Frauen

Anträge zur „geschlechtergerechten Sprache“ überwiesen

Zwei von der AfD-Fraktion eingebrachte Anträge zum Thema „geschlechtergerechte Sprache“ hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2022, beraten. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Auswirkungen geschlechtergerechter Sprache sowie des generischen Maskulinums auf die Wort- und Schriftsprache und ihre Wahrnehmung in der Bevölkerung“ (20/4894) als auch der Antrag „Beibehaltung des generischen Maskulinums in Rechts- sowie in Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr“ (20/4895) wurden im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. 

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/4894 ) eine Untersuchung der Auswirkungen geschlechtergerechter Sprache sowie des generischen Maskulinums auf die Wort- und Schriftsprache und ihre Wahrnehmung in der Bevölkerung. Sie begründet ihre Initiative damit, dass das Ziel, Frauen sichtbarer zu machen, verfehlt werde. Das generische Maskulinum sei das Ergebnis einer Sprachproduktion, an deren Entwicklung Frauen insbesondere über den mündlichen Sprachgebrauch sowie die Erziehung der Kinder ebenso stark wie Männer Anteil gehabt hätten. Es sei deshalb kein Zeichen von Unterdrückung.

Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, unter Beteiligung aller im Bundestag vertretenen Parteien durch eine von einem Meinungsforschungsinstitut durchzuführende Umfrage herauszufinden, wie viele Menschen sich durch die Benutzung des generischen Maskulinums diskriminiert fühlen. Außerdem soll eine Studie zum Gebrauch und zu den Auswirkungen des Gebrauchs des generischen Maskulinums in Wort- und Schriftsprache auf die Wahrnehmung und das Denken von Personen durchgeführt werden. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz soll die Regierung darauf hinwirken, dass Schüler und Studenten nicht schlechter bewertet werden, weil sie das generische Maskulinum anstatt einer geschlechtergerechten Sprache anwenden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Beibehaltung des generischen Maskulinums in Rechts- sowie in Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr. In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten: „Sprachwissenschaftler und Germanisten widersprechen der These, nach der die Bürger bei Pluralformen wie 'die Ärzte' vorwiegend an Männer denken. An den entsprechenden Studien, aus denen diese These hervorgeht, kritisieren sie gravierende wissenschaftliche Mängel – die Interpretation der Ergebnisse betrachten sie als falsch und irreführend.“

Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) vorzulegen. Durch diese Änderung soll die im Gesetz geregelte sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, in Dienstvereinbarungen der Dienststellen, in den Satzungen, Verträgen und Vertragsformularen der Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen sowie im Schriftverkehr ersatzlos gestrichen werden. Ferner soll der Bund mit den Bundesländern in einen Dialog darüber treten, ob die in den jeweiligen Landesgesetzen geregelte sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer sowie im dienstlichen Schriftverkehr ersatzlos gestrichen werden sollte. (che/hau/15.12.2022)

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