Abgesetzt: Debatte über Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderung im Bankenbereich
Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 19. Januar 2023, abgesetzt wurde die Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einer Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bankenbereich wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung solle dazu Paragraf 675g BGB entsprechend anpassen, fordern die Abgeordneten in ihrem Antrag mit dem Titel „Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“ (20/4888). Nach der Aussprache sollte die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen werden.
Antrag der Union
Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel, nach der eine Kundin einer AGB-Änderung zustimmt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, durch ein Urteil des Bundesgerichtshof von 2021 für rechtswidrig erklärt worden sei. Vielmehr sei laut Gericht eine Zustimmung notwendig. Aus Sicht der Fraktion erschwert dieses Urteil Banken, „regelmäßig erforderliche Änderungen ihrer AGB vorzunehmen, ohne dass hierfür – unter Berücksichtigung des Schutzes der Interessen von Bankkunden – eine Notwendigkeit besteht“.
Problematisch sei die aktuelle Rechtslage auch aus Sicht des Verbraucherschutzes. „Wenn Bankkunden bei künftigen AGB-Änderungen untätig bleiben oder ihre Zustimmung bewusst verweigern, droht ihnen nun die Kündigung ihres Kontos“, heißt es im Antrag. (scr/hau/17.01.2023)