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Parlament

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2022, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Krankenhäuser: Die Union fordert ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser, um Kostensteigerungen aufzufangen. Auf die Krankenhäuser wirkten zahlreiche Preiserhöhungen parallel ein, insbesondere die Energiekosten sowie die Kosten von Waren- und Medizinprodukteherstellern, heißt es in einem Antrag (20/2375), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Die kurzfristig nur in Teilen refinanzierbaren, inflationsbedingten Kostensteigerungen brächten die Krankenhäuser in eine wirtschaftliche Schieflage, die es mit einem Soforthilfeprogramm abzuwehren gelte. Die Abgeordneten schlagen vor, einen unterjährigen Rechnungszuschlag mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 in Höhe von 4,54 Prozent im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie in Höhe von 2,27 Prozent in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) gesetzlich zu verankern. Damit könnten die Kostensteigerungen für 2022 abgefedert werden. Für 2023 sollten die Landesbasisfallwerte beziehungsweise die Krankenhausbudgets angepasst werden, um den Krankenhäusern die Mittel dauerhaft zukommen zu lassen.

Schöffenrecht: Die Unionsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken“ vorgelegt (20/2558). Die Vorlage wird im Rechtsausschuss federführend beraten. Als Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung und Förderung des Engagements sei es wichtig, Erschwernisse, die aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben resultieren können, möglichst gering zu halten. Da seit der letzten Reform 48 Jahre vergangen seien, sei es an der Zeit, „die bestehenden Regelungen auf den Prüfstand zu stellen“. Konkret sollen laut Unionsantrag Regelungen zur Freistellung und zum Kündigungsschutz verbessert werden, die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre angehoben und bundesweit ein einheitlicher Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl festgesetzt werden. Zudem fordert die Fraktion eine Klarstellung im Deutschen Richtergesetz, „wonach ehrenamtliche Richterinnen und Richter sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen“.

Weltfriedenstag: Die Fraktion Die Linke will den Weltfriedenstag am 1. September als europäischen Feiertag in ganz Europa begehen. Er sei ein geeignetes Datum, schreibt sie in einem Antrag (20/2430), der im Europaausschuss weiter beraten wird. Der 1. September erinnere an den „Beginn des schrecklichsten Krieges in der Geschichte der Menschheit – den 2. Weltkrieg“. Trotz aller Differenzen in Europa wolle die Mehrheit der Menschen ein friedliches Miteinander. Die Bundesregierung solle sich bei ihrem Einsatz für einen solchen Feiertag nicht nur auf die EU-Mitglieder beschränken, fordert die Linksfraktion. Einen wirklichen europäischen Feiertag gebe es nur, wenn sich möglichst alle Staaten Europas dieser Initiative anschließen würden.

Grundnahrungsmittel: Die Linksfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren“ vorgelegt (20/2576). Die Vorlage wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, zu definieren, „welche Nahrungsmittel in Deutschland üblich und damit als Grundnahrungsmittel zu werten sind“. In diese Liste seien zudem Nahrungsmittel aufzunehmen, „die aktuellen Verzehrgewohnheiten“ entsprächen, dazu zählten vor allem auch „alle Lebensmittel wie Milch- und Fleischersatzprodukte, Obstsäfte, Mineralwasser sowie Babynahrung“.

Neuausrichtung in der Außenpolitik: Eine „Neuausrichtung der deutschen Politik im Nahen und Mittleren Osten und in Nordafrika“ fordert ein Antrag der CDU/CSU (20/2556), der vom federführenden Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, „eine Strategie für den Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika zu entwickeln, die die deutschen Interessen in dieser Region klar benennt und die Chancen einer Zusammenarbeit mit den Staaten der Region auf Augenhöhe nutzt“. Außerdem solle sie sich in der Europäischen Union für eine europäische Strategie für den Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika einzusetzen, mit dem Ziel einer Reform und Modernisierung der südlichen Nachbarschaftspolitik der EU. Es müsse darum gehen, dem russischen und chinesischen Einfluss in dieser Weltregion systematisch entgegenzutreten, „in dem wir als EU gemeinsame Interessen formulieren, Ressourcen bündeln und so attraktive Angebote zur Kooperation unterbreiten“, schreiben die Abgeordneten.

Schweinehalter: Die Union möchte mit einem Antrag „Schweinehaltern durch die Krise helfen“ (20/2566). Die federführende Beratung übernimmt der Landwirtschaftsausschuss. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, eine „rasche und unbürokratische Umsetzung der kurzfristigen Krisenhilfe“ für Schweinehalter sicherzustellen. Im Antrag wird finanzielle Hilfe „für bislang nicht Antragsberechtigte und in finanzielle Schieflage geratene Schweinehalter“ gefordert. Zudem soll die Bundesregierung eine wissenschaftliche Analyse der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweinhalter im europäischen und internationalen Vergleich in Auftrag geben. Die Ergebnisse sollen dem Deutschen Bundestag bis zum Ende des dritten Quartals 2022 vorzulegen sein.

Waldbewirtschaftung: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss beraten wird ein Antrag von CDU/CSU mit dem Titel „Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen“ (20/2554). Darin geht es um „eine marktgerechte Vergütung der vielfältigen Ökosystemleistungen, die Anreize bietet, bestehende Waldflächen zu pflegen, zu erhalten und zu nutzen sowie neue anzulegen, um sie anschließend in die aktive Bewirtschaftung aufnehmen zu können“. Wiederaufforstungen, Waldbrandprävention, intensive Pflege und ein Umbau zu klimastabilen Mischwäldern seien in Anbetracht des Klimaschutzes notwendig, wenn die Wälder diese „vielfältigen Leistungen für das Gemeinwohl auch zukünftig erbringen und widerstandsfähiger gegen vermehrt auftretende Dürreperioden sein sollen“. Eine standortangepasste Wiederbewaldung und die Waldpflege erforderten „viel Geld, das allein aus den finanziellen Erträgen aus der Holzproduktion nicht gewonnen werden kann“. Derzeit beruhten die Einnahmen der Forstbetriebe nahezu ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf.

Transgeschlechtliche Menschen: Die Fraktion Die Linke fordert mit einem Antrag eine „Entschuldigung für das Leid, welches transgeschlechtlichen Menschen sowie ihren Angehörigen widerfahren ist“ (20/1354). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) habe Transgender zwar erstmalig im Recht anerkannt und ihnen ermöglicht, den Personenstand ihrem Geschlechtsempfinden anzupassen, heißt es im Antrag. Doch das TSG sei „in vielen Punkten verfassungswidrig“ gewesen, weshalb das Bundesverfassungsgericht einige Bestimmungen außer Kraft gesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die Bedingung, dass die Person „dauerhaft fortpflanzungsunfähig ist“ (Paragraf 8 Absatz 1, Nr. 3 TSG) und der Zwang, die Ehe aufzulösen (Paragraf 8 Absatz 1, Nr. 2 TSG).

Apotheken: Die AfD-Fraktion fordert eine Stärkung der Botendienste von Apotheken. Botendienste böten den Patienten einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/2590), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Um diese wichtige Versorgungsmöglichkeit zu erhalten, brauche der Botendienst eine wirtschaftliche Basis, die gleichzeitig dazu beitrage, die Präsenzapotheken in der Fläche zu erhalten. Die Abgeordneten fordern konkret, eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Versorgung zu schaffen und die Anlieferung pauschal zu honorieren.

Intensivpflege: Die AfD-Fraktion fordert eine Stärkung der Intensivpflege und damit mehr Versorgungssicherheit für die Patienten. Die Arbeitsbedingungen für Intensivpflegekräfte müssen schnell verbessert werden, um einen Exodus vieler Intensivstationen zu verhindern und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/2586), der ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wird. Darin schlagen die Abgeordneten unter anderem vor, die Handlungsautonomie der Intensivpflegekräfte weiterzuentwickeln, die Förderung neuer Intensivbetten verpflichtend an die Ausbildung einer Intensivfachpflegekraft zu koppeln und eine verbindliche Dienstplangestaltung mit Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten umzusetzen.

Digitalisierung: Ein Antrag der AfD trägt den Titel „Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen – Anforderungen an ein Onlinezugangsgesetz 2.0 berücksichtigen“ (20/2587). Er wird federführend im Innenausschuss beraten. Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Bundesregierung eine Gesetzesnovelle zum Onlinezugangsgesetz (OZG) vorlegen, in der eine Neu-Priorisierung der umzusetzenden Verwaltungsdienstleistungen vorgenommen wird. Die Novelle soll einen beschleunigten Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen föderalen IT-Infrastruktur mit elektronischen Registern und technischen Standards vorsehen, heißt es in dem Antrag. Dazu gehöre eine „vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ vom Antrag bis zum Bescheid für diejenigen Verwaltungsdienstleistungen priorisiert, die zur Durchführung unmittelbar geltender EU-Rechtsakte oder der Ausführung von Bundesgesetzen notwendig seien, schreibt die Fraktion. Weiter heißt es, dass die noch nicht gebundenen Mittel für die OZG-Umsetzung aus dem Corona-Konjunkturpaket „ausschließlich in die Ertüchtigung elektronischer Register und föderaler IT-Infrastruktur zu investieren“ fließen sollen. Das Vergaberecht und die Vergabepraxis für IT-Dienstleistungen müsse angepasst werden, damit die Verwendung von quelloffener Software eine größere Verbreitung erfahre.

Menschenrechtsbericht: Der Jahresbericht 2020 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (20/270) wird im federführenden Menschenrechtsausschuss beraten. Die Corona-Pandemie habe neue Gefährdungen der Grund- und Menschenrechte hervorgebracht und bestehende Gefährdungen sichtbarer gemacht oder sogar verstärkt, heißt es im Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts. Als Beispiel weist es auf häusliche Gewalt und die Lebensbedingungen in Unterkünften für obdachlose oder geflüchtete Menschen hin. Auch Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit seien in der Pandemie sichtbarer und teilweise stärker geworden. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sei das Thema Klimawandel und Menschenrechte gewesen. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2020 Einnahmen von rund 6,52 Millionen Euro, davon rund 3,09 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, rund 1,36 Millionen aus vermischten Einnahmen sowie rund 2,08 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder. Zu den größten Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (rund 1,03 Millionen Euro), „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (rund 0,66 Millionen Euro) sowie die „Abteilung Menschenrechtepolitik Inland/Europa“ (rund 0,41 Millionen Euro). Für die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von rund 0,37 Millionen getätigt, für Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention weitere rund 0,44 Millionen Euro. Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention schlugen mit rund 0,45 Millionen Euro zu Buche. Die Kosten für Kommunikation beziffern sich laut Jahresrechnung auf rund 0,65 Millionen Euro, die Kosten für Verwaltung (Gemeinkosten) auf rund 1,34 Millionen Euro.

Menschenrechtssituation in Deutschland: Der Menschenrechtsausschuss wird sich darüber hinaus federführend mit dem „Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021“ (20/280) befassen, der als Unterrichtung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte vorliegt. Das Menschenrechtsinstitut beschäftigte sich darin in einem von sieben Schwerpunktthemen mit der Frage der Triage, in weiteren Kapiteln mit der Situation von Kindern und Jugendlichen sowie mit Fragen der globalen Impfgerechtigkeit. Zudem greift der Bericht Themen auf, deren „menschenrechtliche Brisanz nicht neu ist, sich aber teilweise in Corona-Zeiten nochmals verschärft hat“. Das betreffe etwa Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland, heißt es im Bericht. So weisen die Menschenrechtsexperten darauf hin, dass die Zahlen rechtsextremistisch und rassistisch motivierter Straftaten seit Jahren steigen. Mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket im November 2020 und dem im Juli 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ habe die Bundesregierung zwar „einiges zu Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus“ getan. Dennoch gebe es etliche Lücken, heißt es im Bericht. Bund und Ländern empfehlen die Menschenrechtsexperten daher unter anderem, Rechtsvorschriften zu streichen, die rassistischen Polizeikontrollen Vorschub leisten, und Beschwerde- und Anlaufstellen für Betroffene zu schaffen. Weitere Themen, denen der Bericht eigene Kapiteln widmet, sind die Lage von Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, der Familiennachzug von Geflüchteten sowie die Frage der menschenrechtlichen Sorgfalt in Lieferketten. 

Agrarpolitik: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Dringend erforderliche Anpassungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023“ (20/2588) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Vor allem geht es bei der Nachbesserung des GAP-Strategieplans darum, sich an Maßnahmen europäischer Nachbarländer zu orientieren und „grundsätzlich auf nationale Sonderwege zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu verzichten“, so das Papier. Hintergrund ist die Regelung, dass ab dem Jahr 2023 Landwirte im Zeitraum vom 1. Dezember des Antragsjahres bis zum 15. Januar des darauffolgenden Jahres eine Mindestbodenbedeckung auf Ackerland sicherstellen müssen, was insbesondere durch mehrjährige Kulturen, Winterkulturen, Zwischenfrüchte, Getreidestoppelbrachen (ohne Mais) oder sonstige Begrünungen sowie Mulchauflagen erfolgen soll.

Photovoltaikanlagen: „Fehlender Vertrauens- und Rechtsschutz bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/2617). Die Federführung bei den Beratungen übernimmt der Finanzausschuss. Angesichts der schwierigen finanziellen Situation vieler Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken verlangt die AfD-Fraktion Änderungen an der steuerlichen Behandlung solcher Anlagen. Die Einspeisevergütung sei stark abgesenkt worden, heißt es. Der Erwerb solcher Anlagen erfordere langfristig hohe Abschreibungen, und Verluste seien vor allem in den ersten Jahren kaum zu vermeiden. Um aber eine Minderung der Anschaffungs- und Betriebskosten vornehmen zu können, müsse die Anlage der Einkommensteuerpflicht unterworfen werden. Aufgrund einer vom Finanzministerium verfügten Vereinfachungsregelung könnten Anlagenbetreiber dies allerdings nur erreichen, indem sie dauerhaft Gewinne ausweisen würden. Könne dieser Nachweis nicht erbracht werden, werde der Betrieb der Anlage steuerlich als „Liebhaberei“ behandelt. Mit diesem Erlass seien „damit wieder einmal jeglicher Rechts- und Vertrauensschutz verletzt und die Bürger ihrer Ansprüche auf einen rechtsstaatlichen Umgang durch den Staat beraubt“ worden, kritisiert die AfD-Fraktion. Die Fraktion fordert Maßnahmen, um die steuerliche Situation solche Anlagenbetreiber zu verbessern.

Sport: Die AfD fordert die Bundesregierung auf, die Rahmen- und Förderbedingungen für Leistungssportler und Trainer weiterzuentwickeln und zu verbessern, die Förderbedingungen für Sportverbände weiterzuentwickeln und zu vereinfachen und die Bewerbungen für Sportgroßveranstaltungen politisch und logistisch voranzutreiben und zu unterstützen. In einem Antrag mit dem Titel „Sportnation Deutschland – Stärkung des gesellschaftlichen Stellenwerts des Sports“ (20/2363) stellen die Abgeordneten fest, Sport sei ein Abbild des Zustands eines Landes, sowohl im positiven als auch negativen Sinne. Sanierungsbedürftige Sportstätten, eine zunehmende Unsicherheit der Leistungssportler hinsichtlich ihrer finanziellen und beruflichen Zukunft, Trainerabwanderung sowie keine ausreichende Unterstützung für Großveranstaltungen wie zum Beispiel bei Olympia-Bewerbungen zeigten überdeutlich die gravierenden Defizite in der Wertschätzung des Sports und der Sportler. Die Fraktion fordert die Regierung auf, die Sportinfrastruktur zu erhalten und auszubauen sowie sich in den Bundesländern dafür einzusetzen, dass die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere die dritten Programme, über den Sport im Querschnitt und nach regionalen Besonderheiten berichten. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Sportausschuss überwiesen.

Bundestrainer: Ebenfalls im Sportausschuss beraten wird ein Antrag mit dem Titel „Sportnation Deutschland – Erhöhung der Vergütung für Bundestrainer“, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat (20/2596).

Lehrermangel: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lehrermangel konsequent bekämpfen“ (20/2599) wird federführend im Bildungsausschuss beraten. Mit einer Aufstockung der Lehramtsstudiengänge und mehr Lehrpersonal an Schulen will die AfD-Fraktion gegen den Lehrermangel vorgehen. Besonders in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und im Sport fehlt es laut Antragstellern an Nachwuchs. Dies solle durch den Qualitätspakt Schule geändert werden. Auch fordert die AfD-Fraktion, dass Lehrer weniger Zeit mit „unterrichtsfremden Tätigkeiten wie z.B. in der Radikalinklusion oder im Ganztag“ verbringen sollten. Laut eines Gutachtens der Verbandes Bildung und Erziehung e.V. (VBE), auf das sich die Antragsteller berufen, werde es in Deutschland bis 2030 81.000 unbesetzte Lehrstellen geben.

Olympische Winterspiele: „Deutsche Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2030 auf den Weg bringen“ lautet ein Antrag der AfD-Fraktion (20/2591) Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das für den Sport zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) anzuweisen, gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Bewerberstadt München, auf der Grundlage und unter Nutzung der Vorarbeiten und der Erkenntnisse der Bewerbungen für die Winterspiele 2018 und 2022, die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2030 mit der Bewerberstadt München vorzubereiten, eine solche Bewerbung anzustreben und darüber unverzüglich die Future Host Winter Commission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zu informieren. Zur Begründung heißt es, Olympische Spiele seien das größte universale und bis auf wenige Ausnahmen in der jüngsten Vergangenheit auch großartigste Sportereignis weltweit. Deutschland habe seit 1972, den Sommerspielen in München, keine Olympischen Spiele mehr ausgerichtet. Keine der großen Sportnationen und der großen Wirtschaftsnationen sei so lange – inzwischen 50 Jahre –, nicht mehr Ausrichter von Olympischen Spielen. München sei die einzige Stadt in Deutschland, die für eine Bewerbung um Olympische Winterspiele in Frage komme. Anders als die Olympischen Sommerspiele 2032 sei die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2030 noch offen. Das zeige, dass das IOC unter den Interessenten offenbar noch keinen favorisierten Kandidaten ausgemacht habe. Die Vorlage wird im Sportausschuss beraten.

Nordirak: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Frieden und Freiheit verteidigen – Invasion der Türkei im Nordirak und türkische Einmarschdrohung in Nordsyrien verurteilen“ (20/2597) eingebracht, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Die AfD-Fraktion wendet sich gegen den „völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in die Kurdengebiete in Nordirak“ und fordert die Bundesregierung zur Verhängung von Sanktionen auf. „Am 18. April 2022 marschierte die Türkei mit Artillerie, Kampfflugzeugen und Hubschraubern in den Nordirak ein, um Angriffe auf Lager, Tunnel, Munitionsdepots und Unterstände der kurdischen PKK (in der EU als Terrororganisation gelistet) durchzuführen“, schreiben die Abgeordneten. Völkerrechtlich gebe es dafür weder eine Legitimation durch eine Einladung der irakischen Regierung noch durch eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Artikels 51 der UN-Charta zugunsten der Türkei. Die Bundesregierung sei vor diesem Hintergrund aufgefordert, „den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türkei im Nordirak aufs Schärfste zu verurteilen“ und zusammen mit den europäischen Partnern „Sanktionen gegen die für diesen Angriffskrieg verantwortlichen Entscheidungsträger und seine Unterstützer zu verhängen“.

Cannabis: Die Linksfraktion fordert einen „differenzierten Umgang mit Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten im Straßenverkehr“ (20/2578), der im Verkehrsausschuss beraten wird. Nach dem Willen der Linksfraktion sollen die Konsumenten von Cannabis im Straßenverkehr ähnlich wie die Konsumenten von Alkohol behandelt werden. Die Fraktion spricht sie sich dafür aus, die Fahrtüchtigkeit zum alleinigen Maßstab für eine Teilnahme am Straßenverkehr zu machen. Die Bundesregierung fordert sie deshalb auf, die Erforschung, Entwicklung und Verwendung von Testverfahren zu fördern, die ausschließlich konkrete Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Cannabiskonsum nachweisen. Insbesondere Tests, die die Konzentration des Abbauproduktes THC-Carbonsäure nachweisen, dürften nicht mehr verwendet werden, da THC-Carbonsäure lange nachweisbar und nicht psychoaktiv sei und daher keinerlei Aufschluss über eine Fahruntauglichkeit gebe. Die Fahrerlaubnis dürfe nicht mehr allein aufgrund eines nachgewiesenen Konsums oder widerrechtlichen Besitzes illegaler Drogen entzogen werden. Entscheidend dürfe stattdessen erst eine wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr gemäß Paragraf 24a des Straßenverkehrsordnung, eine Abhängigkeitserkrankung oder eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit sein. In Pargraf 24a der Straßenverkehrsordnung soll nach den Vorstellungen der Linken ein Toleranzgrenzwert für Cannabis von zehn Nanogramm pro Milliliter Blutserum und ein Grenzwert von einer THC-Konzentration von drei Nanogramm pro Milliliter Blutserum definiert werden, unterhalb dessen ausgeschlossen werden könne, dass eine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Die Linke verweist darauf, dass im Jahr 2020 6,186 Unfälle unter Drogeneinfluss gegenüber 31.540 Unfällen unter Alkoholeinfluss registriert worden seien. Doch trotz der ungleich höheren Anzahl alkoholbeeinflusster Unfälle gelte für Alkohol im Straßenverkehr eine Toleranzgrenze von 0,5 Promille. Bei Cannabis hingegen herrsche eine faktische Null-Toleranz-Grenze bei einer THC-Konzentration von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

Harte Drogen: „Schadensminderung im Umgang mit Konsumentinnen und Konsumenten sogenannter harter Drogen priorisieren“ lautet der Titel eines Antrags (20/2577) der Linksfraktion, der im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird. Die Linksfraktion fordert ein Umdenken im Umgang mit harten Drogen und weniger Verfolgungsdruck auf Konsumenten. Die Idee, die negativen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen des Drogenkonsums durch Strafverfolgung in den Griff zu bekommen, könne als gescheitert betrachtet werden, heißt es. Es sei an der Zeit für ein grundsätzliches Umdenken. Neue Wege der Regulierung müssten erprobt und bei positiver Evaluierung flächendeckend eingeführt werden. Konsumenten müssten vor Strafverfolgung geschützt und Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und medizinische Einrichtungen entlastet werden. Die Abgeordneten schlagen konkret vor, das Absehen von Verfolgung gemäß Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei geringer Schuld als Soll-Regelung auszugestalten und nicht als Kann-Regelung, sodass Verfahren wegen Besitzes oder Erwerbs geringer Mengen von Drogen in der Regel eingestellt werden. Analog solle das „Absehen von Strafe“ nach Paragraf 29 Absatz 5 BtMG formuliert werden. Für harte Drogen, insbesondere Morphin, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/MDA/MDE, Kokain, LSD, psilocybin-/psilocinhaltige Pilze und Heroin sollen dem Antrag zufolge bundeseinheitliche „geringe Mengen“ von im Regelfall drei Konsumeinheiten im BtMG festgelegt werden. Es soll auch klarstellt werden, dass sogenanntes Drugchecking, also die chemische Analyse angebotener Drogen, in jeder Form für alle Beteiligten straffrei ist. Schließlich sollte die Abgabe von Substanzen mit geprüfter Qualität an Menschen mit schwerer Abhängigkeit im Sinne einer medizinischen Substitutionsbehandlung erprobt werden.

Ausschusssitzungen: Die Linksfraktion fordert grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen im Bundestag. Öffentlich gemacht werden sollen auch Ausschuss-Dokumente wie Protokolle, sofern sie keine Verschlusssache im Sinne der Geheimschutzordnung sind, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/286) zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion, von der Möglichkeit, Ausschusssitzungen im Einzelfall öffentlich abzuhalten, werde selten Gebrauch gemacht. Dies könne aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des gesamten demokratischen Prozesses nicht länger hingenommen werden. Um dem demokratischen Öffentlichkeitsprinzip mehr Geltung zu verschaffen, sei das bisher in der Geschäftsordnung zum Tragen kommende Regel-Ausnahme-Verhältnis des Zugangs zu Ausschusssitzungen umzukehren. (irs/ste/07.07.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/270 - Unterrichtung: Jahresbericht 2020
    PDF | 2 MB — Status: 23.12.2021
  • 20/280 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021
    PDF | 5 MB — Status: 23.12.2021
  • 20/286 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschussöffentlichkeit und Zugang zu Dokumenten
    PDF | 244 KB — Status: 16.12.2021
  • 20/1354 - Antrag: Entschuldigung für das Leid, welches transgeschlechtlichen Menschen sowie ihren Angehörigen widerfahren ist
    PDF | 215 KB — Status: 07.04.2022
  • 20/2363 - Antrag: Sportnation Deutschland - Stärkung des gesellschaftlichen Stellenwerts des Sports
    PDF | 218 KB — Status: 21.06.2022
  • 20/2375 - Antrag: Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen
    PDF | 192 KB — Status: 22.06.2022
  • 20/2430 - Antrag: Weltfriedenstag als europäischer Feiertag
    PDF | 195 KB — Status: 23.06.2022
  • 20/2554 - Antrag: Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 212 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2556 - Antrag: Neuausrichtung der deutschen Politik im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika - Strategischer Ansatz auf Augenhöhe
    PDF | 197 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2558 - Antrag: Schöffenrecht reformieren - Richterliches Ehrenamt stärken
    PDF | 188 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2566 - Antrag: Schweinehaltern durch die Krise helfen
    PDF | 193 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2576 - Antrag: Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren
    PDF | 195 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2577 - Antrag: Schadensminderung im Umgang mit Konsumentinnen und Konsumenten sogenannter harter Drogen priorisieren
    PDF | 194 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2578 - Antrag: Differenzierter Umgang mit Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten im Straßenverkehr
    PDF | 190 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2586 - Antrag: Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in Deutschland stärken und zukunftssicher machen
    PDF | 218 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2587 - Antrag: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen - Anforderungen an ein Onlinezugangsgesetz 2.0 berücksichtigen
    PDF | 233 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2588 - Antrag: Dringend erforderliche Anpassungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023
    PDF | 196 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2590 - Antrag: Apotheken-Botendienste sichern und ausbauen, Versorgung verbessern
    PDF | 224 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2591 - Antrag: Deutsche Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2030 auf den Weg bringen
    PDF | 208 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2596 - Antrag: Sportnation Deutschland - Erhöhung der Vergütung für Bundestrainer
    PDF | 242 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2597 - Antrag: Frieden und Freiheit verteidigen - Invasion der Türkei im Nordirak und türkische Einmarschdrohung in Nordsyrien verurteilen
    PDF | 191 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2599 - Antrag: Lehrermangel konsequent bekämpfen
    PDF | 189 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/2617 - Antrag: Fehlender Vertrauens- und Rechtsschutz bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
    PDF | 256 KB — Status: 06.07.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen
  • Überweisung 20/1354, 20/2587 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Statistik: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Statistikregistergesetzes vor (20/4225) vorgelegt. Darin heißt es, durch EU-Vorgaben der sogenannten EBS-Verordnung (European Business Statistics) seien Anpassungen des Statistikregistergesetzes (StatRegG) sowie des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes (VwDVG) notwendig geworden. Der Entwurf sieht zudem vor, Anpassungen am Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG), am Bundesstatistikgesetz (BStatG) sowie am Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) vorzunehmen. Bislang würden im StatRegG ausschließlich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus dem Unternehmensregister übermittelt. Mit der Änderung des Gesetzes sollen künftig auch die Zahlen zu den abhängig Beschäftigten und den geringfügig entlohnten Beschäftigten übermittelt werden können. Die Anpassung des VwDVG sei notwendig, um die Befugnisse und Pflichten der Deutschen Bundesbank zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt entsprechend auszuweiten. In der bisherigen Fassung des PreisStatG führe der Wortlaut der Regelung zur Erhebung und Übermittlung von Transaktionsdaten, etwa Daten von Scannerkassen im Handel, zu „uneinheitlicher Auslegung“, so die Bundesregierung. Zudem sei gesetzlich nicht definiert, welche Daten für Revisionen angefordert werden dürfen. Im UBRegG und BStatG sehen die Änderungen eine Korrektur vor, beziehungsweise gründen sich auf die Normenklarheit. Mit der Vorlage befasst sich der Wirtschaftsausschuss federführend.

Bildung und Forschung: Die Fraktion Die Linke hat dem Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Planbarkeit und Verbindlichkeit in den Programmlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sicherstellen“ (20/4306) vorgelegt. Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Linkenfraktion kritisiert darin den Umgang der Bundesregierung mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. In einem Antrag sprechen die Abgeordneten von „mangelnder Wertschätzung für eine Berufsgruppe, die ohnehin von einem hohen Maß an befristeten Beschäftigungsverhältnissen, Planungsunsicherheit und Prekarität betroffen ist, aber wichtige Beiträge zu Innovation, Resilienz und Nachhaltigkeit unserer Gesellschaft leistet“. Dabei haben sie vor allem die Leitung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Blick, deren Umgang mit Projektförderung in den vergangenen Monaten unter Forscherinnen und Forschern und Antragstellerinnen und Antragssteller zu Erschütterung und einem schweren Vertrauensverlust geführt hätten. So seien Forschungsprojekte, für die bereits positive Begutachtungen vorlagen und die auf Grundlage der bisherigen Förderpraxis gute Aussichten auf Förderung hatten, kurzfristig und für die Betroffenen überraschend komplett aus der Förderung genommen worden, verspätet zur Förderung zugelassen worden oder hätten nur reduzierte Förderbeträge erhalten. Vor diesem Hintergrund fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, bei der Bearbeitung von Anträgen auf Forschungsförderung des BMBF für einen fairen, berechenbaren und transparenten Umgang mit Forschern und Projektbeteiligten zu sorgen. Dazu gehörten unter anderem die Setzung, Bekanntgabe und verlässliche Einhaltung realistischer Fristen zu Antragstellungen, -begutachtungen und -bewilligungen; eine Vereinfachung der technischen und administrativen Aspekte der Projektausschreibungen und Antragstellung, um Zeit und Ressourcen bei der Antragstellung sparen zu helfen; die klare und frühzeitige Information über Veränderungen an Usus und Prozedere der Verfahren zur Projektbearbeitung und -bewilligung. Zudem sollten die Projektträger finanziell und personell der Komplexität der Ausschreibungen, Verfahren und notwendigen Kommunikation entsprechend ausgestattet werden. 

Vereinsrecht: Die CDU/CSU-Fraktion will die Möglichkeit für digitale Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht verankern. Ein dazu von der Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf (20/4318) wird im Rechtsausschuss federführend beraten. Der Entwurf entspricht in der Ausgestaltung der Regelung einem bereits eingebrachten Entwurf des Bundesrates (20/2532). Konkret schlägt die Fraktion vor, eine entsprechende Sonderregelung, die während der Corona-Pandemie durch das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19- Pandemie“ eingeführt worden war, in modifizierter Form beizubehalten. Dazu soll der Paragraf 32 Bürgerliches Gesetzbuch um folgenden Absatz 1a ergänzt werden. „Der Vorstand kann auch ohne Ermächtigung in der Satzung vorsehen, dass Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen und Mitgliederrechte auf diesem Wege ausüben können.“ Abweichend von der Sonderregelung während der Corona-Pandemie soll es damit dem Vorstand nicht möglich sein, die Mitglieder zu einer Teilnahme auf diesem Weg zu verpflichten.

Bundesbau: Die Bundesregierung will nach eigenem Bekunden den Bundesbau schneller und effizienter machen. Ein dazu dem Plenum vorgelegter Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesbaus (20/4284) wird federführenden im Haushaltsauschuss beraten. „Der Bundesbau bedarf einer Neuaufstellung und Vereinfachung, um den bestehenden und künftigen Herausforderungen, etwa der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung, den wachsenden Bedarfen an Bundesbauten und dem Werterhalt, gerecht zu werden“, wird zur Begründung ausgeführt. Konkret plant die Bundesregierung, die Zuständigkeit für den Bundesbau der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übertragen. Sie soll sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der Bauverwaltungen der Länder sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bedienen. Die BImA soll die Aufgabe mit mehr „Eigenständigkeit und Eigenverantwortung“ wahrnehmen. Dazu soll die ministerielle Steuerung auf die Rechtsaufsicht beschränkt und der Verwaltungsrat „als Beschlussorgan mit neuen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und damit aufgewertet“ werden. Auch die Aufsicht über das BBR soll verschlankt werden. „Die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des BBR zur Durchführung der zivilen Bauangelegenheiten des Bundes nach dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung bleibt unberührt“, heißt es im Entwurf. Gleiches gelte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung für den militärischen Bundesbau und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für den Zuwendungsbau, den Gaststreitkräftebau, für Nationale Gedenkstätten und Denkmale.

Telematik-Infrastruktur: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Neubewertung der Notwendigkeit des Austausches der Konnektoren zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur wegen Ablauf des Krypto-Zertifikats“ (20/4322) wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Die AfD-Fraktion fordert darin eine Neubewertung der Notwendigkeit des Austausches der Konnektoren zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Derzeit seien rund 130.000 Kliniken und Arztpraxen in Deutschland an die TI angeschlossen, deren Krypto-Zertifikate in diesem beziehungsweise den nächsten Jahren ausgetauscht werden müssten, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Kosten dafür würden mit bis zu 300 Millionen Euro angesetzt. Da für die Anbindung an die TI 2.0 ab 2025 keine Konnektoren mehr notwendig seien, stelle sich die Frage, ob tatsächlich alle Konnektoren ausgetauscht werden müssten oder ob die Krypto-Zertifikate kostengünstig verlängert werden könnten. Die zuständige Gematik GmbH solle nach Ansicht der Abgeordneten zu einer Neubewertung der Situation und einer Alternativprüfung zum Konnektorentausch veranlasst werden.

Holzenergie: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Heimische Holzenergie mobilisieren – Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren“ (20/4323) wird federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten. Die AfD-Fraktion fordert ein Konzept zur Nutzung von Holz als Energieträger. Laut ihrem Antrag sollen Bund und Länder vor allem für Besitzer von Klein- und Kleinstprivatwäldern Maßnahmen erarbeiten, wie der nachwachsende Energieträger Holz effektiver als bisher zu nutzen sei. Dafür sei auf Flächenstilllegungen mit Nutzungsverzicht zu verzichten, zudem solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine unbürokratische Holzbauoffensive gestartet werden, die Haushaltmittel für den Waldumbau und die Wiederaufforstung sollen deutlich erhöht werden.

Altersvorsorge: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Abbau von Steuerhindernissen bei der Altersvorsorge“ (20/4324) wird im Finanzausschuss federführend beraten. Die Bundesregierung soll demnach einen Gesetzentwurf vorlegen, damit Kursgewinne von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden, wenn die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten werden. Außerdem fordert die AfD-Fraktion die Anhebung des Sparerpauschbetrages von derzeit 801 Euro pro Person auf 3.000 Euro. Mit diesen Maßnahmen sollen Steuerhindernisse bei der Altersvorsorge abgebaut werden. Die Anlage in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren sowie in Sparvermögen müsse deutlich attraktiver werden, fordern die Abgeordneten. Die Bürger sollten nicht durch steuerliche Belastungen - wie derzeit durch die Abgeltungsteuer - von der Vermögensanlage abgehalten werden. Gerade die Geldanlage in Aktien sei eine indirekte Anlage in Sachwerten und somit eine wirksame Möglichkeit, die Folgen der Inflation abzumildern. Die Wiedereinführung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen bei Kapitaleinkünften ermögliche es Sparern, langfristig Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen. Eine Erhöhung der Sparerfreibetrages mindere steuerliche Belastungen und biete Anreize für Sparer, vermehrt in Wertpapiere beziehungsweise Aktien zu investieren.

Flut 2021: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel „Flutopfer von 2021 nicht im Stich lassen - Antragsfristen für Wiederaufbau-Fonds zügig verlängern“ (20/4325). Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten. Demnach sollen die Antragsfristen für Hilfen zum Wiederaufbau im Ahrtal um zunächst ein Jahr verlängert werden. Im Antrag heißt es, dass die Anträge von den Geschädigten durch die Flut im Ahrtal spätestens bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden müssten. Die Frist sei jedoch problematisch. In vielen Fällen seien die Vorbereitungen für die Antragstellung noch nicht abgeschlossen. Gründe seien nach Angaben von lokalen Politikern unter anderem der Fachkräftemangel im Baugewerbe und Lieferengpässe, aber auch baurechtliche und vergaberechtliche Hürden. Den Flutopfern müsse unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, ihre Heimat sowie ihre Existenzen wieder aufzubauen, fordert die AfD-Fraktion.

Moldau: Die Koalitionsfraktionen setzen sich für die andauernde Unterstützung des EU-Beitrittskandidaten Moldau ein und haben dazu einen Antrag (20/4332) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde. „Seit dem völkerrechtswidrigen und brutalen Überfall Russlands am 24. Februar 2022 auf die Ukraine und imperialistischen Äußerungen der russischen Staatsführung mit Blick auf die Nachbarländer Russlands sieht sich die Republik Moldau in ihrer Sicherheit bedroht“, schreiben die Abgeordneten. Die Sorgen Moldaus seien begründet und nachvollziehbar. Gleichzeitig habe das Land seit der Wahl Maia Sandus zur Staatspräsidentin 2020 die Forderungen aus der Bevölkerung nach demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen und einer Überwindung von Korruption und Vetternwirtschaft aufgegriffen, „einen mutigen und ambitionierten Reformkurs eingeschlagen und sich der Europäischen Union weiter angenähert“. Daneben soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Modernisierung des Beitrittsprozesses durch Teilnahme an attraktiven Zwischenschritten einsetzen sowie Moldau direkte, zweckgebundene Budgethilfen für die Überwindung kurzfristiger Herausforderungen in Aussicht stellen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Verringerung der Energieabhängigkeit von Russland, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Mobilisierung von Investitionen etwa im Rahmen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie auf die Hilfe für Geflüchtete in Moldau und hier insbesondere den Schutz von Frauen und Kindern. Außerdem soll sich die Bundesregierung für eine Fortsetzung des Dialoges rund um die Frage der territorialen Integrität der Republik Moldau bezüglich der transnistrischen Region einsetzen und dabei insbesondere die OSZE-Mission in der Republik Moldau sowie direkte Kontakte zwischen der Regierung und dem transnistrischen Landesteil unterstützen. 

Pflegeausbildung: Die Unionsfraktion fordert eine Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung. Die Anforderungen an das Pflegefachpersonal seien bereits hoch und würden weiter steigen. Das mache eine praxisorientierte hochschulische Ausbildung von Pflegefachkräften erforderlich, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/4316), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Darin schlagen die Abgeordneten eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung vor, um die Attraktivität des Studiengangs zu steigern. Außerdem sollte die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich geregelt werden, um die praktische Ausbildung der Studenten abzusichern und die Bereitschaft der Einrichtungen zu steigern, akademische Pflegefachkräfte auszubilden.

Sport: Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, klarzustellen, wie und vor allem in welcher konkreten Höhe sie den Sport in der Energiekrise zu unterstützen beabsichtigt. In einem Antrag mit dem Titel „Energiekrise – Der Sport darf nicht allein gelassen werden“ (20/4317) fordern die CDU/CSU-Abgeordneten die Ampelkoalition zudem auf, dieses Thema auch auf dem von der Bundesregierung offenbar für den Dezember 2022 geplanten „Bewegungsgipfel“ zu erörtern, da dessen Beschlüsse nur Wirkung entfalten könnten, wenn im Winter die entsprechende Sportinfrastruktur zur Verfügung stehe. Nötig sei es, Energiesparkonzepte zu schaffen beziehungsweise die bestehenden Konzepte gegebenenfalls zu überarbeiten, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten, und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Hallenbäder zu richten, „damit die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen durch Schließungen aufgrund der Energiekrise nicht noch stärker beeinträchtigt wird.“ Zur Begründung des Antrags führt die Unionsfraktion an, die Energiekrise präge aktuell das Leben im privaten wie im wirtschaftlichen Bereich – und auch im Sport. Zahlreiche Sportverbände und Vereine litten akut unter der Energiekrise und den damit verbundenen enormen Kostensteigerungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Sportausschuss überwiesen.

(irs/eis/ste/hau/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/2532 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
    PDF | 252 KB — Status: 01.07.2022
  • 20/4225 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze
    PDF | 372 KB — Status: 02.11.2022
  • 20/4284 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundesbaus
    PDF | 273 KB — Status: 07.11.2022
  • 20/4306 - Antrag: Planbarkeit und Verbindlichkeit in den Programmlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sicherstellen
    PDF | 152 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4316 - Antrag: Hochschulische Pflegeausbildung stärken - Pflegerische Versorgung von morgen absichern
    PDF | 151 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4317 - Antrag: Energiekrise - Der Sport darf nicht allein gelassen werden
    PDF | 167 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4318 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
    PDF | 186 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4322 - Antrag: Neubewertung der Notwendigkeit des Austausches der Konnektoren zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur wegen Ablaufs des Krypto-Zertifikats
    PDF | 181 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4323 - Antrag: Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren
    PDF | 176 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4324 - Antrag: Abbau von Steuerhindernissen bei der Altersvorsorge
    PDF | 170 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4325 - Antrag: Flutopfer von 2021 nicht im Stich lassen - Antragsfristen für Wiederaufbau-Fonds zügig verlängern
    PDF | 166 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4332 - Antrag: Den EU-Beitrittskandidaten Moldau weiter unterstützen
    PDF | 204 KB — Status: 08.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Landwirtschaft

Experten: Vergütung von Ökosystemleistung anschieben

Zeit: Montag, 7. November 2022, 16 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 700

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 7. November 2022, auf Antrag der CDU/CSU mit der Vergütung der Waldbewirtschaftung (20/2554) befasst. Die Fraktion plädiert für ein verändertes Vergütungssystem, das auch die Ökosystemleistungen der Waldbewirtschafter im Blick hat. 

Einigkeit unter den eingeladenen Sachverständigen bestand darin, dass Waldbesitzer zukünftig für sogenannte Ökosystemleistung bezahlt werden sollen, offen blieb, in welcher Höhe und wie die Finanzierung aussehen soll. Die Forderung, Ökosystemleistungen zu honorieren, bestehe zwar bereits seit 20 Jahren, argumentiert die Unionsfraktion in ihrem Antrag, jedoch führe die aktuell dramatische Situation in den Wäldern dazu, dass solche Maßnahmen nun tatsächlich zur Umsetzung kommen könnten.

Wende in der Waldpolitik

Von der Wissenschaft werden als Ökosystemleistungen alle ökologischen Prozesse oder die aus ihnen resultierenden Produkte bezeichnet, die vom Menschen genutzt werden oder sein Leben und Wohlergehen erhalten und fördern. Die Mehrheit der Sachverständigen begrüßte diese Wende in der Waldpolitik. Der Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung (KTF) erscheint den Experten als ein angemessenes Finanzierungsinstrument, denn er werde aus Mitteln der Klimaabgabe – also von den CO2-Verursachern – gespeist und sei langfristig angelegt.

Dr. Tina Baumann, Abteilungsleiterin Stadt Forst Frankfurt im Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main, machte deutlich, wie gefährdet manche Baumbestände bereits seien. So seien in ihrer Stadt 98 Prozent der Bäume geschädigt. Für sie, so Baumann, sei der Umbau der Wälder Richtung Mischwald unumgänglich, weil dadurch die Resistenz zunehme. Seit 2019 seien Versuchsflächen angelegt worden, auf denen sowohl einheimische als auch fremde Baumarten angebaut würden, unter anderem die Atlas-Zeder und die Schwarz-Kiefer. Konkrete Aussagen darüber, ob und wie sich solche Arten auswirkten, könne es erst ab dem Jahr 2030 geben. Allerdings betonte Baumann, dass „einheimische Arten nicht vergessen werden sollen“.

Zusätzliche Leistungen durch die Waldbesitzer

Für Dr. Hannes Böttcher vom Öko-Institut, Experte für Energie und Klimaschutz, stellt ein Anreizsystem zur Honorierung zusätzlicher Klimaschutzleistungen im Wald zwar ein mögliches Instrument dar, private Waldbesitzer für Klimaschutzmaßnahmen im Wald zu gewinnen. Dabei müsse ein solches System im Beihilferahmen aber dahingehend ausgerichtet sein, dass „eine Zusätzlichkeit“ erreicht werde. Zusätzlichkeit bedeute in diesem Fall, dass die Leistungen der Waldbesitzer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgingen. Leistungsfreie Zahlungen für Grundbesitz allein widersprächen dem EU-Förderrecht – wobei die GAP eine Ausnahme darstelle.

Bestehende Standards (wie FSC, PEFC) reichten zur Zielerreichung nicht aus, betonte Böttcher: Heute seien bereits 80 Prozent der Waldfläche in Deutschland entweder FSC- oder PEFC-zertifiziert. Das Anreizsystem müsse darüber hinausgehen, wenn es eine Wirkung im Sinne der Erreichung von Klima- und Naturschutzzielen entfalten solle, denn PEFC- und FSC-Anforderungen zielten nicht direkt auf Klima- und Biodiversitätsschutz.

Privater Zertifikatemarkt außerhalb des Beihilferahmens

Eine direkte Einbindung in einen CO2-Zertifikatemarkt hält Böttcher für nicht sinnvoll: Eine Handelbarkeit mit fossilen Emissionsreduktionszertifikaten sollte seiner Meinung nach nicht suggeriert und angestrebt werden. Dazu fehlten den Kohlenstoffzertifikaten aus dem Wald die ausreichende Genauigkeit der Erfassung, die Zusätzlichkeit der CO2-Einbindung und Lösungen für das bestehende Problem der Nichtpermanenz der Kohlenstofffestlegung. Zielführender sei ein privater Zertifikatemarkt außerhalb des Beihilferahmens. Bei diesem würden Waldbesitzer zusätzlich zur Förderung ihre zertifizierten Umweltleistungen an Firmen verkaufen, die diese als Umweltengagement oder auch in einem Bonussystem nutzen könnten.

Ein Anreizsystem müsse schnell und unbürokratisch umgesetzt werden, so Böttcher weiter, da die Situation im Wald, aber auch Maßnahmen gegen die Klimakrise „sehr zeitkritisch“ seien. Allerdings müsse es auch wirkungsvoll sein. Deshalb brauche es hohe Standards für zielgerichtete Wirkung sowie ein Instrument außerhalb des Beihilferahmens und ausreichende Finanzierung.

Experte: Honorierung muss Prinzipien folgen

Prof. Dr. Pierre Leonhard Ibisch, Biologieprofessor an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, betonte, dass Konzepte zur Honorierung von Ökosystemleistungen grundlegenden Prinzipien – unter anderem wissenschaftliche Fundiertheit und Nachprüfbarkeit, ökologisches Primat, Umsetzbarkeit und Entwicklungsfähigkeit sowie gesellschaftliche Transparenz und Akzeptanz – genügen müssten. Diese Prinzipien sollten auch jenseits der Bearbeitung von methodischen, technischen oder institutionellen Detailfragen die Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Ansätzen erleichtern sowie die wissenschaftliche und politische Diskussion befördern.

Der Text des Beschlussantrags der CDU/CSU-Fraktion stelle zwar verschiedene fachliche Inhalte dar, für die allerdings keine Quellen angegeben würden und die angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Literatur keineswegs als zweifelsfreier Stand der Kenntnis gelten dürften, argumentierte Ibisch. Zudem sei es nicht so einfach festzustellen, welche die wichtigste Funktion der Wälder sei. Vielmehr gehe es um Funktionen und von ihnen abhängige Ökosystemleistungen, die die Vitalität, Resistenz und Resilienz beeinflussten. Auch die Bedeutung des Jahres 2018 und die damit verbundenen „dramatischen Veränderungen der Waldvitalität“ gelte es zu betrachten, meinte Ibisch, weil diese auf mutmaßliche Trends der näheren Zukunft Auswirkungen haben dürften.

Einbruch der Produktivität bei vielen Waldflächen

Bereits in den vergangenen Jahren sei die Produktivität vieler Waldflächen „regelrecht eingebrochen“, diese Entwicklung setze sich aller Voraussicht nach weiter fort. Deshalb würden dringend Modelle benötigt, die die Finanzierung und Bewirtschaftung von Waldeigentum auch ohne Holznutzung möglich machten beziehungsweise eine derartige lenkende Wirkung entfalteten, dass andere als nur versorgende Ökosystemleistungen priorisiert werden könnten.

Ferner drängte Ibisch darauf, dass ein System der Honorierung von Ökosystemleistungen auf eine dringend benötigte Lenkungswirkung abziele. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass ausschließlich auf isolierte Funktionen wie Kohlenstoffspeicherung im Holz fokussiert werde und dass eine Bewirtschaftung die Funktionstüchtigkeit des Waldes mittel- oder langfristig beschädige. Vielmehr gehe es um die Honorierung von möglichst vielen regulierenden Ökosystemleistungen, die auch zur Stabilisierung der Ökosysteme beitrügen. Hierbei seien die mikro- und mesoklimatische Regulation sowie die Beiträge zum Landschaftswasserhaushalt („Grünes Wasser“) von größter Wichtigkeit. Technologisch gebe es Möglichkeiten der Erfassung und Bewertung mit hoher räumlicher und zeitlicher Auflösung. Eine zentrale Forderung müsse sein, dass feststellbare, also messbare Ökosystemleistungen gefördert würden und keine pauschalen Annahmen über die Leistungsfähigkeit zugrunde gelegt würden, die die reale Situation der Waldflächen ignorierten. Biomassewuchsleistung, Landschaftskühlung oder Wasserrückhaltung sollten nur dort belohnt werden, wo sie auch erfolgten.

Ibisch empfahl „dringend“, zukünftig einen Prämienmix vorzusehen, so dass je nach Management, Waldtyp und Standort mit unterschiedlichen Ökosystemleistungen Geld verdient werden könne. Eine unterdurchschnittlich ausfallende Leistung sollte nicht honoriert werden, wobei eine Verbesserung der Situation im Laufe der Zeit dazu führen könnte, dass Flächen in die Förderung geraten.

„Wald als Verlierer des Klimawandels“

Prof. Dr. Bernhard Möhring, Professor für Forstliche Betriebswirtschaftslehre am Institut für Forstökonomie der Georg-August-Universität Göttingen, sieht „den Wald als Verlierer des Klimawandels“, erhebliche Schäden seien bereits eingetreten und Waldumbau/Klimaanpassung würden auf großer Fläche erforderlich. In Zukunft sei mit reduzierten Zuwächsen, längeren Produktionszeiten und höheren Risiken zu rechnen.

Unter den Bedingungen des Klimawandels würden Holzerlöse nicht mehr dazu ausreichen, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aufrechterhalten zu können. Hauptgründe seien die großen Schäden durch Extremwetterereignisse der letzten Jahre und der sehr hohe Anpassungsbedarf an den Klimawandel. Hinzu kämen die Strukturprobleme im kleinstrukturierten Nichtstaatswald, die durch den Klimawandel und den Rückzug des Staates aus der kostenfreien Betreuung noch verschärft würden und die Tatsache, dass die Holzerlöse langfristig in Realwerten deutlich gesunken seien.

Deshalb sei die Honorierung der Ökosystemleistungen zu begrüßen, unterstrich Möhring. Schon lange bestehe die Forderung von Wissenschaft und Praxis, die gesellschaftlichen Leistungen – heute Ökosystemleistungen genannt – zu entgelten. Die aktuell dramatische Situation in den Wäldern gebe nun erstmals die Chance, dies umzusetzen. Das sei „eine zu begrüßende Wende in der Waldpolitik“. Den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hält Möhring für das dafür angemessene Finanzierungsinstrument, „denn er wird gespeist aus Mitteln der Klimaabgabe, von den CO2-Verursachern, und ist langfristig angelegt“. Die Mittel aus dem KTF sollten auf die Sicherung der Ökosystemleistungen von Wäldern und nachhaltiger Forstwirtschaft ausgerichtet werden, die durch den Klimawandel gefährdet seien. Ein Grundproblem bei der operativen Umsetzung sei die unbefriedigende Datenlage: „Der Wald ist groß und dunkel“. Es fehle an betrieblich differenzierten objektiven waldbezogenen Informationen. Deshalb wären standardisierte Befunde aus der Fernerkundung denkbar, zum Beispiel aus einem bundesweiten digitalen Waldmonitoring.

Climate-Smart Forestry

Möhring verwies zudem auf das international diskutierte Konzept des „Climate-Smart Forestry“ der Waldbewirtschaftung als Antwort auf den Klimawandel. Es beruhe auf der CO2-Speicherung in Wäldern und Holzprodukten in Verbindung mit der Bereitstellung anderer Ökosystemleistungen, der Stärkung der Resilienz und Gesundheit der Wälder durch ein adaptives Management und das Ersetzen nicht-erneuerbarer, CO2-intensiver Produkte, durch nachhaltige Holznutzung.

Möhring schlug vor, dieses Konzept zum Leitbild einer im umfassenden Sinne nachhaltigen Waldpolitik – auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene – zu machen. Im Zentrum stünden stabile und produktive Wälder und Forstbetriebe, die aktiv zur Lösung der Herausforderungen im Bereich von Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung beitrügen. Ein zentrales forstpolitisches Steuerungsinstrument dafür sei die Vergütung der Ökosystemleistungen.

Forderung nach unbürokratischer Umsetzung

Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer, begrüßte zusammen mit dem Verband Familienbetriebe Land und Forst den Antrag der CDU/CSU-Fraktion, ein Honorierungssysteme für die Ökosystemleistungen des Waldes zu entwickeln. Der Antrag nenne bereits wesentliche Elemente eines solchen Systems und setze bei der Bewirtschaftung und der nachhaltigen Nutzung des Waldes an.

Richtig sei auch eine Honorierung auf Basis des aktuellen CO2-Preises sowie eine möglichst unbürokratische Umsetzung, die auch Chancen für den Kleinprivatwald mit einer Durchschnittsfläche von unter drei Hektar böte. Daher sollten die bestehenden und etablierten Zertifizierungssysteme für eine Honorierung genutzt werden, „weil das Programm für alle Waldbesitzgrößen offen sein sollte“, sagte Bitter.

Zudem werde im Unions-Antrag die Erhaltung und die Stärkung der Artenvielfalt als weiteres wichtiges Element einer Honorierung genannt. Hier sei zu berücksichtigen, dass laut wissenschaftlichen Studien die Artenvielfalt im nachhaltig bewirtschaften Wald am höchsten sei. Waldbesitzer seien aktuell vor allem ökologischen Risiken durch die Klimakrise, marktbasierten Risiken durch ökonomische Volatilitäten sowie politischen Risiken durch aktuelle Vorhaben in der europäischen und deutschen Waldpolitik ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund sei der Gesetzgeber aufgefordert, die beschriebenen politischen Risiken zu minimieren und den Einstieg in eine Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes konsequent voranzutreiben.

Ungenügende Inanspruchnahme von Förderung

„Bis heute beobachten wir eine ungenügende Inanspruchnahme von Förderinstrumenten der EU (ELER) und des Bundes (GAK) für die Waldwirtschaft durch Eigentümerinnen und Eigentümer kleiner Waldflächen“, sagte Enno Rosenthal, Vorsitzender des Waldbauernverbandes Brandenburg. Ein aktuelles Beispiel dafür liefere die Inanspruchnahme der sogenannten „Bundeswaldprämie“ im Jahr 2021. Zwar sei mit diesem Instrument nach Kenntnis des Waldbauernverbandes Brandenburg ein Drittel der Privatwaldfläche erreicht worden, dabei jedoch nur etwas weniger als ein Zehntel der Waldeigentümer. Ursachen dafür seien die strukturellen Nachteile im Kleinprivatwald, aber auch die Ausgestaltung der Förderrichtlinien.

Das Defizit für eine nachhaltige Kleinprivatwaldbewirtschaftung könne durch freiwillige Zusammenschlüsse der Kleineigentümer gemäß dem Bundeswaldgesetz und deren Führung durch Forstpersonal überwunden werden. Beispiele aus Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg zeigten, dass dort, wo die Professionalisierung der Zusammenschlüsse gelungen sei, Kleinprivatwald nachhaltig und im Interesse der Eigentümer und der Allgemeinheit bewirtschaftet werde. Auf diese Weise seien Dienstleistungszentren im ländlichen Raum entstanden, die sich erfolgreich auf selbstständiger Grundlage mit Unterstützung der Forstverwaltungen und der Politik entwickelten. In Brandenburg sei in diesen Tagen das Versuchsprojekt „Waldbauernschule“ dazu gestartet.

Der heute diskutierte Antrag der Unionsfraktion stärke solche Zusammenschlüsse der Waldbesitzer dagegen nicht, sagte Rosenthal. Vielmehr werde der Beschluss des Haushaltsausschusses zur Ausgestaltung der HÖSL-Prämie (Honorierung Ökosystemleistungen) begrüßt. Die HÖSL-Prämie könne zu einer zusätzlichen Aktivierung von Leistungen durch die Waldeigentümer und nutzungsberechtigten Forstbetriebe führen. Den Nachweis einer aktiven nachhaltigen Waldbewirtschaftung könnten Eigentümer kleiner Waldflächen unbürokratisch erbringen, etwa durch die Bestätigung einer Zertifizierung. Rosenthal unterstrich die Dringlichkeit, ein Instrument wie die HÖSL-Prämie als zusätzliche Unterstützung der Waldbesitzender auf den Weg zu bringen, weil dabei der Kleinprivatwald besondere Beachtung fände. Der Brandenburger Verband vertritt die Interessen der Kleinprivatwaldbesitzer und anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Kleinprivatwald mit einer Größe bis zu zehn Hektar macht nach Angaben des Brandenburger Verbandes nahezu ein Viertel der Gesamtwaldfläche der Bundesrepublik aus. Etwa 99 Prozent der rund 1,6 Millionen privaten Waldbesitzer in Deutschland werden dieser Kategorie zugeordnet.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Schaffung eines Vergütungssystems für die Waldbewirtschaftung, mit dem „die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder“ anerkannt werden. In ihrem Antrag geht es um „eine marktgerechte Vergütung der vielfältigen Ökosystemleistungen, die Anreize bietet, bestehende Waldflächen zu pflegen, zu erhalten und zu nutzen sowie neue anzulegen, um sie anschließend in die aktive Bewirtschaftung aufnehmen zu können“.

Wiederaufforstungen, Waldbrandprävention, intensive Pflege und ein Umbau zu klimastabilen Mischwäldern seien in Anbetracht des Klimaschutzes notwendig, wenn die Wälder diese „vielfältigen Leistungen für das Gemeinwohl auch zukünftig erbringen und widerstandsfähiger gegen vermehrt auftretende Dürreperioden sein sollen“. Eine standortangepasste Wiederbewaldung und die Waldpflege erforderten „viel Geld, das allein aus den finanziellen Erträgen aus der Holzproduktion nicht gewonnen werden kann“. Derzeit beruhten die Einnahmen der Forstbetriebe nahezu ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf. (nki/07.11.2022)

Dokumente

  • 20/2554 - Antrag: Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 212 KB — Status: 05.07.2022

Tagesordnung

  • 20. Sitzung - öffentliche Anhörung am Montag, dem 7. November 2022, 16:00 bis 18:00 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung am 7. November 2022 zur "Waldbewirtschaftung"

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 2. November 2022)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Hannes Böttcher
  • Stellungnahme Prof. Dr. Pierre L. Ibisch
  • Stellungnahme Prof. Dr. Bernhard Möhring
  • Gemeinsame Stellungnahme Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. und Familienbetriebe Land und Forst e. V.
  • Stellungnahme Waldbauernverband Brandenburg e. V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

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Landwirtschaft

Abgesetzt: Vergütungssystem für die Waldbewirtschaftung

Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, das solle die Vergütung für Forstbetriebe berücksichtigen, fordert die Unionsfraktion.

Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, das solle die Vergütung für Forstbetriebe berücksichtigen, fordert die Unionsfraktion. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 1. Dezember 2022, abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen“ (20/2554). Dazu hatte der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine Beschlussempfehlung angekündigt.

Antrag der CDU/CSU

Die Unionfraktion fordert in ihrem Antrag, ein Vergütungssystem für die Waldbewirtschaftung zu schaffen. Dabei geht es um „eine marktgerechte Vergütung der vielfältigen Ökosystemleistungen, die Anreize bietet, bestehende Waldflächen zu pflegen, zu erhalten und zu nutzen sowie neue anzulegen, um sie anschließend in die aktive Bewirtschaftung aufnehmen zu können“.

Wiederaufforstungen, Waldbrandprävention, intensive Pflege und ein Umbau zu klimastabilen Mischwäldern seien in Anbetracht des Klimaschutzes notwendig, wenn die Wälder diese „vielfältigen Leistungen für das Gemeinwohl auch zukünftig erbringen und widerstandsfähiger gegen vermehrt auftretende Dürreperioden sein sollen“. Eine standortangepasste Wiederbewaldung und die Waldpflege erforderten „viel Geld, das allein aus den finanziellen Erträgen aus der Holzproduktion nicht gewonnen werden kann“. Derzeit beruhten die Einnahmen der Forstbetriebe nahezu ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf. (vom/nki/29.11.2022)

Dokumente

  • 20/2554 - Antrag: Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 212 KB — Status: 05.07.2022

Tagesordnung

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Landwirtschaft

Abgesetzt: Abstimmung über Oppositionsanträge zur Waldbewirtschaftung

Ein Mitarbeiter eines Forstbetriebs fällt während eines Pressetermins von Forst BW zum Thema Holzernte in einem Waldstück einen Baum.

Die Union will ein Vergütungssystem für die Waldbewirtschaftung schaffen. (© picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Abgesetzt von der Tagesordnung am Donnerstag, 15. Dezember 2022, hat der Bundestag das Thema Waldbewirtschaftung. Grundlage der Debatte sollte ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen“ (20/2554) sowie ein AfD-Antrag mit dem Titel „Heimische Holzenergie mobilisieren – Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren“ (20/4323) sein. Für die Abstimmung der Oppositionsanträge hatte der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft jeweils Beschlussempfehlungen abgegeben (20/4220, 20/4785).

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, ein Vergütungssystem für die Waldbewirtschaftung zu schaffen. Dabei geht es um „eine marktgerechte Vergütung der vielfältigen Ökosystemleistungen, die Anreize bietet, bestehende Waldflächen zu pflegen, zu erhalten und zu nutzen sowie neue anzulegen, um sie anschließend in die aktive Bewirtschaftung aufnehmen zu können“.

Wiederaufforstungen, Waldbrandprävention, intensive Pflege und ein Umbau zu klimastabilen Mischwäldern seien in Anbetracht des Klimaschutzes notwendig, wenn die Wälder diese „vielfältigen Leistungen für das Gemeinwohl auch zukünftig erbringen und widerstandsfähiger gegen vermehrt auftretende Dürreperioden sein sollen“. Eine standortangepasste Wiederbewaldung und die Waldpflege erforderten „viel Geld, das allein aus den finanziellen Erträgen aus der Holzproduktion nicht gewonnen werden kann“. Derzeit beruhten die Einnahmen der Forstbetriebe nahezu ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD fordert ein Konzept zur Nutzung von Holz als Energieträger. Bund und Länder sollten vor allem für Besitzer von Klein- und Kleinstprivatwäldern Maßnahmen erarbeiten, wie der nachwachsende Energieträger Holz effektiver als bisher zu nutzen sei.

Dafür sei auf Flächenstilllegungen mit Nutzungsverzicht zu verzichten, zudem solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine unbürokratische Holzbauoffensive gestartet und die Haushaltsmittel für den Waldumbau und die Wiederaufforstung deutlich erhöht werden. (nki/hau/13.12.2022)

Dokumente

  • 20/2554 - Antrag: Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 212 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/4220 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2554 - Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 222 KB — Status: 01.12.2022
  • 20/4323 - Antrag: Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren
    PDF | 176 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4785 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4323 - Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren
    PDF | 190 KB — Status: 02.12.2022

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Landwirtschaft

Abgesetzt: Abstimmung über Anträge zum Thema Wald­bewirtschaftung

Abgeholzte Baumstämme sind übereinander gestapelt.

Die Abstimmungen über Vorlagen zum Thema Waldbewirtschaftung wurden von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt. (© picture alliance / Rupert Oberhäuser | Rupert Oberhäuser)

Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 19. Januar 2023, abgesetzt wurde die Debatte zum Thema Waldbewirtschaftung. Grundlage der Aussprache sollte ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen“ (20/2554) sein sowie ein AfD-Antrag mit dem Titel „Heimische Holzenergie mobilisieren – Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren“ (20/4323).

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt in seinen Beschlussvorlagen sowohl die Ablehnung des Unionsantrages (20/4220) als auch die Ablehnung des AfD-Antrags (20/4785). 

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, ein Vergütungssystem für die Waldbewirtschaftung zu schaffen. Dabei geht es um „eine marktgerechte Vergütung der vielfältigen Ökosystemleistungen, die Anreize bietet, bestehende Waldflächen zu pflegen, zu erhalten und zu nutzen sowie neue anzulegen, um sie anschließend in die aktive Bewirtschaftung aufnehmen zu können“.

Wiederaufforstungen, Waldbrandprävention, intensive Pflege und ein Umbau zu klimastabilen Mischwäldern seien in Anbetracht des Klimaschutzes notwendig, wenn die Wälder diese „vielfältigen Leistungen für das Gemeinwohl auch zukünftig erbringen und widerstandsfähiger gegen vermehrt auftretende Dürreperioden sein sollen“. Eine standortangepasste Wiederbewaldung und die Waldpflege erforderten „viel Geld, das allein aus den finanziellen Erträgen aus der Holzproduktion nicht gewonnen werden kann“. Derzeit beruhten die Einnahmen der Forstbetriebe nahezu ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD fordert ein Konzept zur Nutzung von Holz als Energieträger. Bund und Länder sollten vor allem für Besitzer von Klein- und Kleinstprivatwäldern Maßnahmen erarbeiten, wie der nachwachsende Energieträger Holz effektiver als bisher zu nutzen sei.

Dafür sei auf Flächenstilllegungen mit Nutzungsverzicht zu verzichten, zudem solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine unbürokratische Holzbauoffensive gestartet und die Haushaltsmittel für den Waldumbau und die Wiederaufforstung deutlich erhöht werden. (nki/hau/17.01.2023)

Dokumente

  • 20/2554 - Antrag: Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 212 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/4220 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2554 - Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 222 KB — Status: 01.12.2022
  • 20/4323 - Antrag: Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren
    PDF | 176 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4785 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4323 - Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren
    PDF | 190 KB — Status: 02.12.2022

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Landwirtschaft

Anträge zu Waldbewirtschaftung und Holznutzung abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Januar 2023, Anträge der CDU/CSU-Fraktion (20/2554) und der AfD-Fraktion (20/4323) zur Waldbewirtschaftung und Holznutzung abgelehnt. Gegen beide Vorlagen stimmten alle jeweils anderen Fraktionen. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte vorab entsprechende Beschlussempfehlungen abgegeben (20/4220, 20/4785).

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen“ (20/2554) ein Vergütungssystem, mit dem „die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder“ anerkannt werden. Dabei gehe es um „eine marktgerechte Vergütung der vielfältigen Ökosystemleistungen, die Anreize bietet, bestehende Waldflächen zu pflegen, zu erhalten und zu nutzen sowie neue anzulegen, um sie anschließend in die aktive Bewirtschaftung aufnehmen zu können“.

Wiederaufforstungen, Waldbrandprävention, intensive Pflege und ein Umbau zu klimastabilen Mischwäldern seien in Anbetracht des Klimaschutzes notwendig, wenn die Wälder diese „vielfältigen Leistungen für das Gemeinwohl auch zukünftig erbringen und widerstandsfähiger gegen vermehrt auftretende Dürreperioden sein sollen“. Eine standortangepasste Wiederbewaldung und die Waldpflege erforderten „viel Geld, das allein aus den finanziellen Erträgen aus der Holzproduktion nicht gewonnen werden kann“. Derzeit beruhten die Einnahmen der Forstbetriebe nahezu ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf. 

Antrag der AfD-Antrag

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren“ (20/4323) ein Konzept zur Nutzung von Holz als Energieträger. Bund und Länder sollten vor allem für Besitzer von Klein- und Kleinstprivatwäldern Maßnahmen erarbeiten, wie der nachwachsende Energieträger Holz effektiver als bisher zu nutzen sei.

Die AfD wollte, dass dafür auf Flächenstilllegungen mit Nutzungsverzicht verzichtet wird. Außerdem sollte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine unbürokratische Holzbauoffensive gestartet werden. Die Haushaltmittel für den Waldumbau und die Wiederaufforstung sollten nach dem Willen der Fraktion deutlich erhöht werden. (vom/nki/26.01.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Niklas Wagener

Niklas Wagener

© Stefan Kaminski

Wagener, Niklas

Bündnis 90/Die Grünen

Hermann Färber

Hermann Färber

© Hermann Färber/ photothek/ Thomas Tuchel

Färber, Hermann

CDU/CSU

Isabel Mackensen-Geis

Isabel Mackensen-Geis

© Isabel Mackensen-Geis/ Fionn Grosse

Mackensen-Geis, Isabel

SPD

Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

Karlheinz Busen

Karlheinz Busen

© DBT/Thomas Koehler

Busen, Karlheinz

FDP

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Die Linke

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/2554 - Antrag: Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 212 KB — Status: 05.07.2022
  • 20/4220 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2554 - Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen
    PDF | 222 KB — Status: 01.12.2022
  • 20/4323 - Antrag: Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren
    PDF | 176 KB — Status: 08.11.2022
  • 20/4785 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4323 - Heimische Holzenergie mobilisieren - Importabhängigkeit des deutschen Wärmemarktes reduzieren
    PDF | 190 KB — Status: 02.12.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/4220 (Antrag 20/2554 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/4785 (Antrag 20(4323 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-waldbewirtschaftung-923068

Stand: 18.06.2025