem Soll für 2022. Die sonstigen Einnahmen sollen mit 72,55 Milliarden Euro um 6,86 Milliarden Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf.

Um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig: Für 2023 fällt die geplante Nettokreditaufnahme mit 45,61 Milliarden Euro um 28,36 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Damit liegt die geplante Neuverschuldung rund sechs Millionen Euro unterhalb der nach der Schuldenregel maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.

Deutlich höher als im Regierungsentwurf fallen die als Investitionen ausgewiesenen Ausgaben aus. Mit 71,48 Milliarden Euro liegt der Ansatz um 13,1 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Entwurf. Damit sollen für als Investitionen verbuchte Ausgaben 19,94 Milliarden Euro beziehungsweise 38,7 Prozent mehr zur Verfügung stehen als in diesem Jahr. (scr/11.11.2022)

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Verteidigungsetat von 50 Milliarden Euro sorgt für Diskussionen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. November 2022, den Etat des Bundesministeriums der Verteidigung in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU, AFD und Linke stimmten den Einzelplan 14 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1), der in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/3526, 20/3527) Ausgaben von 50,12 Milliarden Euro gegenüber 50,4 Milliarden Euro 2022 umfasst.

Zwar fällt der Verteidigungsetat damit gegenüber dem laufenden Jahr etwas geringer aus. Allerdings sollen weitere 8,5 Milliarden Euro, davon rund 8,2 Milliarden Euro für Beschaffung, aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ verausgabt werden. Das Sondervermögen mit einer Kreditermächtigung von 100 Milliarden Euro ist nicht Bestandteil des Einzelplans des Verteidigungsministeriums. Die Gesamtausgaben für Verteidigung liegen damit aber bei 58,6 Milliarden Euro.

CDU/CSU: Von der „Zeitenwende“ bleibt nichts übrig

Die Unionsfraktion nahm die leicht sinkenden Ausgaben im regulären Verteidigungsetat zum Anlass, um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) Wortbruch vorzuwerfen. Von der angekündigten „Zeitenwende“, die zu einem Ansteigen der Verteidigungsausgaben auf das Nato-Ziel von zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes führen sollte, sei nichts übrig geblieben, befand Ingo Gädechens (CDU/CSU).

Der vorgelegte Haushalt sei ein „Desaster“ und von den Haushaltspolitikern der Ampelkoalition noch verschlimmert worden. Trotz steigender Betriebskosten sei die Bundeswehr der einzige Bereich im Bundeshaushalt, der Kürzungen hinzunehmen habe. Er erwarte von einer Verteidigungsministerin, dass sie um ihren Etat kämpfe in den Haushaltsverhandlungen, doch dies habe Lambrecht nicht getan. Sie sei nicht zur „Mutter der Kompanie“ geworden, sondern zu „bösen Schwiegermutter“, sagte Gädechens.

SPD: Ausgaben auf einem historischen Höchststand

Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik zurück. Im Verteidigungsbereich seien „mutige Entscheidungen“ getroffen worden, sagte Andreas Schwarz (SPD). Dazu gehöre die Beschaffung des amerikanischen Kampfflugzeuges F-35 und neuer schwerer Tarnsporthubschrauber.

Von einem Sinken des Verteidigungsausgaben könne überhaupt keine Rede seien, schließlich würden der Bundeswehr im kommenden Jahr 8,5 Milliarden zusätzlich aus dem Sondervermögen zufließen. Mit 58,6 Milliarden Euro seien die Ausgaben auf einem historischen Höchststand in der Geschichte der Bundesrepublik, führte Schwarz aus.

FDP: Endlich langjährige Rüstungsprojekte realisieren

Karsten Klein (FDP) wies darauf hin, dass die Koalition in der gesamten Legislaturperiode rund 300 Milliarden Euro für die Bundeswehr zur Verfügung stelle.

Durch das Sondervermögen werde das Zwei-Prozent-Ziel im mehrjährigen Mittel erreicht und es könnten endlich langjährige Rüstungsprojekte realisiert werden.

Grüne fordern Waffenlieferungen an die Ukraine

Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) nutzt die Debatte, um weitere Waffenlieferungen an die Ukraine zu fordern. Dies müsse auch die Lieferung von Munition aus Bundeswehrbeständen umfassen.

Deshalb sei es richtig gewesen, dass der Haushaltsauschuss die veranschlagten Mittel von einer Milliarde Euro noch einmal um weitere 125 Millionen Euro erhöht habe.

AfD vermisst Gegenfinanzierung des Sondervermögens

Dr. Michael Espendiller (AfD) begrüßte einerseits den Anstieg bei den Verteidigungsausgaben. Durch die Mittel aus dem Sondervermögen würde sich Deutschland dem Zwei-Prozent-Ziel der Nato zumindest annähern. Allerdings kritisierte er die fehlende Gegenfinanzierung des Sondervermögens. Diese könnte durch Einsparungen in anderen Bereichen des Bundeshaushaltes, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt oder bei der Entwicklungszusammenarbeit, erreicht werden.

Kritisch bewertete er allerdings, dass die Bundeswehr nun verstärkt marktverfügbare Rüstungsprodukte erhalten soll. Es gehe nicht an, dass die Truppe Systeme „vom Grabbeltisch“ erhalte.

Linke kritisierte Rekordhoch bei Verteidigungsausgaben

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) hingegen kritisierte das Rekordhoch bei den Verteidigungsausgaben als „Wahnsinn“. Obwohl der Wehretat in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht worden sei, habe sich am schlechten Zustand der Bundeswehr offenbar nichts geändert. Von den Erhöhungen profitiere in erster Linie die Rüstungsindustrie.

Beim Regierungswechsel habe der Aktienkurs des Rüstungskonzerns Rheinmetall bei 83 Euro gelegen, nach der Ankündigung des Sondervermögens sei der Kurs auf über 227 Euro angestiegen, führte Lötzsch aus. Es gehe nicht um Landesverteidigung, sondern um die „Profite von Waffenschmieden“. Eine deutliche Absage erteilte die Linkenpolitikerin auch dem anvisierten Zwei-Prozent-Ziel. Dies würde bedeuten, dass die Verteidigungsausgaben auf rund 80 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen.  

20 Milliarden Euro für das Personal

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) rechnet mit Einnahmen von 31 Millionen Euro (2022: 710,8 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre summieren sich auf 50,1 Milliarden Euro.

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und Ähnliches belaufen sich dem Entwurf zufolge insgesamt auf 18,67 Milliarden Euro (2022: 20,42 Milliarden Euro), die Personalausgaben auf 20,63 Milliarden Euro (2022: 19,88 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 8,61 Milliarden Euro (2022: 8,39 Milliarden Euro), die Zuweisungen und Zuschüsse auf 2,35 Milliarden Euro (2022: 2,1 Milliarden Euro) und die Investitionen auf 433,68 Millionen Euro (2022: 357,77 Millionen Euro).

Acht Milliarden Euro für militärische Beschaffungen

Die Ausgaben für militärische Beschaffungen schlagen mit acht Milliarden Euro zu Buche (2022: 9,81 Milliarden Euro). Für das Waffensystem Eurofighter sind 1,32 Milliarden Euro eingestellt (2022: 1,23 Milliarden Euro), für 1,13 Milliarden Euro soll Munition beschafft werden (2022: 763 Millionen Euro).

Für Schiffe uns sonstiges Marinegerät sind 653,58 Millionen Euro eingeplant (2022: 571,31 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 684,53 Millionen Euro (2022: 500 Millionen Euro), für die Beschaffung von Kampffahrzeugen 600,09 Millionen Euro (2022: 792,92 Millionen Euro). Für die Materialerhaltung sieht der Entwurf 4,88 Milliarden Euro vor (2022: 4,62 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2022: 2,69 Milliarden Euro).

Sechs Milliarden Euro für Unterkünfte

Für die Unterbringen der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von 6,26 Milliarden Euro eingeplant (2022: 5,99 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2022: 2,73 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,84 Milliarden Euro zu Buche (2022: 2,65 Milliarden Euro). Aus der Nato-Mitgliedschaft resultierende Verpflichtungen belaufen sich auf 1,29 Milliarden Euro (2022: 1,44 Milliarden Euro).

Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst Ausgaben von insgesamt 16,73 Milliarden Euro (2021: 15,94 Milliarden Euro). (aw/vom/23.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

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© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

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Karsten Klein

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FDP

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CDU/CSU

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© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

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Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3102 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - und Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 - Drucksache 20/3101 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -
    PDF | 4 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/3527 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 399 KB — Status: 18.11.2022
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

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  • Einzelplan 14 angenommen

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 13.07.2025