Parlament

Sebastian Münzenmaier nicht zum Vizepräsident des Bundestages gewählt

Der Bundestag hat zum wiederholten Male einen Kandidaten der AfD-Fraktion für das Amt des Stellvertreters der Bundestagspräsidentin abgelehnt. Vorgeschlagen hatte die Fraktion ihren Abgeordneten Sebastian Münzenmaier. Ein entsprechenden Wahlvorschlag (20/4472) fand am Donnerstag, 15. Dezember 2022, bei einem Stimmverhältnis von 95 Ja- zu 557 Nein-Stimmen keine Mehrheit. Neun Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Der 33-jährige Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann vertritt den Wahlkreis Mainz. Er zog 2021 erneut über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Münzenmaier ist Mitglied im Ausschuss für Tourismus und im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. 

Zuletzt nominierte die AfD-Fraktion am Donnerstag, 10. November, erfolglos den Abgeordneten Stephan Protschka für das Vizepräsidentenamt. In geheimer Wahl stimmten 83 Parlamentarier für den 45-jährige geprüfte Vermögensberater und Finanzanlagenfachmann, gegen ihn votierten 579, 14 Abgeordnete enthielten sich.

Wahl eines Mitglieds im Parlamentarischen Kontrollgremium

Ebenfalls nicht gewählt wurde der Abgeordnete Gerold Otten als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (20/4452). Der 66-jährige Berufssoldat a.D. vertritt den Wahlkreis München-Land und ist Obmann seiner Fraktion im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. Für Otten stimmten 95 Abgeordnete, 554 votierten gegen ihn. Es gab 12 Enthaltungen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Gremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts

Gewählt hat der Bundestag hingen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts. Dazu lagen entsprechende Wahlvorschläge des Wahlausschusses vor. Auf Prof. Dr. Martin Eifert, der Nachfolger für die Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Prof. Dr. Susanne Baer wird, entfielen 495 Stimmen (20/4862). 109 Abgeordnete wählten ihn nicht, es gab 53 Enthaltungen und vier ungültige Stimmen. 

Dr. Rhona Fetzer, die auf Monika Hermanns folgen wird (20/4863), konnte 496 Stimmen auf sich vereinigen. 108 Abgeordnete votierten gegen sie, 54 enthielten sich, drei Stimmen waren ungültig. Und auf Thomas Offenloch, der die Nachfolge für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat Prof. Dr. Peter M. Huber antreten wird (20/4864), entfielen 510 Stimmen. 101 Parlamentarier stimmten gegen den Richter. Es gab 48 Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. 

Die Wahlen fanden in geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis statt. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Im 20. Deutschen Bundestag sind dafür 369 Stimmen notwendig.

Aufgabe des Wahlausschusses

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt (Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, BVerfGG). Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses ohne Aussprache durch das Plenum gewählt (Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG).

Der Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine 12 Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt (Paragraf 6 Absatz 2 BVerfGG). Die SPD stellt in der 20. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die CDU/CSU-Fraktion drei, Bündnis 90/Die Grünen zwei, die Fraktionen der FDP und der AfD jeweils einen Abgeordneten. (ste/15.12.2022)

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