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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
  • 2./3. Lesung (Braunkohleaustieg)
Energie

Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

Die Abgeordneten haben sich am Freitag, 11. November 2022, mit zwei Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (20/4328) und „zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier“ (20/4300) in erster Lesung befasst. Außerdem wurde ein Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu einem „Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohlverstromungsbeendigungsgesetzes“ (20/4299) beraten. Alle Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Erster Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Angesichts der weiter angespannten Lage auf den Energiemärkten halten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP weitere Maßnahmen für erforderlich, um die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung zu stärken. Dazu soll das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erneut angepasst sowie weitere energierechtliche Vorschriften ergänzt werden (20/4328). Die im Energiesicherungsgesetz noch aus den 1970er Jahren stammenden Regelungen zur Entschädigung und zum Härteausgleich seien an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen, heißt es in dem Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.

Zudem sei für die Realisierung laufender Infrastrukturvorhaben bei Gas zur Sicherung der Energieversorgung Sorge zu tragen. Hier gehe es unter anderem darum, die Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Regasification Unit -FRSU) für den Winter 2022/23 zu realisieren. Im Energiewirtschaftsgesetz gebe es in wenigen Punkten Klarstellungsbedarf. Der Bericht zur Wasserstoffnetzentwicklung, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesnetzagentur vorlegen, solle das maßgebliche Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket der Europäischen Kommission berücksichtigen können. Dazu müsse die Frist für die Vorlage des Berichts verlängert werden.

Konkret sollen die Regelungen der Paragrafen 11 und 12 des EnSiG an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst und mit dem neuen Paragrafen 23a EnSiG eine besondere Regelung eingeführt werden, die unter strenger Einhaltung der Voraussetzungen des Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) eine Rechtsgrundlage für die Enteignung beweglicher Sachen schafft. Das EnWG soll redaktionelle Klarstellungen erhalten, die die Stilllegung von Erdgasspeichern und die Höherauslastung von bestehenden Stromnetzen betreffen. Die Frist für die Vorlage des Berichts nach Paragraf 112b EnWG soll um zwölf Monate bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG) wurde im Jahr 2020 der Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle definiert mit dem Ziel, spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2038 die installierten Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Steinkohle und den Einsatz von Braunkohle auf jeweils 0 Gigawatt zu reduzieren, heißt es in der Vorlage. Danach solle der Einsatz von Kohle zur Erzeugung elektrischer Energie in Deutschland sozialverträglich, schrittweise und möglichst stetig reduziert und beendet werden, um dadurch Emissionen zu reduzieren und dabei eine sichere, preisgünstige, effiziente und klimaverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten.

Um den Kohleausstieg im Rheinischen Revier auf das Jahr 2030 vorzuziehen und die Versorgungssicherheit zu stärken, hätten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE am 4. Oktober 2022 eine politische Verständigung getroffen. Darin sei vereinbart, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030 vorgezogen wird. Diese Vereinbarung soll gesetzlich durch Änderungen des KVBG umgesetzt werden.

Der auf das Jahr 2030 vorgezogene Kohleausstieg im Rheinischen Revier leiste einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele im Energiesektor, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zusätzlich sei in der politischen Verständigung vom 4. Oktober 2022 eine Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 vereinbart worden. Durch die vorübergehend stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung werde Gas in der Stromerzeugung gespart und so ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet. Die Änderungen des KVBG sollen durch Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung ergänzt werden, der auf Basis von § 49 KVBG mit den Betreibern von Braunkohleanlagen geschlossen wurde.

Antrag auf frühere Beendigung der Kohleverstromung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt die gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Änderungsvertrag zum öffentlichrechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (20/4299). Gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wird die Bundesregierung damit ermächtigt, diesen Vertrag mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen zu schließen.

Die Vertragsparteien (Bundesrepublik Deutschland, RWE Power und RWE AG) haben am 10. Februar 2021 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (ÖRV) zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland abgeschlossen. Kern der Vereinbarung ist die Stilllegung der im vereinbarten Stilllegungspfad genannten Braunkohleanlagen, die durch eine darauf abgestimmte, im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, „KVBG“) geregelte Entschädigung abgegolten wird. Am 4. Oktober 2022 unterschrieben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die RWE AG eine politische Verständigung zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier. Im Kern wurde in dieser politischen Verständigung vereinbart, dass die in den aktuellen Fassungen des KVGB und des ÖRV geregelte Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier ohne zusätzliche Entschädigungszahlungen um rund acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen werden soll. Ferner sieht die politische Verständigung verschiedene Reserveoptionen vor: Zusätzlich wurde eine Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 vereinbart. Durch die vorübergehend stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung soll Gas in der Stromerzeugung gespart und so ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden.

Mit dem Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vom 10. Februar 2021 beabsichtigen die Vertragsparteien, den ÖRV in Übereinstimmung mit den in der politischen Verständigung vereinbarten Eckpunkten anzupassen. Hierdurch soll eine finale Regelung für die Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier getroffen werden. (eis/mis/11.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Anne König

Anne König

© Anne König/Anja Tiwisina

König, Anne

CDU/CSU

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4299 - Antrag: Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
    PDF | 229 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
    PDF | 264 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4328 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 309 KB — Status: 08.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4328, 20/4300 und 20/4299 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Experten bewerten geplanten Kohleausstieg im Rheinischen Revier unterschiedlich

Zeit: Donnerstag, 17. November 2022, 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Das Vorhaben der Bundesregierung, den Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier von 2038 auf das Jahr 2030 vorzuziehen und gleichzeitig die Laufzeit zweier Kraftwerksblöcke über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 zu verlängern, wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Donnerstag, 17. November 2022, zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/4300), mit dem das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG) geändert werden soll, sowie dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu einem „Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohlverstromungsbeendigungsgesetzes“ (20/4299) deutlich.

Kritik am geplanten Weiterbetrieb

Deutliche Kritik am geplanten Weiterbetrieb der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E übte Francesca Mascha Klein von der gemeinnützigen umweltrechtlichen Organisation ClientEarth. Das Braunkohlekraftwerk Neurath befinde sich in der Liste der 30 klimaschädlichsten Kraftwerke Europas auf Platz 2, sagte Klein. Der Gesetzentwurf sei klimapolitisch unzureichend.

„Mit dem darin enthaltenen neuen Ausstiegspfad wird das 1,5 Grad-Budget um ein Sechsfaches überschritten“, machte sie deutlich. Die Mehremissionen, die durch den Weiterbetrieb der Blöcke Neurath D und E vor allem in den Jahren 2022 bis 2024 entstehen, stünden im Widerspruch zum Kohlekompromiss, zum Klimaschutzgesetz (KSG) und zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum KSG.

„Ein erster Schritt in die richtige Richtung“

Hauke Hermann vom Verein Öko-Institut begrüßte indes den Gesetzentwurf. Die mit der Laufzeitverlängerung verbundenen Mehremissionen seien im Vergleich zu den Einsparungen nach dem Jahr 2030 klein. Auch die Option auf einen Reservebetrieb sei „eine gute Regelung“, befand Hermann. Der Kohleausstieg im rheinischen Revier sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, so der Vertreter des Öko-Instituts.

Folgen müsse nun der Steinkohleausstieg, der zwei bis vier Jahre vorgezogen werden müsse, der Braunkohleausstieg in Mitteldeutschland, der vier bis fünf Jahre vorgezogen werden müsse, und der Ausstieg aus der Braunkohle in der Lausitz, der acht Jahre früher erfolgen müsse.

Preisentwicklung und Versorgungssicherheit

Aus Sicht von Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, wird die geplante Pfadverkürzung „in keiner Weise bezüglich des energiepolitischen Zieldreiecks bewertet“. Die Behandlung von CO2-Emissionen als Oberziel führe zur Vernachlässigung von Preisentwicklung und Versorgungssicherheit, kritisierte Hennig. Windenergie- und Solaranlagen seien nicht in der Lage, Versorgungssicherheit herzustellen.

Kurz- und mittelfristig gebe es noch keine Instrumente, um den Energieüberschuss aus dem Sommer in den Winter hinüberzunehmen. Die Abhängigkeit von Wind und Sonne habe also nichts mit Freiheitsenergien zu tun, sondern sei ein „Rückschritt in vorindustrielle Verhältnisse“, sagte er.

Bedeutung des Netzausbaus

Dem widersprach Barbie Kornelia Haller von der Bundesnetzagentur. Ein sicheres Stromnetz sei auch mit „hauptsächlich erneuerbaren Energien möglich“. Dies zeigten die Analysen der Bundesnetzagentur. Voraussetzung dafür sei die Umsetzung des Netzausbaus, bei dem es keine weiteren Verzögerungen geben dürfe. Haller forderte weitere Einsparungen beim Gasverbrauch. Aktuell liege die Verstromung von Gas bei zehn Terawattstunden monatlich. Dies gelte es zu senken, ohne die Netzstabilität aus dem Blick zu verlieren.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur sei die im Gesetzentwurf geplante Laufzeitverlängerung richtig, machte Haller deutlich. Keine Aussage konnte sie zu der Frage machen, ob durch einen Weiterbetrieb der drei deutschen Atomkraftwerke über den 15. April 2023 hinaus die Laufzeitverlängerung der Kohlekraftwerke zu vermeiden sei. Das sei weder von der Bundesnetzagentur noch von den Übertragungsnetzbetreibern im Stresstest berechnet worden, sagte Haller.

Anrainer stehen vor großen Problemen

Der Bürgermeister der Stadt Elsdorf, Andreas Heller, forderte als Vertreter der Anrainer im Rheinischen Revier die Folgen eines nach vorn gezogenen Ausstiegs aus der Braunkohle für die betroffenen Region stärker in den Blick zu nehmen. „Wir als Anrainer tragen die Entscheidung zum beschleunigten Ausstieg 2030 mit“, betonte Heller.

Die seit dem Kohlekompromiss vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, „dass der bisherige Instrumentenkasten nicht ausreicht, um den Ausstieg 2038 nachhaltig zu gestalten“. Es gebe bislang kaum Ersatzarbeitsplätze, keine zusätzlichen Gewerbeflächen und auch keine Planungsbeschleunigung und Verfahrensvereinfachungen. Ohne weitere begleitende Maßnahmen sei der Ausstieg schon 2030 nicht zu schaffen, sagte der Bürgermeister. „Geben Sie uns die faire Chance, diesen Wandel zu gestalten“, verlangte er.

Forderung nach sozialverträglicher Ausgestaltung

Patrizia Kraft vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) warnte davor, den 2019 gefundenen Kohlekompromiss mit der geplanten gesetzlichen Änderung obsolet werden zu lassen. Der Kohleausstieg müsse nach wie vor sozialverträglich ausgestaltet werden, was auch die Schaffung neuer guter Arbeit vor Ort umfasse.

„Eigentlich hatten wir die Hoffnung, dass die Zieldebatten durch den Kohlekompromiss überwunden sind“, sagte die DGB-Vertreterin. Viel dringender seien schließlich die Umsetzungsdebatten. Durch den vorgezogenen Ausstieg gebe es noch weniger Zeit, um die massiven strukturpolitischen Herausforderungen zu bewältigen. „Das ist mehr als ambitioniert“, sagte Kraft. Eine Fastfood-Strukturpolitik schaffe aber keine nachhaltige Zukunft.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG) wurde im Jahr 2020 der Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle definiert mit dem Ziel, spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2038 die installierten Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Steinkohle und den Einsatz von Braunkohle auf jeweils 0 Gigawatt zu reduzieren, heißt es im Gesetzentwurf. Danach solle der Einsatz von Kohle zur Erzeugung elektrischer Energie in Deutschland sozialverträglich, schrittweise und möglichst stetig reduziert und beendet werden, um dadurch Emissionen zu reduzieren und dabei eine sichere, preisgünstige, effiziente und klimaverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten.

Um den Kohleausstieg im Rheinischen Revier auf das Jahr 2030 vorzuziehen und die Versorgungssicherheit zu stärken, hätten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE am 4. Oktober 2022 eine politische Verständigung getroffen. Darin sei vereinbart, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030 vorgezogen wird. Diese Vereinbarung soll gesetzlich durch Änderungen des KVBG umgesetzt werden.

Beitrag für den Klimaschutz

Der auf das Jahr 2030 vorgezogene Kohleausstieg im Rheinischen Revier leiste einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele im Energiesektor, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zusätzlich sei in der politischen Verständigung vom 4. Oktober 2022 eine Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 vereinbart worden.

Durch die vorübergehend stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung werde Gas in der Stromerzeugung gespart und so ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet. Die Änderungen des KVBG sollen durch Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung ergänzt werden, der auf Basis von Paragraf 49 KVBG mit den Betreibern von Braunkohleanlagen geschlossen wurde.

Antrag auf frühere Beendigung der Kohleverstromung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt die gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erforderliche Zustimmung des Bundestages zum Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland. Gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wird die Bundesregierung damit ermächtigt, diesen Vertrag mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen zu schließen.

Die Vertragsparteien (Bundesrepublik Deutschland, RWE Power und RWE AG) haben am 10. Februar 2021 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (ÖRV) zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland abgeschlossen. Kern der Vereinbarung ist die Stilllegung der im vereinbarten Stilllegungspfad genannten Braunkohleanlagen, die durch eine darauf abgestimmte, im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz („KVBG“) geregelte Entschädigung abgegolten wird. Am 4. Oktober 2022 unterschrieben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die RWE AG eine politische Verständigung zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier. Im Kern wurde in dieser politischen Verständigung vereinbart, dass die in den aktuellen Fassungen des KVGB und des ÖRV geregelte Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier ohne zusätzliche Entschädigungszahlungen um rund acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen werden soll. Ferner sieht die politische Verständigung verschiedene Reserveoptionen vor: Zusätzlich wurde eine Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 vereinbart. Durch die vorübergehend stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung soll Gas in der Stromerzeugung gespart und so ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden.

Mit dem Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vom 10. Februar 2021 beabsichtigen die Vertragsparteien, den ÖRV in Übereinstimmung mit den in der politischen Verständigung vereinbarten Eckpunkten anzupassen. Hierdurch soll eine finale Regelung für die Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier getroffen werden. (hau/mis/irs/17.11.2022)

Dokumente

  • 20/4299 - Antrag: Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
    PDF | 229 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
    PDF | 264 KB — Status: 08.11.2022

Tagesordnung

  • 41. Sitzung am Donnerstag, dem 17. November 2022, 11:00 Uhr, Sitzungssaal PLH 2.200 - öffentlich
  • 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung zur 41. Sitzung (öffentliche Anhörung zum "Braunkohleausstiegsbeschleunigungsgesetz") am Donnerstag, dem 17. November 2022, 11:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200 - öffentlich

Protokolle

  • 41. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)219 Stellungnahme des Sachverständigen Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung
  • 20(25)220 Stellungnahme der ClientEarth gGmbH
  • 20(25)221 Stellungnahme SV Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwältin
  • 20(25)222 Stellungnahme SV Andreas Heller, Stadt Elsdorf
  • 20(25)223 Stellungnahme SV Barbie Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur
  • 20(25)225 Stellungnahme SV Patrizia Kraft, DGB
  • 20(25)224(neu) Zusammenstellung der Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Bundestag stimmt für Änderung des Energie­siche­rungsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. November 2022, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (20/4328) gebilligt. In namentlicher Abstimmung votierten 383 Abgeordnete für das Gesetz, 263 Abgeordnete stimmten dagegen, 32 enthielten sich.

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen (20/4561). Angenommen wurde außerdem eine Entschließung, der zufolge die Bundesregierung aufgefordert wird, mögliche Engpässe bei „unentbehrlichen Stoffen und Gütern“ für Wirtschaft und Bevölkerung durch ein geeignetes Monitoring rechtzeitig zu erkennen. Keine Mehrheit fand hingegen ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/4584), der unter anderem eine Verlängerung des Betriebs der drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 31. Dezember 2024 vorsah.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Angesichts der weiter angespannten Lage auf den Energiemärkten halten die Koalitionsfraktionen weitere Maßnahmen für erforderlich, um die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung zu stärken. Dazu wurde nun das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erneut angepasst und weitere energierechtliche Vorschriften wurden ergänzt. Die im EnSiG noch aus den 1970er Jahren stammenden Regelungen zur Entschädigung und zum Härteausgleich seien an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen, heißt es in dem beschlossenen Gesetzentwurf.

Zudem sei für die Realisierung laufender Infrastrukturvorhaben bei Gas zur Sicherung der Energieversorgung Sorge zu tragen. Hier gehe es unter anderem darum, die Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Regasification Unit, FRSU) für den Winter 2022/23 zu realisieren. Im Energiewirtschaftsgesetz habe es in wenigen Punkten Klarstellungsbedarf gegeben. Der Bericht zur Wasserstoffnetzentwicklung, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesnetzagentur vorlegen, solle das maßgebliche Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket der Europäischen Kommission berücksichtigen können. Dazu wurde die Frist für die Vorlage des Berichts verlängert.

Konkret sollten die Regelungen der Paragrafen 11 und 12 des EnSiG an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst und mit dem neuen Paragrafen 23a EnSiG eine besondere Regelung eingeführt werden, die unter strenger Einhaltung der Voraussetzungen des Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Enteignung beweglicher Sachen schafft. Das EnWG soll nun zudem redaktionelle Klarstellungen erhalten, die die Stilllegung von Erdgasspeichern und die Höherauslastung von bestehenden Stromnetzen betreffen. Die Frist für die Vorlage des Berichts nach Paragraf 112b EnWG soll um zwölf Monate bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden.

Entschließung angenommen

In der vom Parlament angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, mögliche Engpässe bei „unentbehrlichen Stoffen und Gütern“ für Wirtschaft und Bevölkerung rechtzeitig durch Monitoring-Instrumente zu erkennen. 

Es stehe zu befürchten, dass in einer Situation, in der die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist, auch essentielle Hilfsstoffe und Industrieprodukte „nicht oder nur in einem geringeren Maße produziert werden können“, heißt es zur Begründung. Dabei handele es sich etwa um Stoffe, die notwendig für den Betrieb von Kraftwerken oder für die Verwendung im Verkehrssektor sind. Konkret werden beispielweise Kalkprodukte für die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, Eisen- und Aluminiumsalze für die Wasseraufbereitung in Kraftwerken oder Harnstoff für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren genannt. Außerdem wird von der Bundesregierung ein Zwischenbericht zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes gefordert. Dieser solle bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden. (mis/irs/ste/24.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4328 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 309 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4561 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4328 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 285 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4584 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4328, 20/4561 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 168 KB — Status: 22.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/4328 (Beschlussempfehlung 20/4561 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 13:28:25: Beginn der Abstimmung
  • 13:54:17: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis:
  • Gesamt: 678 Ja: 383 Nein: 263 Enthaltungen 32
  • Gesetzentwurf 20/4328 in Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 20/4561 Buchstabe b (Entschließungsantrag annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4584 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Klimaschutz

Braunkohle­ausstieg im Rheinischen Revier wird auf 2030 vorgezogen

Mit 523 Ja- zu 92 Nein-Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier (20/4300) gebilligt. Zwei Abgeordnete hatten sich bei der Abstimmung enthalten. 

Angenommen wurde zudem eine Entschließung, wonach die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Strukturwandel und die an dem veränderten Zeitplan angepasste Gewährung der vorgesehenen finanziellen Hilfen für Investitionen in dieser Legislaturperiode entsprechend anpassen solle. Die jeweils von CDU/CSU und Die Linke zu dem Gesetzentwurf vorgelegten Entschließungsanträge (20/4740,  20/4739) fanden hingegen keine Mehrheit im Parlament. Im parlamentarischen Verfahren hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf (20/4730) vorgenommen.

Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (20/4299), der einen zustimmenden Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromiungsbeendigungsgesetzes zum „Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ einholen wollte. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte auch die Union für den Antrag. AfD und Linke stimmten dagegen. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde im Jahr 2020 der Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle definiert mit dem Ziel, spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2038 die installierten Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Steinkohle und den Einsatz von Braunkohle auf jeweils null Gigawatt zu reduzieren, heißt es im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/4300). Danach solle der Einsatz von Kohle zur Erzeugung elektrischer Energie in Deutschland sozialverträglich, schrittweise und möglichst stetig reduziert und beendet werden, um dadurch Emissionen zu reduzieren und dabei eine sichere, preisgünstige, effiziente und klimaverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten.

Um den Kohleausstieg im Rheinischen Revier auf das Jahr 2030 vorzuziehen und die Versorgungssicherheit zu stärken, hätten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der Energieversorger RWE am 4. Oktober 2022 eine politische Verständigung getroffen, heißt es weiter. Darin sei vereinbart, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030 vorgezogen wird. Diese Vereinbarung soll gesetzlich durch Änderungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes umgesetzt werden.

Vorübergehend stärkere Braunkohleverstromung

Der auf das Jahr 2030 vorgezogene Kohleausstieg im Rheinischen Revier leiste einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele im Energiesektor, schreiben die Fraktionen. Zusätzlich sei in der politischen Verständigung vom 4. Oktober 2022 eine Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 vereinbart worden. Durch die vorübergehend stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung werde Gas in der Stromerzeugung gespart und so ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet.

Durch die Zustimmung zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll die Bundesregierung ermächtigt werden, diesen Änderungsvertrag mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen zu schließen.

Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags

Die Vertragsparteien (Bundesrepublik Deutschland, RWE Power und RWE AG) haben am 10. Februar 2021 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland abgeschlossen. Kern der Vereinbarung ist die Stilllegung der im vereinbarten Stilllegungspfad genannten Braunkohleanlagen, die durch eine darauf abgestimmte, im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelte Entschädigung abgegolten wird.

Mit dem Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vom 10. Februar 2021 beabsichtigen die Vertragsparteien, den öffentlich-rechtlichen Vertrag in Übereinstimmung mit den in der politischen Verständigung vereinbarten Eckpunkten anzupassen. Hierdurch soll eine finale Regelung für die Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier getroffen werden. (vom/mis/02.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Kathrin Henneberger

Kathrin Henneberger

© Kathrin Henneberger

Henneberger, Kathrin

Bündnis 90/Die Grünen

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Houben, Reinhard

FDP

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4299 - Antrag: Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
    PDF | 229 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
    PDF | 264 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4730 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4300 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier b) zu dem Antrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Drucksache 20/4299 - Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
    PDF | 340 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4739 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4300, 20/4730 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
    PDF | 185 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4740 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4300, 20/4730 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
    PDF | 164 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Scheer, Dr. Nina (SPD), Roloff, Sebastian (SPD), Lutze, Thomas (Die Linke)


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/4300 (Beschlussempfehlung 20/4730 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen)
23:04:24: Beginn der Abstimmung
23:23:39: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 617 Ja: 523 Nein: 92 Enthaltungen 2

Beschlussempfehlung 20/4730 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4740 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/4739 abgelehnt
Beschlussempfehlung 20/4730 Buchstabe c (Änderungsantrag 20/4299 zustimmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-braunkohleausstieg-923096

Stand: 17.06.2025