1. Untersuchungsausschuss

Zeugin: Afghanische Ortskräfte wurden nach Bundeswehr­abzug allein gelassen

Ein Soldat sichert die Hubschrauberlandezone während einer Übung in der Nähe von Mazar-e Sharif in Afghanistan.

Ein Soldat sichert die Hubschrauberlandezone während einer Übung in der Nähe von Mazar-e Sharif in Afghanistan. (Bundeswehr/ Andre Klimke)

Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) hat am Donnerstag, 15. Dezember 2022, seine 18. Sitzung mit der Befragung einer Ortskraft der Kreditanstalt für Wirtschaft (KfW) begonnen. Die Zeugin berichtete zunächst über ihre Erlebnisse im Jahr vor dem Fall der Hauptstadt Afghanistans und während ihrer Evakuierung am Flughafen Kabul.

Sie sei in Masar-e Scharif im Norden des Landes für die deutsche Organisation tätig gewesen, berichtete die ausgebildete Journalistin. Bereits ein Jahr vor der Machtübernahme der Taliban, als die Bundeswehr angefangen hatte den Abzug aus dem Land vorzubereiten, hätten auch in ihrem Büro Gespräche stattgefunden. Bei einem Treffen der Büros der KfW in Kabul und Masar mit der Zentrale in Frankfurt am Main hätten die örtlichen Büros eine Evakuierung ins Gespräch gebracht. Dieser Vorschlag sei jedoch von der Zentrale abgelehnt worden, mit dem Argument, in Afghanistan laufe alles normal.

Antrag auf das Ortskräfteverfahren

Erst im Juni 2021, als sich die Sicherheitslage um Masar herum verschlechtert habe, habe die Organisation reagiert, berichtete die Zeugin. Sie sei nach Kabul geschickt worden und habe dort weitergearbeitet. Die Reise in die Hauptstadt sei schwierig gewesen, weil viele Menschen sich auf den Weg dorthin gemacht hätten. Schließlich sei die Entscheidung gefallen, die Mitarbeiter nach Usbekistan auszufliegen. Dort hätten sie einen Antrag auf das Ortskräfteverfahren stellen und nach der Zusage nach Deutschland weiterreisen sollen. Doch dazu sei es nicht mehr gekommen, so die Zeugin. Die Taliban marschierten in Kabul ein.

An diesem Tag seien die KfW-Ortskräfte im Büro gewesen und hätten Dokumente vernichtet, die sie hätten gefährden können. Sie sei im Anschluss bei einer Kollegin untergekommen, sagte die Zeugin. Zwei Tage später seien sie wieder ins Büro gerufen worden. Dieses mal sollten sie auch ihre Familienangehörigen mitbringen, weil ein Transport zum Flughafen geplant gewesen sei. Als sich die Mitarbeiter dort versammelten hätten die Taliban das Büro eingenommen, den Wächtern ihre Waffen und den Mitarbeitenden ihre Mobiltelefone abgenommen. Daraufhin seien die Mitarbeiter wieder in ihre Unterkünfte zurückgekehrt.

Um Mitternacht auf dem Flughafengelände

Am 18 August 2021 hätten sie sich zum militärischen Teil des Flughafens Kabul aufgemacht. Ein Teil der Beschäftigten hätte sofort beschlossen zurückzukehren, weil sie die Sicherheitslage vor dem Tor des Flughafens für ihre Familien als zu gefährlich einschätzten. Sie dagegen, ohne Familie, habe beschlossen, dort zu warten, berichtete die Zeugin. Dabei habe sie beobachtet, wie verschiedene Nationen ihre Mitarbeiter in der Stadt abholten und evakuierten. Die Afghanistan-Mission der Vereinten Nationen, UNAMA, habe dabei unterstützt.

Gegen Mitternacht habe sie auf das Flughafengelände gelangen können, berichtete die ehemalige KfW-Mitarbeiterin. Dort habe sie zwei getötete Frauen gesehen. Sie glaube, sie seien von den US-Soldaten erschossen worden, weil diese sie für Selbstmordattentäterinnen gehalten hätten.

Über Usbekistan nach Deutschland

Die Zeugin berichtete dem Untersuchungsausschuss, dass sie vier Tage auf dem Flughafen verbracht habe. In dieser Zeit habe sie versucht, ihren Kollegen und Kolleginnen und deren Familien zu helfen, ebenfalls auf das Flughafengelände zu gelangen. Sie habe keine deutsche Soldaten gesehen. Sie habe Szenen erlebt, die man sonst nur aus Kriegsfilmen kenne. Schließlich sei sie über Taschkent in Usbekistan nach Deutschland gebracht worden, sagte die Zeugin. 

Die ehemalige Ortskraft sagte, dass alle Versuche gescheitert seien, nach ihrer Ausreise nach Deutschland von ihrem Vorgesetzten Unterstützung zu bekommen. Als sie hörte, dass die Taliban mehrfach die Wohnung ihrer Eltern in Afghanistan aufgesucht und nach ihr gefragt hätten, habe sie ihren Vorgesetzten um Hilfe gebeten. Daraufhin habe dieser geantwortet, dass den Eltern in Kabul durch die Risk Management Office (RMO) geholfen werde - eine Organisation, die für deutsche Entwicklungshilfeorganisationen zuständig sei. Doch habe sie dann in Telefongesprächen erfahren müssen, dass weder ihrer Familie noch anderen Ortskräften geholfen worden sei. Ihr Vorgesetzter habe aufgehört auf ihre Hilferufe zu antworten, beklagte sich die Zeugin. Sie bereue, dass sie drei Jahre für diese Organisation gearbeitet habe.

Die Lage geflüchteter Ortskräften

Die ehemalige Mitarbeiterin der KfW kam auch auf die Lage geflüchteter Ortskräften in Deutschland zu sprechen. Das größte Problem sei, dass viele von ihnen ihre Familienangehörigen nicht aus Afghanistan nach Deutschland holen könnten. Vor allem allein lebende Frauen würden auf enorme Schwierigkeiten stoßen.

Die Sitzung wurde nach dem Bericht der ehemaligen Ortskraft unterbrochen. Im weiteren Verlauf der Sitzung werden die Abgeordneten die Zeugin befragen. Später wird als Zeuge ein Mitarbeiter von Caritas International, das Not- und Katastrophenhilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, erwartet.

Die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit

Die Fragen der Ausschussmitglieder an die ehemalige Mitarbeiterin der KfW konzentrierten sich auf ihre Beschwerden über die Kommunikation mit ihrem früheren Arbeitgeber und die Bedrohung, die sie in ihrem Land empfand. Auf die Nachfrage, was sie denn noch von der KfW erwarte, obwohl ihr Arbeitsvertrag mit ihrer Ausreise aus Afghanistan beendet ist, antwortete sie, sie müsse laut deutschem Gesetz, ihren Antrag durch ihren ehemaligen Arbeitgeber stellen, wenn sie ihre Familienangehörigen im Rahmen des Ortskräfteverfahrens nach Deutschland bringen möchte.

Nachdem ihre Bemühungen bei der KfW gescheitert seien, habe sie einen Antrag über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GiZ) gestellt. Dieser sei abgelehnt worden. Die Voraussetzungen für die Evakuierung ihrer Familienangehörigen seien nicht erfüllt. Alle würden ihr nun raten, aufzugeben, berichtete die Zeugin. Sie sehe jedoch, dass andere Ortskräfte in der gleichen Situation ihre Angehörigen doch noch nach Deutschland ausfliegen lassen dürften. Das sei eine ungleiche Behandlung und sehr ärgerlich, sagte sie.

Der schnelle Zerfall des afghanischen Staates

Als ein Abgeordneter sich erkundigte, warum sie nach dem Einmarsch der Taliban nicht nach Pakistan ausgereist sei, gab sie dafür zwei Gründe an. Erstens sei es in dieser Zeit sehr schwer gewesen, dorthin zu gelangen, und zweitens gehöre sie der ethnischen und religiösen Minderheit der Hazaras an, die in Pakistan angefeindet würden. Die ehemalige Ortskraft erzählte, dass sie sich in ihrem Land vor allem nach Juni 2021 nicht mehr sicher gefühlt habe. Zuvor sei bereits ihr Supervisor von der Taliban bedroht und schließlich im Ortskräfteverfahren nach Deutschland gebracht worden. Als dann auch der Fahrer der Organisation bedroht wurde, habe sie gewusst, dass sie an der Reihe sei. Sie habe angefangen, einen schwarzen Tschador zu tragen und auf ihrem Arbeitsweg jeden Tag die Route zu wechseln.

Weder sie noch andere in ihrem Umfeld hätten den schnellen Zerfall des afghanischen Staates vorausgesehen, berichtete die Zeugin. Sie hätten auch nicht geglaubt, die internationale Gemeinschaft würde ihre großen Investitionen im Land einfach aufgeben, nachdem doch so viel Fortschritt erreicht worden sei. Außerdem hätten ihre Vorgesetzten bei jeder Gelegenheit beteuert, die Arbeit werde fortgeführt.

„Gefährdungslage hat sich ab 2014 verschlechtert“

Als zweiter Zeuge sagte ein Mitarbeiter von Caritas International aus. Auch in seiner Befragung standen die Ortskräfte im Mittelpunkt. Caritas arbeite in Afghanistan mit NGOs und internationalen Organisationen zusammen, erklärte der Zeuge. Seine Aufgabe sei, die dabei entstehenden Projekte zu steuern. Aber über die Jahre sei für ihn die Sicherheit der afghanischen Mitarbeiter das wichtigste Thema gewesen, berichtete der Zeuge. Caritas habe vor dem Fall Kabuls 27 afghanische Mitarbeiter gehabt. 25 seien evakuiert worden. Die übrigen zwei Mitarbeiter wollten nicht ausgeflogen werden, weil sie ihre erwachsenen Töchter nicht mitnehmen durften, wie der Zeuge berichtete. Er selbst sei am 17. August evakuiert worden, obwohl er das nicht unbedingt wünschte. Seine Abreise vom Kabuler Flughafen sei, trotz der gefährlichen Lage um den Flughafen herum, innerhalb von vier Stunden und reibungslos verlaufen.

Er könne die Angst seiner afghanischen Mitarbeiter sehr gut verstehen, betonte der Mitarbeiter von Caritas International. Denn die Gefährdungslage der Ortskräfte habe sich ab 2014 kontinuierlich und ab der Unterzeichnung des Doha-Abkommens Ende 2020 besonders schnell verschlechtert. Sie hätten vor Bombenangriffen, Kriminellen und der Unterdrückung durch die Taliban Angst gehabt. Die meisten in seinem Büro seien Minderheiten wie beispielsweise Frauen oder die Hazaras gewesen. Natürlich habe er vor allem für diese Personen eine objektive Gefahr gesehen, sagte der Zeuge.

Taliban kamen zweimal ins Büro von Caritas

Zwischen den Bedrohungswahrnehmungen eines „alten, weißen Mannes“, wie er selbst, und einer jungen afghanischen Frau oder einem Vater, der seine Töchter nicht allein in Afghanistan zurücklassen möchte, gebe es selbstverständlich große Unterschiede, führte der Zeuge aus. Seine Organisation habe den Mitarbeitern offen gesagt, dass sie bereit sei, jede Unterstützung zu geben, wenn sie sich für eine Ausreise nach Deutschland entscheiden würden. Sie würden aber in Deutschland niemals die gleichen Chancen und Arbeitsmöglichkeiten bekommen wie in Afghanistan. Trotzdem hätten 25 Ortskräfte beschlossen, auszureisen, weil sie sich Sorgen um ihre Kinder machten, berichtete der Zeuge. 

Später habe sich herausgestellt, dass diese Entscheidung richtig war. Denn die nationalen Mitarbeiter hätten zwischen dem Fall Kabuls und ihrer Ausreise schlimme Erfahrungen machen müssen, berichtete der Zeuge. Zwei Mal seien die Taliban ins Büro von Caritas gekommen. Sie hätten die Mitarbeiter schwer beleidigt, sie gefragt, warum sie Ausländern dienten, ob sie zum Christentum übergetreten seien und ob sie „ihre Frauen den Ausländern zur Verfügung gestellt“ hätten. Eine solche Auseinandersetzung mit einem bewaffneten und aufgebrachten Menschen sei immer eine Bedrohung und Gewalt, führte der Zeuge aus. 

„Traumatische Erlebnisse besonders bei Frauen“

Besonders die Frauen unter den Angestellten hätten traumatische Erlebnisse gehabt, berichtete der Mitarbeiter von Caritas International. So habe zum Beispiel ein Taliban-Kämpfer eine IT-Expertin auf dem Weg zur Arbeit angehalten und ihr gesagt, er werde sie heiraten. Nachdem sie ausgeflogen worden sei, habe der Mann bei ihrer Familie Schadensersatz für die nicht stattgefundene Eheschließung verlangt.

Ein physischer Übergriff habe in seinem Büro nie stattgefunden. Er habe jedoch von anderen Organisationen gehört, dass ihre Mitarbeiter verprügelt wurden, so der Zeuge. Dahinter stünden keine religiösen Gründe, sondern eine feindliche Einstellung gegenüber Fremden aus dem Westen. Nach dem 15. August 2021 hätten afghanische Polizisten ihre Waffen in den Polizeirevieren zurückgelassen und seien geflüchtet, so dass jeder, der wollte, sich bewaffnen konnte. Die Gefahr von Plünderungen sei dadurch gestiegen. Deshalb hätten auch die jetzigen Mitarbeiter Angst, die die Organisation heute beschäftigt, führte der Zeuge aus.

Untersuchungsauftrag

Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021.

Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der zwölfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (crs/ste/16.12.2022)

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