Bildungsunterstützung für Ukraine-Geflüchtete
Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Mai 2022, über einen Antrag mit dem Titel „Unterstützung in Bildung und Forschung für Geflüchtete aus der Ukraine“ (20/1856) beraten, den die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben. Des Weiteren wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zügig pragmatische Lösungen schaffen – Beschulung ukrainischer Flüchtlingskinder bestmöglich sicherstellen“ (29/1859) beraten. Beide Anträge wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich für die Unterstützung von Geflüchteten in Bildung und Forschung ein. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Recht auf Bildung verwirklichen. Bund, Länder und Kommunen seien gefragt, Bildungseinrichtungen konstruktiv zu unterstützen, heißt es in der Vorlage.
So seien Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, die vom Bundeskanzler zugesagte Beteiligung in Höhe von einer Milliarde Euro auch für „Bildungsausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine“ einzusetzen. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die Anerkennungspraxis ukrainischer Schulabschlüsse, Schuljahre und pädagogischer Abschlüsse in enger Kooperation zwischen Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine Fortsetzung der deutsch-ukrainischen Forschungskooperation sowie einen erleichterten Zugang von Geflüchteten zu Leistungen der Berufsorientierung und zu einer beruflichen Ausbildung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt auf „pragmatische Lösungen“, um die Beschulung ukrainischer Kinder bestmöglich sicherzustellen. So fordert sie angesichts der Zahl von bis zu 400.000 geflüchteten Kindern, die das deutsche Schulsystem aufzunehmen habe, den Finanzbedarf der Länder zu überprüfen, um die Einstellung von bis zu 24.000 zusätzlichen Lehrkräften zu ermöglichen. Dabei sollten auch geflüchtete ukrainische Lehrkräfte und „andere pädagogisch und fachlich geeigneten Personen“ ukrainischer Sprache eingebunden sowie nach Möglichkeit ukrainische Lernmaterialien und Lernplattformen genutzt werden, heißt es in der Vorlage.
Dafür solle die Bundesregierung zudem digitale Endgeräte bereitstellen. Zur Finanzierung solle geprüft werden, ob bisher nicht abgerufene Gelder aus dem Digitalpakt Schule verwendet werden könnten oder ob ein einschlägiges Bundesprogramm aufgesetzt werden müsse. Ziel sei es, die nationale Identität der ukrainischen Kriegsflüchtlinge während ihres „vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland“ und die Anschlussfähigkeit an das ukrainische Bildungssystem zu erhalten, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (sas/18.05.2022)