Fragestunde

Fragestunde am 14. Dezember

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. Dezember 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/4851) die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Abgeordnete der Linken mit den meisten Fragen

19 der insgesamt 38 Fragen und damit genau die Hälfte wurden von Abgeordneten der Fraktion Die Linke gestellt. Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion waren mit neun Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit acht Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Zehn Fragen und damit ein gutes Viertel aller Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz. Acht Fragen sollte das Bundesministerium für Gesundheit beantworten, sechs Fragen das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mit jeweils vier Fragen mussten sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befassen. Zwei Fragen gingen an das Auswärtige Amt und je eine Frage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich die sächsische Abgeordnete der Linken Caren Lay beim Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wie viele bewilligte Anträge zum Baukindergeld vorliegen, deren Zuschüsse noch nicht abgerufen sind, und welche Fördermittel Familien erhalten, die aufgrund der verkürzten Frist zum Bezug der neuen Immobilien von Ende 2023 auf Ende 2022 das von ihnen fest eingeplante Baukindergeld nicht erhalten werden.

Der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Günter Krings fragte das Auswärtige Amt, wie die Haltung der Bundesregierung zur Einrichtung eines Sondertribunals im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, ob die Presse nach Kenntnis der Bundesregierung vorab über die Operation „Kangal“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz beziehungsweise über die Operation „Schatten“ des Bundeskriminalamtes informiert wurde und falls ja, wann und durch wen. „Kangal“ bezeichnet die Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der jüngsten Razzia aufgrund von Staatsstreich-Plänen, „Schatten“ die entsprechende Ermittlergruppe des Bundeskriminalamtes.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesministerium der Justiz wissen, ob die Bundesregierung erwägt, den Paragrafen 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu ändern, und zwar im Hinblick auf eine mögliche Abschreckungswirkung der Vorschlagslisten für Schöffen, die eine große Zahl an personenbezogenen Daten enthalten und zu jedermanns Einsicht ausliegen. Die Vorschrift besagt unter anderem, dass Familienname, Vornamen, gegebenenfalls abweichende Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf und bei häufig vorkommenden Namen auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes der vorgeschlagenen Schöffen von der Gemeinde eine Woche lang öffentlich ausgelegt werden müssen.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/14.12.2022)

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