Bundestagsdebatte zum Dritten Engagementbericht der Bundesregierung
Der Bundestag berät am Freitag, 16. Dezember 2022, den Dritten Engagementbericht der Bundesregierung, der als Unterrichtung vorliegt (19/19320) und noch aus der vergangenen Wahlperiode stammt. Nach knapp 40-minütiger Debatte soll der Bericht, der unter dem Titel „Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter“ steht, an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen.
Engagementbericht der Bundesregierung
In dem von einer neunköpfigen interdisziplinären Sachverständigenkommission unter Vorsitz von Prof. Jeanette Hofmann erarbeiteten Bericht heißt es unter anderem: Die digitale Verfasstheit der Gesellschaft könne nicht allein als staatliche oder privatwirtschaftliche Aufgabe betrachtet werden, sondern müsse auch als „Ansatz und Betätigungsfeld für zivilgesellschaftliches Engagement“ verstanden werden. Die Digitalisierung erfasse alle Lebensbereiche und bringe grundlegende Veränderungen mit sich – auch für die Zivilgesellschaft und die rund 30 Millionen Menschen, die sich bundesweit auf vielfältige Art und Weise engagierten, schreiben die Autoren. Die Mechanismen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zu denen freiwilliges Engagement maßgeblich beiträgt, würden durch den Prozess der Digitalisierung nachhaltig beeinflusst.
Strukturen der Öffentlichkeit, Kommunikation und Meinungsbildung, das Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit aber auch die vielfältigen organisatorischen, medialen und sozialen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagements veränderten sich rasant unter dem Einfluss der Digitalisierung.
Digitalisierung als gesellschaftliche Frage
Vor diesem Hintergrund befasse sich der Dritte Engagementbericht mit der grundsätzlichen Frage, wie sich Teilhabe, Engagement sowie die zugrunde liegenden Wertvorstellungen und Zielsetzungen durch die Digitalisierung wandeln und welche Folgerungen sich daraus für die Engagementpolitik ergeben, schreiben die Autoren. Der Bericht, der zwischen der Digitalisierung des Engagementsektors (digitale Infrastruktur) und der Herausbildung genuin digitalen Engagements (neue Formen des Engagements) unterscheidet, beleuchte Potentiale und Risiken der Digitalisierung für den Engagementsektor und formuliere Handlungsziele sowie mögliche Ansätze zu deren Umsetzung. Während bislang vielfach vor allem die Frage diskutiert worden sei, wie Engagierte und Engagement von der Digitalisierung betroffen sind, behandle der Bericht die Digitalisierung „nicht nur als technologische Frage, sondern als eine immanent gesellschaftliche Frage, die das Zusammenleben insgesamt betrifft“, heißt es in der Vorlage.
In ihren Empfehlungen betont die Kommission unter anderem, dass politische Institutionen sowie Engagementinstitutionen über die Lebensrealität der jungen Generation informiert sein müssten. Sie empfiehlt daher die Einsetzung „junger digitaler Beiräte“, die bei engagementrelevanten Entscheidungen einzubinden seien.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung werde sich vertieft mit den Befunden der Kommission befassen und sie in ihre Überlegungen für die künftige Engagementpolitik einfließen lassen, heißt es in einer der Unterrichtung beigefügten Stellungnahme. Dabei formuliere die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung der Digitalisierung Leitgedanken, die auch für die künftige Ausrichtung der digitalen Engagementpolitik wegweisend seien. „Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass sich positiver Fortschritt nur entfalten wird, wenn der digitale Wandel aus der Mitte der Gesellschaft mitgestaltet wird“, heißt es in der Stellungnahme.
Nur wenn er von allen gesellschaftlichen Gruppen angenommen wird und seine Chancen allen Gruppen gleichermaßen offenstehen, könne er zu einem Erfolg für die Gesamtgesellschaft werden. Die oberste Prämisse laute dabei „Mensch im Mittelpunkt“ – mit entsprechenden Implikationen für alle mit dem Thema Digitalisierung zusammenhängenden Politikfelder. Dazu gehöre auch das gemeinsame Vorgehen von Staat und Zivilgesellschaft gegen „nicht hinnehmbare undemokratische Aktionsfelder im Netz“. (hau/15.12.2022)