Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2022, über mehrere Vorlagen abgestimmt:

Bundesamt Güterverkehr: So stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (20/4655). Insgesamt 42 Gesetze und Verordnungen, in denen auf das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verwiesen wird, sollen redaktionell an die neue Behördenbezeichnung Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angepasst werden. Die Umbenennung des Bundesamtes erfolge zum 1. Januar 2023 aufgrund des stetigen Aufgabenzuwachses und der Erweiterungen der Zuständigkeit des Bundesamtes in den vergangenen Jahren, heißt es in der Gesetzesvorlage. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/4870) zugrunde.

Petitionen: Darüber hinaus stimmte das Parlament mehreren Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 212 bis 239 (20/471220/4713, 20/4714, 20/4715, 20/4716, 20/4717, 20/4718, 20/4719, 29/4720, 20/4721, 20/4722, 20/4723, 20/4724, 20/4925, 20/4926, 20/4927, 20/4928, 20/4930, 20/4931, 20/4932, 20/4933, 20/4934, 20/4935, 20/4936, 20/4937, 20/4938, 20/4939).

Bedingungsloses Corona-Elterngeld gefordert 

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem bedingungslosen Elterngeld für alle Eltern, „die aufgrund der Corona-bedingten Kita-, Schul- und Hortschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht mehr an ihrem bisherigen Arbeitsplatz tätig sein können“.

In der Begründung zu der aus dem April 2020 stammenden öffentlichen Petition (ID 109989) hieß es unter anderem, ein Teil der betroffenen Eltern bange um den Arbeitsplatz, da Homeoffice für diese Eltern nicht möglich sei. Für einen anderen Teil entstehe eine erhebliche Doppelbelastung, da im Homeoffice gleichbleibende Leistungen erbracht und zusätzlich die Kinder betreut werden müssten. Dies sei mit enormen finanziellen wie auch psychischen Belastungen der Eltern verbunden. 

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 30. November 2022 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen, „soweit es um die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Unterstützung von Eltern im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. 

Andere Begleitumstände als bei Elterngeldgewährung 

Der Ausschuss sei sich der hohen Belastungen bewusst, denen Eltern mit Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie unterlagen und bisweilen noch immer ausgesetzt sind, hieß es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung.

In den Fällen einer Schließung von Schulen und Kitas aufgrund der Corona-Pandemie würden jedoch andere Ursachen und damit auch andere Begleitumstände vorliegen als in den Fällen, in denen Elterngeld gewährt wird. 

Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen 

Die Abgeordneten wiesen auf eine Vielzahl an erfolgten Unterstützungsmaßnahmen hin. So sei beispielsweise während der Corona-Pandemie das Kinderkrankengeld mehrfach verlängert und erweitert worden. Gesetzlich krankenversicherte Eltern hätten für den Zeitraum bis einschließlich 23. September 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen können, wenn ihr Kind nicht krank war, aber zu Hause betreut werden musste, weil Schule oder Kita geschlossen waren.

Außerdem hätten Entschädigungszahlungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gewährt werden können. In Paarfamilien könne die Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens je Elternteil bis zu zehn Wochen in Anspruch genommen werden –bei Alleinerziehenden bis zu 20 Wochen. 

Kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf

„Der Petitionsausschuss begrüßt die getroffenen Maßnahmen und ist der Auffassung, dass Eltern damit eine sachgerechte wie angemessene Unterstützung erfahren“, hieß es in der Beschlussempfehlung.

Eine elterngeldrechtliche Regelung zur möglichen Kompensation für entstehende Einkommensausfälle, wie sie mit der Petition gefordert wurde, entspräche nicht der Zweckbestimmung des Elterngeldes, weshalb kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe zu erkennen sei.

Kinder müssen Rückstände aufholen können 

Angesichts des volatilen Infektionsgeschehens und der daraus resultierenden Belastungen für Eltern hält es der Ausschuss der Vorlage zufolge allerdings für erforderlich, bestehende Unterstützungsangebote im Hinblick auf das situationsbedingt Notwendige fortlaufend zu überprüfen.

Zudem müssten weiterhin geeignete Maßnahmen ergriffen werden, „damit Kinder die Chance erhalten, die aufgrund von zurückliegenden Einschränkungen erlittenen Rückstände in der Lern- und Persönlichkeitsentwicklung aufzuholen“. 

(hau/eis/15.12.2022)

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