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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Bauwesen

Bessere Rahmenbeding­ungen für erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

In erster Lesung hat der Bundestag am Mittwoch, 9. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ (20/4227) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einer Energienovelle soll laut Regierung der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beschleunigt, die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien unterstützt und die Nutzung von Windkraft und Biomasse verbessert werden. Um die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen zu erhöhen, soll die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 ausgesetzt sowie die Anforderungen an die Herkunft der Biomasse gelockert werden. Die bestehenden Bioenergieanlagen könnten kurzfristig dazu beitragen, energiepolitisch unabhängiger zu werden, urteilt die Bundesregierung.

Die Änderung soll es zudem erleichtern, dass überschüssiger Strom der Windenergieanlagen mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff genutzt wird. Überschüssigen Strom gebe es bei hohem Windaufkommen, weil dann Netzengpässe auftreten könnten, die es erforderlich machten, Windenergieanlagen für einen begrenzten Zeitraum abzuschalten. Dies führe dazu, dass die ganze Erzeugungskapazität aus technischen Gründen nicht ausgenutzt werden kann.

Tagebauflächen für Photovoltaik- oder Windenergieanlagen

Mit Blick auf Windenergie und Photovoltaik zielt die Neuregelung darauf ab, die Flächenpotenziale von Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Dazu soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden.

Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch solle es den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Für die Länder bedeute dies, dass sie diesen Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne nicht vorab anpassen müssen. Auch eine planerische Ausweisung von Windenergiegebieten sei durch die Anpassung des Baugesetzbuches nicht mehr von Nöten. (hau/09.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Enak Ferlemann

Enak Ferlemann

© Tobias Koch

Ferlemann, Enak

CDU/CSU

Anja Liebert

Anja Liebert

© Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Stefan Kaminski

Liebert, Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Claudia Tausend

Claudia Tausend

© Claudia Tausend/Marion Hogl

Tausend, Claudia

SPD

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4227 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
    PDF | 309 KB — Status: 02.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4227 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bauwesen

Baurechtsänderungen zu­guns­ten e­rneuer­ba­rer Ener­gien begrüßt

Experten haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (20/4227) insgesamt positiv bewertet, in einzelnen Punkten aber auch Nachbesserungsvorschläge gemacht. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ging es am Montag, 28. November 2022, um Änderungen im Baugesetzbuch und im Windenergieflächenbedarfsgesetz mit dem Ziel, den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen zu beschleunigen, die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien zu unterstützen und die Nutzung von Windkraft und Biomasse zu verbessern.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll zum einen ein Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Damit soll erreicht werden, dass Windenergieanlagen bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern dass der überschüssige Strom am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Die Anlage zur Herstellung von Wasserstoff soll mindestens an sechs Windenergieanlagen angeschlossen sein müssen. Zusätzlich sollen auch vorhandene Photovoltaik-Anlagen mit der Wasserstoffanlage verbunden werden können, wobei ein räumlicher Zusammenhang gegeben sein muss.

Vorgesehen ist, dass „der öffentliche Belang einer optisch bedrängenden Wirkung“ von Windenergieanlagen der „Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie“ nicht entgegensteht, wenn der Abstand zu nächsten Wohnbebauung mindestens 300 Meter beträgt. Weiterhin sollen die Länder ermächtigt werden, per Verordnung ehemalige Flächen des Braunkohletagebaus grundsätzlich für die Belegung mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien öffnen zu können.

„Photovoltaik-Freiflächenanlagen einbeziehen“

Dr. Sarah Langstädtler von der Kanzlei BBG und Partner Rechtsanwälte aus Bremen hielt den geplanten Privilegierungstatbestand für sinnvoll, monierte aber eine fehlende Technologieoffenheit und regte an, auch Wasserstoffanlagen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in die Privilegierung einzubeziehen. Auch könnte eruiert werden, ob die Potenziale weiterer Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie für die klimafreundliche Produktion von Wasserstoff genutzt werden könnten.

Langstädtler warb dafür, potenziellen Anlagenbetreibern keine Steine in den Weg zu legen und auf die Mindestzahl von sechs mit der Wasserstoffanlage verbundenen Wind- oder Solarenergieanlagen zu verzichten. Die Sicherheit der Energieanlagen werde bereits durch die Vorgaben im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Im Gesetzentwurf ist aus ihrer Sicht unklar, ob es um die Sicherheit der Wasserstoffanlagen geht.

Der Sachverständige Dr. Dipl-Ing. Helmut Waniczek aus Bergisch-Gladbach sagte zur Sicherheitsfrage, die Schwellwerte der Störfallverordnung würden überschritten. Die Wasserstoffanlagen mit hohem Explosionspotenzial müssten geschützt werden, ein Werkschutz werde benötigt. Um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten, müsse eine Sicherheitsanalyse angefertigt werden. Bei einer Leckage trete nicht Wasserstoff aus, sondern eine Stichflamme von 2.000 Grad.

„Weitere Flächen für erneuerbare Energien nutzen“

Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, betonte, die notwendigen Flächenerweiterungen für Windenergieanlagen müssten von vielen Akteuren bereitgestellt werden und es müsse sich auf eine Reihe von Technologien fokussiert werden. Zur Nutzung von Tagebaufolgeflächen sagte sie, diese sollten nicht automatisch auf die Flächenziele angerechnet werden. Laut Koalitionsvertrag wird angestrebt, zwei Prozent der Landesfläche für den Windkraftausbau zu nutzen.

Sie empfahl, über den früheren Tagebau hinaus auch ehemals militärisch genutzte Flächen (Konversionsflächen) und Flächen an Autobahnen und Schienenschnellwegen in die Erzeugung erneuerbarer Energien einzubeziehen. Was die 300-Meter-Abstandsregelung betrifft, schlug sie vor, stattdessen die zweifache Höhe der Gesamtanlage als Maßstab für den Abstand zur nächsten Wohnbebauung zu nehmen.

Peter setzte sich ferner dafür ein, in das Baugesetzbuch weitere Wärmetechnologien aufzunehmen, etwa Solarthermie, Heizkraftwerke, Geothermie oder Biogasanlagen. Photovoltaikanlagen mit landwirtschaftlichem Bezug sollten ebenfalls privilegiert werden, um die Gasnutzung schnell zu ersetzen.

„Erneuerbare Energien sind Artenschutz“

Uwe Leonhardt, Vorstandsvorsitzender der Umwelt Management AG, eines Anlagenbauers aus Cuxhaven, forderte klare Rahmenbedingungen und Vereinheitlichungen im Baugesetzbuch. Die Digitalisierung der Genehmigungsbehörden könne erheblich zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen.

„Erneuerbare Energien sind Artenschutz“, sagte Leonhardt, aus diesem Grund könne die Umweltverträglichkeitsprüfung komplett entfallen. Statistisch sei keine Art gefährdet, selbst die Wiesenweihe habe sich prächtig entwickelt.

„Artenschutzrechtliche Belange vertieft prüfen“

Rebekka Blessenohl vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) sagte, auch in ehemaligen Tagebaugebieten könnten sich Sekundärlebensräume für besonders geschützte Arten wie die Kreuzotter oder die Wiesenweihe entwickeln. Die artenschutzrechtlichen Belange müssten daher vertieft geprüft werden. Im Gesetzentwurf werde Konfliktfreiheit suggeriert, mit Rücksicht auf artenschutzrechtliche Belange empfahl Blessenohl hier Anpassungen. Die potenziellen artenschutzrechtlichen Konflikte sollten differenzierter dargestellt werden.

„Wir hätten uns zusätzlich gewünscht, dass die pauschalen Abstandsregelungen zu Wohnbebauungen abgeschafft werden“, betonte sie. Sie seien eines der zentralen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie. Die Anwohner seien bereits durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geschützt.

Gegen pauschale Abstandsregelung zur Wohnbebauung

Aus Sicht von Magnus Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht nichts dagegen, auch Sanierungspläne für die Renaturierung von Tagebauflächen in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu integrieren. Die Kommunen könnten dabei vom Bund unterstützt werden. Am Ende sei eine so rekultivierte Fläche nichts anderes als jede andere Landschaftsfläche.

Auch Wessel forderte ein Ende der pauschalen Abstände zur Wohnbebauung. Hinsichtlich der Anrechnung auf das Flächenziel empfahl er, nur die real bebaute Fläche in die Berechnung einzubeziehen.

„Überdachte Parkflächen nutzen“

Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich hingegen dafür, aus, die Flächen voll auszuschöpfen, sonst würde den Ländern die Anreize genommen, überhaupt Flächen bereitzustellen. Zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen sei schon eine Menge.

Eva Maria Levold vom Deutschen Städtetag sagte, auch überdachte Parkflächen etwa an Einkaufszentren könnten für erneuerbare Energien nutzbar gemacht werden. Unglücklich mit der Regelung zur „optisch bedrängenden Wirkung“ von Windkraftanlagen zeigte sich Dr. Torsten Mertins vom Deutschen Landkreistag. Aus Sicht der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörden würden damit mehr Probleme geschaffen als gelöst.

„Auch Steinbrüche und Kiesgruben nutzen“

Wolf Müller, Geschäftsführer des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden, begrüßte die Verordnungsermächtigung für Wind- und Solaranlagen in Tagebaufolgeflächen und regte an, auch Steinbrüche und Kiesgruben dafür zu nutzen.

Dr. Devid Krull von der RWE Renewables GmbH sagte, der Prozess der Flutung ehemaliger Tagebauflächen ziehe sich oft über Jahrzehnte hin. Hier könnten Solarparks in die Böschung gebaut werden. Die geplante Verordnungsermächtigung könnte weitere Flächen für Solar- und Windenergie erschließen.

Krull riet dazu, den Gesetzentwurf dahingehend zu ergänzen, dass artenschutzrechtliche Verpflichtungen neben den Rekultivierungspflichten in das Gesetz aufgenommen werden. Dafür sollten Flächen reserviert werden. Die Flächenvorgaben für Wasserstoffanlagen sah er eher für eine „Nischenanwendung“ geeignet: „Unsere Erfahrungen gehen eher in Richtung 700 Quadratmeter, das ist mehr als das Zehnfache.“ Im Gesetzentwurf werden 60 Quadratmeter genannt.(vom/28.11.2022)

Dokumente

  • 20/4227 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
    PDF | 309 KB — Status: 02.11.2022

Weitere Informationen

  • Öffentliche Anhörungen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bauwesen

Ja zum Gesetz zur Verbes­serung der Bedingungen für erneuerbare Energien

Der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen soll beschleunigt, die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien unterstützt und die Nutzung von Windkraft und Biomasse verbessert werden. Das jedenfalls ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (20/4227), den der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gebilligt hat. Union und AfD votierten gegen die Initiative, die im parlamentarischen Verfahren zuvor noch vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geändert wurde (20/4704).

Ein Änderungsantrag der CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf (20/4707), der eine rechtssichere Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu bewohnter Bebauung forderte, fand keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um auch die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen zu erhöhen, soll die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 ausgesetzt werden, zugleich soll es Lockerungen bei den Anforderungen an die Herkunft der Biomasse geben. Die Bundesregierung urteilt, die bestehenden Bioenergieanlagen könnten kurzfristig dazu beitragen, energiepolitisch unabhängiger zu werden.

Die Änderungen sollen es zudem erleichtern, dass überschüssiger Strom der Windenergieanlagen mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Laut Bundesregierung gebe es überschüssigen Strom bei hohem Windaufkommen. Dann könnten Netzengpässe auftreten, die es erforderlich machten, Windenergieanlagen für einen begrenzten Zeitraum abzuschalten. Dies führe dazu, dass die ganze Erzeugungskapazität aus technischen Gründen nicht ausgenutzt werden könne.

Mit Blick auf Windenergie und Photovoltaik zielt die Neuregelung darauf ab, die Flächenpotenziale von Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Dazu soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es darüber hinaus den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Diesen Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne müssten sie dann nicht mehr vorab anpassen. Auch eine planerische Ausweisung von Windenergiegebieten sei durch die Anpassung des Baugesetzbuches nicht mehr von Nöten.

Abstandsregeln für Windräder

In einer öffentlichen Anhörung hatten am Montag zuvor zahlreiche Experten Nachbesserungen an dem Entwurf vorgeschlagen, die der Ausschuss teilweise berücksichtigt hatte. So nahm er einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, in der unter anderem die Abstandsregelung für Windenergieanlagen neu definiert wird. Künftig soll der Abstand eines Windrads zu einem Wohnhaus mindestens zweimal so groß sein, wie das Windrad hoch ist („2h-Regelung“). Die Bundesregierung hatte pauschal einen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von mindestens 300 Metern vorgeschlagen.

Die Unionsfraktion scheiterte im Ausschuss mit einem Änderungsantrag zur Abstandsregelung, in dem sie das Dreifache der Anlagenhöhe gefordert hatte („3h“). (joh/eis/ste/01.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4227 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
    PDF | 309 KB — Status: 02.11.2022
  • 20/4704 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4227 - Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
    PDF | 339 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4707 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/4227, 20/4704 - Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
    PDF | 132 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Ferlemann, Enak (CDU/CSU), Liebert, Anja (B90/Grüne), Föst, Daniel (FDP), Lay, Caren (Die Linke), Kießling, Michael (CDU/CSU)


Änderungsantrag 20/4707 abgelehnt
Gesetzentwurf 20/4227 (Beschlussempfehlung 20/4704 Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-erneuerbare-energien-923828

Stand: 17.05.2025