Parlament

Abschließende Beratung ohne Aussprache

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2023, ohne vorherige Beratung über mehrere Vorlagen abgestimmt:

Streitsache: Die Abgeordneten haben einstimmig eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Rechtsausschusses über mehrere dem Deutschen Bundestag in einer Streitsachenübersicht zugeleitete Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (20/5229) beschlossen und empfehlen, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten. Lediglich hinsichtlich des Verfahrens unter der laufenden Nr. 20/29 votierten die Abgeordneten abweichend mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion.

Jugendreisen: Der Bundestag hat mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD einen Antrag der AfD mit dem Titel „Kinder- und Jugendreisen besser aufstellen – Jugendmobilität neu starten“ (20/3697) abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Tourismusausschusses (20/5235) zugrunde. Die Fraktion hatte gefordert, dass die Bedeutung des Kinder- und Jugendtourismus  als wichtiger Faktor der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern- und Jugendlichen begriffen werden soll. Der Kinder- und Jugendtourismus müsse deshalb „nach langer Zwangsvereinzelung in der Corona-Krise endlich besser aufgestellt und neu gestartet werden“. Abhängig von der sozialen Bedürftigkeit müsse es einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Kostenübernahme für Kinder- und Jugendreisen geben, wie es die Jugendhilfe in Paragraf 90 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII vorsieht, fordern die Abgeordneten. Zudem müsse der Schutz und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf solchen Reisen als „oberstes Gebot“ begriffen werden. Gefordert werden weiterhin „effektive Marketinganstrengungen“ der Deutschen Zentrale für Tourismus, um die Angebote der Kinder- und Jugendreisen zu bewerben.

Maskenpflicht I: Der Bundestag hat die Forderung der AfD-Fraktion zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zum Verzicht auf die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Die Maskenpflicht sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, heißt es in einem Gesetzentwurf (20/4892) der Fraktion. Für die Beibehaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr fehle es an Verhältnismäßigkeit. Sie müsse deshalb entfallen. Da es weder aus dem Ausland noch aufgrund bekannter wissenschaftlicher Studien Erkenntnisse dazu gebe, dass die Infektionszahlen außergewöhnlich steigen, wenn im öffentlichen Personenfernverkehr keine Maske mehr getragen wird, sei das Tragen einer Maske in die Eigenverantwortung der Bürger zurückzuführen. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/5234).

Maskenpflicht II: In einer weiteren Abstimmung hat der Bundestag die Forderung der AfD-Fraktion zur sofortigen Aussetzung der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske im öffentlichen Personenfernverkehr mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Bayern hätten die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste und das Bahnpersonal bereits aufgehoben, heißt es in einem Antrag (20/4893) der Fraktion. Die Verhältnismäßigkeit einer weiteren Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs sei erkennbar nicht gegeben. Sie müsse daher beendet werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zugrunde (20/5234).

Weltraum: Das Plenum hat mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der die Bundesregierung auffordert, bis Dezember 2022 ein „zukunftsweisendes Weltraumgesetz“ vorzulegen. Der entsprechende Antrag der Fraktion (20/4060). Mehr als 20 Staaten hätten bereits ein Weltraumgesetz verabschiedet, schreiben die Abgeordneten. Österreich beispielsweise habe seit 2011 eine Weltraumverordnung, die die innerstaatliche gesetzliche Grundlage für die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Weltraumverträgen bilde. „Deutschland sollte mehr als zehn Jahre später nun endlich zeitnah ein solches Gesetz schaffen“, verlangt die AfD-Fraktion. Nach dem Weltraumvertrag von 1967 verpflichteten sich Staaten zu einer unbeschränkten Haftung für Schäden durch Weltraumaktivitäten, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Auch Deutschland hafte grundsätzlich unbegrenzt für Personen- und Sachschäden, wenn diese auf fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Die Bundesrepublik Deutschland sei auch für Verschulden nationaler Vorhabenträger gegenüber Drittstaaten haftbar. Die Möglichkeit eines Rückgriffs gegen den Vorhabenträger solle mit dem Gesetz geregelt werden. Dieser könnte auf eine konkrete Summe beschränkt sein, „wobei sie im Falle höherer Gewalt und des Notstandes entfallen kann“. Der geforderte Gesetzentwurf soll nach den Vorstellungen der AfD eine Genehmigungspflicht sowie die Überwachung von allen Raumfahrtaktivitäten regeln. Zuvor müssten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung unter Berücksichtigung von Sicherheit und Umwelt sowie der Vermeidung von Weltraumschrott geschaffen werden. Verlangt wird zudem die Registrierung aller Weltraumobjekte, für die Deutschland Start-Staat ist, „mit genauen Informationen für nachhaltige Weltraumaktivitäten und die Sicherheit bei der Kommerzialisierung des Weltraums“. Schließlich müssten mit dem Gesetz die nationale Sicherheit, die völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie die außenpolitischen Interessen Deutschlands umfänglich beachtet werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/4906) zugrunde.

(eis/ste/hau/19.01.2023)

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