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  • 1. Lesung
  • Bereinigungssitzung
  • 2. Lesung
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitgehende Kritik an Kür­zun­gen im Entwick­lungsetat

Mit dem Haushaltsentwurf des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist niemand richtig zufrieden. Kritik an dem von Bundesministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegten Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2023 (20/3100) kam in der ersten Lesung am Mittwoch, 7. September 2022, aus allen Fraktionen, wenngleich mit teilweise unterschiedlicher Zielrichtung. Für die AfD ist der Etat zu umfangreich, für alle anderen Fraktionen nicht umfangreich genug, und Rednerinnen und Redner der Ampelkoalition setzen ihre Hoffnung auf Veränderungen während der parlamentarischen Beratung in den kommenden Wochen.

Einbußen von 1,27 Milliarden Euro gegenüber 2022

Der BMZ-Haushaltsentwurf sieht für 2023 Einbußen von rund 1,27 Milliarden Euro vor. Statt 12,35 Milliarden Euro wie im laufenden Jahr sollen dem Ministerium nur noch 11,08 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sind 4,96 Milliarden Euro vorgesehen, in diesem Jahr sind es 5,36 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 2,29 Milliarden Euro (2022: 2,24 Milliarden Euro).

Die bilaterale Technische Zusammenarbeit umfasst laut Entwurf 1,82 Milliarden Euro nach 1,97 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur sollen von 878,98 Millionen Euro 2022 auf 575,63 Millionen Euro sinken. Die Regierung begründet dies mit fünf Milliarden Euro, die als Mittel für die globale Krisenvorsorge im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) eingestellt sind.

Beiträge an Vereinte Nationen nahezu halbiert

Geringfügig aufgestockt werden sollen die Ausgaben für zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement, und zwar von 1,32 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,34 Milliarden Euro. Die Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft wird mit 194 Millionen Euro statt 190 Millionen Euro (2022) bedacht. Mit mehr Geld soll auch das bürgerschaftliche und kommunale Engagement gefördert werden. Dafür sollen 405,5 Millionen Euro bereitstehen (2022: 393 Millionen Euro).

Für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sollen 2,28 Milliarden Euro (2022: 2,96 Milliarden Euro) ausgegeben werden können. Nahezu halbiert werden sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. Statt 1,01 Milliarden Euro (2022) sind dafür noch 506,66 Millionen Euro eingestellt. Mehr Geld soll es hingegen für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz geben. 830,31 Millionen Euro sind dafür vorgesehen (2022: 786,4 Millionen Euro).

Ministerin: Ich setze auf Ihre Unterstützung

In der Debatte unterstrich die Ministerin die Notwendigkeit von Entwicklungspolitik als Teil einer vorausschauenden Sicherheitsstrategie für Deutschland. „Es ist nicht egal, wie es den Menschen anderswo geht“, sagte sie und fügte hinzu, die fünf Milliarden zur Krisenvorsorge würden für die Entwicklungspolitik gebraucht. Sie setze hier auf die Unterstützung der Abgeordneten. Für die SPD-Haushaltspolitikerin Bettina Hagedorn steht indes noch nicht fest, wofür diese Krisenvorsorgemittel ausgegeben werden.

Schulze lobte, dass im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung eine Milliarde Euro zur Bewältigung der Ernährungskrise vorgesehen seien. Sie erinnerte an das von ihr mitinitiierte globale „Bündnis für Ernährungssicherheit“ mit dem Ziel, die Nahrungsmittelproduktion widerstandsfähiger zu machen. Die deutsche Entwicklungspolitik trage maßgeblich dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Partnerländern und deren Resilienz zu stärken. Es gehe nun darum, entsprechende strukturelle Veränderungen einzuleiten und umzusetzen.

CDU/CSU: Kurzsichtig und nicht ehrgeizig

Deutliche Kritik am Regierungsentwurf äußerten Redner der Unionsfraktion. „Eigentlich müsste mehr getan werden“, sagte Volkmar Klein mit Blick auf den verringerten Etatansatz. Die Zunahme der Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums nannte Klein „taktlos“ angesichts der sonstigen Kürzungen im Etat, der um 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr schrumpfe. Rechne man die Krisenbewältigungsmittel im Einzelplan 60 hinzu, belaufe sich die Kürzung gar auf 17 Prozent.

„Kurzsichtig und nicht ehrgeizig“ ist der Entwurf für den CSU-Abgeordneten Dr. Wolfgang Stefinger. Er rügte vor allem die Kürzungen bei den Beiträgen für Organisationen der Vereinten Nationen, etwa für das Kinderhilfswerk Unicef oder für UN Women, die Organisation für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. „Was ist aus der feministischen Entwicklungspolitik geworden?“ fragte Stefinger. Auch beim Welternährungsprogramm werde um mehr als 60 Prozent gekürzt.

SPD: Elf Milliarden reichen nicht aus

Unzufrieden mit dem Etatansatz äußerte sich auch die SPD-Abgeordnete Sanae Abdi: „Elf Milliarden reichen nicht aus.“ Sie sprach sich für eine deutliche Aufstockung aus. Die Folgen der Klimakrise „bedrohen auch unser Wirtschaftssystem“, sagte Abdi. Das globale Ernährungssystem müsse von Grund auf reformiert werden. Erforderlich sei die „langfristige Ernährungssicherheit unserer Partnerländer“. Kritisch sah sie auch die Kürzungen bei den Mitteln für die Vereinten Nationen: „Wir senden eine falsche Botschaft in die internationale Staatengemeinschaft.“ Abdi zeigte sich zuversichtlich, hier nachbessern zu können.

Grüne: Für den BMZ-Etat sieht es düster aus

Felix Banaszak (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass vier Milliarden Euro weiterhin für internationalen Klima- und Biodiversitätsschutz zur Verfügung stehen. Gebraucht würden allerdings mindestens sechs Milliarden Euro.

Seine Fraktionskollegin Deborah Düring betonte „unsere Verantwortung, für globale Gerechtigkeit zu kämpfen“. Angesichts der Krisen könne es nicht sein, den Etat zu kürzen. Für den BMZ-Etat sehe es „ganz schön düster“ aus, so ihre Einschätzung.

FDP will Afrika-Wirtschaftsbeauftragten im Kanzleramt

Claudia Raffelhüschen (FDP) plädierte für mehr privatwirtschaftliches Engagement. Es sei nicht Aufgabe des BMZ, jedes unternehmerische Risiko eines deutschen Investments in einem Entwicklungsland abzufedern. Mit der bisherigen Strategie gegen Ernährungskrisen komme man nicht weiter. Weder mit elf noch mit zwölf noch mit 100 Milliarden Euro werde Deutschland die Welt retten. Raffelhüschen sprach sich dafür aus, mit den elf Milliarden besser zu wirtschaften und größtmögliche Wirkung zu entfalten, etwa durch Bürokratieabbau. Sie trat dafür ein, das bisherige Engagement aufrechtzuerhalten, zugleich aber auch auf andere Geberländer an ihre Aufgaben zu erinnern.

Ihr Fraktionskollege Dr. Christoph Hoffmann, amtierender Vorsitzender des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, rechnete vor, dass der Anteil des BMZ-Etats am ebenfalls schrumpfenden Gesamthaushalt des Bundes wie in diesem Jahr bei 2,49 Prozent liege. Er regte zudem an, im Bundeskanzleramt das Amt eines Wirtschaftsbeauftragten für Afrika zu installieren.

AfD: Grenzt an Verschwendung von Steuergeldern

Für Edgar Naujok (AfD) ist der Entwurf zu gut ausgestattet. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Lage sind elf Milliarden Euro aus seiner Sicht in keiner Weise vertretbar und grenzten an „staatlich organisierte Verschwendung von Steuergeldern“. Es gebe keine „gesunde Fehlerkultur“, bemängelte er und verlangte mehr Rechenschaft, bevor weitere Mittel eingefordert werden. „Moralische Erpressung und Selbstbetrug“ seien nicht der richtige Weg.

Auch aus Sicht seines Fraktionskollegen Dr. Michael Espendiller sind elf Milliarden Euro Ausgaben, die „aufgrund der Belastungen der eigenen Bevölkerung Anlass zu Kritik geben“. Jedes Land habe die Pflicht, sich zunächst um die eigene Bevölkerung zu kümmern. Eine gute „Entwicklungshilfepolitik“ müsse den Partnern mit Respekt und auf Augenhöhe begegnen.

Linke: Fahrlässig und verantwortungslos

Für Cornelia Möhring (Die Linke) ist die Klimakatastrophe „jetzt“. Den Entwicklungsetat auf den Stand vor der Corona-Pandemie zu kürzen, sei „fahrlässig und verantwortungslos“. Worte und Taten drifteten auseinander, so Möhring. Die Streichung von Mitteln für die Vereinten Nationen sende falsche Signale. Gebraucht werde ein Strukturwandel hin zu globaler Ernährungssouveränität.

Für die Abgeordnete trägt der Entwurf die „Handschrift der FDP“. Die Zeit laufe davon, die Welt sei in einem Ausnahmezustand. Im Entwicklungsetat dürfe es keine Kürzung geben, dafür aber „gerne im Rüstungsetat“. (vom/07.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Svenja Schulze

Svenja Schulze

© Svenja Schulze/ Photothek Meida Lab

Schulze, Svenja

Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Volkmar Klein

Volkmar Klein

© Volkmar Klein/ Thomas Bertelmann

Klein, Volkmar

CDU/CSU

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

Claudia Raffelhüschen

Claudia Raffelhüschen

© Claudia Raffelhüschen/Stefan Trocha Photography

Raffelhüschen, Claudia

FDP

Cornelia Möhring

Cornelia Möhring

© Cornelia Möhring/ Christiane Münster

Möhring, Cornelia

Die Linke

Sanae Abdi

Sanae Abdi

© Sanae Abdi/SPD-Fraktion

Abdi, Sanae

SPD

Dr. Wolfgang Stefinger

Dr. Wolfgang Stefinger

© Dr. Wolfgang Stefinger/ Nils Schwarz

Stefinger, Dr. Wolfgang

CDU/CSU

Deborah Düring

Deborah Düring

© Deborah Düring/ Ivo Hofsté

Düring, Deborah

Bündnis 90/Die Grünen

Edgar Naujok

Edgar Naujok

© Edgar Naujok

Naujok, Edgar

AfD

Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

© Bettina Hagedorn/ SPD - Willy-Brandt-Haus

Hagedorn, Bettina

SPD

Paul Ziemiak

Paul Ziemiak

© Paul Ziemiak/ Steffen Böttcher

Ziemiak, Paul

CDU/CSU

Kathrin Henneberger

Kathrin Henneberger

© Kathrin Henneberger

Henneberger, Kathrin

Bündnis 90/Die Grünen

Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Frohnmaier, Markus

AfD

Christoph Hoffmann

Christoph Hoffmann

© Hoffmann / Fuchs

Hoffmann, Dr. Christoph

FDP

Carsten Körber

Carsten Körber

© Carsten Körber/ Tobias Koch

Körber, Carsten

CDU/CSU

Rebecca Schamber

Rebecca Schamber

© Rebecca Schamber/ Karsten Molesch

Schamber, Rebecca

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Bundeshaushalt 2023 in Höhe von 476 Milliarden Euro beschlossen

Symbilbild Haushalt: Eine Ein-Euro-Münze steht neben einer Plakette mit dem Bundestagsadler.

Der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung berät über die Ausgaben in sämtlichen Einzelpläne des Haushaltsentwurfes 2023 abschließend zur Vorbereitung der dritten Lesung im Plenum des Bundestages. (© picture alliance | Chromorange / Christian Ohde)

Nach mit Unterbrechungen mehr als 17-stündiger Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 11. November 2022, den Bundeshaushalt für 2023 beschlossen. Demnach kann der Bund im nächsten Jahr mit Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro rechnen. Dabei ist eine Neuverschuldung in Höhe von 45,61 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt die Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes.

Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundes liegen um 31,07 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Regierungsentwurf (20/3100). Gegenüber 2022 sollen die Ausgaben damit um 19,5 Milliarden Euro beziehungsweise 3,9 Prozent geringer ausfallen.

Deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig

Auf der Einnahmeseite plant der Bund nunmehr mit Steuereinnahmen in Höhe von 358,13 Milliarden Euro. Das sind 4,15 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf. Grund dafür sind veranschlagte steuerliche Entlastungen im kommenden Jahr. Damit liegen die Steuereinnahmen um 26,69 Milliarden Euro beziehungsweise rund neun Prozent über dem Soll für 2022. Die sonstigen Einnahmen sollen mit 72,55 Milliarden Euro um 6,86 Milliarden Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf.

Um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig: Für 2023 fällt die geplante Nettokreditaufnahme mit 45,61 Milliarden Euro um 28,36 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Damit liegt die geplante Neuverschuldung rund sechs Millionen Euro unterhalb der nach der Schuldenregel maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.

Deutlich höher als im Regierungsentwurf fallen die als Investitionen ausgewiesenen Ausgaben aus. Mit 71,48 Milliarden Euro liegt der Ansatz um 13,1 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Entwurf. Damit sollen für als Investitionen verbuchte Ausgaben 19,94 Milliarden Euro beziehungsweise 38,7 Prozent mehr zur Verfügung stehen als in diesem Jahr. (scr/11.11.2022)

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Erleichterung über die Kor­rek­tur ge­plan­ter Etat­kürzungen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. November 2022, in zweiter Beratung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition dem Etat des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zugestimmt. Der Einzelplan 23 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/3521, 20/3526, 20/3527, 20/3528) Ausgaben von 12,16 Milliarden Euro, das sind 190 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr (12,35 Milliarden Euro).

Davon entfallen 7,57 Milliarden Euro auf Investitionen (2022: 7,82 Milliarden Euro), 4,44 Milliarden Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2022: 4,38 Milliarden Euro), 121,28 Millionen Euro auf Personalausgaben (2022: 113,25 Millionen Euro) und 75,54 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2022: 73,28 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre summieren sich im Etat von Ministerin Svenja Schulze (SPD) auf 10,93 Milliarden Euro, die Einnahmen 2023 werden auf 749,11 Millionen Euro (2022: 747,83 Millionen Euro) beziffert.

Ministerin: Ein Etat der klaren Prioritäten

Die Ministerin erklärte in der Debatte, mit dem Haushalt setze die Bundesregierung „klare Prioritäten“. Die Mittel würden gezielt eingesetzt, um die Krisenfolgen abzumildern. Das Etatvolumen bezeichnete sie als „gute Basis für 2023“, denn es brauche eine „stabile Entwicklungspolitik“. Die Botschaft in Krisenzeiten sei, dass Deutschland ein verlässlicher Partner für die Länder des globalen Südens sei. Verlässlichkeit schaffe Vertrauen als Grundvoraussetzung für eine wirksame, solide Entwicklungszusammenarbeit, die „unzählige Menschen weltweit“ stärke, damit sie besser durch die Krisen kommen.

Deutschland treibe den globalen Schutzschirm für Klimarisiken voran, um „vulnerablen Ländern“ zu helfen, betonte die Ministerin. Für jedes Land werde ein umfassendes Absicherungspaket erstellt. Ihr Ziel sei es, so Schulze, dass drei Viertel der Vorhaben 2023 zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Nur mit Frauen könnten sich Gesellschaften nachhaltig entwickeln. Die Entwicklungspolitik muss aus Sicht der Ministerin im Haushalt abgesichert und stabil gemacht werden. Der Haushalt stelle sich globaler Verantwortung und setze ein Zeichen des Aufbruchs in Krisenzeiten.

SPD: 22 Millionen Euro zusätzlich für die Ukraine

Bettina Hagedorn (SPD) berichtete von einer Delegationsreise des Haushaltsausschusses in die Ukraine und nach Moldau. Ergebnis der Reise sei unter anderem gewesen, 22 Millionen Euro zusätzlich in den Etat aufzunehmen.

Claudia Raffelhüschen (FDP) und Carsten Körber (CDU/CSU) ergänzten, davon kämen zwölf Millionen Euro dem Aufbau einer Klinik mit Prothesenwerkstatt und zehn Millionen Euro der Anschaffung von 1.000 Diesel-Notstromaggregaten im westukrainischen Lemberg zugute.

FDP wirbt für mehr private Investments

Raffelhüschen betonte, dass im Haushalt eine Milliarde Euro für die globale Ernährungssicherheit eingesetzt würden, davon 495 Millionen Euro aus dem Etat des BMZ. Dieses „große Engagement“ solle man sich nicht kleinreden lassen. Unabdingbar bleibt aus ihrer Sicht aber auch, immer wieder zu fragen, wo „unsere Gelder landen“. Eine Datenbank solle Informationen über Aktivitäten des Bundes im Ausland bereitstellen, um das Engagement transparenter und besser zu machen. Ihr Fraktionskollege Knut Gerschau warb für mehr private Investments und sprach sich dafür aus, Unternehmensgründungen stärker zu unterstützen.

Langfristige Planungssicherheit erforderlich

Erleichtert darüber, dass es gelungen sei, die im Regierungsentwurf noch geplanten Etatkürzungen abzumildern, zeigten sich mehrere Abgeordnete, darunter Susanne Menge (Bündnis 90/Die Grünen), die auf 50 Millionen Euro mehr für das Welternährungsprogramm, 663 Millionen Euro zusätzlich für Krisenbewältigung und Wiederaufbau und acht Millionen Euro mehr die Frauenorganisation „UN Women“ zur Stärkung des feministischen Ansatzes hinwies. Menge rief dazu auf, über eine wirkungsvolle Programmarbeit nachzudenken und hob vor allem, wie auch Thomas Rachel (CDU/CSU), auf die Bildungskrise ab. Die Ressource Bildung brauche weltweit Wachstum, sagte Menge.

Manuel Gava (SPD) begrüßte den Mittelaufwuchs bei der globalen Ernährungssicherung und räumte ein, man habe Kompromisse eingehen müssen, was auch gelungen sei. Langfristige finanzielle Planungssicherheit forderte seine Fraktionskollegin Sanae Abdi ein. Die unklare Finanzlage führe dazu, dass die Entwicklungspolitik oft in kurzfristigen Projekten handeln müsse.

Grüne: Entwicklungszusammenarbeit ist wirksam

Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte, in der Finanzplanung der unionsgeführten Bundesregierung seien für 2023 nur neun Milliarden Euro für den BMZ-Etat vorgesehen gewesen: „Wir stellen zwölf Milliarden. Wir haben die Fehler der unionsgeführten Regierung korrigiert.“ Die Entwicklungszusammenarbeit sei unter dem Strich wirksam, die Unterstützung der Bevölkerung dafür hoch, sagte er mit Blick auf Aussagen der AfD-Fraktion.

Seine Fraktionskollegin Deborah Düring unterstrich die Notwendigkeit feministischer Ansätze und forderte einen signifikanten Anstieg des BMZ-Etats in den nächsten Jahren.

CDU/CSU: Kein Platz für Selbstzufriedenheit

Der CSU-Abgeordnete Dr. Wolfgang Stefinger urteilte, der Regierungsentwurf sei schlecht gewesen, die aktuelle Fassung aber „gar nicht mal so übel“. Für die Zahlen im Finanzplan sei nicht der frühere Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller verantwortlich gewesen, sondern der Finanzminister Olaf Scholz, sagte er an den Abgeordneten Gesenhues gerichtet. Stefinger sprach sich für eine Kooperation mit der Wirtschaft aus, dazu habe er von der Ministerin nichts gehört. Unklar sei für ihn auch, wie der bei der Weltklimakonferenz in Ägypten vereinbarte Schutzschirm für Klimaschäden finanziert werde.

Hermann Gröhe (CDU/CSU) würdigte, dass die „peinlichen Kürzungen“ im Regierungsentwurf in den Haushaltsberatungen zurückgenommen worden seien. Für Selbstzufriedenheit sei aber kein Platz, betonte er. Die Koalition rief er auf, den Finanzplan mit rückläufigen Ansätzen in nachfolgenden Haushaltsjahren zu korrigieren, sonst seien die Versprechungen „ungedeckte Schecks“.

Linke: Krisenprofiteure zur Kasse bitten

Cornelia Möhring (Die Linke) sagte, Nothilfe allein reiche nicht, es müsse mehr für einen strukturellen Wandel zur Ernährungssouveränität getan werden. „Bitten Sie doch die Krisenprofiteure zur Kasse“, empfahl sie und kritisierte wie Stefinger den „unkonkreten Fonds“ zur Absicherung gegen Klimaschäden.

Die Klimamittel müssten aus ihrer Sicht zusätzlich zu den BMZ-Mitteln bereitgestellt werden. Bedauerlich sei, dass Ministerin Schulze „nicht mehr Kampfgeist für mehr Mittel gezeigt hat“.

AfD mahnt Beteiligung deutscher Unternehmen an

Markus Frohnmaier (AfD) kritisierte, dass die Entwicklungspolitik nicht an der Wirkung gemessen werde. Die Bürger hätten das Recht zu erfahren, wie die Regierung mit Steuergeld umgeht. „Sie verteilen Milliarden für Großprojekte durch die Welt“, sagte er und rief dazu auf, Lieferbedingungen zu formulieren, damit deutsche Unternehmen beteiligt werden können.

Sein Fraktionskollege Dr. Michael Espendiller nannte den Handlungsbedarf im BMZ „immens“. Fakt sei, dass Deutschland Geld in korrupte Länder überweise. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/4546), die 340 Millionen Euro für die „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ aus dem Etat zu streichen, lehnte der Bundestag gegen die Stimmen der Antragsteller ab.

Bilaterale Zusammenarbeit

Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen 2023 5,68 Milliarden Euro zur Verfügung, in diesem Jahr sind es 5,36 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 2,34 Milliarden Euro (2022: 2,24 Milliarden Euro), von denen zwei Milliarden Euro auf Zuschüsse (2022: 1,97 Milliarden Euro) und 344 Millionen Euro auf Darlehen (2022: 263 Millionen Euro) entfallen.

Die bilaterale Technische Zusammenarbeit umfasst 1,8 Milliarden Euro nach 1,97 Milliarden Euro in diesem Jahr. Der Haushaltsausschuss kürzte den Ansatz um 20 Millionen Euro. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur steigen von 878,98 Millionen Euro 2022 auf 1,24 Milliarden Euro.

Beiträge an internationale Organisationen

Für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit können 2,42 Milliarden Euro (2022: 2,96 Milliarden Euro) ausgegeben werden. Erhöht wurde der Ansatz für „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“, der nun mit 573,18 statt 506,7 Millionen Euro wie im Regierungsentwurf zu Buche schlägt. In diesem Jahr waren dafür allerdings noch 1,01 Milliarden Euro angesetzt. Die Zuschüsse an das Welternährungsprogramm hob der Haushaltsausschuss von 28 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 78 Millionen Euro an.

15,5 Millionen Euro statt zehn Millionen Euro gehen an die Internationale Föderation für Familienplanung, 17 Millionen Euro statt neun Millionen Euro an die Organisation der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. Der Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU sinkt von 566,19 Millionen Euro (2022) auf 432,18 Millionen Euro.

Mehr Geld für zivilgesellschaftliches Engagement

Aufgestockt werden die Ausgaben für zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement, und zwar von 1,32 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,36 Milliarden Euro. Entwicklungswichtige Vorhaben der politischen Stiftungen sollen unverändert mit 340 Millionen Euro, entwicklungswichtige Vorhaben der Kirchen ebenso unverändert mit 301 Millionen Euro gefördert werden. Private deutsche Träger sollen hingegen für ihre Projekte 177,5 Millionen Euro statt nur 160 Millionen Euro wie in diesem Jahr erhalten.

Mit mehr Geld soll auch das bürgerschaftliche und kommunale Engagement gefördert werden. Dafür sollen 432 Millionen Euro bereitstehen (2022: 393 Millionen Euro). Fünf Millionen Euro gestrichen wurden bei der „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“, für die nun noch 189 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Hilfe beim weltweiten Umweltschutz aufgestockt

Mehr Geld soll es hingegen für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz geben. 835,31 Millionen Euro sind dafür vorgesehen (2022: 786,4 Millionen Euro). Die Beiträge zu den multilateralen Entwicklungsbanken steigen von 1,15 Milliarden Euro 2022 auf 1,32 Milliarden Euro. Davon gehen 913,03 Millionen Euro an die Weltbankgruppe (2022: 777,27 Millionen Euro). Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit summieren sich auf 53,25 Millionen Euro (2022: 53,07 Millionen Euro).

Die vier Sonderinitiativen „Eine Welt ohne Hunger“, „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Ausbildung und Beschäftigung“ sollen insgesamt rund 1,07 Milliarden Euro erhalten (2022: 1,27 Milliarden Euro). Auf die Anti-Hunger-Initiative, die nun den Titel „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ trägt, entfallen 519 Millionen Euro (2022: 615 Millionen Euro), auf die Fluchtursachen-Initiative 420 Millionen Euro (2022: 453 Millionen Euro), auf die Nordafrika-Nahost-Initiative 27 Millionen Euro (2022: 42 Millionen Euro) und auf die Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiative 155 Millionen Euro wie in diesem Jahr.

Höherer Beitrag für Afrikanischen Entwicklungsfonds

Eine Stärkung gegenüber dem Regierungsentwurf erfährt der Beitrag Deutschlands zum Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF). In dem Titel sind nun Ausgaben von 282,26 Millionen Euro geplant, im Regierungsentwurf waren es 228,29 Millionen Euro (Soll 2022: 340,7 Millionen Euro). Neben Anpassungen aufgrund von Wechselkursänderungen sind zusätzliche 12,7 Millionen Euro für die 16. Auffüllung des AfDF eingeplant sowie 40 Millionen Euro für das „Climate Action Windows“.

„Hierdurch soll in den ärmsten Ländern Afrikas trotz aller wirtschaftlichen Herausforderungen ein Investitionsschub im Klimabereich ermöglicht werden“, heißt es zur Begründung. Um 57,5 Millionen Euro auf 654,1 Millionen Euro erhöht wurde zudem die Verpflichtungsermächtigung in dem Titel. Davon sollen 53,7 Millionen Euro für den AfDF zur Verfügung stehen. (vom/23.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

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© Yvonne Magwas/Tobias Koch

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Carsten Körber

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Hermann Gröhe

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© Knut Gerschau/Tobias Wölki

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Dr. Wolfgang Stefinger

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Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

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Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3102 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - und Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 - Drucksache 20/3101 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3521 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    PDF | 217 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -
    PDF | 4 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/3527 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 399 KB — Status: 18.11.2022
  • 20/3528 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 1 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
  • 20/4546 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3521, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    PDF | 136 KB — Status: 22.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/4546 abgelehnt
  • Einzelplan 23 angenommen

Tagesordnung

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw47-de-wirtschaftliche-zusammenarbeit-entwicklung-918186

Stand: 18.05.2025