Inneres

Forderung nach „bundesweiter Transparenz“ bei Straftaten mit Messern beraten

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 14. Dezember 2022, erstmals einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Umgehend bundesweite Transparenz bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer sowie bei Antisemitismus im Kontext von Zuwanderung herstellen“ (20/4871) beraten. Nach der Debatte überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion dringt darauf, dass spätestens ab dem zweiten Halbjahr 2023 deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige, die bei Gewaltdelikten ein Messer verwenden, einschließlich ihrer Staatsangehörigkeit bundesweit erfasst werden. Die Fraktion fordert zudem „eine zeitnahe bundesweite Erfassung der Toten und Verletzten durch Gewaltdelikte mit Messern durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder nach Staatsangehörigkeit“. Die jeweiligen Ergebnisse sollen nach dem Willen der Fraktion auf Bundesebene „im Rahmen eines Bundeslagebildes zur Messerkriminalität oder im Rahmen einer Erweiterung des Bundeslagebildes Kriminalität im Kontext von Zuwanderung durch den Bund regelmäßig aufgeschlüsselt werden“. Eine entsprechende Einigung solle die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern auf der nächsten Innenministerkonferenz erzielen. Ziel sei, eine aussagekräftige Kriminalitätsstatistik zu Messerangriffen zur Verfügung zu stellen.

Ferner plädieren die Abgeordneten für ergänzende Befragungen durch zuständige Polizei- und Sicherheitsbehörden bei polizeilichen Ermittlungen zu Gewalttaten mit Messern. Dabei sollen deutsche Tatverdächtige laut Vorlage bei Gewaltdelikten mit Messern nach vorhandenen Migrationshintergründen befragt werden, „damit sich der Anteil deutscher Tatverdächtiger genauer aufschlüsseln lässt“.

Zugleich macht sich die Fraktion für bundesweite regelmäßige Aufforderungen an die Islamverbände stark, „aktiv in ihren Gemeinden konkrete Basisarbeit in Form von Programmen und Veranstaltungen gegen Antisemitismus durchzuführen“. Dabei sollten deren Anzahl sowie die Teilnehmeranzahlen und Art der Umsetzung dem Antrag zufolge durch die Antisemitismusbeauftragten von Bund und Ländern systematisch abgefragt und in jährlichen Berichten veröffentlicht werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion in der Vorlage eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme antisemitischer Einstellungen unter Zuwanderern „in Verbindung mit einer repräsentativen Umfrage zu vorhandenen antisemitischen Einstellungen und Einflussfaktoren wie Herkunft und Religionszugehörigkeit“. (sto/14.12.2022)

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